3836/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
13. März 1998 unter der Nr. 3842/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen” gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
" 1. Was wurde im Bundesministerium für Inneres (BMI) mit diesem Gutachten gemacht‘?
2. Wurde vom BMI das Unterrichtsministerium kontaktiert und die Umsetzung der
empfohlenen Maßnahmen besprochen? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind die Vorschläge der Sachverständigenkommission Grundlage für die gegenwärtige
Arbeit des BMI? Wenn nein, warum nicht?
4. Wurden die Vorschläge der Sachverständigenkommission mit allen oder einzelnen
Kommissionsmitgliedern diskutiert?
5. Wenn ja, was war das Ergebnis der Diskussion?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurden seit Vorliegen der Vorschläge der Sachverständigenkommission neue Gutachten
beauftragt?
8. Wenn ja, was kosteten diese? Was war deren Ergebnis? Inwieweit unterschied sich das
Ergebnis dieser Gutachten von den Vorschlägen der Sachverständigenkommission? Wie lautet
der Wortlaut dieser Gutachten? (Bitte um Beilage)
Die Sachverständigenkommission machte Vorschläge und Anregungen zur Organisation der
Gedenkstätte. Wörtlich hieß es dazu in den Empfehlungen für die Neugestaltung der
Gedenkstätte: “Die Organisationsstruktur der Gedenkstätte sollte (...) den Erfordernissen nach
ständiger Innovation und rascher Berücksichtigung der wissenschaftlichen und pädagogischen
Notwendigkeiten in der Weise angepaßt werden, daß in allen diesen Fragen größere
Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet ist.” (S. 8) “Die Gedenkstätte
Konzentrationslager Mauthausen sollte eine Trägerschaft in einer Rechtsform finden, die ihre
Selbständigkeit und Unabhängigkeit garantiert sowie ihre Finanzierung langfristig sichert. Die
gegenwärtige Rechtsform als unmittelbarer Teil einer Ministerialabteilung ist nicht
zweckentsprechend.” (S.14)
9. Sind Sie der Meinung, daß die derzeitige Organisation zweckentsprechend ist?
10. Wenn nein, welche Überlegungen für neue Organisationsformen wurden bisher angestellt?
11. Wenn ja, welche Überlegungen werden angestellt, die derzeitige Organisation zu
verbessern?
12. Wurde erhoben, wo die Mängel in der derzeitigen Organisationsform sind? Wenn ja,
welches
waren die von BMI festgestellten Mängel? Wenn nein, warum nicht?
Die Sachverständigenkommission stellte fest: “Zur Wahrnehmung der vielfältigen
pädagogischen, wissenschaftlichen und denkmalpflegerischen Aufgaben ist eine angemessene
finanzielle und personelle Ausstattung der Gedenkstätte notwendig, die sich in ihren
Größenordnungen an der Ausstattung vergleichbarer österreichischer Museen sowie anderer
KZ - Gedenkstätten dieser Bedeutung orientiert.” (S. 14)
13) Wie hoch war der gesamte budgetäre Aufwand (Sachaufwand, Personalkosten) der
Gedenkstätte in den Jahren 1995 bis 1997?
14) Ist Ihrer Meinung nach die personelle und finanzielle Ausstattung der Gedenkstätte
ausreichend?
15) Wie hoch ist der gesamte Personalaufwand pro Besucher der Gedenkstätte im Vergleich zu
anderen Bundesmuseen (z.B. des Naturhistorischen Museum) in den Jahren 1995 bis 1997?
16) Wie hoch war der Aufwand für die beim BMI angestellten und für nichtangestellte
Pädagogen zur Betreuung der Besucher in den Jahren 1995 - 1997?
17) Wie hoch war der Aufwand für angestellte und für nicht angestellte Pädagogen für
konzeptionelle Arbeiten in den Jahren 1995 - 1997?
18) Wie hoch war der Aufwand für beim BMI angestellte und für nichtangestellte Historiker in
den Jahren 1995 - 1997?
19) Wie hoch waren die Aufwendungen für den Denkmalschutz und wofür wurden sie
verwendet?
Die Sachverständigenkommission stellte fest: “Die Leitung und der Arbeitsstab der
Gedenkstätte sollten ihren Sitz in der Gedenkstätte selbst haben. Die Leiterin/der Leiter der
Gedenkstätte muß über die entsprechenden, vor allem wissenschaftlichen und pädagogischen
Qualifikationen verfügen, die zur Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben der Gedenkstätte
notwendig sind.” (S.14)
20) Welche Vor - und Nachteile sehen sie in der Tatsache, daß die Leitung der Gedenkstätte
sich in Wien befindet? Was ist die Absicht des BMI?
21) Sind Sie der Meinung, daß die Leitung der Gedenkstätte derzeit die notwendige
wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation besitzt?
22) Üblicherweise sind wissenschaftliche Publikationen ein Maßstab für die wissenschaftliche
Qualifikation. Welche wissenschaftlichen Publikationen haben welche Angestellten der
Gedenkstätte in den letzten drei Jahren publiziert?
Die Sachverständigenkommission empfahl: “Es sollte ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet
werden, der die Gedenkstättenleitung in allen wichtigen wissenschaftlichen,
denkmalpflegerischen und pädagogischen Fragen berät. Entsprechend der Zusammensetzung
der Häftlingsgruppen in Mauthausen sollte sich der Beirat aus Fachleuten aus Österreich und
anderen Staaten zusammensetzen.” (S.14)
23) Besteht ein wissenschaftlicher Beirat bei der Gedenkstätte Mauthausen, wie es
international praktisch bei allen NS - Gedenkstätten der Fall ist?
24) Wenn ja, wer ist darin aufgrund welcher Qualifikation vertreten und wer hat wann die
Beiräte ausgewählt? Aus welchen Ländern kommen die Beiräte? Welche Kompetenzen hat der
Beirat?
25) Wenn nein, warum gibt es einen solchen Beirat nicht?
26) Bei fast allen KZ - Gedenkstätten gibt es eigene Beiräte von ehemaligen Häftlingen.
Gibt es einen solchen für die Gedenkstätte Mauthausen?
27) Wenn ja, wer ist darin vertreten? Aus welchen Ländern kommen die Beiräte?
Welche Kompetenzen hat dieser Beirat?
28) Wenn nein, warum gibt es einen solchen Beirat nicht?
29) Die französische Amicale de Mauthausen bemängelte vergangenes Jahr in ihrer Zeitung
(Mauthausen - Bulletin Nr.270, März 1997) die mangelnde Einbindung der Verbände der
verschiedenen
nationalen Lagergemeinschaften und der internationalen Lagergemeinschaft in
den Entscheidungsprozeß der Gedenkstätte. Warum werden die ausländischen Opferverbände
nicht einbezogen?
30) Welche Rolle ist von Seiten des BMI den Vereinen “Mauthausen Aktiv” bzw.
“Mauthausen Aktiv Österreich” zugedacht?
Die Sachverständigenkommission empfahl im März 1995 einen sorgsamen Umgang mit den
baulichen Überresten: “Voraussetzung für einen sorgfältigen Umgang mit den historischen
Überresten ist die systematische und vollständige Erfassung des Ist - Zustandes des
historischen Ortes Mauthausen, die Rekonstruktion der Baugeschichte des KZ Mauthausen
sowie eine Analyse und Dokumentation der baulichen Veränderungen seit 1945 (der
Renovierungen, Umbauten, Einbauten, Zusatzbauten und Abrisse). Das Gesagte gilt
insbesondere auch für die Gaskammer und die Außenlager.” (S.14)
31) Wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission der Ist - Zustand des
historischen Ortes Mauthausen erfaßt?
32) Wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission die Baugeschichte des KZ
Mauthausen rekonstruiert?
33) Wurden seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission die baulichen
Veränderungen (der Renovierungen, Umbauten, Einbauten, Zusatzbauten und Abrisse) seit
1945 dokumentiert? Mit welcher wissenschaftlichen Betreuung?
34) Wurden diese Arbeiten seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission auch für
die Außenlager in Angriff genommen?
Die Sachverständigenkommission empfahl eine weitgehende Entflechtung der verschiedenen
sich in der Gedenkstätte überlagernden Bereiche: “Angestrebt werden soll eine weitgehende
Entflechtung der verschiedenen sich überlagernden Ebenen, Funktionen und Nutzungen in der
Gedenkstätte. Archäologische Ebene/historische Überreste, Informationsebene und
Verwaltungsebene sollen klar voneinander getrennt werden. (Beispielsweise sollte etwa in der
ehemaligen Kommandantur des Lagers nicht die Verwaltung der Gedenkstätte ihren Sitz
haben, sondern möglicherweise Ausstellungsbereiche untergebracht werden, die über die
Wachmannschaften und der SS - Lagerleitung informieren.” (S.15)
35) Wird von Ihrem Ministerium eine Entflechtung wie von der Sachverständigenkommission
empfohlen angestrebt?
36) Wenn ja, welche Konzepte wurden bisher entwickelt?
37) Wenn nein, warum nicht? Wie lauten die Argumente?
Die Sachverständigenkommission sah ein besonders Problem bei der Betreuung von
SchülerInnen. “Eine zusätzliche Betreuung von SchülerInnen und anderen interessierten
Gruppen ist in den heute zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht durchführbar. Es wird
die Errichtung neuer Gebäude oder die Nutzung bestehender Gebäude außerhalb der jetzigen
Gedenkstätte angeregt, in die diese und auch andere Aufgabenbereiche (Information,
Seminarräume;, Dokumentation/Archiv/Bibliothek, Verwaltung, Cafeteria etc.) verlegt werden
könnten.
38) Was ist entsprechend dieses Vorschlages von Seiten des Ministeriums unternommen
worden, um Räume für die Betreuung von Schülern zur Verfügung zu stellen?
39) Wird dabei an die Errichtung eines neuen Gebäudes oder an die Nutzung bestehender
Gebäude außerhalb der jetzigen Gedenkstätte gedacht?
40) Ein großer Teil der Besucher sind Schüler nicht nur aus Österreich, sondern aus
verschiedensten Ländern Europas. Hält es das BMI für notwendig, das Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten in die Gedenkstättenarbeit einzubinden. Wenn ja,
wie geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?
41) Was wäre nach Meinung des BMI die geeignete Form der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten?
42) Wurde die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in
Fragen
der Gedenkstätte Mauthausen aufgenommen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn
nein,
warum nicht? Die Sachverständigenkommission sah ein besonders heikles Problem darin, daß
die ehemalige Wäschereibaracke nun als katholische Kapelle verwendet wird und empfahl die
Kapelle mit einem Hinweis zu versehen, daß es im Lager nie eine Kapelle gab.
42) Wurde seit den Empfehlungen ein derart erklärender Text angebracht?
43) Die Sachverständigenkommission empfahl den Raum nicht mehr für einführende Vorträge
zu verwenden. Wurde dieser Empfehlung entsprochen?
44) Die Sachverständigenkommission empfahl die gesamte Wäschereibaracke unter dem
Gesichtspunkt des Gedenkens der verschiedenen Religionen und Konfessionen, die Opfer im
KZ Mauthausen waren, neu zu gestalten. Wurde dieser Empfehlung entsprochen? Wenn nein,
warum nicht?
Unter Entflechtung der Funktionsbereiche verstand die Sachverständigenkommission auch “die
- optisch einheitlich zu haltende - Bezeichnung/Kennzeichnung von zum Konzentrationslager
und seiner Infrastruktur gehörenden Baulichkeiten und deren Inventar sowie die genaue
Kennzeichnung von Originaler/Rekonstruktionen/Umbauten.” (S. 15)
45) Wurden die Baulichkeiten seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission in der
Zwischenzeit gekennzeichnet?
46) Wurden seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission Rekonstruktionen und
Umbauten gekennzeichnet?
Die Sachverständigenkommission empfahl die Sicherung von baulichen Überresten nicht nur
des Hauptlagers, sondern, soweit noch möglich auch bei den Außenlagern, insbesondere in
Gusen. (S.16)
47) Was wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission in dieser Richtung
unternommen?
Die Sachverständigenkommission empfahl Eingriffe in die historische Bausubstanz zu
unterlassen: “Die Erhaltung der historischen Baulichkeiten muß soweit als möglich gesichert
werden, weitere Eingriffe in die historische Bausubstanz sind zu unterlassen, beispielsweise ist
eine Buchandlung nicht - wie geplant - im historischen Lagertor einzurichten. Renovierungen
sind nur unter Berücksichtigung der einschlägigen wissenschaftliche Diskurse vorzunehmen.
Aus Gründen der Erhaltung später eingefügte Elemente sind als solche auszuweisen und
kenntlich zu machen.” (S.16)
48) Sind Eingriffe in die historische Bausubstanz Seit den Empfehlungen der
Sachverständigenkommission erfolgt? Wenn ja, warum?
49) Wurden aus Gründen der Erhaltung später eingefügte Elemente als solche ausgewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Sachverständigenkommission empfahl an den Denkmälern und Gedenktafeln selbst keine
Veränderungen vorzunehmen. Kommentierungen oder Ergänzungen zu den Tafeln sollen dort
erfolgen, wo Tafeln historischen Kenntnissen nicht mehr entsprechen.
50) Wurden solche Korrekturen vorgenommen, wenn ja, wo?
51) Die Sachverständigenkommission forderte die Inventarisierung aller Denkmäler und
Gedenktafeln von Gruppen und Einzelpersonen, insbesondere auch in den Außenlagern. Ist
diese Inventarisierung in der Zwischenzeit erfolgt?
Des weiteren forderte die Sachverständigenkommission: “Der Denkmalpark in der
Gedenkstätte ist Teil der Rezeptionsgeschichte des KZ Mauthausen. Er soll als gestalteter Ort,
als museale Insel behutsam, aber architektonisch stärker, von den vorhandenen Überresten des
Konzentrationslagers getrennt werden. Diese Gestaltung des Denkmalparks müßte von
Künstlern/innen und Architekten/innen entworfen werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist
vorzubereiten und die wesentlichen inhaltlichen und formalen Kriterien einer solchen
Ausschreibung sind unter Berücksichtigung der vorliegenden Empfehlungen sowie der
Tatsache zu bestimmen, daß das Gedenken an die Opfer von Mauthausen samt den
Außenlagern nicht allein nach nationalen Kriterien unterschieden sein soll. Die Geschichte der
Denkmäler
und der privaten Gedenktafeln sollte in der Ausstellung gesondert thematisiert
und
dargestellt werden. Eine Übersichtstafel vor dem Denkmalbereich ist geeignet, die Lage der
Denkmäler und ihre Geschichte zu erläutern. Die Geschichte der einzelnen Denkmäler sollte
auch in einer Broschüre festgehalten werden.” (S. 17)
52) Wird das BMI der Empfehlung der Sachverständigenkommission folgen, den Denkmalpark
architektonisch stärker von den vorhandenen Überresten des Konzentrationslagers zu trennen
oder verfolgt das BMI eine andere Konzeption?
53) Falls das BMI eine andere Konzeption verfolgt, welche?
54) Wer entscheidet über derart grundlegende Fragen für eine Gedenkstätte?
Wie die Sachverständigenkommission festgestellt hat, kommt bei der Vermittlung von Wissen
über die Geschichte des Konzentrationslagers der Ausstellung zentrale Bedeutung zu. Sie
entwickelte einen Katalog von inhaltlichen und formalen Grundsätzen für eine Neugestaltung
der Ausstellung. (S.18 - 19)
55) Welche Schritte erfolgten bisher für die Neugestaltung der Ausstellung in der Gedenkstätte
Mauthausen? Wenn keine Schritte erfolgten, warum nicht?
56) Wird das BMI den in den Vorschlägen der Sachverständigenkommission folgen?
57) Wenn nein, welchen Grundsätzen beabsichtigt das BMI zu folgen und aus welchen
Gründen beabsichtigt das BMI den Vorschlägen der Sachverständigenkommission nicht zu
folgen?
58) Wer entscheidet über die Neugestaltung der Ausstellung?
59) Beabsichtigen sie die Neugestaltung der Ausstellung öffentlich auszuschreiben?
Wenn nein, warum nicht?
60) Beabsichtigt das BMI einen international zusammengesetzten wissenschaftlichen Beirat mit
diesen Fragen zu beschäftigen? Wenn ja, wer wird nach welchen Kriterien dafür ausgewählt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Sachverständigenkommission forderte eine verbesserte Betreuung der Besucher/innen der
Gedenkstätte und eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogischen Akademien, Pädagogischen
Instituten und Universitäten. “Der internationale Charakter der Gedenkstätte sollte in der
Besucherbetreuung durch die Einbeziehung ausländischer Austauschlehrer/ - innen in die
Besucherbetreuung und durch die Veranstaltung internationaler Fortbildungsseminare für
Lehrer/ - innen zur Verbesserung der Vorbereitung des Besuches und zur Gewinnung neuen
Fachpersonals unterstrichen werden.” (S.19 - 20)
61) Gibt es ausreichend Personal zur Betreuung von Besuchergruppen?
62) Wie viele ganztagsbeschäftigte Personen betreuen Besuchergruppen?
63) Welche Ausbildung haben die Betreuungspersonen?
64) Werden Anstrengungen unternommen, das Betreuungspersonal besser zu qualifizieren?
65) Was wurde unternommen, um eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogischen Akademien,
Pädagogischen Instituten und Universitäten in die Wege zu leiten?
66) Wurden der Anregung der Sachverständigenkommission folgend auch in - und
ausländische (Austausch)lehrer/ - innen in die Besucherbetreuung eingebunden? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum nicht?
67) Wurden nationale oder internationale Fortbildungsseminare zur Verbesserung der
Vorbereitung des Besuches und zur Gewinnung neuen Fachpersonals durchgeführt?
Wenn ja, wie viele Lehrer besuchten diese und welche Referenten? Wenn nein, warum nicht?
Die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Gedenkstätte Mauthausen wird in Zukunft
immer größere Bedeutung bekommen. Die Sachverständigenkommission hielt dazu fest: “Die
Gedenkstätte benötigt eine systematische Öffentlichkeitsarbeit. Publikationen und
Öffentlichkeitsarbeit können permanent nur von einem funktionierenden Leitungs - und
Arbeitsstab der Gedenkstätte übernommen, geleitet und koordiniert werden.”
68) Organisierte die Gedenkstätte regelmäßige öffentliche Veranstaltungen, auch in
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen seit 1995? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
69) Welche Pressearbeit leistete das BMI zu den Veranstaltungen der Gedenkstätte
Konzentrationslager Mauthausen? Welche Pressearbeit wurde abseits der jährlichen
Befreiungsfeiern geleistet?
70) Stellte das BMI falsche Behauptungen, Verleumdungen und Verharmlosungen im
Zusammenhang mit der Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen (z.B. seitens
rechtsextremer Gruppierungen) seit 1995 in der Öffentlichkeit richtig? Bei welchen Anlässen
und in welcher Form geschah dies?
71) Wurde seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission ein Publikationskonzept
erstellt? Wenn ja, von wem und wie sieht es aus? Wenn nein, warum nicht?
72) Wurden Publikationen zur Geschichte der Gedenkstätte Mauthausen subventioniert?
Wenn ja, welche Bücher wurden in welcher Höhe gefördert?
73) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung vor der Förderung einer Publikation?
Wenn nein, warum nicht?
74) Die Sachverständigenkommission empfahl ein regelmäßig erscheinendes Bulletin um die
Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Die Häftlingsorganisationen sollten dabei in einer
gemeinsamen Redaktion mit Wissenschaftlern zusammenarbeiten. Wurde diese Anregung
verwirklicht? Wenn nein, warum nicht?
Die Sachverständigenkommission forderte, daß “die Gedenkstätte neben didaktischen und
pädagogischen Einrichtungen auch eine Bibliothek und ein Archiv umfassen” sollte. (S.21)
75) Gibt es didaktische und pädagogische Einrichtungen in der Gedenkstätte? Wenn nein,
warum nicht?
76) Gibt es eine Bibliothek und ein Archiv in der Gedenkstätte? Wenn nein, warum nicht?
Die Sachverständigenkommission empfahl, die Gedenkstätte solle Forschungsarbeiten zur
Geschichte des Lagers anregen und fördern.
76) Welche Projekte wurden seit der Empfehlung gefördert und mit welcher Summe?
77) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung der Projektanträge? Wenn nein, warum
nicht?
78) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung der Ergebnisse der vom BMI geförderten
Projekte? Wenn nein, warum nicht?
79) Erfolgte seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission eine systematische
Sammlung von einschlägiger wissenschaftlicher und Erinnerungsliteratur zur Geschichte des
KZ Mauthausen? Wenn nein, warum nicht?
80) Wurden seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission systematisch Überreste und
einschlägige Quellen über das KZ Mauthausen im Original oder in Kopie gesammelt? Wenn ja,
wie groß war der Zuwachs an Quellen im Archiv des Museums Mauthausen in den letzten drei
Jahren? Wenn nein, warum nicht?
81) Die Zeitschrift “profil” veröffentlichte 1995 einen Artikel, aus dem hervorging, daß
Originalgegenstände aus dem KZ Mauthausen wieder aufgefunden wurden. Welche
Anstrengungen unternahm das BMI diese Gegenstände nach Österreich zu bringen?
Die Generation der ehemaligen Häftlinge wird, das ist vorauszusehen, nicht mehr lange für
Befragungen zur Verfügung stehen. Daher forderte die Sachverständigenkommission die
Erhebung und Sammlung lebensgeschichtlicher Interviews mit ehemaligen Häftlingen und
anderen Zeitzeugen.
82) Inwieweit wurde das in den letzten drei Jahren durchgeführt?
83) Wenn ja, wie viele Interviews wurde gesammelt? Mit welcher wissenschaftlichen
Betreuung?
84) Wenn nein, warum nicht?
85) Wenn keine Interviews von Zeitzeugen gesammelt werden, geht dadurch nicht
unwiederbringlich
ein unschätzbarer Wert an Wissen verloren?”
Die Beantwortung dieser Anfrage erfordert einen gerafften Rückblick auf die Geschichte der
Gedenkstätte Mauthausen. Die Insassen des Konzentrationslagers sind bekanntlich am 5.
Mai 1945 von amerikanischen Truppen befreit worden. In der Folge dienten die Baracken bis
Mai 1946 sowjetischen Soldaten als Unterkunft Am 20. Juni 1947 übergab die
Besatzungsmacht das Areal der Republik Österreich mit der Auflage, das ehemalige
Konzentrationslager als Denkmal und Mahnmal zu erhalten. Mit Ministerratsbeschluß vom
15. März 1949 ist die Gedenkstätte als öffentliches Denkmal im Sinne des Bundesgesetzes über
die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler aus dem 2. Weltkrieg für
Angehörige der Alliierten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes um ein freies
demokratisches Österreich und Opfer politischer Verfolgung, BGBl. Nr. 176/1948,
eingerichtet worden. Entsprechend der Vollziehungsklausel dieses Gesetzes hat der
Bundesminister für Inneres in der Folge die Verwaltung der Gedenkstätte übernommen. Mit
der Novelle zum Bundesministeriengesetz BGBl. I Nr. 21/1997 ist die “Führung des
öffentlichen Denkmals und Museums Mauthausen (Gedenkstätte Mauthausen)” als neue Z 12
der lit G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes in den
Zuständigkeitskatalog des Bundesministers für Inneres aufgenommen worden.
Wie sich schon aus dieser Darstellung ergibt, ist die Gedenkstätte Mauthausen in dreifacher
Hinsicht Anlaß für Aktivitäten des Bundesministers für Inneres: Zunächst und vordergründig
hat der Bundesminister für Inneres das angeführte Kriegsopfergesetz zu vollziehen und
dementsprechend für die Erhaltung dieses öffentlichen Denkmals Sorge zu tragen. Darüber
hinaus ergibt sich aus der Aufgabe der Sicherheitsexekutive im Rahmen ihrer Schutzfunktion
für die Republik Österreich die Verpflichtung, daß in Erinnerung an die Gefahren faschistischer
Menschenverachtung jeglicher nationalsozialistischen Wiederbetätigung repressiv aber auch
mit allen Mitteln der Prävention (§§ 16 Abs 2 Z 2 und 21 ff SPG) entschieden
entgegengetreten wird. Für diese Prävention kommt der Gedenkstätte Mauthausen als
wichtigster Lernort zur Geschichte der Herrschaftsinstrumente des nationalsozialistischen
Terrorregimes die zentrale Bedeutung zu. Sie ist Kristallisationspunkt für sämtliche
Aktivitäten, die sich unter Bezugnahme auf die Muster der faschistischen Gewaltausübung um
den Schutz Österreichs vor undemokratischen und menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen
bemühen. In diesem Sinne hat die Gedenkstätte eine weit über ein Museum hinausgehende
Bedeutung: Die Aktivitäten im Zusammenhang mit der 60. Wiederkehr des Datums des
“Anschlusses
Österreichs an Nazi - Deutschland” mit der Gedenkfeier am
vergangenen 8. Mai
als Höhepunkt sind ein deutlicher Beweis hiefür. Bundeskanzler Dr. Franz VRANITZKY hat
diese Bedeutung der Gedenkstätte für die 2. Republik anläßlich seiner Ansprache zur
Befreiungsfeier des Jahres 1995 damit zum Ausdruck gebracht, daß das “heutige Österreich die
klare und deutliche Antithese zum Konzentrationslager Mauthausen” sei. Die damit
verbundene politische Verantwortung läßt Beschneidungen der Möglichkeit einer direkten
Ingerenz des Bundesministers für Inneres nur in sehr begrenztem Rahmen zu.
Im übrigen beantworte ich die Anfrage wie folgt
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Initiativen zur Errichtung eines Museums in der Gedenkstätte Mauthausen gehen auf die
Zeit Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre zurück. Die noch heute zu besichtigende
Ausstellung ist in den Jahren zwischen 1964 und 1970 erarbeitet und ausgeführt worden. Sie
wurde anläßlich des 25. Jahrestages der Befreiung von Bundeskanzler Dr. Bruno KREISKY
im Mai 1970 eröffnet. Dem damaligen Erkenntnisstand entsprechend, ist diese Ausstellung
vorwiegend auf Wissensvermittlung sowie darauf ausgerichtet, den durch persönliche
Wahrnehmung der Örtlichkeit, nicht selten auch durch die Schilderung von Zeitzeugen
bewirkten Eindruck der Besucher zu vervollständigen.
Etwa seit Beginn der 90er Jahre setzten auf breiterer Basis Bemühungen um eine zeitgemäße
Adaptierung vor allem des pädagogischen Angebots sowie der geschichtswissenschaftlichen
Dokumentation ein. Hiebei war das Bundesministerium für Inneres bestrebt, die bisherige und
von den Besuchern durchaus geschätzte Ausrichtung des pädagogischen Angebotes auf ein
unmittelbares Ansprechen der Besucher zu bewahren und vor allem die Vertreter der
Lagergemeinschaft Mauthausen, die als Zeitzeugen zur Verfügung standen, weiterhin
einzubinden.
Schon seit jeher hat die Gedenkstätte Mauthausen auch eine wichtige Rolle in der Gestaltung
des Zeitgeschichteunterrichtes durch das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten gespielt. Dementsprechend wurde der Besuch der Gedenkstätte den Schulen
erlaßmäßig empfohlen. Offenbar in Handhabung der Zuständigkeitsbereiche “Schulwesen” und
“Angelegenheiten der Volksbildung” hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten, Dr. Rudolf SCHOLTEN, im Jahre 1993 eine “internationale Sachverstän -
digenkommission
zur Gedenkstätte Mauthausen” einberufen, die sich mit “Fragen
der
internationalen und nationalen Aspekte der Tätigkeit der Gedenkstätte in Mauthausen, des
Stellenwertes der Nebenlager und ihres Umfelds sowie der verschiedenen Häftlingsgruppen”
widmen sollte. Eine Beteiligung des Innenressorts an den Beratungen dieser Kommission hat
nicht stattgefunden. Ich bitte daher um Verständnis dafür, daß ich dem von diesem Gremium
erstatteten Gutachten (in der Folge: Gutachten BMUK) nicht mehr Entscheidungsrelevanz
Wert beizumessen vermag, als literarischen Äußerungen einschlägig ausgewiesener und höchst
qualifizierter Wissenschafter zukommt.
In der Zeit zwischen 30. November und 3. Dezember 1995 fand eine von der österreichischen
Gesellschaft für Zeitgeschichte und dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien
veranstaltete und zur Gänze vom Bundesministerium für Inneres finanzierte internationale
wissenschaftliche Konferenz zum Thema “Das Konzentrationslager Mauthausen" statt. Sie hat
einen Überblick über den damaligen Forschungsstand geboten und nicht nur die Wissenschaft,
sondern auch die Zeitzeugen und die administrativ Verantwortlichen eingebunden. Bei der
Abschlußveranstaltung dieser Konferenz entstand Einvernehmen zwischen den Vertretern
dieser drei Gruppen darüber, daß die Reform nunmehr nachhaltig in Angriff genommen werden
solle und daß alle Beteiligten im Rahmen ihrer Interessenbereiche einbezogen werden sollen.
Zur Beratung der Reformschritte wurde in meinem Ministerium eine Gruppe eingesetzt, der
neben den Fachleuten des Ressorts der Wiener Zeithistoriker Univ.Prof. Dr. Gerhard BOTZ
sowie der Klagenfurter Erziehungswissenschafter Univ.Prof Dr. Peter GSTETTNER
angehören. Dieses Gremium nahm am 5. August 1996 seine Tätigkeit auf und hielt bisher neun
Sitzungen ab.
Wesentliche Früchte der Arbeit dieser Gruppe sind zwei umfangreiche Untersuchungen. Im
Juni 1997 legte Univ.Prof. Dr. BOTZ ein von ihm und Daniela Ellmauer verfaßtes
,,Rahmenkonzept zur Neugestaltung der Gedenkstätte Konzentrationslager Mauthausen” vor.
Wesentliche Leitlinien dieses Konzepts, das sich als Anregung, Orientierung und
Diskussionsgrundlage versteht und nicht als Anleitung zur Umgestaltung der Gedenkstätte,
sind Multivalenz und Perspektivität, Modulhaftigkeit sowie Kontrastierung bzw.
Kontextualisierung von Artefakten und Text. Im Oktober 1997 schloß
Univ.Prof. Dr. GSTETTNER zusammen mit anderen Autoren ein Projekt zur Didaktik des
Lernortes Mauthausen ab. Der entsprechende Projektbericht plädiert für eine subjektzentrierte
Didaktik und schlägt Einzelprojekte u.a. zu den Themen Evaluation und Bedarfserhebung,
Aus - und Weiterbildung sowie Supervision für MitarbeiterInnen der Gedenkstätte, Lernort
Mauthausen
sowie Didaktisches Zentrum vor. Diese Gutachten, für die etwa S 300.000,--
aufgewendet worden sind, werden nun von der Fachabteilung meines Ressorts für die
Erstellung eines Projektplanes der geplanten Reform verwertet, der schließlich der öffentlichen
Diskussion zugänglich gemacht werden wird. Da sich die Verfasser der beiden Gutachten
deren Veröffentlichung vertraglich vorbehalten haben, ersuche ich um Verständnis dafür, daß
ich sie dieser Beantwortung nicht anschließe.
Der Fortgang der Reform hat sich in der letzten Zeit dadurch verzögert, daß sämtliche
verfügbaren Ressourcen in die Konzeption und Durchführung der Aktivitäten meines Ressorts
anläßlich des Gedenkjahres 1938/1998 geflossen sind.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Wie sich aus der Einleitung ergibt, können die Aufgaben der Gedenkstätte Mauthausen nur
durch den Bundesminister für Inneres vollzogen werden; auch das Gutachten BMUK (Seite 8)
spricht davon, “Die Republik Österreich soll auch weiterhin für die Gedenkstätte voll
verantwortlich sein”. Eine derartige Verantwortung kann nach der Bundesverfassung nur ein
oberstes Organ (Art 20 Abs 1 B - VG) tragen.
Zu den Fragen 13 und 14:
Der Gesamtaufwand für die Gedenkstätte betrug 1995 S 10,384.953,69, 1996 S 6,999.834,59
und 1997 S 7,089.976,24. Die finanzielle Ausstattung der Gedenkstätte wurde seit 1995
deutlich erhöht; sie belief sich vorher auf etwa 4 Millionen Schilling. Eine bessere personelle
Ausstattung der Gedenkstätte wäre wünschenswert; hiefür setzt allerdings der gegenwärtige
Budgetrahmen enge Grenzen.
Zu Frage 15:
Da dem Bundesministerium für Inneres keine Zahlen von anderen Bundesmuseen vorliegen,
kann der gewünschte Vergleich nicht angestellt werden. Die Kosten für die personellen
Aufwendungen beliefen sich im Jahre 1997 auf etwa 5 Millionen Schilling.
Die Gedenkstätte ist in der Zeit vom 1 Feber bis 31. März sowie vom 1. Oktober bis 15.
Dezember.
Montag bis Sonntag, 08.00 bis 16.00 Uhr (Museum: Einlaß bis 15.00 Uhr),
in der
Zeit vom 1. April bis 30. September, Montag bis Sonntag, 08.00 bis 18.00 Uhr (Museum:
Einlaß bis 17.00 Uhr), geöffnet. Die Wintersperre dauert von 16. Dezember bis 31. Jänner.
Somit steht die Gedenkstätte viereinhalb Monate lang sieben Tage in der Woche jeweils acht
Stunden (56 Wochenstunden), sechs Monate lang sieben Tage in der Woche jeweils zehn
Stunden (70 Wochenstunden) für Besichtigung und Information zur Verfügung.
Von diesem Öffnungsangebot machten 1995: 243.473 Menschen, davon 87.899 in - und
ausländische SchülerInnen, 1996: 181.428 Besucher, davon 77.555 in - und ausländische
SchülerInnen, 1997: 188.507 Personen, davon 80.943 in - und ausländische SchülerInnen
Gebrauch.
Zu den Fragen 16 bis 18:
1995 wurden insgesamt 1.860, 1996: 1.412 und 1997: 1.526 Gruppen mit persönlicher
Betreuung durch die Gedenkstätte geführt, wovon 1995:1.147, 1996:1.067 und 1997:1.222
Gruppen von Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres, davon nicht ganz 5 % von der
Österreichischen Lagergemeinschaft betreut wurden.
Für hinzugezogene Betreuer wurden 1995 auf Honorarnotenbasis rund S 240.000,--, 1996
rund S 123.000,-- und 1997 S 114.000,-- aufgewendet.
Zu Frage 19:
Für die Erhaltung der historischen Bausubstanz wurden 1995 etwa S 1,9 Millionen sowie 1996
und 1997 jeweils über S 3 Millionen aufgewendet, wovon das Land Oberösterreich in den
letzten beiden Jahren jeweils rund S 1 Millionen mitfinanzierte.
Zu den Fragen 20 bis 22:
Die bestehende Organisation ist durch das Gesetz vorgegeben und hat sich seit Jahrzehnten
bewährt. Ich habe keinen Zweifel daran, daß die mit der Leitung der Gedenkstätte beauftragten
Organwalter ihrer Aufgabe gewachsen sind. Diese besteht nicht in der Verfassung
wissenschaftlicher Publikationen, sondern im Management der Gedenkstätte und in der
Bewältigung der täglichen Vollziehungstätigkeit, etwa bei der Verwaltung des Archivs und
beim
Sammeln und Erfassen bisher unbekannter Dokumente.
Zu den Fragen 23 bis 30:
Es trifft zu, daß sich die in der Gedenkstätte konkretisierenden Interessen der durch ihre
persönliche Geschichte Betroffenen, der durch persönliches Engagement Interessierten und der
mit der Vollziehung von Gesetzen Beauftragten einer Organisationsform bedürften, die derzeit
zwar noch nicht besteht, aber in absehbarer Zeit geschaffen werden soll. Freilich ist es in der
letzten Zeit zu einer fruchtbaren Kooperation meines Ministeriums mit den nationalen und
internationalen Häftlingsorganisationen und dem von der Katholischen Kirche und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund getragenen Verein “Mauthausen Aktiv Österreich”
gekommen. Im Rahmen der neuen Organisationsform wird es zu einer Einbindung sämtlicher
Organisationen der persönlich Betroffenen, also auch der ,,Amicale de Mauthausen” kommen.
Zu den Fragen 31 bis 34:
Seit rund eineinhalb Jahren werden die Bestände in ausländischen Archiven abgefragt. Die im
Archiv aufliegenden Pläne wurden zeitgleich erfaßt und katalogisiert.
Zu den Fragen 35 bis 46:
Ich verweise auf die einleitenden Bemerkungen und die Antwort zu den Fragen 1 bis 8.
Zu Frage 47:
Ich verweise auf die Antwort 23 bis 29.
Zu den Fragen 48 bis 50:
Nein, die Neugestaltung des Buchshops wurde vor Abschluß des Gutachtens BMUK in Angriff
genommen, erfolgte - im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt - unter möglichster
Schonung der Bausubstanz und wurde 1996 durch den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten mit einer Nominierung für den Staatspreis für Tourismus und Architektur
gewürdigt.
Zu Frage 51:
Die Inventarisierung wurde begonnen: In den ehemaligen Nebenlagern Ebensee und Gusen
wurden alle Denkmäler und Gedenktafeln im Vorjahr fotografiert und inventarisiert.
Zu den Fragen 52 bis 60:
Ich verweise auf die einleitenden Bemerkungen und auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8
Zu den Fragen 61 bis 66:
Ich verweise auf die Antworten 13 bis 19
Zu Frage 67:
Im vergangenen Jahr wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Erziehungswissenschaft
der Universität Klagenfurt ein Seminar für alle Mitarbeiter sowie 20 interessierten Lehrern und
Studenten abgehalten.
Zu Frage 68:
1995 wurde das dreitägige Symposium “Der Ort Mauthausen in der historischen Erinnerung"
wiss. Leitung Univ.Prof. Dr. BOTZ, Hon. Prof. Dr. NEUGEBAUER und Univ.Prof.
Dr. STUHLPFARRER, die viertägige Internationale Wissenschaftliche Konferenz “Das
Konzentrationslager Mauthausen" unter der Leitung der Herren Univ.Prof. Dr.
STUHLPFARRER, Dr. FREUND und Dr. PERZ zur Gänze von meinem Ressort finanziert.
Kostenpunkt für beide wissenschaftliche Veranstaltungen rund zwei Millionen Schilling. 1996
wurde das dreitägige Symposium “Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse” wiss. Leitung
Hon.Prof. Dr. NEUGEBAUER gemeinsam mit dem Wissenschafts - und Justizressort
finanziert. Weiters wurde das eintägige Seminar der evangelischen Akademie Wien zum Thema
“Euthanasie im Dritten Reich” mitfinanziert. 1997 wurde die an der Hochschule für
angewandte Kunst stattgefundene dreitägige “Sommerakademie Wien” wesentlich finanziell
unterstützt.
Das im Volkstheater im vergangenen Jahr in Wien durchgeführte Symposium zu
den “Ereignissen der Reichskristallnacht” wurde ebenfalls (Miete, Referentenhonorar) finanziell
unterstützt.
Zu Frage 69:
Veranstaltungen und Sonderausstellungen in der Gedenkstätte waren 1995 z. B. das
Jugendkonzert am Vorabend der jährlichen Befreiungsfeier, Teilnehmer u. a. Timna BRAUER,
Georg DANZER, Lena ROTHSTEIN, Willi RESETARITS; Lieder vom Singkreis
Mauthausen, Bilder von Herbert FRIEDL, “Auch Dinge haben ihre Tränen” sowie die von
Georg TABORI gestaltete Inszenierung “Der Steinbruch”, mit Burgschauspielern im
Steinbruch Wiener Graben; 1996 die von den Meisterklassen FROHNER und HRDLICKA
gezeigten Arbeiten “50 Jahre danach”; die von der Hans - Böckler - Stiftung konzipierte
Wanderausstellung “Wir hatten noch nicht angefangen zu leben” über die Jugend
Konzentrationslager Moringen und Uckermark; 1997 vom Künstler Franz WASSERMANN
“lt was a T - bone Steak”, die vom Holocaust Memorial Museum Washington konzipierte
Ausstellung “Standhaft trotz Verfolgung, Jehovas Zeugen unter dem NS - Regime”, die von
steirischen Lehrlingen erarbeitete Ausstellung “Als es Österreich nicht mehr gab”. Alle
Veranstaltungen wurden via Presseaussendungen sowie den in der zuständigen Abteilung
aufliegenden Verteiler national und international bekanntgemacht. Weiters wird der jährliche
Tätigkeitsbericht nach obigen Kriterien verschickt.
Zu Frage 70:
Falsche Behauptungen, Verleumdungen und Verharmlosungen im Zusammenhang mit der
Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen (z.B. seitens rechtsextremer Gruppierungen)
stellen regelmäßig gerichtlich strafbare Handlungen dar, die von meinem Ressort den
justiziellen Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht worden sind.
Zu Frage 71:
Ich
verweise auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8.
Zu Frage 72:
Druckkostenbeteiligungen erfolgten 1997 für den Verlag Österreich sowie für den Verlag der
Provinz mit je S 50 000, - für die Werke “Die vergessenen Frauen von Mauthausen” und
“50 Stationen des Leidens”.
Zu Frage 73:
Die Begutachtung erfolgte in den Verlagen durch deren Lektorat.
Zu den Fragen 74 und 75:
Ich verweise auf Antworten zu den Fragen 1 bis 8.
Zu Frage 76 (1.):
Die Bibliothek und das Archiv befinden sich in Wien.
Zu den Fragen 76 (2.) bis78:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 68.
Zu Frage 79:
Ja.
Zu Frage 80:
Das Bundesministerium für Inneres ist in Kontakt mit ausländischen Archiven. Bis dato wurden
40 000 Dokumente (Mikrofilme) angekauft. Weiters verweise ich auf die Antwort zu den
Fragen
31 bis 34.
Zu Frage 81:
Dieser Artikel wurde dem Bundesministerium für Inneres nicht zur Kenntnis gebracht
Zu den Fragen 82 bis 85:
Der Videothek wurde im letzten Jahr Interviews von Überlebenden wie z. B. Hans
MARSALEK, Leo KUHN, Frau NOSSBAUM angeschlossen. Weiters gibt es Überlegungen
das von der Spielberg Foundation angelegte Videomaterial anzukaufen.