3862/AB XX.GP

 

zur Zahl 3898/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend österreichische Mitgliedschaft in Internatio -

nalen Organisationen, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

“1. In welchen Internationalen Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Pro -

grammen im VN-, europäischen und außereuropäischen Bereich einschließlich

internationaler Finanzinstitutionen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fal -

len, ist Österreich Mitglied? (Bitte um detaillierte Aufgliederung).

2. Aus welchen Gründen wurde jeweilig eine Mitgliedschaft eingegangen bzw.

welcher Gesetzesauftrag liegt der jeweiligen Mitgliedschaft zugrunde? (Bitte

um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

3. Ist die jeweilige österreichische Mitgliedschaft von staats(wirtschafts)politischer

Bedeutung? (Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?

4. Welche Vorteile ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft für Österreich?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

5. Nach welchen Kriterien errechnet sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag? (Bitte um

detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

6. Wie hoch war der jeweilige Mitgliedsbeitrag

a) im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

7. Welche sonstigen finanziellen Leistungen (z.B. freiwillige Beiträge) wurden sei -

tens Österreich für die jeweilige Mitgliedschaft

a) Im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997 geleistet?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

8. Entspricht der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs

am Gesamtbudget der jeweiligen Organisation?

Wenn nein, in welchen nicht und warum nicht?

9. Wird seitens ihres Ressorts evaluiert, inwieweit die von Österreich an Interna -

tionale Organisationen, Fonds und Programme einschließlich internationaler

Finanzinstitutionen gegebenen Mittel, effizient, sinnvoll und zweckmäßig ver -

wendet wurden? (Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn ja, wie und wer führt diese Evaluierungen durch und in welchen Zeitab -

ständen erfolgen diese?

Wenn nein, warum nicht?

10. Werden die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluierungen veröffentlicht? (Bitte

um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn ja, in welcher Form und wo?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden bislang seitens Ihres Ressorts aufgrund unbefriedigender Überprü -

fungsergebnisse (z.B. ineffizienter Mitteleinsatz, zweckwidrige Mittelverwen -

dung; Korruption, etc.) Maßnahmen gesetzt?

Wenn ja, welche konkreten und mit welchem Erfolg?

Wenn nein, warum nicht?

12. Ist eine jeweilige Mitgliedschaft aus der Sicht Ihres Ressorts entbehrlich?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Von den Mitgliedschaften der Republik Österreich zu internationalen Organisatio -

nen, Vereinigungen, Fonds und Programmen sind im Rahmen des durch das Bun -

desministeriengesetz 1986 festgelegten Zuständigkeitsbereichs des Bundesministe -

riums für Justiz die Mitgliedschaften zur “Haager Konferenz für internationales Pri -

vatrecht” und zum “Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts”

(UNIDROIT) zu nennen.

Zu 2:

Die Haager Konferenz befaßt sich neben der Vereinheitlichung und Kodifizierung

des internationalen Privat - und Verfahrensrechts auch mit Fragen der gegenseitigen

Anerkennung und Vollstreckung zivilgerichtlicher Entscheidungen. Durch die in letz-

ter Zeit ausgearbeiteten Übereinkommen wird die gerichtliche Zusammenarbeit bei

internationalen Adoptionen, beim Minderjährigenschutz und bei Kindesentführungen

wesentlich erleichtert.

UNIDROIT befaßt sich mit der internationalen Vereinheitlichung des Zivil - und Han -

delsrechts und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Er -

leichterung der internationalen Rechts - und Wirtschaftsbeziehungen.

Zu 3:

Die Mitgliedschaften zur Haager Konferenz und UNIDROIT eröffnen Österreich die

Möglichkeit, an der Ausarbeitung der Übereinkommen mitzuwirken und auf deren In -

halt Einfluß zu nehmen. Die wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Mitgliedschaften

erklärt sich durch die Bedeutung der Übereinkommen für die Rechtsvereinheitli -

chung und damit die Gestaltung der grenzüberschreitenden Rechts - und Wirt -

schaftsbeziehungen.

Zu 4:

Die genannten Mitgliedschaften sichern die ständige Einbindung Österreichs in den

internationalen Dialog über Fragen der Rechtsvereinheitlichung im zivilrechtlichen

Bereich. Dadurch wird Österreich in die Lage versetzt, in wesentlichen Punkten den

Inhalt verschiedenster internationaler Übereinkommen mitzugestalten

Zu 5:

Die Beitragsleistungen Österreichs zur Haager Konferenz und zu UNIDROIT bestim -

men sich nach einer festgelegten Zahl von Werteinheiten.

Bei der Haager Konferenz folgt die Aufteilung der Beitragszahlungen auf die Mit -

gliedsstaaten dem für den Weltpostverein geltenden Beitragssystem. Demnach hat

Österreich 5 von 486 Werteinheiten zu leisten.

An UNIDROIT sind 11 von 687 Einheiten in der Beitragsklasse V zu leisten. Ände -

rungen der Beitragsverpflichtungen werden von der Generalversammlung beschlos -

sen, wobei sich die Generalversammlung an dem von den Vereinten Nationen ver -

wendeten Beitragsschlüssel orientiert.

Zu 6:

Die Mitgliedsbeiträge betrugen

a) 1996 für die Haager Konferenz 26.988,50 Holländische Gulden ( = ca. 168.000 S)

für UNIDROIT 40,040.000,- Italienische Lire (= ca. 280.000 S)

b) 1997 für die Haager Konferenz 29.907,10 Holländische Gulden (= ca. 186.000 S)

für UNIDROIT 42,790.000,- Italienische Lire (= ca. 300.000 S)

Zu 7:

Weder an die Haager Konferenz noch an UNIDROIT wurden in den Jahren 1996

und 1997 freiwillige Beiträge geleistet.

Zu 8:

Österreich hat in der Haager Konferenz und in UNIDROIT wie alle anderen Staaten

unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags eine Stimme. Zudem stellt Öster -

reich bei UNIDROIT seit langer Zeit ein Mitglied des Direktionsrats.

Zu 9:

Das jeweilige Jahresbudget der Haager Konferenz wird vom Rat der diplomatischen

Vertreter, in dem Österreich durch seinen Botschafter in den Niederlanden vertreten

ist, beraten und beschlossen.

Das Jahresbudget von UNIDROIT wird im Finanzausschuß, in dem Österreich ver -

treten ist, beraten und in der Generalversammlung beschlossen.

Aufgrund der Berichte der österreichischen Botschafter in Den Haag und Rom eva -

luiert das Bundesministerium für Justiz die effiziente, sinnvolle und zweckmäßige

Verwendung der Mittel.

Zu 10:

Die Ergebnisse dieser Evaluierungen werden nicht veröffentlicht. Der Aufwand einer

solchen Veröffentlichung stünde in keinem Verhältnis zum Interesse der breiten Öf -

fentlichkeit an dieser Mitgliedschaft.

Zu 11:

Sowohl die Haager Konferenz, deren “Ständiges Büro” lediglich aus vier Juristen be -

steht, als auch UNIDROIT arbeiten effizient und sparsam. Bisher hat es noch kein

unbefriedigendes Überprüfungsergebnis gegeben.

Zu 12:

Die Haager Konferenz arbeitet derzeit an einem weltweiten Übereinkommen über

die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Bei UNIDROIT

befindet sich ein Übereinkommen über Sicherungsrechte an bestimmten Anlagegü -

tern wie Flugzeugmotoren und LKW - Züge in Ausarbeitung.

Durch die zunehmende Internationalisierung der Rechts - und Wirtschaftsbeziehun -

gen wächst der Bedarf nach Übereinkommen, die eine Rechtsvereinheitlichung in

verschiedensten Zivilrechtsbereichen sicherstellen. Die sich aus den Mitgliedschaf -

ten zu den genannten Organisationen ergebenden Vorteile rechtfertigen daher je -

denfalls - auch in Zukunft - die relativ geringen finanziellen Beiträge Österreichs.