3903/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4001 /J - NR/1998, betreffend LKW - Verbot auf der

Südost - Tangente und Auswirkungen, die die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen am 27.

März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zu Ihren Fragen

Wie ist Ihre persönliche Meinung zu dieser Problematik in Ihrer Funktion als Verkehrs -

minister?

Gehen Sie mit der Ansicht bzw. dem Vorschlag des Wiener Verkehrsstadtrates konform?

Wenn ja, warum?

Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche verursachte volkswirtschaftliche

Schaden beziffert werden?

Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche im Raum um die Südost - Tangente

entstandene volkswirtschaftliche Schaden beziffert werden?

Welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um eine Entlastung der Südost - Tangente

zu erreichen, ohne ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf der B 50 damit zu verursa -

chen?

Welche konkreten Maßnahmen können gesetzt werden, um ein erhöhtes Verkehrsauf -

kommen auf der B 50 zu vermeiden?

Werden bei der Durchführung der Ausweitung des Fahrverbotes aufgrund des § 42 Abs.

7 StVO durch Verordnung bestimmte Straßen oder Straßenstrecken vom Verbot gemäß §

42 Abs. 6 StVO, in dem geregelt ist, daß das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem

höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 Uhr bis 5

Uhr verboten ist, ausgenommen?

Ist die in Ihrer Beantwortung erwähnte Prüfung bereits abgeschlossen?

Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein?

Wenn die Prüfung bereits abgeschlossen ist, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?

Können Sie vielleicht näher erläutern, welchen Standpunkt die Vertreter des Burgen -

landes hinsichtlich dieses Vorschlages während der Verhandlungen bzw. der Prüfung

eingenommen haben?

Auf welchen in Ihrer Beantwortung angeführten Straßen Wiens im untergeordneten

Straßennetz würde eine Verlängerung des Fahrverbotes ebenfalls gelten?

Welche Auswirkungen hat diese Verlängerung auch auf anderen Straßen Wiens im

untergeordneten Straßennetz bzw. auf das “Verkehrsumfeld”?

Wie wird im Fall einer Verlängerung des Fahrverbotes der Ausweichverkehr geregelt?

Können Sie sich auch vorstellen, den § 42 Abs. 6 StVO in die Richtung zu ändern, daß es

zwar auf der einen Seite zu einer Erleichterung des Kombinierten Verkehrs auf der

Südost - Tangente kommt, hingegen die Bewohner der an der B 50 gelegenen Gemeinden

nicht noch weiter durch erhöhtes Verkehrsaufkommen belastet werden?

erlaube ich mir anzumerken, daß ich grundsätzlich jeder Maßnahme positiv gegenüberstehe, die

geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu heben. Da ausgedehnte Stauungen auf der Wiener

Südosttangente A 23 die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - die psychische Belastung von

Kraftfahrern kann gefährliche Situationen herbeiführen - muß allen Möglichkeiten näheres

Augenmerk geschenkt werden, die geeignet sein könnten, die oftmaligen Verkehrszusammen -

brüche auf der Wiener Südosttangente A 23 möglichst hintanzuhalten.

Wie ich bereits in meiner Beantwortung Ihrer Anfrage Nr. 3476/J - NR/1997 vom 12.12.1997

ausgeführt habe, ist dieses Thema Gegenstand eines derzeit laufenden Ermittlungsverfahrens

der Wiener Magistratsabteilung 46; da bis dato leider noch keine Ergebnisse vorliegen, kann

ich zu den mir nunmehr gestellten Fragen keine detaillierten Anworten geben.

Vorweg darf ich jedoch anmerken, daß ich in meiner Funktion als Verkehrsminister nicht

zulassen werde, daß durch eine Maßnahme, die eine Verbesserung der Verkehrssituation auf

der A 23 bringen soll, andere Straßenzüge, insbesondere mit Ortsdurchfahrten belastet werden.