3904/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Volker Kier, Partner und Partnerinnen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die “Affäre Teleges”, gerichtet und fol -

gende Fragen gestellt:

"1. Sind oder waren Teleges, CBI oder andere Unternehmen im Einflußbereich der

Familie Knoll Auftragnehmer des Bundes im Bereich Ihres Ressorts?

Wenn dies zutrifft:

2. Welche Aufträge mit welchen Auftragssummen haben diese Firmen für den

Bund in den letzten sieben Jahren im Bereich Ihres Ressorts erledigt?

3. Gibt es konkrete Hinweise auf nicht sachgerechte Leistungserstellung durch die -

se Firmen?

4. Gibt es konkrete Hinweise auf überhöhte Rechnungen seitens dieser Firmen?

5. Welche sonstigen Fehlleistungen hat es durch die Firma Teleges in diesen Fäl -

len gegeben?

6. Wann und in welcher Form wurden diese Fehlleistungen mit welchem Ergebnis

beanstandet?

7. Welchen Schaden haben Fehlleistungen der Firma Teleges verursacht?

8. Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt ergriffen, um sicherzustellen,

daß weitere Auftragsvergaben an die Firma Teleges nicht erfolgen?”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

An die Firma Teleges wurden im Justizressort seit dem Jahr 1991 drei Aufträge ver -

geben. An die Firma CBI hingegen wurden von meinem Ressort keine Aufträge er -

teilt. Ob an andere Unternehmen, die im Einflußbereich der Familie Knoll stehen,

Aufträge erteilt wurden, konnte nicht festgestellt werden, weil nicht bekannt ist, wel -

che Unternehmen im Einflußbereich der genannten Familie stehen. Nur bei umfang -

reicheren Vergabeverfahren werden im Zuge der Evaluierung der Angebote, die für

eine Zuschlagserteilung in Frage kommen, die Beteiligungsverhältnisse der anbie -

tenden Unternehmen durch Einsichtnahme in das Firmenbuch überprüft.

Zu 2:

Im Jahr 1996 wurde im Rahmen der Generalsanierung des Bezirksgerichtes Favori -

ten die Firma Teleges mit der Installation einer (aus 10 Uhren bestehenden) Funk -

uhrenanlage beauftragt; das angewiesene Entgelt betrug S 60.934,80.

Im Jahr 1992 wurde an die Fa. Teleges ein Auftrag zur Lieferung und Installation ei -

nes EDV - Verkabelungssystemes im Gebäude des Arbeits - und Sozialgerichtes

Wien vergeben, wobei als Entgelt ein Betrag von S 344.590,34 angewiesen wurde.

Im Jahr 1991 führte die Fa. Teleges im Pavillon 23 des psychiatrischen Kranken -

hauses der Stadt Wien Leitungsverlegungen im Auftrag der Magistratsabteilung 34

der Stadt Wien als zuständiger Krankenhausverwaltung durch; auf Grund der getrof -

fenen Vereinbarungen waren die Kosten dieser dem Nutznießer (der Strafvollzugs -

verwaltung) dienenden Maßnahme in der Höhe von S 20.105,27 vom Justizressort

zu tragen.

Zu 3 und 4:

Es gibt keine Hinweise auf eine nicht sachgerechte Leistungserbringung und auf

überhöhte Rechnungen; die Richtigkeit der Rechnungen wurde geprüft.

Zu 5 bis 7:

Fehlleistungen der Firma Teleges wurden nicht festgestellt.

Zu 8:

Über die Fa. Teleges Elektronische Kommunikations - und Informationsanlagen

GesmbH wurde am 16. April 1998 (zu 5 S 306/98d des Handelsgerichtes Wien) der

Anschlußkonkurs eröffnet. Weitere Aufträge dürfen an diese Firma nicht vergeben

werden, weil die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma Teleges

nicht mehr gegeben ist (Punkte 1.3.1 und 1.8 der ÖNORM A 2050) und der Auftrag -

geber gemäß § 58 Abs. 1 Z 1 des Bundesvergabegesetzes Unternehmen von der

Teilnahme an Vergabeverfahren auszuschließen hat, gegen die ein Konkursverfah -

ren anhängig ist.