3906/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3935/J-NR/1998 betreffend Frauenanteil im

öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen

im öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten Mag. KAMMERLANDER, Freundinnen und

Freunde am 25. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantwor -

ten:

Eingangs möchte ich festhalten, daß die Beantwortung der vorliegenden Fragen umfassende

Detailerhebungen und damit einen großen Verwaltungsaufwand erforderlich gemacht hat. Die

Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung wurden daher nur global in die Erhe -

bungen miteinbezogen, da die Personalfluktuation an diesen Einrichtungen besonders groß ist

und detaillierte Erhebungen einen nicht mehr vertretbaren Zeitaufwand verursacht hätten.

A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen

* alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997

* alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach

Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),

Verwendungsgruppen sowie

Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen

zu beantworten

1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?

a. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

In diesem Bereich wurden bereits mit dem Stellenplan für das Jahr 1997 Planstelleneinspa -

rungen vollzogen. Bei den vorangegangenen Stellenplanverhandlungen für das Jahr 1997

wurden 149 (ohne Ausgliederungen bzw. Umschichtungen) Planstellen eingespart. Konkret

verzeichnete der Stellenplan 1997 20.563 Planstellen, wovon Ende Dezember 1997 20.096

Planstellen besetzt waren. Die Einsparung durch Nichtnachbesetzung betrug somit 467 Plan -

stellen. Eine geschlechtsspezifische Unterscheidung dieser 467 freien Stellen ließe sich für

den nachgeordneten Bereich aufgrund der universitätspezifischen Fluktuation nur mit einem

nicht mehr zu rechtfertigenden Zeitaufwand nachvollziehen.

In der Zentralleitung (Wissenschaft und Forschung) wurden im Jahr 1997 10 Planstellen nicht

nachbesetzt.

 

weiblich:

1 A 1

 

1 VB I/c

 

5 VB I/d

männlich:

3 A 1

 

b. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft:

In diesem Bereich wurden im Jahre 1997 insgesamt 15 Planstellen nicht nachbesetzt.

Davon

im Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung): 13

 

weiblich:

1 A 1

 

1 VB I/a

 

2 VB I/e

 

1 VB 1/d

männlich:

2 A 1

 

2 VB ha

 

1 VB I/b

 

1 VB I/c

 

2 PT 6


 

bei der Schiffahrtspolizei: 2

männlich:

 1 A4

 

1 VB II/p2

 

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wievielen Fällen handelte es sich um

a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,

b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen

c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes

d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e. sonstige Gründe?

Die Einsparung dieser Planstellen erfolgte auf folgende Weise:

a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 1 VB I/a

 

b). Fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich

 1 A 1

männlich

 3 A 1

 

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

2VBI/c

männlich:

1 A 1

 

1 PT 6

 

Schiffahrtspolizei

 

männlich:

 1 A 4

 

1 VB II/p2

 

c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder Geburt eines Kindes

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 1 VB I/d


 

d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember1997 wurde im Bereich Wissenschaft und

Forschung das Österreichische Forschungs - und Prüfzentrum Arsenal ausgegliedert. Die

hiefür vorgesehenen 231 Planstellen werden bei Frei werden nicht nachbesetzt. Im Ver -

waltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft erfolgte in diesem Zeitraum keine

Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben.

e. Sonstige Gründe

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 1VBI/c

 

5 VB 1/d

 

Für die Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung ist zu bemerken, daß

eine detaillierte Aufgliederung wegen der bereits erwähnten Personalfluktuation und des

damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht vertretbar ist.

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

1 A 1

männlich:

1 A 1

 

2 VB I/a

 

1 VBI/b

 

1 VB l/c

 

1 PT 6

 

3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wur -

den im fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?

Wurden Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wieviele?

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 wurden insgesamt 20 Anträge im Ver -

waltungsbereich Wissenschaft und Forschung - Zentralleitung und 17 Anträge im Verwal -

tungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft auf Übernahme in das öffentlich - rechtliche

Dienstverhältnis gestellt. 8 dieser Anträge im Verwaltungsbereich Wissenschaft und For -

schung - Zentralleitung und 13 im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft

konnten wegen der von der Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Februar 1997 verfügten

Pragmatisierungsbeschränkung (keine Erhöhung der mit Stichtag 31. Dezember 1996 beim

jeweiligen Budgetkapitel ausgewiesenen Anzahl von pragmatisierten Bundesbediensteten)

noch nicht positiv erledigt werden.

a. Eingebrachte Anträge:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 4 VB 1/a

 

4 VB I/b

 

2 VB 1/c

 

1 VB 1/d

männlich:

 1 VB I/b

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 5 VB I/a

 

1 VB 1/c

 

1 VB I/e

männlich:

 5 VB 1/a

 

1 VB I/b

 

1 VB 1/c

 

 

Schiffahrtspolizei

 

männlich:

 3 VB 1/c

 

 

b. Offene Anträge:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 3 VB I/a

 

1 VB I/b

männlich:

 4VBI/a


 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Verwaltungsbereiches Wissenschaft und

Forschung wurden 60 Pragmatisierungsanträge von Frauen und 40 Anträge von Männern

gestellt, die infolge der Pragmatisierungsbeschränkung bisher nicht positiv erledigt werden

konnten.

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 4 VB I/a

 

1 VB 1/c

 

1 VB I/e

männlich:

 4 VB ha

 

1 VB I/b

 

1 VB I/c

 

 

Schiffahrtspolizei

 

männlich:

 1 VB I/c

 

 

4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt

und wieviele wurden davon abgelehnt?

a. Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes,

wie hoch war die Ablehnungsquote?

b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der

zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?

Im Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1997 wurden im Verwaltungsbereich Wissen -

schaft und Forschung - Zentralleitung insgesamt 22 Anträge auf Gewährung eines Karenz -

urlaubes gestellt und im Verwaltungsbereich Verkehr 11 Anträge. In sämtlichen Fällen wurde

der Karenzurlaub gewährt.

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

4A

 

6B

 

2C


 

 

2 VB I/a

 

1 VBI/b

 

4 VB I/c

 

2VBI/d

männlich:

 1 VB I/a

 

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 1 A

 

1 VB I/a

 

4 B

 

1 C

männlich:

 3A

 

1 PT 4

 

Bei allen Anträgen im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung - Zentralleitung auf

Gewährung eines Karenzurlaubes und bei 6 Anträgen im Verwaltungsbereich Verkehr und

öffentliche Wirtschaft war der Grund die Betreuung eines Kindes. Der zweithäufigste Grund

für die Beantragung eines Karenzurlaubes war der Wunsch, für einen gewissen Zeitraum eine

Tätigkeit außerhalb des Bundes auszuüben.

5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an

und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 sind im Verwaltungsbereich Wissenschaft

und Forschung - Zentralleitung 41 Karenzurlaube zur Betreuung eines Kindes (40 weibliche

Bedienstete, 1 männlicher Bediensteter) angefallen. Hiefür wurden 29 Ersatzkräfte (22 weib -

liche Bedienstete, 7 männliche Bedienstete) aufgenommen.

Im selben Zeitraum sind im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft 34 Ka -

renzurlaube zur Betreuung eines Kindes (33 weibliche Bedienstete, 1 männlicher Bedien -

steter) angefallen. Hiefür wurden 24 Ersatzkräfte (19 weibliche Bedienstete, 5 männliche

Bedienstete) aufgenommen.

Karenzurlaube:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 7A

 

 l0B

 

3C

 

 1 D

 

3 VB I/a

 

2 VB I/b

 

12 VB I/c

 

2 VB I/d

männlich:

 1 VB I/a

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 4A

 

 5 B

 

 7 C

 

2 VB I/a

 

1 VB l/b

 

5 VB I/c

 

4 VB I/d

 

2 A2

 

1 A2

 

1 A3

 

1 PT 8

männlich:

 1 VB I/a

 

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

 

weiblich:

 1 VB I/b

 

 

Ersatzkräfte:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 5 VB I/a


 

 

3 VB l/b

 

14 VB I/d

männlich:

 2VBI/a

 

4VBI/b

 

1 VB I/d

 

 

Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes können diese Fragen für

die nachgeordneten Dienststellen (Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung) nur

dahingehend beantwortet werden, daß die überwiegende Anzahl von Karenzurlauben für die

Betreuung von Kindern anfällt und eine Ablehnung nicht erfolgt ist.

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich:

 3 VB I/a

 

1 VB 1/b

 

2 VB I/e

 

13 VB I/d

männlich:

 3 VB 1/a

 

2 VBI/b

 

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

 

männlich:

 1 VB 1/b

 

 

6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?

7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei

Planstellen?

Bei Einsparungen werden die im Zusammenhang mit Personaleinsparungen ergangenen

Ministerratsbeschlüsse eingehalten. Konkrete Einsparungspotentiale werden bei Freiwerden

einer Planstelle jeweils anlaßbezogen geprüft.

B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst

* alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997

* alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach

Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)

Verwendungsgruppen sowie

Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen

zu beantworten

1. Frauenanteil allgemein

a. Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in

Ihrem Ressort per 1.7.1995 und per 1.7.1997?

b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions -  den Gruppen - und Ab -

teilungsleitungen in der Zentralstelle perl.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele

Leitungen wurden in diesem Zeitraum neu besetzt?

c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in

der Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frau -

enanteil an diesen Neubesetungen?

d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme

von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?

a. Der Frauenanteil in der Verwendungsgruppe A und B bzw. in der Entlohnungsgruppe a

und b wies per 1. Juli 1995 bzw. per 1. Juli 1997 folgenden Stand auf:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (gesamt)

 

 

1.7.1995

 1.7.1997

A/a

 34 %

 34,8 %

B/b

 57,8%

 60,6%


 

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

A

 35,1%

 38,8%

a

 74,4%

 56,8%

B

 53,3%

 54,9%

b

 85,3%

 65,8%

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

 

1.7.1995

 1.7.1997

A

 17%

 20%

a

 29%

 23%

B

 45%

 53%

b

 50%

 69%

 

Schiffahrtspolizei

Im Bereich der Schiffahrtspolizei sind keine Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe A und

B bzw. Entlohnungsgruppe a und b vorgesehen.

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

 

 

1.7.l995

 1.7.1997

A

 -

 -

B

 25%

 -

b

 9%

 25 %

 

b. Der Frauenanteil unter den Sektion -, den Gruppen - und Abteilungsleiterinnen im Ver -

waltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung) wies per 1.Juli1995 bzw.

per 1. Juli 1997 folgenden Stand auf:

 

 

1.5.1995

 1.7.1997

Sektionsleiterinnen

 -

 -

Gruppenleiterinnen

 -

 16,7 %

Abteilungsleiterinnen

 21,2 %

 26,5 %


 

Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1 Juli 1997 wurden 5 Leitungsfunktionen neu besetzt.

Mit 2 dieser Leitungsfunktionen wurden weibliche Bedienstete betraut.

Der Frauenanteil unter den Sektion -, den Gruppen - und Abteilungsleiterinnen im Ver -

waltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft (Zentralleitung) wies per 1. Juli 1995

bzw. per 1. Juli 1997 folgenden Stand auf:

 

 

1.5.1995

 1.7.1997

Sektionsleiterinnen

 -

 -

Gruppenleiterinnen

 -

 20 %

Abteilungsleiterinnen

 7,32 %

 5 %

 

Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1Juli1997 wurden 3 Leitungsfunktionen neu besetzt.

Mit einer dieser Leitungsfunktionen wurde eine weibliche Bedienstete betraut.

c. Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden im Verwaltungsbereich Wissen -

schaft und Forschung (Zentralleitung) 12 Planstellen der Verwendungsgruppe A bzw.

Entlohnungsgruppe a sowie 1 Planstelle der Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungs -

gruppe b neu besetzt.

Der Frauenanteil an diesen Nachbesetzungen betrug bei der Entlohnungsgruppe a 58,3

% und bei der Entlohnungsgruppe b 100 %.

Im selben Zeitraum wurden im Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung) 15 Plan -

stellen der Verwendungsgruppe A bzw. Entlohnungsgruppe a sowie 6 Planstellen der

Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b neu besetzt.

Der Frauenanteil an diesen Nachbesetzungen betrug bei der Entlohnungsgruppe a

20 % und bei der Entlohnungsgruppe b 33 %.

d. Aufgrund des Fehlens der gleichen Qualifikation zwischen Bewerber und Bewerberinnen

kam § 42 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes über die bevorzugte Aufnahme von

Bewerberinnen nicht zur Anwendung.

2. Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten

a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von

Kindern gab es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?

b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den Ver -

wendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?

c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabset -

zung der Wochendienszeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen

haben oder noch nehmen?

a. Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1.Juli 1997 wurden im Verwaltungsbereich Wissen -

schaft und Forschung - Zentralleitung 6 Anträge auf Herabsetzung der Wochendienst -

zeit zur Betreuung von Kindern eingebracht, im Verwaltungsbereich Verkehr und öf -

fentliche Wirtschaft 8 Anträge. Sämtliche Anträge wurden positiv entschieden. Für den

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (nachgeordnete Dienststellen) wird

auf die beiliegende Statistik verwiesen (Beilage).

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

 

weiblich:

 5 A

 

 1 C

 

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

 

weiblich

 2A

 

3B

 

1 PT 3

 

2C

 

2 PT 6

männlich

 1 A

 

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

 

männlich

 1 A

 

 1 B


 

b. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der Verwendungsgruppe A und B bzw. Entloh -

nungsgruppe a und b betrug zum Stichtag 1.Juli 1997:

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung)

Verwendungsgruppe A bzw. Entlohnungsgruppe a

 

weiblich

 4,25 %

 

Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b

 

weiblich

 4,5 %

 

Für den Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (nachgeordnete Dienststellen)

wird auf die beiliegende Statistik verwiesen (Beilage).

Verwaltungsbereich Verkehr (Zentralleitung)

Verwendungsgruppe A bzw. Entlohnungsgruppe a

 

weiblich

 11 %

männlich

 5 %

 

Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b

 

weiblich

 11 %

männlich

 5 %

 

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

Verwendungsgruppe A bzw. Entlohnungsgruppe a

---

Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b

50 %

Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 hat im Verwaltungsbereich Wissenschaft und

Forschung - Zentralleitung eine leitende Bedienstete einen Karenzurlaub zur Betreuung ihres

Kindes in Anspruch genommen. Im nachgeordneten Bereich (Wissenschaft und Forschung)

ist eine Antragstellung von leitenden Bediensteten nicht bekannt.

Im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft haben keine leitenden Bedien -

steten einen Karenzurlaub oder eine Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines

Kindes in Anspruch genommen.

3. Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppen

a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Be -

dienstete haben diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?

b. Wieviele freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauf -

tragten zur Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B-GBG tatsächlich

zu und welche Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte “freie

Zeit” auch in Anspruch genommen werden kann?

c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftrag -

ten und die Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen ein -

bezogen, werden sie über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnah -

me bzw. die Ausschreibung von Planstellen und Funktionen sowie bezüglich

der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen aktiv von der Personal -

stelle informiert?

d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach

§ 53 Abs. 1 B-GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der

Arbeitsgruppe?

e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenför -

derung? In welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und war -

um nicht?

a. Im Ressort gibt es 6 bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte sowie 18 Vorsitzende der

Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen, die die Funktion der Gleichbehandlungs -

beauftragten an den Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung ausüben. Die

Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen der Universitäten und Hochschulen künst -

lerischer Richtung setzen sich insgesamt aus 315 Mitgliedern zusammen. Die Zahl der

Mitglieder in den einzelnen Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen liegt zwischen

48 (Universität Wien) und 3 (Montanuniversität Leoben). Die Zahl der von den für

Gleichbehandlung und Frauenförderung zuständigen Personen betreuten Bediensteten ist

äußerst unterschiedlich. Im Durchschnitt ist jede für 71 weibliche und männliche Bedien -

stete zuständig. Bezogen auf die Anzahl der weiblichen Bediensteten sind es 29 zu be -

treuende Dienstnehmerinnen.

b. Bisher ist es noch zu keinen Problemen zwischen den Gleichbehandlungsbeauftragten,

dem Dienstgeber bzw. den jeweiligen Vorgesetzten gekommen. Es gibt daher auch keine

“konkreten” Vereinbarungen über “freie Zeit” zur Erledigung von Aufgaben gemäß § 37

Abs. 3 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz. Allerdings kann die Arbeit als Mitglied eines

Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten und Hochschulen

künstlerischer Richtung insofern problematische Auswirkungen für Vertrags - und Uni -

versitätsassistentinnen haben, als diesen durch den hohen Zeitaufwand der Tätigkeit oft

die Zeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit (Publikationen, Dissertation, Habilitation)

fehlt.

c. Die Gleichbehandlungsbeauftragten wie auch die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungs -

fragen werden mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Personalentscheidungen einbezo -

gen. Durch den neuen Frauenförderungsplan wird in Hinkunft den Gleichbehandlungs -

beauftragten der Ausschreibungstext vor der Veröffentlichung der Ausschreibung zur

Kenntnis zu bringen sein.

d. Im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung gibt es schon deshalb keine Proble -

me bei der Erstellung des Berichtes, da die damit beauftragte Abteilung sowohl für Frau -

enfragen zuständig als auch die geschäftsführende Abteilung der Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlungsfragen ist. Im Verwaltungsbereich Verkehr wird der Bericht gemäß

§ 53 Abs. 1 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe er -

stellt. Im übrigen ist die Personalabteilung des Verwaltungsbereichs Verkehr und öffentli -

che Wirtschaft bestrebt, die Kontakte mit der Arbeitsgruppe zu intensivieren.

e. Sowohl der am 29. April 1998 in Wirksamkeit getretene Frauenförderungsplan als auch

dessen Vorläufer wurden aufgrund von Vorschlägen der Arbeitsgruppe für Gleichbe -

handlungsfragen ausgearbeitet. Einzig jene Bestimmungen, für die eine Rechtsgrundlage

im B - GBG fehlt, konnten nicht berücksichtigt werden.

4. Frauenförderungsplan

a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?

1). Legen sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ress -

orts bei.

Mit BGBl. II, Nr.131/1998 vom 28. April 1998 wurde der neue Frauenförderungsplan im

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr verlautbart. Es wird

daher auf diesen verwiesen.