3926/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom
25. März 1998, Nr. 3928/J, betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie
geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß unter den nachgeordneten Dienststellen die
Finanzlandesdirektionen, das Bundespensionsamt, die Finanzprokuratur und das Haupt -
punzierungs - und Probieramt verstanden werden. Die ausgegliederten Bereiche (Österr.
Postsparkassenamt, Amt der Münze Österreich und Österr. Salmen AG), in denen noch
Bundesbedienstete tätig sind, jedoch nicht neu aufgenommen werden dürfen, bleiben außer
Betracht.
Bei der Verwendungsgruppen - Zuordnung wurden folgende Zusammenfassungen von
Beamten und Vertragsbediensteten vorgenommen:
A1: |
A1 - u. A - Beamte, VB a |
A2: |
A2 - u. B - Beamte, VB b |
A3: |
A3 -, C - u. P1 - Beamte, VB c, VB p1 |
A4: |
A4 -, D - u. P2 - Beamte, VB d, VB p2 |
A5: |
A5 - u. P3 - Beamte, VB p3 |
A6: |
A6 - u. P4 - Beamte, VB p4 |
A7: |
A7 - E - u. P5 - Beamte, VBe, p5 |
Ex: |
E1-,E2a-,E2b-,E2c-,W1-,W2-,W3-Beamte sowie einige VB/SV |
Zu A1. und A2.:
Im Stellenplan 1998 wurden gegenüber dem Stellenplan 1997 die Planstellen in der Zentral -
leitung um 16 und in den nachgeordneten Dienststellen um 730 vermindert.
Beim tatsächlichen Personalstand (kopfzahlen) ist in der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis
31. Dezember 1997 in der Zentralleitung eine Verminderung um 22 Personen (15 Männer und
7 Frauen) und in den nachgeordneten Dienststellen eine Verminderung um 450 Personen
(256 Männer und 194 Frauen) eingetreten. Die Aufgliederungen sind in den Beilagen 1 und
2 dargestellt.
Zu A 3.:
Anträge auf Aufnahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis werden und wurden auch
im Anfragezeitraum grundsätzlich nicht förmlich abgewiesen, da diejenigen Anträge, die nicht
positiv erledigt werden, unerledigt bleiben.
Der Grund für diese Vorgangsweise (keine positive Erledigung) ist jedoch nicht der Auf -
nahmestopp - unter diesem Begriff wird das Verbot von Neuaufnahmen sowohl von Beamten
als auch von Vertragsbediensteten verstanden -, sondern der von der Bundesregierung am
4. März 1997 beschlossene “Pragmatisierungsstopp” (Einfrieren der Anzahl der im Ressort
am 31. Dezember 1996 vorhandenen Beamten), der keine weiteren Aufnahmen in ein
öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis zuläßt, wenn die vorgegebene Höchstzahl an Beamten
erreicht ist.
Die folgende Übersicht enthält (links vom Schrägstrich) die Anzahl der gestellten Anträge und
(rechts vom Schrägstrich) die Anzahl der in erster Linie wegen des Pragmatisierungsstopps
unerledigten Anträge. Die Differenz zwischen den beiden Zahlen ergibt die Anzahl der jeweils
in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis aufgenommenen Bediensteten.
Zentralleitung:
A1 |
A2 |
A3 |
A4 |
Gesamt |
|||||
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
Männl |
weibl |
männlich |
weiblich |
7/0 |
8/2 |
|
|
1/0 |
3/2 |
1/1 |
1/1 |
9/1 |
12/5 |
Nachgeordnete Dienststellen:
A1 |
A2 |
A3 |
A4 |
Gesamt |
|||||
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
männl |
weibl |
männlich |
weiblich |
19/10 |
9/5 |
45/21 |
47/24 |
42/27 |
141/88 |
1/1 |
3/3 |
107/59 |
|
Zu A4. und A5.:
Die Karenzen sind in den Beilagen 3 und 4 dargestellt.
Zu A6.:
Oberstes Ziel meines Ressorts ist es, die Vorgabe der Bundesregierung - den Personal -
aufwand von 1995 bis 2000 nominell nicht zu erhöhen - einzuhalten. Es wurden daher die
meisten befristeten Dienstverträge nicht verlängert, Ersatzkräfte nur in Ausnahmefällen auf-
genommen und für die aus dem Dienststand oder Dienstverhältnis ausgeschiedenen
Bediensteten nur in den wenigsten Fällen - wenn es unbedingt erforderlich war - Neuauf -
nahmen durchgeführt.
Zu A 7.:
Konkrete Einsparungspotentiale werden sich auch im Jahr 1998 vor allem durch eine
Verringerung des Personalstandes in Form der natürlichen Abgänge, die zum Großteil nicht
durch Neuaufnahmen ersetzt werden, ergeben.
Zu B 1. a:
Der Frauenanteil betrug
in der Zentralleitung
zum 1. Juli 1995 |
zum Juli 1997 |
||
in A/a |
25,1 % |
in A/A1/a |
30,8% |
in B/b |
24,8 % |
in B/A2/b |
26,7 % |
in den nachgeordneten Dienststellen
zum 1. Juli 1995 |
zum Juli 1997 |
||
in A/a |
27,6% |
in A/A1/a |
28,4% |
in B/b |
32,6 % |
in B/A2/b |
32,8 % |
Zu B1. b:
Zum 1. Juli 1995 setzte sich das Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung aus
6 Sektionen, 6 Gruppen, 74 Abteilungen und 25 Referaten zusammen. Davon waren
1 Gruppe, 11 Abteilungen und 6 Referate mit weiblichen Bediensteten als Leiterinnen dieser
Organisationseinheiten besetzt.
Zum 1. Juli 1997 setzte sich das Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung aus
7 Sektionen, 6 Gruppen, 81 Abteilungen und 33 Referaten zusammen. Davon waren
1 Gruppe, 16 Abteilungen und 7 Referate mit weiblichen Bediensteten als Leiterinnen dieser
Organisationseinheiten besetzt.
Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden 2 Gruppen, 13 Abteilungen und
9 Referate (insgesamt 24 Leitungen) neu besetzt, davon 5 Abteilungen (20,8% der Leitungen)
mit weiblichen Bediensteten.
Zu B1. c:
Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden insgesamt 3 Bewerber (25%) und
9 Bewerberinnen (75 %) in die Verwendungs - (Entlohnungs)gruppe A/a neu aufgenommen.
Im selben Zeitraum wurde 1 Bewerber (25 %) und 3 Bewerberinnen (75 %) in die Ver -
wendungs - (Entlohnungs)gruppe B/b neu aufgenommen.
Zu B1. d:
Bei diesen Neuaufnahmen kam es in keinem Fall zu einer bevorzugten Aufnahme nach
§ 42 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG).
Zu B2. a:
Alle Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern wurden
positiv erledigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Anzahlen (männlich/weiblich):
Zentralleitung:
A1: 1/1, A3: 0/6,
A4: 0/1 (gesamt 1/8).
Nachgeordnete Dienststellen:
A1: 1/37, A2: 5/170, A3: 3/180, A4: 0/35, A5: 0/1, A7: 0/2 (gesamt 9/425).
Zu B2. b:
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten betrug zum Stichtag 1. Juli 1997
in der Zentralleitung
in A/A1/a bei den Männern 0,5%, bei den Frauen 5,3 %,
in B/A2/b bei den Männern 0 %, bei den Frauen 1,7 %,
in den nachgeordneten Dienststellen
in A/A1/a bei den Männern 0,14 %, bei den Frauen 14 %,
in B/A2/b bei den Männern 0,33 %, bei den Frauen 12 %.
Zu B2. c:
In meinem Ressort haben in der
Zentralleitung
im Anfragezeitraum keine leitenden Bediensteten (berücksichtigt wurden nur
Leiterfunktionen in den Verw./Entl. Gr. A/A1/a und B/A2/b - Sektionsleiter,
Gruppenleiter, Abteilungsleiter und Referatsleiter) einen Elternkarenzurlaub oder eine
Herabsetzung der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen.
In den nachgeordneten Dienststellen
haben im Anfragezeitraum 2 männliche und 13 weibliche leitende Bedienstete
(berücksichtigt wurden nur Leiterfunktionen in den Verw./Entl. Gr. A/A1/a und B/A2/b)
einen Elternkarenzurlaub oder eine Herabsetzung der Wochendienstzeit in Anspruch
genommen.
Zu B3. a:
Im Finanzressort sind sieben Gleichbehandlungsbeauftragte und deren sieben Stellver -
treterinnen bestellt. Sie betreuen nach den Vertretungsbereichen aufgelistet, folgende
Bedienstete:
|
Vertretungsbereich
|
Anzahl der Bediensteten |
||
Nr. |
Bereich |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
1 |
Sämtliche Bedienstete der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und der sonstigen nachgeordneten Dienststellen; A/A1/a Bedienstete der Finanzlandesdirektionen |
2420 |
1007 |
1413 |
2 |
Pragmatisierte Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland |
4335 |
1351 |
2984 |
3 |
Vertragsbedienstete (außer (a) - Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland |
2614 |
1694 |
920 |
4 |
Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich und der Finanzlandesdirektion für Salzburg |
3043 |
1207 |
1836 |
5 |
Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Steiermark und der Finanzlandesdirektion für Kärnten |
2790 |
979 |
1811 |
6 |
Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Tirol und der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg |
2226 |
716 |
1510 |
7 |
Sämtliche Bedienstete des Österreichischen Postsparkassenamtes |
1563 |
1059 |
504 |
Zu B3. b:
Den Gleichbehandlungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen steht gemäß § 37 B - GBG
die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige freie Zeit zu. Über die Inanspruchnahme der
“freien Zeit” wurden zwar keine konkreten Vereinbarungen getroffen, doch schreibt der
Frauenförderungsplan
(Beilage 5) vor, daß die Gleichbehandlungsbeauftragten zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen sind. Sie dürfen daher an der
Inanspruchnahme der notwendigen freien Zeit nicht gehindert werden.
Zu B3. c:
Ein aktives Einbeziehen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe in
Personalentscheidungen ist weder im Beamten - Dienstrechtsgesetz (BDG) noch im B - GBG
vorgesehen, weshalb aus rechtlichen Gründen dem Wunsch der Arbeitsgruppe auf Einbe -
ziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten (z.B. als unabhängige Expertin) bisher nicht ent -
sprochen werden konnte.
Im B - GBG ist auch kein aktives Informationsrecht der Gleichbehandlungsbeauftragten und
der Arbeitsgruppe festgeschrieben. Aufgrund des bisherigen Frauenförderungsplanes wurden
sie über die Ausschreibung von Planstellen und Funktionen informiert. Nach dem neuen in
Verordnungsform erlassenen Frauenförderungsplan (Beilage 5), wird ihnen die Zusammen -
setzung der Kommission und die Auswahlentscheidung mitgeteilt werden. Informationen über
die Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen können sie im Rahmen von
§ 31 Abs. 2 B - GBG einholen.
Zu B3. d:
Die Arbeitsgruppe wird über die Berichterstellung gemäß § 53 Abs. 1 B - GBG informiert und
hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme dafür abzugeben.
Zu B 3. e:
Die Arbeitsgruppe hat in einer Resolution vom April 1997 gegen die Einsparungsmaßnahmen
auf dem Personalsektor (besonders hinsichtlich folgender Bereiche: keine Aufnahme von
Ersatzarbeitskräften für karenzierte Bedienstete, Auslaufen der befristeten Verträge, einge -
schränkte Gewährung von Anschlußkarenzurlauben und Teilzeitarbeit) Stellung bezogen.
Außerdem wurden Forderungen bezüglich Pragmatisierungen, Statistiken über Pragmati -
sierungen, frühzeitige Ruhestände und Dauerkrankenstände, Vertretung in der Arbeitsgruppe
“FIT 2001”, Einrichtung eines Planstellenpools, Kinderbetreuungseinrichtungen und einer No -
vellierung des B - GBG gestellt.
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, daß erhebliche Lockerungen bezüglich der Auf -
nahme von Ersatzarbeitskräften für karenzierte Bedienstete und der Überführung von
befristeten Dienstverhältnissen in unbefristete Dienstverhältnisse erfolgt sind. Aufgrund des
neuen Frauenförderungsplanes (Beilage 5) sind Anträge gemäß § 50 a BDG - Herabsetzung
der Wochendienstzeit aus beliebigem Anlaß - und Anträge gemäß § 75 BDG - Karenzurlaube
- unter
Würdigung der Situation der Betroffenen genau zu prüfen, wobei bei
Vertragsbe -
diensteten sinngemäß vorzugehen ist. Zwischenzeitig wurden Frauen auch pragmatisiert und
der Arbeitsgruppe die geforderten Statistiken betreffend Pragmatisierungen, frühzeitige
Ruhestände und Dauerkrankenstände zur Verfügung gestellt.
Eine Vertretung der Arbeitsgruppe in der Koordinationsgruppe “FIT 2001” ist nicht vorge -
sehen. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auf § 6 des Frauenförderungsplanes
(Beilage 5) hinweisen.
Der Einrichtung eines Planstellenpools für Ersatzarbeitskräfte stehen derzeit rechtliche und
organisatorische Probleme entgegen.
Die Einrichtung eines Bundesbetriebskindergartens bei der Finanzlandesdirektion für
Steiermark in Graz wird geprüft.
Eine Novellierung des B - GBG fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten.
Zu B 4. a:
Per 1. Jänner 1996 erfolgten keine Änderungen am Frauenförderungsplan des Bundes -
ministeriums für Finanzen, veröffentlicht im AÖFV Nr.268/1994. Die Arbeitsgruppe hat dafür
auch keinen Vorschlag ausgearbeitet.
Zu B 4. b:
Der aufgrund des Vorschlages der Arbeitsgruppe mit den Personalexperten meines Ressorts
abgestimmte und von mir unterzeichnete neue Frauenförderungsplan in Verordnungsform ist
als Beilage 5 angeschlossen.
Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!