3926/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom

25. März 1998, Nr. 3928/J, betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie

geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß unter den nachgeordneten Dienststellen die

Finanzlandesdirektionen, das Bundespensionsamt, die Finanzprokuratur und das Haupt -

punzierungs - und Probieramt verstanden werden. Die ausgegliederten Bereiche (Österr.

Postsparkassenamt, Amt der Münze Österreich und Österr. Salmen AG), in denen noch

Bundesbedienstete tätig sind, jedoch nicht neu aufgenommen werden dürfen, bleiben außer

Betracht.

Bei der Verwendungsgruppen - Zuordnung wurden folgende Zusammenfassungen von

Beamten und Vertragsbediensteten vorgenommen:

 

A1:

 A1 - u. A - Beamte, VB a

A2:

 A2 - u. B - Beamte, VB b

A3:

 A3 -, C - u. P1 - Beamte, VB c, VB p1

A4:

 A4 -, D - u. P2 - Beamte, VB d, VB p2

A5:

 A5 - u. P3 - Beamte, VB p3

A6:

 A6 - u. P4 - Beamte, VB p4

A7:

 A7 - E - u. P5 - Beamte, VBe, p5

Ex:

 E1-,E2a-,E2b-,E2c-,W1-,W2-,W3-Beamte sowie einige VB/SV


 

Zu A1. und A2.:

Im Stellenplan 1998 wurden gegenüber dem Stellenplan 1997 die Planstellen in der Zentral -

leitung um 16 und in den nachgeordneten Dienststellen um 730 vermindert.

Beim tatsächlichen Personalstand (kopfzahlen) ist in der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis

31. Dezember 1997 in der Zentralleitung eine Verminderung um 22 Personen (15 Männer und

7 Frauen) und in den nachgeordneten Dienststellen eine Verminderung um 450 Personen

(256 Männer und 194 Frauen) eingetreten. Die Aufgliederungen sind in den Beilagen 1 und

2 dargestellt.

Zu A 3.:

Anträge auf Aufnahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis werden und wurden auch

im Anfragezeitraum grundsätzlich nicht förmlich abgewiesen, da diejenigen Anträge, die nicht

positiv erledigt werden, unerledigt bleiben.

Der Grund für diese Vorgangsweise (keine positive Erledigung) ist jedoch nicht der Auf -

nahmestopp - unter diesem Begriff wird das Verbot von Neuaufnahmen sowohl von Beamten

als auch von Vertragsbediensteten verstanden -, sondern der von der Bundesregierung am

4. März 1997 beschlossene “Pragmatisierungsstopp” (Einfrieren der Anzahl der im Ressort

am 31. Dezember 1996 vorhandenen Beamten), der keine weiteren Aufnahmen in ein

öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis zuläßt, wenn die vorgegebene Höchstzahl an Beamten

erreicht ist.

Die folgende Übersicht enthält (links vom Schrägstrich) die Anzahl der gestellten Anträge und

(rechts vom Schrägstrich) die Anzahl der in erster Linie wegen des Pragmatisierungsstopps

unerledigten Anträge. Die Differenz zwischen den beiden Zahlen ergibt die Anzahl der jeweils

in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis aufgenommenen Bediensteten.

Zentralleitung:

 

      A1

      A2

      A3

     A4

    Gesamt

männlich

 weiblich

männlich

weiblich

männlich

weiblich

 Männl

weibl

männlich

weiblich

7/0

 8/2

 

 

1/0

3/2

1/1

1/1

9/1

12/5


 

Nachgeordnete Dienststellen:

 

      A1

      A2

      A3

     A4

   Gesamt

männlich

weiblich

männlich

weiblich

männlich

weiblich

männl

weibl

männlich

 weiblich

19/10

 9/5

 45/21

 47/24

 42/27

 141/88

 1/1

 3/3

 107/59

 

 

Zu A4. und A5.:

Die Karenzen sind in den Beilagen 3 und 4 dargestellt.

Zu A6.:

Oberstes Ziel meines Ressorts ist es, die Vorgabe der Bundesregierung - den Personal -

aufwand von 1995 bis 2000 nominell nicht zu erhöhen - einzuhalten. Es wurden daher die

meisten befristeten Dienstverträge nicht verlängert, Ersatzkräfte nur in Ausnahmefällen auf-

genommen und für die aus dem Dienststand oder Dienstverhältnis ausgeschiedenen

Bediensteten nur in den wenigsten Fällen - wenn es unbedingt erforderlich war - Neuauf -

nahmen durchgeführt.

Zu A 7.:

Konkrete Einsparungspotentiale werden sich auch im Jahr 1998 vor allem durch eine

Verringerung des Personalstandes in Form der natürlichen Abgänge, die zum Großteil nicht

durch Neuaufnahmen ersetzt werden, ergeben.

Zu B 1. a:

Der Frauenanteil betrug

in der Zentralleitung

 

zum 1. Juli 1995

 zum Juli 1997

in A/a

 25,1 %

 in A/A1/a

 30,8%

in B/b

 24,8 %

 in B/A2/b

 26,7 %

 

 

in den nachgeordneten Dienststellen

 

zum 1. Juli 1995

 zum Juli 1997

in A/a

 27,6%

 in A/A1/a

 28,4%

in B/b

 32,6 %

 in B/A2/b

 32,8 %


 

Zu B1. b:

Zum 1. Juli 1995 setzte sich das Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung aus

6 Sektionen, 6 Gruppen, 74 Abteilungen und 25 Referaten zusammen. Davon waren

1 Gruppe, 11 Abteilungen und 6 Referate mit weiblichen Bediensteten als Leiterinnen dieser

Organisationseinheiten besetzt.

Zum 1. Juli 1997 setzte sich das Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung aus

7 Sektionen, 6 Gruppen, 81 Abteilungen und 33 Referaten zusammen. Davon waren

1 Gruppe, 16 Abteilungen und 7 Referate mit weiblichen Bediensteten als Leiterinnen dieser

Organisationseinheiten besetzt.

Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden 2 Gruppen, 13 Abteilungen und

9 Referate (insgesamt 24 Leitungen) neu besetzt, davon 5 Abteilungen (20,8% der Leitungen)

mit weiblichen Bediensteten.

Zu B1. c:

Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden insgesamt 3 Bewerber (25%) und

9 Bewerberinnen (75 %) in die Verwendungs - (Entlohnungs)gruppe A/a neu aufgenommen.

Im selben Zeitraum wurde 1 Bewerber (25 %) und 3 Bewerberinnen (75 %) in die Ver -

wendungs - (Entlohnungs)gruppe B/b neu aufgenommen.

Zu B1. d:

Bei diesen Neuaufnahmen kam es in keinem Fall zu einer bevorzugten Aufnahme nach

§ 42 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG).

Zu B2. a:

Alle Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern wurden

positiv erledigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Anzahlen (männlich/weiblich):

Zentralleitung:

 

A1:   1/1, A3:   0/6, A4:   0/1 (gesamt 1/8).

Nachgeordnete Dienststellen:

A1: 1/37, A2: 5/170, A3: 3/180, A4: 0/35, A5: 0/1, A7: 0/2 (gesamt 9/425).

Zu B2. b:

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten betrug zum Stichtag 1. Juli 1997

in der Zentralleitung

in A/A1/a bei den Männern 0,5%, bei den Frauen 5,3 %,

in B/A2/b bei den Männern 0 %, bei den Frauen 1,7 %,

in den nachgeordneten Dienststellen

in A/A1/a bei den Männern 0,14 %, bei den Frauen 14 %,

in B/A2/b bei den Männern 0,33 %, bei den Frauen 12 %.

Zu B2. c:

In meinem Ressort haben in der

Zentralleitung

im Anfragezeitraum keine leitenden Bediensteten (berücksichtigt wurden nur

Leiterfunktionen in den Verw./Entl. Gr. A/A1/a und B/A2/b - Sektionsleiter,

Gruppenleiter, Abteilungsleiter und Referatsleiter) einen Elternkarenzurlaub oder eine

Herabsetzung der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen.

In den nachgeordneten Dienststellen

haben im Anfragezeitraum 2 männliche und 13 weibliche leitende Bedienstete

(berücksichtigt wurden nur Leiterfunktionen in den Verw./Entl. Gr. A/A1/a und B/A2/b)

einen Elternkarenzurlaub oder eine Herabsetzung der Wochendienstzeit in Anspruch

genommen.

Zu B3. a:

Im Finanzressort sind sieben Gleichbehandlungsbeauftragte und deren sieben Stellver -

treterinnen bestellt. Sie betreuen nach den Vertretungsbereichen aufgelistet, folgende

Bedienstete:

 

Vertretungsbereich

                                                  

Anzahl der Bediensteten

Nr.

 Bereich

 Gesamt

 Frauen

 Männer

1

 Sämtliche Bedienstete der Zentralleitung des

Bundesministeriums für Finanzen und der sonstigen

nachgeordneten Dienststellen; A/A1/a Bedienstete

der Finanzlandesdirektionen

 2420

 1007

 1413

2

 Pragmatisierte Bedienstete (außer A/A1/a

Bedienstete) der Finanzlandesdirektion für Wien,

Niederösterreich und Burgenland

 4335

 1351

 2984

3

 Vertragsbedienstete (außer (a) - Bedienstete) der

Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich

und Burgenland

 2614

 1694

 920

4

 Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete)

der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich und

der Finanzlandesdirektion für Salzburg

 3043

 1207

 1836

5

 Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete)

der Finanzlandesdirektion für Steiermark und der

Finanzlandesdirektion für Kärnten

 2790

 979

 1811

6

Sämtliche Bedienstete (außer A/A1/a Bedienstete)

der Finanzlandesdirektion für Tirol und der

Finanzlandesdirektion für Vorarlberg

 2226

 716

 1510

7

Sämtliche Bedienstete des Österreichischen

Postsparkassenamtes

 1563

 1059

  504

 

Zu B3. b:

Den Gleichbehandlungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen steht gemäß § 37 B - GBG

die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige freie Zeit zu. Über die Inanspruchnahme der

“freien Zeit” wurden zwar keine konkreten Vereinbarungen getroffen, doch schreibt der

Frauenförderungsplan (Beilage 5) vor, daß die Gleichbehandlungsbeauftragten zur

Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen sind. Sie dürfen daher an der

Inanspruchnahme der notwendigen freien Zeit nicht gehindert werden.

Zu B3. c:

Ein aktives Einbeziehen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe in

Personalentscheidungen ist weder im Beamten - Dienstrechtsgesetz (BDG) noch im B - GBG

vorgesehen, weshalb aus rechtlichen Gründen dem Wunsch der Arbeitsgruppe auf Einbe -

ziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten (z.B. als unabhängige Expertin) bisher nicht ent -

sprochen werden konnte.

Im B - GBG ist auch kein aktives Informationsrecht der Gleichbehandlungsbeauftragten und

der Arbeitsgruppe festgeschrieben. Aufgrund des bisherigen Frauenförderungsplanes wurden

sie über die Ausschreibung von Planstellen und Funktionen informiert. Nach dem neuen in

Verordnungsform erlassenen Frauenförderungsplan (Beilage 5), wird ihnen die Zusammen -

setzung der Kommission und die Auswahlentscheidung mitgeteilt werden. Informationen über

die Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen können sie im Rahmen von

§ 31 Abs. 2 B - GBG einholen.

Zu B3. d:

Die Arbeitsgruppe wird über die Berichterstellung gemäß § 53 Abs. 1 B - GBG informiert und

hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme dafür abzugeben.

Zu B 3. e:

Die Arbeitsgruppe hat in einer Resolution vom April 1997 gegen die Einsparungsmaßnahmen

auf dem Personalsektor (besonders hinsichtlich folgender Bereiche: keine Aufnahme von

Ersatzarbeitskräften für karenzierte Bedienstete, Auslaufen der befristeten Verträge, einge -

schränkte Gewährung von Anschlußkarenzurlauben und Teilzeitarbeit) Stellung bezogen.

Außerdem wurden Forderungen bezüglich Pragmatisierungen, Statistiken über Pragmati -

sierungen, frühzeitige Ruhestände und Dauerkrankenstände, Vertretung in der Arbeitsgruppe

“FIT 2001”, Einrichtung eines Planstellenpools, Kinderbetreuungseinrichtungen und einer No -

vellierung des B - GBG gestellt.

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, daß erhebliche Lockerungen bezüglich der Auf -

nahme von Ersatzarbeitskräften für karenzierte Bedienstete und der Überführung von

befristeten Dienstverhältnissen in unbefristete Dienstverhältnisse erfolgt sind. Aufgrund des

neuen Frauenförderungsplanes (Beilage 5) sind Anträge gemäß § 50 a BDG - Herabsetzung

der Wochendienstzeit aus beliebigem Anlaß - und Anträge gemäß § 75 BDG - Karenzurlaube

- unter Würdigung der Situation der Betroffenen genau zu prüfen, wobei bei Vertragsbe -

diensteten sinngemäß vorzugehen ist. Zwischenzeitig wurden Frauen auch pragmatisiert und

der Arbeitsgruppe die geforderten Statistiken betreffend Pragmatisierungen, frühzeitige

Ruhestände und Dauerkrankenstände zur Verfügung gestellt.

Eine Vertretung der Arbeitsgruppe in der Koordinationsgruppe “FIT 2001” ist nicht vorge -

sehen. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auf § 6 des Frauenförderungsplanes

(Beilage 5) hinweisen.

Der Einrichtung eines Planstellenpools für Ersatzarbeitskräfte stehen derzeit rechtliche und

organisatorische Probleme entgegen.

Die Einrichtung eines Bundesbetriebskindergartens bei der Finanzlandesdirektion für

Steiermark in Graz wird geprüft.

Eine Novellierung des B - GBG fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten.

Zu B 4. a:

Per 1. Jänner 1996 erfolgten keine Änderungen am Frauenförderungsplan des Bundes -

ministeriums für Finanzen, veröffentlicht im AÖFV Nr.268/1994. Die Arbeitsgruppe hat dafür

auch keinen Vorschlag ausgearbeitet.

Zu B 4. b:

Der aufgrund des Vorschlages der Arbeitsgruppe mit den Personalexperten meines Ressorts

abgestimmte und von mir unterzeichnete neue Frauenförderungsplan in Verordnungsform ist

als Beilage 5 angeschlossen.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!