3930_u1/AB XX.GP

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Lieber Freund!

Bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3938/J - NR/1998, der Abge -

ordneten Fink und Kollegen, die ich mit Schreiben vom 22. Mai 1998 beantwortet habe

ist auf Seite 2 ein sinnstörender Fehler unterlaufen. Es wird daher ersucht, die bei -

gelegte Austauschseite zur ggstl. Anfrage den Damen und Herren Abgeordneten

übermitteln zu wollen.

2. Welcher Anteil dieser Investitionssumme entfällt davon auf Infrastrukturmaß -

nahmen im Land Niederösterreich sowie im Land Wien?

Antwort:

Von der zu Frage 1 angeführten Investitionssumme der HL - AG für Streckenausbauten auf

West - und Südbahn von 23,7 Mrd öS entfallen für Maßnahmen im Land Niederösterreich 20,7

Mrd öS. Im Bundesland Wien wurden bisher noch keine HL - AG - Vorhaben fertiggestellt und

sind derzeit auch keine Vorhaben in Bau.

Von der zu Frage 1 angeführten Investitionssumme der ÖBB für HL - Bauvorhaben auf der

Westbahn von 5,015 Mrd öS entfielen 2,2 Mrd öS auf Niederösterreich. Von den den Nah -

verkehrsausbau auf der Südbahn ausgewiesenen 1,76 Mrd öS entfiel der Gesamtbetrag auf

Niederösterreich, nämlich auf den Nahverkehrsausbau zwischen Liesing und Wiener Neustadt,

der mittelbar auch dem HL - Verkehr zugute kommt, da die Streckenkapazitäten im Nord - Süd -

Verkehr dadurch steigen.

3. Welcher Anteil entfällt im Vergleich dazu auf das Land Steiermark?

Antwort:

Von der zu Frage 1 genannten Investitionssumme von 23,7 Mrd öS für alle Projekte der HL - AG

in Österreich entfallen für Projekte in der Steiermark 3,0 Mrd öS. Von der zu Frage 1 genann -

ten Investitionssumme der ÖBB für HL - Projekte auf der Südbahn von 1,933 Mrd öS entfiel der

Gesamtbetrag auf Ausbauvorhaben des HL - Verkehrs in der Steiermark.

4. Stehen aus Ihrer Sicht noch Entscheidungen für den Bau des Tunnels offen und

wenn ja, welche? Bis zu welchem Zeitpunkt werden die allenfalls offenen Ent -

scheidungen getroffen werden?

Antwort:

Die Entscheidung zum Bau des Semmeringtunnels ist prinzipiell bereits seitens der Bundes -

regierung getroffen worden und nach wie vor aufrecht. Aufgrund des neuen niederösterreichi -

schen Naturschutzgesetzes war zwar keine Einstellung des Baues des Probestollens aber ein

Widerruf des Ausschreibungsverfahrens notwendig. Nach Klärung der verfassungsrechtlichen

Zulässigkeit dieses niederösterreichischen Landesgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

wird eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise neuerlich zu fallen sein. Dabei wird

auch über die zu wählende Finanzierungsform sowie eine allfällige neuerliche Interessentensu -

che zu entscheiden sein.