3955/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen vom

1. April 1998, Nr. 4015/J, betreffend ausstehender Personalvertretungswahlen im Bereich der

Zollwache, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß der Zentralwahlausschuß autonom und

weisungsfrei agiert und mir daher keine Einflußmöglichkeit auf die Ausschreibung und Ab -

haltung von Wahlen zusteht.

Zu 1.:

Nach den mir vorliegenden Informationen des Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses

erfolgte über seine Einladung am 21. Jänner 1998 eine Sitzung des Zentralwahlausschusses,

an der Vertreter aller Wählergruppen (FCG, FSG und AUF) teilgenommen haben. Im Zuge

dieser Sitzung erging der Beschluß, den Zentralausschuß für die Bediensteten des Zollwach -

dienstes zum Tätigwerden gemäß § 4 Abs. 2 Bundes - Personalvertretungsgesetz (PVG)

einzuladen und nach Abschluß der organisatorischen Maßnahmen (insbesondere nach In -

krafttreten des Schengener Abkommens für Österreich) als Voraussetzung für Neuwahlen,

jene Dienststellen festzustellen, bei denen eine Personalvertretung gebildet werden soll.

Der Zentralausschuß wurde am 30. Jänner 1998 über diesen Beschluß des Zentralwahlaus -

schusses in Kenntnis gesetzt, eine Reaktion ist aber bislang unterblieben.

Vom Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses wird daher bestritten, daß von ihm keine

Aktivitäten hinsichtlich der Ausschreibung von Neuwahlen gesetzt wurden.

Zu 2.:

Der Personalstand im Bereich der Zollwache hat sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1997

nur mehr unwesentlich (weniger als 50 Personen) reduziert, wobei es gegenüber der ver -

minderten Personalstärke zur Jahresmitte in keinem Bereich zu Personalverschiebungen

kam, die eine Veränderung des Personalstandes um 25 % zur Folge gehabt haben.

Zu 3.:

Von einem derartigen Schreiben ist mir nichts bekannt.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, daß mir gegenüber

dem Zentralwahlausschuß als Organ der Personalvertretung im Sinne des § 3 Abs. 1 lit. e

PVG weder eine organisations - noch dienstrechtliche Aufsichtsbefugnis zusteht, und ich

daher keine Maßnahmen treffen kann, um die Ausschreibung von Neuwahlen im Bereich der

Zollwache zu veraranlassen.