3974/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4272/J betreffend geplantes

Einkaufszentrum am Hietzinger Kai/Wien, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen

und Freunde am 15.4.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 6 der Anfrage:

Mit Antrag vom 8.1.1998 hat die Immoconsult Liegenschaftsvermietung Gesellschaft mbH

erstmals um Generalgenehmigung gemäß § 356e GewO 1994 für ein Büro - und Geschäftshaus

samt 178 Garagenstellplätzen im Standort Wien 13., Hietzinger Kai 131a - Mantlergasse 30 - 36

- Amalienstraße, beim Magistratischen Bezirksamt für den 13./14. Bezirk angesucht.

Da die Antragsunterlagen das Projekt nicht vollständig ausgewiesen haben, wurden sie der

Konsenswerberin in der Augenscheinsverhandlung am 20.2.1998 mit dem Auftrag zur

Ergänzung zurückgestellt.

Eine Neuenreichung ist bisher noch nicht erfolgt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Da für die Generalgenehmigung das ordentliche Verfahren anzuwenden ist, werden die

Nachbarn gemäß § 356 GewO 1994 in das Verfahren eingebunden werden.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Da die Neueeinreichung des konkretisierten Projektes noch nicht erfolgt ist, können hier keine

Angaben gemacht werden.

Tatsache ist jedenfalls, daß die Genehmigungsfähigkeit des Projektes von der Gewerbebehörde

in jenem Umfang beurteilt werden wird, als die Gewerbeordnung hierfür die Möglichkeit

schafft.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Laut Mitteilung der Magistratsabteilung 37/13/14 besteht für die Betriebsliegenschaft die

Widmung:

"Gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel, Bauklasse III, geschlossene Bauweise.”