3987/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde,
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Welser Abfallverwertungs
GesmbH und Verdacht der fahrlässigen Krida, gerichtet und folgende Fragen ge -
stellt:
"1. Kann die Staatsanwaltschaft Wels den Eingang der erwähnten “Anzeige” samt
Nachtrag zum Verdacht der fahrlässigen Krida im Zusammenhang mit der
Weiser Abfallverwertungs GesmbH bestätigen?
2. Welche Erhebungen wurden aufgrund der Anzeige vorgenommen?
3. Was ist der aktuelle Verfahrensstand?”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die angesprochene Anzeige ist am 29. September 1997 (und nicht wie in der Anfra -
gebegründung ausgeführt am 29. Juli 1997) bei der Staatsanwaltschaft Wels einge -
langt, den Nachtrag zur Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Wels am 20. November
1997 erhalten.
Zu 2:
Auf Grund dieser Anzeige samt Nachtrag hat die Staatsanwaltschaft Wels die für die
Beurteilung der erhobenen Vorwürfe notwendigen Urkunden, insbesondere den Ge -
sellschaftsvertrag der Welser Abfallverwertungs GesmbH, den von den Gesellschaf -
tern abgeschlossenen Syndikatsvertrag, die Generalversammlungsprotokolle sowie
eine Auflistung der Gesellschafterbeschlüsse, eine Stellungnahmen der Stadt Wels
und eine Stellungnahme des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung, ein -
geholt.
Zu 3:
Die Staatsanwaltschaft Wels hat am 11. Mai 1998 die Anzeige mangels eines straf -
rechtlich relevanten Verhaltens gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt und hat dar -
über an die Oberstaatsanwaltschaft Linz berichtet. Dieser Bericht liegt auch dem
Bundesministerium für Justiz vor; er enthält eine umfassende Darstellung des der
Anzeige zugrunde liegenden Sachverhaltes, die darauf aufbauende Begründung der
Anzeigezurücklegung ist rechtlich schlüssig, sodaß die in der Anfragebegründung
angesprochenen Befürchtungen mangelnder Objektivität der befaßten staatsanwalt -
schaftlichen Behörden nicht zutreffend sind.