4105/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler und Kollegen

vom 12. Mai 1998, Nr. 4367/J, betreffend Entbürokratisierung im Einkommensteuergesetz

(EStG), beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Grundsätzlich möchte ich feststellen, daß der Zuschlag für pauschalierte Überstunden nicht

für die Tätigkeit eines vollen Kalendermonates zusteht, sondern für geleistete Überstunden,

die auch in Monaten anfallen, in denen der Bedienstete auf Urlaub ist. Der von Ihnen

vorgebrachte Vorschlag entspricht der gegenwärtigen Rechtslage bzw. Verwaltungspraxis, da

die Zuschläge auch für jene Kalendermonate steuerfrei belassen wurden, in denen der

Bedienstete Urlaub in Anspruch nimmt. Eine Änderung dieser Regelung erscheint aus diesem

Grund nicht notwendig.