4145/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Wien, am 10. Juli 1998

GZ 61 1000/45 - Präs.1/98

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

15.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4445/J betreffend

“Altlastensanierung” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

ad 1

Zur Sicherung und Sanierung von Altlasten in Oberösterreich wurden seit 1990 im

Rahmen der Umweltförderung Projekte in der Höhe von insgesamt rund 925,7 Mio.

ATS beantragt und Förderungszusicherungen in der Höhe von rund 615,7 Mio. ATS

erteilt. Vom Land Oberösterreich wurden für diese Projekte rund 151,9 Mio. ATS zu -

gesichert.

ad 2

Vom Landeshauptmann von Oberösterreich wurden bisher 3.223 Altablagerungen

und Altstandorte als Verdachtsflächen gemeldet. Bei 1.374 Flächen (1.276 Altabla -

gerungen und 98 Altstandorte) konnte der Verdacht einer erheblichen Gefährdung

begründet werden, so daß diese als Verdachtsflächen in den Verdachtsflächenkata -

ster aufgenommen wurden. 12 Altablagerungen sowie 25 Altstandorte sind bereits

als sicherungs - und sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen;

davon wurden bisher 8 Altlasten in die Prioritätenklasse 1, 9 Altlasten in die Prioritä -

tenklasse 2 und 6 Altlasten in die Prioritätenklasse 3 eingestuft. Bei 3 Altlasten in

Oberösterreich konnte bereits der erfolgreiche Abschluß von Sanierungs - bzw. Si -

cherungsmaßnahmen nachgewiesen werden.

ad 3

Die zur Finanzierung der Altlastenförderung zur Verfügung stehenden Mittel belaufen

sich auf insgesamt 1.932.678.963,14 ATS (1990 - 1997). Der Anteil Oberösterreichs

an den bisherigen Einnahmen an Altlastenbeiträgen beläuft sich auf 398.293.732,16

ATS.

ad 4

Das Aufkommen an Altlasten beiträgen von 1990 bis 1997 beträgt insgesamt rund

1,93 Mrd. ATS. Wurden im Jahr 1996 rund 290 Mio. ATS an Altlastenbeiträgen einge -

nommen, so ergab sich für das Jahr 1997 eine Erhöhung auf rund 447 Mio. ATS.

Aufgrund der stufenweisen Beitragserhöhung sollen sich die jährlichen Einnahmen

bis zum Jahr 2000 auf über 800 Mio. ATS steigern.

Bei der Abschätzung des Beitragsaufkommens wurden die Wirkungen des Len -

kungseffektes sehr hoch angenommen, um eine Unterbedeckung im Bereich Altla -

stensanierung jedenfalls auszuschließen. Durch die infolge der Deponieverordnung

und WRG - Novelle bis 2004 notwendige Umstellung auf Abfallbehandlungsanlagen

(im wesentlichen thermische Anlagen) sowie aufgrund der Anpassung von Deponien


 

an den Stand der Technik wird es nach dem derzeitigen System zwangsläufig wieder

zu einer schrittweisen Verringerung der Einnahmen kommen.

In meinem Ressort wird derzeit ein Konzept für eine grundlegende Novellierung des

Altlastensanierungsgesetzes erarbeitet. Ein dabei angestrebtes, eigenes Altlasten -

verfahrensgesetz erscheint jedoch nur dann umsetzbar, wenn von einer gesicherten

Finanzierung ausgegangen werden kann. Die Entwicklung von neuen Finanzie -

rungsmodellen wird in jedem Fall zentraler Bestandteil der angesprochenen Überle -

gungen sein.

ad 5

Die bisherigen Zuschüsse bzw. Eigenfinanzierungsanteile der einzelnen Bundeslän -

der zu geförderten Altlastensicherungs - bzw. sanierungsprojekten von 1993 - 1998

gliedern sich wie folgt:

 

Bundesland:

ATS

Burgenland

3.779.573,63

Kärnten

51.329.000,00

Niederösterreich

-

Oberösterreich

151.874.200,00

Salzburg

402.000,00

Steiermark

-

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

123.584.000,00