4157/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR

Klara Motter und Kollegen vom 15. 5. 1998,

Nr. 4448/J, betreffend Einsatz für

Verbesserungen von landwirtschaftlichen

Tierschutzstandards in der EU während

Österreichs Ratspräsidentschaft

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klara Motter und

Kollegen vom 15. 5. 1998, Nr. 4448/J, betreffend Einsatz für Ver -

besserungen von landwirtschaftlichen Tierschutzstandards in der EU

während Österreichs Ratspräsidentschaft, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zunächst möchte ich festhalten, daß in den letzten Jahren, wie Sie

schon eingangs in Ihrer Anfrage bemerkten, im Tierschutz auf

EU - Ebene große Verbesserungen erreicht wurden. Mit dem Vertrag von

Amsterdam wurde Tierschutz im EG - Primärrecht verankert. Auf sekun -

därrechtlicher Ebene konnte zuletzt im Rat Landwirtschaft vom 22.

bis 25. Juni 1998 die Richtlinie über den Schutz landwirtschaft -

licher Nutztiere beschlossen werden. Damit sind Mindeststandards

für alle Tierarten, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle,

Häuten, Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken

gezüchtet oder gehalten werden, geschaffen worden.

Zu den Fragen im einzelnen:

Zu den Fragen 1 und 3:

Das Recht, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, hat ausschließlich

die Kommission. Es kommt daher auch während der österreichischen

Präsidentschaft darauf an, welche Vorschläge die Kommission dem Rat

vorgelegt hat oder noch vorlegen wird. Derzeit liegt der Vorschlag

für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen

zum Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen

vor, der auf technischer Ebene bereits intensiv beraten wird.

Zu Frage 2:

Der zitierte Entwurf der Kommission zur Änderung des Anhangs II der

Vermarktungsnormen für Eier (VO 1274/91) wird derzeit von der Kom -

mission nicht weiter verfolgt, da zunächst das Ergebnis der Diskussion

zur Mitteilung der Kommission über den Schutz von Legehennen

in verschiedenen Haltungssystemen und zum Vorschlag für eine

Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum

Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen abgewartet

wird. Der genannte Richtlinienentwurf sieht ein Auslaufen der derzeit

bestehenden Käfigart nach einer Übergangszeit vor. Dafür sind

die österreichischen Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe vehement

eingetreten. Auch ein gänzliches Verbot der Käfighaltung, wie in

der zitierten Entschließung des Nationalrates verlangt, wurde vom

österreichischen Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe vorgebracht und

diskutiert.

Zu Frage 4:

Zunächst einmal muß darauf hingewiesen werden, daß es derzeit nur

Erstattungen für Lebendrinderausfuhren und in einem sehr geringen

Ausmaß für Hühner - und Putenkücken gibt. Bei allen anderen Tier -

arten sind keine Exporterstattungen bei Lebendausfuhren vorgesehen.

Die österreichischen Vertreter in den diversen EU - Gremien sind im

Rindersektor immer dafür eingetreten, daß die Erstattungen für

Rindfleisch attraktiver werden als für Lebendrinder, um aufgrund

der finanziellen Gegebenheiten die Ausfuhr von Fleisch verstärkt zu

fördern. Im Sinne der parlamentarischen Entschließung vom 14.

November 1997 setzen sich die österreichischen Vertreter in den

verschiedenen Gremien der EU für eine schrittweise Abschaffung der

Subventionen für Schlachttierexporte ein.

Die Vorschläge der Kommission im Rahmen der AGENDA 2000 schaffen

eine neue Markt - und Preissituation. Die Erstattungen für Lebend -

rinder sind dann unter Zugrundelegung der neuen Verhältnisse neu zu

überdenken.

Zu Frage 5:

Es werden aufgrund eines Branchenkonzeptes Investitionen zur

Erreichung der EU - Zertifizierung und notwendige Anpassungen von

Kühl - und Zerlegekapazitäten für regionale Schlachthäuser zu prüfen

sein.

Die Konzeption und Realisierung “Mobiler Schlachthöfe” wurde im

Rahmen der Innovationsförderung sowie in Ziel 5b - Programmen bereits

unterstützt.

Unabdingbare Voraussetzung für eine Förderung von mobilen Schlacht -

höfen ist, daß diese den hygienischen Bestimmungen des Fleisch -

untersuchungsgesetzes bzw. den darauf basierenden Verordnungen ent -

sprechen. Diese Beurteilung fällt in die Kompetenz der Veterinär -

behörden.

Zu Frage 6:

Österreich hat sich im Jahr 1996 strikt gegen die verpflichtende

Einführung der Verarbeitungsprämie für Kälber eingesetzt und in

Zusammenarbeit mit anderen Ländern deren verpflichtende Anwendung

verhindert. Diese wird derzeit nur von einer Minderheit von EU -

Mitgliedsstaaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Portugal)

angewandt. Mit der Besserung der Marktlage sollte es 1999 möglich

sein, die Anwendung der Verarbeitungspramie auszusetzen. Die

Vorschläge der Kommission im Rahmen der AGENDA 2000 sehen die

Abschaffung dieser Prämienform vor.

Zu Frage 7

Im Streitfall zwischen den USA und der EU wegen des Importverbotes

von Fleisch, das von hormonbehandelten Tieren stammt, wurde der EU

eine Umsetzungsfrist bis 13.5.1999 zugestanden, um dem Abkommen

über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen zu entsprechen. Danach

ist eine WTO - konforme Aufrechterhaltung des Importverbotes von

Hormonfleisch nur dann möglich, wenn Risikoanalysen den schlüssigen

Nachweis der Gesundheitsbeeinträchtigung der Konsumenten erbringen.

Seitens der Kommission ist vorgesehen, eine Risikoanalyse durchzu -

führen, um das derzeit bestehende Importverbot zu untermauern.

Diese Vorgangsweise findet meine Unterstützung.

Zu Frage 8:

Beim Rat Fischerei am 8. Juni 1998 konnte, nicht zuletzt durch

Unterstützung von österreichischer Seite, ein grundsätzliches

Verbot der Treibnetzfischerei beschlossen werden, das am 1.1.2002

in Kraft tritt. Hierdurch wird den internationalen Verpflichtungen

zur Abschaffung des Gebrauchs von Hochseetreibnetzen Rechnung

getragen.