4157/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR
Klara Motter und Kollegen vom 15. 5. 1998,
Nr. 4448/J, betreffend Einsatz für
Verbesserungen von landwirtschaftlichen
Tierschutzstandards in der EU während
Österreichs Ratspräsidentschaft
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klara Motter und
Kollegen vom 15. 5. 1998, Nr. 4448/J, betreffend Einsatz für Ver -
besserungen von landwirtschaftlichen Tierschutzstandards in der EU
während Österreichs Ratspräsidentschaft, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zunächst möchte ich festhalten, daß in den letzten Jahren, wie Sie
schon eingangs in Ihrer Anfrage bemerkten, im Tierschutz auf
EU - Ebene große Verbesserungen erreicht wurden. Mit dem Vertrag von
Amsterdam wurde Tierschutz im EG - Primärrecht verankert. Auf sekun -
därrechtlicher Ebene konnte zuletzt im Rat Landwirtschaft vom 22.
bis 25. Juni 1998 die Richtlinie über den Schutz landwirtschaft -
licher Nutztiere beschlossen werden. Damit sind Mindeststandards
für alle Tierarten, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle,
Häuten, Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken
gezüchtet oder gehalten werden, geschaffen worden.
Zu den Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 3:
Das Recht, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, hat ausschließlich
die Kommission. Es kommt daher auch während der österreichischen
Präsidentschaft darauf an, welche Vorschläge die Kommission dem Rat
vorgelegt hat oder noch vorlegen wird. Derzeit liegt der Vorschlag
für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen
zum Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen
vor, der auf technischer Ebene bereits intensiv beraten wird.
Zu Frage 2:
Der zitierte Entwurf der Kommission zur Änderung des Anhangs II der
Vermarktungsnormen für Eier (VO 1274/91) wird derzeit von der Kom -
mission nicht weiter verfolgt, da zunächst das Ergebnis der Diskussion
zur Mitteilung der Kommission über den Schutz von Legehennen
in verschiedenen Haltungssystemen und zum Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum
Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen abgewartet
wird. Der genannte Richtlinienentwurf sieht ein Auslaufen der derzeit
bestehenden Käfigart nach einer Übergangszeit vor. Dafür sind
die österreichischen Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe vehement
eingetreten. Auch ein gänzliches Verbot der Käfighaltung, wie in
der zitierten Entschließung des Nationalrates verlangt, wurde vom
österreichischen Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe vorgebracht und
diskutiert.
Zu Frage 4:
Zunächst einmal muß darauf hingewiesen werden, daß es derzeit nur
Erstattungen für Lebendrinderausfuhren und in einem sehr geringen
Ausmaß für Hühner - und Putenkücken
gibt. Bei allen anderen Tier -
arten sind keine Exporterstattungen bei Lebendausfuhren vorgesehen.
Die österreichischen Vertreter in den diversen EU - Gremien sind im
Rindersektor immer dafür eingetreten, daß die Erstattungen für
Rindfleisch attraktiver werden als für Lebendrinder, um aufgrund
der finanziellen Gegebenheiten die Ausfuhr von Fleisch verstärkt zu
fördern. Im Sinne der parlamentarischen Entschließung vom 14.
November 1997 setzen sich die österreichischen Vertreter in den
verschiedenen Gremien der EU für eine schrittweise Abschaffung der
Subventionen für Schlachttierexporte ein.
Die Vorschläge der Kommission im Rahmen der AGENDA 2000 schaffen
eine neue Markt - und Preissituation. Die Erstattungen für Lebend -
rinder sind dann unter Zugrundelegung der neuen Verhältnisse neu zu
überdenken.
Zu Frage 5:
Es werden aufgrund eines Branchenkonzeptes Investitionen zur
Erreichung der EU - Zertifizierung und notwendige Anpassungen von
Kühl - und Zerlegekapazitäten für regionale Schlachthäuser zu prüfen
sein.
Die Konzeption und Realisierung “Mobiler Schlachthöfe” wurde im
Rahmen der Innovationsförderung sowie in Ziel 5b - Programmen bereits
unterstützt.
Unabdingbare Voraussetzung für eine Förderung von mobilen Schlacht -
höfen ist, daß diese den hygienischen Bestimmungen des Fleisch -
untersuchungsgesetzes bzw. den darauf basierenden Verordnungen ent -
sprechen. Diese Beurteilung fällt in die Kompetenz der Veterinär -
behörden.
Zu Frage 6:
Österreich hat sich im Jahr 1996 strikt gegen die verpflichtende
Einführung der Verarbeitungsprämie für Kälber eingesetzt und in
Zusammenarbeit mit anderen Ländern deren verpflichtende Anwendung
verhindert. Diese wird derzeit nur von einer Minderheit von EU -
Mitgliedsstaaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich,
Portugal)
angewandt. Mit der Besserung der Marktlage sollte es 1999 möglich
sein, die Anwendung der Verarbeitungspramie auszusetzen. Die
Vorschläge der Kommission im Rahmen der AGENDA 2000 sehen die
Abschaffung dieser Prämienform vor.
Zu Frage 7
Im Streitfall zwischen den USA und der EU wegen des Importverbotes
von Fleisch, das von hormonbehandelten Tieren stammt, wurde der EU
eine Umsetzungsfrist bis 13.5.1999 zugestanden, um dem Abkommen
über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen zu entsprechen. Danach
ist eine WTO - konforme Aufrechterhaltung des Importverbotes von
Hormonfleisch nur dann möglich, wenn Risikoanalysen den schlüssigen
Nachweis der Gesundheitsbeeinträchtigung der Konsumenten erbringen.
Seitens der Kommission ist vorgesehen, eine Risikoanalyse durchzu -
führen, um das derzeit bestehende Importverbot zu untermauern.
Diese Vorgangsweise findet meine Unterstützung.
Zu Frage 8:
Beim Rat Fischerei am 8. Juni 1998 konnte, nicht zuletzt durch
Unterstützung von österreichischer Seite, ein grundsätzliches
Verbot der Treibnetzfischerei beschlossen werden, das am 1.1.2002
in Kraft tritt. Hierdurch wird den internationalen Verpflichtungen
zur Abschaffung des Gebrauchs von Hochseetreibnetzen Rechnung
getragen.