4201/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4454/J - NR/1998, betreffend öffentliche Erörte -
rung über die geplante Hochleistungsstraße Hubertendorf - Blindenmarkt, die die Abgeordneten
Petrovic, Freundinnen und Freunde am 25. Mai 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
1. Wie nimmt der Bundesminister zu den zitierten Vorwürfen gegen die Verhandlungs -
leitung der öffentlichen Erörterung Stellung?
Antwort:
Am 15.4.1998 fand im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens Hubertendorf - Blindenmarkt
die öffentliche Erörterung des Vorhabens statt. In der Kundmachung für diese Veranstaltung
wurde festgelegt, daß die Veranstaltung um 9.00 Uhr beginnt und Wortmeldungen nur durch
Eintragung in eine Rednerliste (ab 8.00 Uhr) erfolgen können. Aufgrund der Erfahrungen in
anderen Bürgerbeteiligungsverfahren (öffentliche Erörterungen) wurde der Ablauf der öffentli -
chen Erörterung schriftlich festgelegt (siehe Beilage A) und wurde dieser beabsichtigte Verfah -
rensablauf durch Anschlag im Veranstaltungslokal und bei der Eintragungsmöglichkeit in die
Rednerliste sowie durch wiederholte mündliche Ankündigung öffentlich bekanntgegeben. Zu
Beginn der Veranstaltung wurde der Verhandlungsleiter von Vertretern der Bürgerinitiative
"Für ein lebenswertes Blindenmarkt” aufgefordert, jegliche Einführung und Projektsvorstellung
zu unterlassen, da das Projekt allgemein bekannt wäre und bereits eine Projektsvorstellung am
11.11.1997 erfolgt sei. Auf die Antwort des
Verhandlungsleiters, daß es sich bei dieser Pro -
jektsvorstellung lediglich um eine Informationsveranstaltung der HL - AG gehandelt habe, wobei
in der Zwischenzeit weitergehende Untersuchungen stattgefunden hätten und daher eine
Projektsvorstellung erforderlich sei wurde mit lautstarken Buhrufen geantwortet. Hierauf
ersuchte der Verhandlungsleiter wiederholt um Ruhe und stellte klar, daß ohne straffe Verhand -
lungsführung eine derartige Veranstaltung nicht durchführbar sei. Obwohl für die Wiederher -
stellung der Ruhe ein längerer Zeitraum benötigt wurde, war es möglich, den vorgesehenen
Zeitplan deutlich zu unterschreiten, da noch vor der Mittagspause neben den Stellungnahmen
der betroffenen Gemeinden auch die Stellungnahmen der Vertreter der NÖ Umweltanwalt -
schaft und der BH Melk sowie die Antworten auf die Gemeindestellungnahmen erfolgen
konnten. Ab 13.00 Uhr wurde mit der allgemeinen Fragerunde begonnen, die bis 22.15 Uhr
dauerte. Unter Berücksichtigung dieser Dauer kann wohl keinesfalls davon gesprochen werden,
daß den Bürgern nicht ausreichend Gelegenheit zu Fragen bzw. Darlegung ihrer Bedenken
gegeben wurde.
Insgesamt muß aber festgestellt werden, daß während der gesamten Dauer der Veranstaltung
die Vertreter der Behörde, die Sachverständigen und die Vertreter der HL - AG bei ihren Fra -
gebeantwortungen immer wieder durch zum Teil beleidigende Zwischenrufe unterbrochen
wurden und es relativ schwierig war, zumindest eine gewisse Ordnung bei dieser Veranstaltung
aufrecht zu erhalten. Öffentliche Erörterungen sind Bestandteil des Behördenverfahrens und ist
auf diese Verfahren das AVG anzuwenden. Daher ist eine geordnete Abwicklung im Sinne aller
Verfahrensparteien unabdingbar.
2. In welcher Weise entspricht das gegenständliche Projekt besser den öffentlichen
Interessen im Sinne des § 1 Hochleistungsstreckengesetz als die Alternative, dem
Tunnel im Norden von Blindenmarkt?
Antwort:
Der § 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (BGBL. 135/1989) lautet:
“(1 )Die Bundesregierung kann durch Verordnung bestehende oder geplante Eisenbahnen
(Strecken oder Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) zu Hochlei -
stungsstrecken erklären. Voraussetzung hiefür ist, daß diesen eine besondere Bedeutung für
einen leistungsfähigen Verkehr mit internationalen Verbindungen oder für den Nahverkehr
zukommt und daß zur Optimierung der Verkehrsbedienung umfangreiche Baumaßnahmen
geboten sind.
(2) Zu Teilen von Hochleistungsstrecken können auch bestehende oder geplante Eisenbahnen
erklärt werden, wenn auf sie zwar nicht die Merkmale nach Abs. 1 zutreffen, sie aber in
unmittelbaren Zusammenhang mit Hochleistungsstrecken stehen und für eine rationelle
Führung des Eisenbahnbetriebes oder Eisenbahnverkehrs auf Hochleistungsstrecken benötigt
werden.”
Sowohl für das eingereichte Projekt, als auch für eine der Alternativen, nämlich den Tunnel im
Norden von Blindenmarkt ("Variante WT"), kann davon ausgegangen werden, daß sie gleicher -
maßen dem öffentlichen Interesse gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz, Abs. 1 entsprechen.
In einem erweiterten Betrachtungsrahmen muß jedoch im Hinblick auf das öffentliche Interesse
in 2 Punkten näher auf den Vergleich der beiden Lösungen eingegangen werden:
• Umweltverträglichkeit
• Wirtschaftlichkeit
Das eingereichte Projekt wurde einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung unterzogen und hat
diese positiv bestanden. Die Umweltauswirkungen der Variante WT wurden von Experten
abgeschätzt und der Umwelt - Bewertung des eingereichten Projektes entsprechend dem
Schutzgüter - und Umweltmedien - Katalog des Umweltbundesamtes gegenübergestellt. Dabei
zeigte sich folgendes Bild:
Phase |
Grad der Aus - wirkungen |
Betroffene Schutzgü - ter/Umweltmedien beim einge - reichten Projekt |
Betroffene Schutzgü - ter/Umweltmedien bei Varian - te WT |
Bauzu - stand |
positive Aus - wirkungen |
3 % |
3 % |
|
keine Konflikte |
63 % |
50 % |
|
geringe Aus - wirkungen |
34 % |
36 % |
|
erhebliche Aus - wirkungen |
0 % |
8 % |
|
sehr erhebliche Auswirkungen |
0 % |
3 % |
Betriebs - zustand |
positive Aus - wirkungen |
3 % |
3 % |
|
keine Konflikte |
90 % |
81 % |
|
Geringe Aus - wirkungen |
7% |
13% |
|
erhebliche Aus - wirkungen |
0 % |
0 % |
|
sehr erhebliche Auswirkungen |
0 % |
3 % |
Dieser Aufstellung ist zu entnehmen, daß die Umwelt - Bewertung für die Variante WT schlech -
ter ausfällt als für das eingereichte Projekt. Die Grunde dafür liegen vor allem in:
- dem Entfall der Lärmschutzmaßnahmen für die Bestandsstrecke im Ortsbereich von
Blindenmarkt
- der Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung des Bergwasserregimes
- der bauzeitlich begrenzten stärkeren Beanspruchung von landwirtschaftlich genutzten
Flächen.
Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sind folgende Fakten anzuführen:
- Die Variante WT weist einen wesentlich längeren Tunnel als das eingereichte Projekt auf.
Das eingereichte Projekt sieht eine Trassenlage vor, welche sowohl in der Errichtung als auch
in der Erhaltung wirtschaftlicher ist als die Variante WT.
Erfolgt daher eine über den § 1 des Hochleistungsstreckengesetzes hinausgehende Beleuchtung
des öffentlichen Interesses, so stellt das eingereichte Projekt sowohl aus Sicht der Umwelt als
auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die bessere Lösung gegenüber der Variante WT dar.
Ablauf der öffentlichen Erörterung zum
Bürgerbeteiligungsverfahren Hubertendorf - Blindenmarkt
1.) Eröffnung, Begrüßung und Kurzvorstellung durch Ministerium
2.) Allgemeine Vorstellung durch Hrn. DI. STEMPKOWSKI
3.) Erläuterung des Projektes - Streckenplaner / Büro Eggenfellner -
Hr. DI. HUBER
4.) Erläuterung des Projektes - Umweltverträglichkeitsprüfung / Büro Gruppe
Wasser - Hr. DI. PISTECKY
5.) Stellungnahme der betroffenen bzw. der angrenzenden Gemeinden
6.) Mittagspause (12 h - 13 h) mit dem Hinweis, daß nochmals in die Rednerliste
eingetragen werden kann
Für diese Punkte wird mit einer Zeitdauer von ca. 2,5 - 3h gerechnet
7.) Antworten auf Gemeindestellungnahmen
8.) Allgemeine Fragerunde