4201/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4454/J - NR/1998, betreffend öffentliche Erörte -

rung über die geplante Hochleistungsstraße Hubertendorf - Blindenmarkt, die die Abgeordneten

Petrovic, Freundinnen und Freunde am 25. Mai 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

1. Wie nimmt der Bundesminister zu den zitierten Vorwürfen gegen die Verhandlungs -

leitung der öffentlichen Erörterung Stellung?

Antwort:

Am 15.4.1998 fand im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens Hubertendorf - Blindenmarkt

die öffentliche Erörterung des Vorhabens statt. In der Kundmachung für diese Veranstaltung

wurde festgelegt, daß die Veranstaltung um 9.00 Uhr beginnt und Wortmeldungen nur durch

Eintragung in eine Rednerliste (ab 8.00 Uhr) erfolgen können. Aufgrund der Erfahrungen in

anderen Bürgerbeteiligungsverfahren (öffentliche Erörterungen) wurde der Ablauf der öffentli -

chen Erörterung schriftlich festgelegt (siehe Beilage A) und wurde dieser beabsichtigte Verfah -

rensablauf durch Anschlag im Veranstaltungslokal und bei der Eintragungsmöglichkeit in die

Rednerliste sowie durch wiederholte mündliche Ankündigung öffentlich bekanntgegeben. Zu

Beginn der Veranstaltung wurde der Verhandlungsleiter von Vertretern der Bürgerinitiative

"Für ein lebenswertes Blindenmarkt” aufgefordert, jegliche Einführung und Projektsvorstellung

zu unterlassen, da das Projekt allgemein bekannt wäre und bereits eine Projektsvorstellung am

11.11.1997 erfolgt sei. Auf die Antwort des Verhandlungsleiters, daß es sich bei dieser Pro -

jektsvorstellung lediglich um eine Informationsveranstaltung der HL - AG gehandelt habe, wobei

in der Zwischenzeit weitergehende Untersuchungen stattgefunden hätten und daher eine

Projektsvorstellung erforderlich sei wurde mit lautstarken Buhrufen geantwortet. Hierauf

ersuchte der Verhandlungsleiter wiederholt um Ruhe und stellte klar, daß ohne straffe Verhand -

lungsführung eine derartige Veranstaltung nicht durchführbar sei. Obwohl für die Wiederher -

stellung der Ruhe ein längerer Zeitraum benötigt wurde, war es möglich, den vorgesehenen

Zeitplan deutlich zu unterschreiten, da noch vor der Mittagspause neben den Stellungnahmen

der betroffenen Gemeinden auch die Stellungnahmen der Vertreter der NÖ Umweltanwalt -

schaft und der BH Melk sowie die Antworten auf die Gemeindestellungnahmen erfolgen

konnten. Ab 13.00 Uhr wurde mit der allgemeinen Fragerunde begonnen, die bis 22.15 Uhr

dauerte. Unter Berücksichtigung dieser Dauer kann wohl keinesfalls davon gesprochen werden,

daß den Bürgern nicht ausreichend Gelegenheit zu Fragen bzw. Darlegung ihrer Bedenken

gegeben wurde.

Insgesamt muß aber festgestellt werden, daß während der gesamten Dauer der Veranstaltung

die Vertreter der Behörde, die Sachverständigen und die Vertreter der HL - AG bei ihren Fra -

gebeantwortungen immer wieder durch zum Teil beleidigende Zwischenrufe unterbrochen

wurden und es relativ schwierig war, zumindest eine gewisse Ordnung bei dieser Veranstaltung

aufrecht zu erhalten. Öffentliche Erörterungen sind Bestandteil des Behördenverfahrens und ist

auf diese Verfahren das AVG anzuwenden. Daher ist eine geordnete Abwicklung im Sinne aller

Verfahrensparteien unabdingbar.

2. In welcher Weise entspricht das gegenständliche Projekt besser den öffentlichen

Interessen im Sinne des § 1 Hochleistungsstreckengesetz als die Alternative, dem

Tunnel im Norden von Blindenmarkt?

Antwort:

Der § 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (BGBL. 135/1989) lautet:

“(1 )Die Bundesregierung kann durch Verordnung bestehende oder geplante Eisenbahnen

(Strecken oder Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) zu Hochlei -

stungsstrecken erklären. Voraussetzung hiefür ist, daß diesen eine besondere Bedeutung für

einen leistungsfähigen Verkehr mit internationalen Verbindungen oder für den Nahverkehr

zukommt und daß zur Optimierung der Verkehrsbedienung umfangreiche Baumaßnahmen

geboten sind.

(2) Zu Teilen von Hochleistungsstrecken können auch bestehende oder geplante Eisenbahnen

erklärt werden, wenn auf sie zwar nicht die Merkmale nach Abs. 1 zutreffen, sie aber in

unmittelbaren Zusammenhang mit Hochleistungsstrecken stehen und für eine rationelle

Führung des Eisenbahnbetriebes oder Eisenbahnverkehrs auf Hochleistungsstrecken benötigt

werden.”

Sowohl für das eingereichte Projekt, als auch für eine der Alternativen, nämlich den Tunnel im

Norden von Blindenmarkt ("Variante WT"), kann davon ausgegangen werden, daß sie gleicher -

maßen dem öffentlichen Interesse gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz, Abs. 1 entsprechen.

In einem erweiterten Betrachtungsrahmen muß jedoch im Hinblick auf das öffentliche Interesse

in 2 Punkten näher auf den Vergleich der beiden Lösungen eingegangen werden:

• Umweltverträglichkeit

• Wirtschaftlichkeit

Das eingereichte Projekt wurde einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung unterzogen und hat

diese positiv bestanden. Die Umweltauswirkungen der Variante WT wurden von Experten

abgeschätzt und der Umwelt - Bewertung des eingereichten Projektes entsprechend dem

Schutzgüter -  und Umweltmedien - Katalog des Umweltbundesamtes gegenübergestellt. Dabei

zeigte sich folgendes Bild:

Phase

 Grad der Aus -

wirkungen

 Betroffene Schutzgü -

 ter/Umweltmedien beim einge -

reichten Projekt

 Betroffene Schutzgü -

 ter/Umweltmedien bei Varian -

 te WT

Bauzu -

stand

 positive Aus -

 wirkungen

 3 %

 3 %

 

keine Konflikte

 63 %

 50 %

 

geringe Aus -

 wirkungen

 34 %

 36 %

 

erhebliche Aus -

wirkungen

 0 %

 8 %

 

sehr erhebliche

Auswirkungen

 0 %

 3 %


 

Betriebs -

zustand

 positive Aus -

 wirkungen

 3 %

 3 %

 

keine Konflikte

 90 %

 81 %

 

Geringe Aus -

wirkungen

 7%

 13%

 

erhebliche Aus -

wirkungen

 0 %

 0 %

 

sehr erhebliche

Auswirkungen

 0 %

 3 %

 

Dieser Aufstellung ist zu entnehmen, daß die Umwelt - Bewertung für die Variante WT schlech -

ter ausfällt als für das eingereichte Projekt. Die Grunde dafür liegen vor allem in:

- dem Entfall der Lärmschutzmaßnahmen für die Bestandsstrecke im Ortsbereich von

Blindenmarkt

- der Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung des Bergwasserregimes

- der bauzeitlich begrenzten stärkeren Beanspruchung von landwirtschaftlich genutzten

Flächen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sind folgende Fakten anzuführen:

- Die Variante WT weist einen wesentlich längeren Tunnel als das eingereichte Projekt auf.

Das eingereichte Projekt sieht eine Trassenlage vor, welche sowohl in der Errichtung als auch

in der Erhaltung wirtschaftlicher ist als die Variante WT.

Erfolgt daher eine über den § 1 des Hochleistungsstreckengesetzes hinausgehende Beleuchtung

des öffentlichen Interesses, so stellt das eingereichte Projekt sowohl aus Sicht der Umwelt als

auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die bessere Lösung gegenüber der Variante WT dar.


 

Ablauf der öffentlichen Erörterung zum

Bürgerbeteiligungsverfahren Hubertendorf - Blindenmarkt

 

1.) Eröffnung, Begrüßung und Kurzvorstellung durch Ministerium

2.) Allgemeine Vorstellung durch Hrn. DI. STEMPKOWSKI

3.) Erläuterung des Projektes - Streckenplaner / Büro Eggenfellner -

Hr. DI. HUBER

4.) Erläuterung des Projektes - Umweltverträglichkeitsprüfung / Büro Gruppe

Wasser - Hr. DI. PISTECKY

5.) Stellungnahme der betroffenen bzw. der angrenzenden Gemeinden

6.) Mittagspause (12 h -  13 h) mit dem Hinweis, daß nochmals in die Rednerliste

eingetragen werden kann

Für diese Punkte wird mit einer Zeitdauer von ca. 2,5 - 3h gerechnet

7.) Antworten auf Gemeindestellungnahmen

8.) Allgemeine Fragerunde