4202/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4455/J - NR/1998, betreffend eklatante Vollzugs -

mängel im Zusammenhang mit dem Tiertransportgesetz - Straße, die die Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde am 25. Mai 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

1.und 2.  Welche Initiativen wurden im letzten Jahr seitens Ihres Ministeriums zur

Einhaltung des TGSt unternommen?

Sie haben erklärt, daß es eine halbjährliche Berichterstattung über die

Vollziehung dieses Gesetzes geben wird. Welche Meldungen über die Voll -

zugspraxis liegen Ihnen vor?

In der Antwort des seinerzeit amtierenden Verkehrsministers auf Ihre Anfrage Nr. 609/J - NR/1995

wurde angekündigt, daß mein Ressort sich regelmäßig über die Vollziehung des

Tiertransportgesetzes - Straße und die durchgeführten Kontrollen durch die Länder einen Bericht

legen lassen würde. Diese Berichte werden regelmäßig für jedes Kalenderhalbjahr angefordert

und auch erstellt, wobei sich die zu erhebenden Daten ebenfalls an den Fragen in Ihrer Anfrage

Nr. 609/J - NR/1995 orientieren. Der zur Zeit letzte Bericht bezieht sich auf das zweite Halbjahr

1997 und ist der Anfragebeantwortung angeschlossen.

3. Wieviele grenzüberschreitende Schlachttiertransporte (Straße) aus dem

EU - Raum und wieviele Kontrollen gab es seit dem 1. Jänner 1995? Wieviele

Verwaltungsübertretungen wurden bisher registriert?

Antwort:

Insgesamt wurden seit dem Inkrafttreten des Tiertransportgesetzes - Straße rund 12.200 grenz -

überschreitende Schlachttiertransporte festgestellt; eine Aufschlüsselung in Transporte aus dem

EU - Raum und solche aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, ist al -

lerdings nicht möglich. Im selben Zeitraum wurden rund 9.560 Kontrollen durchgeführt und

dabei etwa 3.210 Verwaltungsübertretungen festgestellt.

4. Was werden Sie unternehmen, um diese eklatanten Mißstände im Vollzug

des TGSt abzustellen?

Antwort:

Nach meiner Ansicht zeigt die Anzahl der im Rahmen des Tiertransportgesetzes - Straße

durchgeführten Kontrollen, daß von Mißständen in der Vollziehung nicht gesprochen werden

kann. Sofern Ihre Frage sich auf die im Motiventeil Ihrer Anfrage geschilderten Vorkommnisse

bezieht, erfolgte nach Mitteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung keine Umleitung

von Tiertransporten. Zu den von Ihnen angesprochenen Vorfällen an der Mautstelle St. Michael

i.L. wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung und vom Landesgendarmeriekommando

Salzburg mitgeteilt, daß keiner der anwesenden Tierschützer mit einem LKW in Berührung

gekommen ist, sodaß auch kein Fall von Fahrerflucht vorliegt; auch wurden keinem Tier -

schützer Handschellen angelegt. Hinsichtlich der erhobenen Anschuldigungen bezüglich

physischer und verbaler Übergriffe der anwesenden Gendarmeriebeamten wird nach Auskunft

des Landesgendarmeriekommandos Salzburg derzeit ermittelt.

Ergänzend möchte ich hierzu einerseits festhalten, daß - auch wenn es tatsächlich zu einem

Fehlverhalten der Beamten gekommen sein sollte - ich es für unzulässig halte, hieraus Miß -

stände bei der Vollziehung des Tiertransportgesetzes - Straße abzuleiten; korrektes Verhalten

von Exekutivorganen ist eine Selbstverständlichkeit und hat nichts mit der gesetzlichen Grund -

lage des konkreten Einschreitens zu tun. Weiters möchte ich anmerken, daß - insbesondere in

Salzburg - von Tierschützern bereits mehrmals Tiertransporte auf der Autobahn angehalten

wurden. Mag dies auch mit den besten Absichten geschehen sein, so darf doch nicht übersehen

werden, daß nicht nur das Betreten der Autobahn durch Fußgänger verboten ist, sondern

derartige Blockaden in Anbetracht der hohen Fahrgeschwindigkeiten auf Autobahnen eine

große Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen.

Beilage

Entsprechend der Ankündigung in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 609/J -

NR/1995, Fragen 3 - 5, ho. Zl. 167.050/3 - 1/6 - 95, wurde von den Ländern ein Bericht über die Voll -

ziehung des TGSt und die durchgeführten Kontrollen für das zweite Halbjahr 1997 angefordert. Es

wurde hierbei um Beantwortung der nachstehend ersichtlichen Fragen ersucht.

Nach Einlangen der Berichte der Länder ergibt sich (aufgegliedert nach Fragen und Ländern) folgen -

des Bild:

2. Halbjahr 1997

Zu  Frage1 (Wieviele grenzüberschreitende Schlachttransporte auf der Straße wurden im Zeitraum

zwischen 1. Juli 1997 und31. Dezember 1997 Erstellt?

Salzburg:

 mind. 138 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte.

Burgenland:

 11 grenzüberschreitende Tiertransporte

Vorarlberg:

 keine grenzüberschreitenden Transporte.

Tirol:

 25 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte.

Steiermark:

 175 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte.

Kärnten:

 822 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte

Wien:

 Leermeldung

Niederösterreich:

 171 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte.

Oberösterreich:

 453 grenzüberschreitende Schlachttiertransporte

 

Zu Frage 2 ("Wieviele Grenzkontrollen von Schlachttieren wurden im Zeitraum zwischen 1. Juli 1997

und 31. Dezember 1997 durchgeführt und was sind die Ergebnisse dieser Kontrollen?)

 

Salzburg:

 mind. 138 Kontrollen, 31 Anzeigen, 8 Verwarnungen.

Burgenland:

 Leermeldung

Vorarlberg:

 keine Grenzkontrollen durchgeführt


 

Tirol:

 24 Grenzkontrollen, 38 Organmandate.

Steiermark:

 Leermeldung.

Kärnten:

 806 Kontrollen, 409 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Wien:

 Leermeldung, weil es in Wien keine Grenzkontrollen gibt.

Niederösterreich:

 5 Kontrollen.

Oberösterreich:

 272 Kontrollen.

 

Zu Frage 3 ("Wieviele Kontrollen (ausgenommen Grenzkontrollen) - aufgegliedert in Schlacht -

tiertransporte - wurden im Zeitraum zwischen 1. Juli 1997 und 31. Dezember 1997 von

Straßenaufsichtsorganen durchgeführt und wieviele Übertretungen des Tiertransportgesetzes -

Straße wurden dabei registriert?):

Salzburg:

 mind. 8 Kontrollen, jedoch keine Unterscheidung in Schlachttiertransporte und

sonstige Transporte, 10 Übertretungen, davon 4 Anzeigen und 6 Verwarnun -

gen.

Burgenland:

 mind. 5 Schlachttiertransporte und 10 sonstige Tiertransporte kontrolliert

keine Übertretungen festgestellt.

Vorarlberg:

 5 Kontrollen (keine Aufgliederung möglich), 3 Anzeigen.

Tirol:

 32 Schlachttiertransporte und 54 sonstige Tiertransporte kontrolliert.

Steiermark:

 207 Schlachttiertransporte und 110 sonstige Tiertransporte kontrolliert, 2

Übertretungen.

Kärnten:

 keine Aufzeichnungen, weil solche Kontrollen nur im Rahmen allgemeiner

verkehrspolizeilicher Überwachungen durchgeführt werden.

Wien:

 keine Übertretungen bekanntgeworden.

Niederösterreich:

 mind. 70 Schlachttiertransporte, mind. 22 sonstige Tiertransporte kontrolliert,

17 Übertretungen.

Oberösterreich:

 419 Schlachttiertransporte, 156 sonstige Tiertransporte, 115 Ermahnungen, 76

Strafverfügungen bzw. Erkenntnisse.