4212/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
5. Juni 1998 unter der Nr. 4512/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Forderungen der Plattform “SOS - Waldviertel" sind mir bis dato nicht bekannt. Wohl
aber steht das Bundesheer, insbesondere das Truppenübungsplatzkommando Allentsteig, mit
der Bevölkerung sowie den Bürgermeistern und Behördenvertretern der Region in
ständigem Kontakt, um sich über deren Anliegen zu informieren, anstehende Probleme zu
erörtern und nach Möglichkeit einer befriedigenden Lösung zuzuführen. So haben die
Bemühungen meines Ressorts, zwischen den zivilen und den militärischen Interessen einen
Ausgleich zu finden, u.a. dazu geführt, daß mit drei Randgemeinden des Truppenübungs -
platzes Partnerschaften abgeschlossen werden konnten, die sehr gut funktionieren. Nach den
mir vorliegenden Berichten kann von angeblich “wachsenden Klagen der Bevölkerung”
keine Rede sein.
Zu 2a:
Im Hinblick auf die bestehenden Skartierungsbestimmungen stehen mir nur Aufzeichnungen
über die letzten sieben Jahre zur Verfügung; demnach bewegte sich die Schießfrequenz in
diesem Zeitraum - abgesehen vom Jahr 1993 (195 Schießtage) - innerhalb einer relativ
engen Schwankungsbreite zwischen 217 (1991) und 228 (1997) Schießtagen.
Zu 2b:
Wie schon in meiner Anfragebeantwortung vom 21. Jänner 1997 (1470/AB zu 1475/J)
erwähnt, ist der Schießbetrieb prinzipiell auf die Zeit zwischen frühestens 08.30 Uhr und
maximal 22.00 Uhr (Winterhalbjahr) bzw. 24.00 Uhr
(Sommerhalbjahr) eingeschränkt, um
die Lärmbelästigung der Bevölkerung während der Nachtstunden möglichst zu minimieren.
Lediglich in zwei bis drei Ausnahmefällen pro Jahr kann es im Rahmen von
Gefechtsübungen auch zu Nachtschießen kommen.
Zu 2c:
Der gefechtsmäßige Übungsbetrieb findet ausschließlich innerhalb der Grenzen des
Truppenübungsplatzes statt. Lediglich bei größeren Übungsvorhaben, wie beispielsweise
Brigadeübungen, werden Versorgungsteile in den umliegenden Ortschaften untergebracht,
wobei die benötigten Unterkünfte angemietet werden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind
derartige Übungen auf Grund der dadurch bewirkten zusätzlichen wirtschaftlichen Impulse
der örtlichen Bevölkerung durchaus willkommen.
Zu 3:
Diesbezüglich verweise ich auf meine Ausführungen zu 2b.
Zu 4 bis 6 und 9:
Zunächst ist festzuhalten, daß der Truppenübungsplatz Allentsteig militärisches Sperrgebiet
ist, durch das die LH 75 führt. Da diese Straße beim Schießen mit schweren Waffen im
Sicherheitsbereich des Sperrgebietes liegt, kommt eine generelle Öffnung aus zwingenden
militärischen Gründen nicht in Betracht. In den letzten sieben Jahren war die LH 75 an 66
(1991), 145 (1992), 186 (1993), 199 (1994), 137 (1995), 156 (1996) und 206 (1997) Tagen
aus Sicherheitsgründen temporär geschlossen. Um aber den Bedürfnissen der Bevölkerung
weitestgehend entgegen zu kommen, ist die LH 75 nahezu täglich am Morgen und am
Abend zu bestimmten Zeiten sowie während der schießfreien Zeit (insbesondere an
Wochenenden) geöffnet.
Für allfällige Entschädigungsleistungen, die aus der temporären Schließung dieser Straße
resultieren, besteht keine Rechtsgrundlage.
Zu 7:
Ja.
Zu 8:
Ja. Die Schließ - und Öffnungszeiten werden im Wege der NÖN - Redaktionen Gmünd,
Zwettl, Horn, Krems, der ÖAMTC Info - Zentrale, des Radio Rpn - Abteilung Verkehr sowie
durch Aushang bekannt gegeben.
Zu 10:
Nein.
Zu 11:
Je nach den militärischen Erfordernissen landen Hubschrauber im Rahmen der
Übungstätigkeit an verschiedensten Punkten des Truppenübungsplatzes Allentsteig. Über
derartige Außenlandungen werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.
Zu 12:
Hiezu verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen in meiner Anfragebeantwortung
vom 21. Jänner 1997. Die Vorwürfe der Anfragesteller entbehren somit jeder sachlichen
Grundlage und sind auch rechtlich unhaltbar.
Zu 13:
Wie mir hiezu berichtet wurde, steht fest, daß die Stadt Allentsteig weder aus der
Feuerstellung Wurmbach noch aus einer anderen Feuerstellung überschossen wurde.
Zu 14 bis 16:
Die Behauptung, bei Schießübungen wäre es durch extreme Druckwellen zu schweren
Gebäudeschäden gekommen, ist unrichtig. So konnte in keinem einzigen Fall eine Kausalität
zwischen geltend gemachtem Schaden und Schießübungen verifiziert werden.
Zur Feststellung allfälliger Übungsschäden sind ein Aufnahmeoffizier bzw. eine
Flurschadenkommission zuständig, die eine rasche und unbürokratische Behandlung von
Schadensfällen gewährleisten, wobei in Bagatellfällen eine sofortige Schadensbegleichung
erfolgen kann. Ansonsten erfolgt die weitere Abwicklung je nach Höhe und Komplexität des
Schadensereignisses durch das hiezu befugte Kommando bzw. durch das
Bundesministerium für Landesverteidigung. So wurden in den letzten sieben Jahren
insgesamt rund 1,8 Mio. S an Entschädigungen für Flurschäden geleistet.
Zu 17:
Nein.
Zu 18 und 19:
Unterlagen über die Entwicklung der maximalen Lärmbelastung rund um den Truppen -
übungsplatz in den letzten zehn Jahren stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung. Das
Bundesheer ist aber, wie schon erwähnt, aus eigenem
bestrebt, Lärmeinwirkungen auf das
Umland des Truppenübungsplatzes so weit zu minimieren, als dies im Hinblick auf den
verfassungsgesetzlichen Auftrag vertretbar erscheint. Hinsichtlich der in diesem
Zusammenhang verfügten Selbstbeschränkungen bezüglich des Schießbetriebes während der
Nachtstunden verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Zu 20:
Die Behauptung, auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig werde nichtabgelaufene Munition
gesprengt, um Neubeschaffungen voranzutreiben, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Zu 21:
Die Prämisse dieser Frage ist ebenfalls unzutreffend. Tatsächlich befindet sich das Schloß
Allentsteig, in dem das TÜPl - Kommando untergebracht ist, im Eigentum der Republik
Österreich.
Zu 22:
Hiezu verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales zu 4513/J. Damit erübrigt es sich, auf die polemische Fragestellung
näher einzugehen.
Zu 23:
Der Einsatz von Diensthunden zur Bewachung und Sicherung von Sperrgebieten,
militärischen Objekten, Munitionsbunkern, Waffen und Gerätschaften entspricht internatio -
nalen Gepflogenheiten und hat sich bewährt. Nicht zuletzt dient eine effiziente Bewachung
der Sperrgebietsgrenzen dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Der Vorwurf einer
provokativen und undemokratischen Vorgangsweise ist daher völlig ungerechtfertigt.
Ausdrücklich verwahre ich mich gegen den Versuch, einen Zusammenhang zwischen dem
Einsatz von Diensthunden bei der Bewachung eines militärischen Sperrgebietes und
"Methoden”, wie sie in der ehemaligen DDR praktiziert worden sind, herzustellen.
Zu 24:
Ich verweise auf meine Klarstellungen in Beantwortung der Frage 2c. Im übrigen werden an
mich wiederholt Anfragen gerichtet, die das Interesse der örtlichen Bevölkerung nach
vermehrter Anmietung von Unterkünften und Werkstätten für die Versorgungsteile der auf
dem TÜPl Allentsteig übenden Truppe erkennen
lassen.
Zu 25:
In diesem Zusammenhang ist zunächst die im Jahre 1994 veröffentlichte “Raumwirksam -
keitsanalyse des Truppenübungsplatzes Allentsteig” des Österreichischen Institutes für
Raumplanung zu erwähnen. Diese Analyse hat ergeben, daß die Infrastruktur des TÜPl die
Interessen seines zivilen Umfeldes und die des Bundesheeres gleichermaßen berücksichtigt.
Eine weitere Studie aus dem Jahre 1996/97 (“Die Rolle des Truppenübungsplatzes
Allentsteig als stabiler Wirtschaftsfaktor in der Krisenregion nördliches Waldviertel” von
Jörg Sollfellner) weist u.a. auf die wirtschaftliche Bedeutung des Truppenübungsplatzes
(Arbeitgeber für ca. 600 Personen) hin.
Was die angesprochenen Strukturfragen für die Region betrifft, ist darauf aufmerksam zu
machen, daß diese Probleme auf Grund der bestehenden Kompetenzrechtslage nicht durch
das Bundesministerium für Landesverteidigung, sondern nur im Zusammenwirken des
Bundes (vertreten durch die Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie
für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und des Landes Niederösterreich zu lösen wären.
Zu 26:
Hinsichtlich der Begründung für den Einsatz von Diensthunden zur Bewachung und
Sicherung des TÜPl Allentsteig verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der
Frage 23.
Richtig ist, daß in den Zielräumen und auf den Schießbahnen immer mit Blindgängern zu
rechnen ist. Diese von den Anfragestellern als “Altlasten” apostrophierten Blindgänger
werden mehrmals jährlich geortet und entschärft.
Zu 27:
Derzeit sind insgesamt 558 Ressortbedienstete (davon 17 Teilzeitkräfte) auf dem
Truppenübungsplatz Allentsteig beschäftigt. Von diesen 558 Bediensteten kommen 518 aus
Gemeinden im Umkreis des Truppenübungsplatzes, der Rest stammt von “auswärts”. Der
Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, daß weitere 41 Bedienstete der BGV II (davon eine
Teilzeitkraft) auf dem TÜPl Allentsteig Dienst versehen.
Zu 28:
Die Beschaffung der erforderlichen Nahrungsmittel und Güter des täglichen Bedarfes erfolgt
gemäß den einschlägigen Vergaberichtlinien. Dabei wird besonders darauf geachtet, die
benötigten Waren möglichst aus dem räumlichen Nahbereich des Truppenübungsplatzes,
also je nach der gegebenen Angebotslage von Firmen der umliegenden Gemeinden, zu
beschaffen. Der Anteil der in den Gemeinden rund uni den
TÜPl Allentsteig zugekauften
Produkte für die “Stammtruppe” beträgt ca. 78 %. Insgesamt, d.h. unter Einbeziehung der
übenden Truppe, ist von einem Gesamtjahresaufwand für Nahrungsmittel und Güter des
täglichen Bedarfes in Höhe von rd. 13,2 Mio. S, der der örtlichen Wirtschaft zugutekommt,
auszugehen.
Zu 29:
Der Anteil der landwirtschaftlichen Produkte aus regionaler Erzeugung beträgt rund 45 %.
Über den Prozentsatz an biologisch - organischen Produkten bestehen keine Aufzeichnungen.
Zu 30 :
Die Einräumung einer Parteistellung unterliegt nicht der Disposition des Bundes -
ministeriums für Landesverteidigung, sondern richtet sich nach den jeweiligen materiell -
rechtlichen Normen in Verbindung mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen.
Zu 31 und 32:
Nach sämtlichen mir vorliegenden Informationen wurden keinerlei Daten, die der
militärischen Geheimhaltung unterliegen, weitergegeben.
Zu 33:
Dem Bundesministerium für Landesverteidigung sind konkret keine derartigen
wissenschaftlichen Studien bekannt.
Zu 34:
Selbstverständlich werden den Soldaten im Rahmen der Ausbildung die Grundsätze des
humanitären Völkerrechtes vermittelt, wonach Kulturgüter einem besonderen Schutz
unterliegen und demnach alles zu unterlassen ist, was zu deren Beschädigung oder
Vernichtung führen könnte. Am Truppenübungsplatz Allentsteig hat das österreichische
Bundesheer bisher bereits 28 Kulturdenkmäler (16 Kreuze, 7 Marten und 5 Kapellen) durch
Renovierung vor dem Verfall gerettet.