4212/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

5. Juni 1998 unter der Nr. 4512/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Forderungen der Plattform “SOS - Waldviertel" sind mir bis dato nicht bekannt. Wohl

aber steht das Bundesheer, insbesondere das Truppenübungsplatzkommando Allentsteig, mit

der Bevölkerung sowie den Bürgermeistern und Behördenvertretern der Region in

ständigem Kontakt, um sich über deren Anliegen zu informieren, anstehende Probleme zu

erörtern und nach Möglichkeit einer befriedigenden Lösung zuzuführen. So haben die

Bemühungen meines Ressorts, zwischen den zivilen und den militärischen Interessen einen

Ausgleich zu finden, u.a. dazu geführt, daß mit drei Randgemeinden des Truppenübungs -

platzes Partnerschaften abgeschlossen werden konnten, die sehr gut funktionieren. Nach den

mir vorliegenden Berichten kann von angeblich “wachsenden Klagen der Bevölkerung”

keine Rede sein.

Zu 2a:

Im Hinblick auf die bestehenden Skartierungsbestimmungen stehen mir nur Aufzeichnungen

über die letzten sieben Jahre zur Verfügung; demnach bewegte sich die Schießfrequenz in

diesem Zeitraum - abgesehen vom Jahr 1993 (195 Schießtage) - innerhalb einer relativ

engen Schwankungsbreite zwischen 217 (1991) und 228 (1997) Schießtagen.

Zu 2b:

Wie schon in meiner Anfragebeantwortung vom 21. Jänner 1997 (1470/AB zu 1475/J)

erwähnt, ist der Schießbetrieb prinzipiell auf die Zeit zwischen frühestens 08.30 Uhr und

maximal 22.00 Uhr (Winterhalbjahr) bzw. 24.00 Uhr (Sommerhalbjahr) eingeschränkt, um

die Lärmbelästigung der Bevölkerung während der Nachtstunden möglichst zu minimieren.

Lediglich in zwei bis drei Ausnahmefällen pro Jahr kann es im Rahmen von

Gefechtsübungen auch zu Nachtschießen kommen.

Zu 2c:

Der gefechtsmäßige Übungsbetrieb findet ausschließlich innerhalb der Grenzen des

Truppenübungsplatzes statt. Lediglich bei größeren Übungsvorhaben, wie beispielsweise

Brigadeübungen, werden Versorgungsteile in den umliegenden Ortschaften untergebracht,

wobei die benötigten Unterkünfte angemietet werden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind

derartige Übungen auf Grund der dadurch bewirkten zusätzlichen wirtschaftlichen Impulse

der örtlichen Bevölkerung durchaus willkommen.

Zu 3:

Diesbezüglich verweise ich auf meine Ausführungen zu 2b.

Zu 4 bis 6 und 9:

Zunächst ist festzuhalten, daß der Truppenübungsplatz Allentsteig militärisches Sperrgebiet

ist, durch das die LH 75 führt. Da diese Straße beim Schießen mit schweren Waffen im

Sicherheitsbereich des Sperrgebietes liegt, kommt eine generelle Öffnung aus zwingenden

militärischen Gründen nicht in Betracht. In den letzten sieben Jahren war die LH 75 an 66

(1991), 145 (1992), 186 (1993), 199 (1994), 137 (1995), 156 (1996) und 206 (1997) Tagen

aus Sicherheitsgründen temporär geschlossen. Um aber den Bedürfnissen der Bevölkerung

weitestgehend entgegen zu kommen, ist die LH 75 nahezu täglich am Morgen und am

Abend zu bestimmten Zeiten sowie während der schießfreien Zeit (insbesondere an

Wochenenden) geöffnet.

Für allfällige Entschädigungsleistungen, die aus der temporären Schließung dieser Straße

resultieren, besteht keine Rechtsgrundlage.

Zu 7:

Ja.

Zu 8:

Ja. Die Schließ - und Öffnungszeiten werden im Wege der NÖN - Redaktionen Gmünd,

Zwettl, Horn, Krems, der ÖAMTC Info - Zentrale, des Radio Rpn - Abteilung Verkehr sowie

durch Aushang bekannt gegeben.

Zu 10:

Nein.

Zu 11:

Je nach den militärischen Erfordernissen landen Hubschrauber im Rahmen der

Übungstätigkeit an verschiedensten Punkten des Truppenübungsplatzes Allentsteig. Über

derartige Außenlandungen werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.

Zu 12:

Hiezu verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen in meiner Anfragebeantwortung

vom 21. Jänner 1997. Die Vorwürfe der Anfragesteller entbehren somit jeder sachlichen

Grundlage und sind auch rechtlich unhaltbar.

Zu 13:

Wie mir hiezu berichtet wurde, steht fest, daß die Stadt Allentsteig weder aus der

Feuerstellung Wurmbach noch aus einer anderen Feuerstellung überschossen wurde.

Zu 14  bis 16:

Die Behauptung, bei Schießübungen wäre es durch extreme Druckwellen zu schweren

Gebäudeschäden gekommen, ist unrichtig. So konnte in keinem einzigen Fall eine Kausalität

zwischen geltend gemachtem Schaden und Schießübungen verifiziert werden.

Zur Feststellung allfälliger Übungsschäden sind ein Aufnahmeoffizier bzw. eine

Flurschadenkommission zuständig, die eine rasche und unbürokratische Behandlung von

Schadensfällen gewährleisten, wobei in Bagatellfällen eine sofortige Schadensbegleichung

erfolgen kann. Ansonsten erfolgt die weitere Abwicklung je nach Höhe und Komplexität des

Schadensereignisses durch das hiezu befugte Kommando bzw. durch das

Bundesministerium für Landesverteidigung. So wurden in den letzten sieben Jahren

insgesamt rund 1,8 Mio. S an Entschädigungen für Flurschäden geleistet.

Zu 17:

Nein.

Zu 18 und 19:

Unterlagen über die Entwicklung der maximalen Lärmbelastung rund um den Truppen -

übungsplatz in den letzten zehn Jahren stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung. Das

Bundesheer ist aber, wie schon erwähnt, aus eigenem bestrebt, Lärmeinwirkungen auf das

Umland des Truppenübungsplatzes so weit zu minimieren, als dies im Hinblick auf den

verfassungsgesetzlichen Auftrag vertretbar erscheint. Hinsichtlich der in diesem

Zusammenhang verfügten Selbstbeschränkungen bezüglich des Schießbetriebes während der

Nachtstunden verweise ich auf meine obigen Ausführungen.

Zu 20:

Die Behauptung, auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig werde nichtabgelaufene Munition

gesprengt, um Neubeschaffungen voranzutreiben, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

Zu 21:

Die Prämisse dieser Frage ist ebenfalls unzutreffend. Tatsächlich befindet sich das Schloß

Allentsteig, in dem das TÜPl - Kommando untergebracht ist, im Eigentum der Republik

Österreich.

Zu 22:

Hiezu verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales zu 4513/J. Damit erübrigt es sich, auf die polemische Fragestellung

näher einzugehen.

Zu 23:

Der Einsatz von Diensthunden zur Bewachung und Sicherung von Sperrgebieten,

militärischen Objekten, Munitionsbunkern, Waffen und Gerätschaften entspricht internatio -

nalen Gepflogenheiten und hat sich bewährt. Nicht zuletzt dient eine effiziente Bewachung

der Sperrgebietsgrenzen dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Der Vorwurf einer

provokativen und undemokratischen Vorgangsweise ist daher völlig ungerechtfertigt.

Ausdrücklich verwahre ich mich gegen den Versuch, einen Zusammenhang zwischen dem

Einsatz von Diensthunden bei der Bewachung eines militärischen Sperrgebietes und

"Methoden”, wie sie in der ehemaligen DDR praktiziert worden sind, herzustellen.

Zu 24:

Ich verweise auf meine Klarstellungen in Beantwortung der Frage 2c. Im übrigen werden an

mich wiederholt Anfragen gerichtet, die das Interesse der örtlichen Bevölkerung nach

vermehrter Anmietung von Unterkünften und Werkstätten für die Versorgungsteile der auf

dem TÜPl Allentsteig übenden Truppe erkennen lassen.

Zu 25:

In diesem Zusammenhang ist zunächst die im Jahre 1994 veröffentlichte “Raumwirksam -

keitsanalyse des Truppenübungsplatzes Allentsteig” des Österreichischen Institutes für

Raumplanung zu erwähnen. Diese Analyse hat ergeben, daß die Infrastruktur des TÜPl die

Interessen seines zivilen Umfeldes und die des Bundesheeres gleichermaßen berücksichtigt.

Eine weitere Studie aus dem Jahre 1996/97 (“Die Rolle des Truppenübungsplatzes

Allentsteig als stabiler Wirtschaftsfaktor in der Krisenregion nördliches Waldviertel” von

Jörg Sollfellner) weist u.a. auf die wirtschaftliche Bedeutung des Truppenübungsplatzes

(Arbeitgeber für ca. 600 Personen) hin.

Was die angesprochenen Strukturfragen für die Region betrifft, ist darauf aufmerksam zu

machen, daß diese Probleme auf Grund der bestehenden Kompetenzrechtslage nicht durch

das Bundesministerium für Landesverteidigung, sondern nur im Zusammenwirken des

Bundes (vertreten durch die Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie

für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und des Landes Niederösterreich zu lösen wären.

Zu 26:

Hinsichtlich der Begründung für den Einsatz von Diensthunden zur Bewachung und

Sicherung des TÜPl Allentsteig verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der

Frage 23.

Richtig ist, daß in den Zielräumen und auf den Schießbahnen immer mit Blindgängern zu

rechnen ist. Diese von den Anfragestellern als “Altlasten” apostrophierten Blindgänger

werden mehrmals jährlich geortet und entschärft.

Zu 27:

Derzeit sind insgesamt 558 Ressortbedienstete (davon 17 Teilzeitkräfte) auf dem

Truppenübungsplatz Allentsteig beschäftigt. Von diesen 558 Bediensteten kommen 518 aus

Gemeinden im Umkreis des Truppenübungsplatzes, der Rest stammt von “auswärts”. Der

Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, daß weitere 41 Bedienstete der BGV II (davon eine

Teilzeitkraft) auf dem TÜPl Allentsteig Dienst versehen.

Zu 28:

Die Beschaffung der erforderlichen Nahrungsmittel und Güter des täglichen Bedarfes erfolgt

gemäß den einschlägigen Vergaberichtlinien. Dabei wird besonders darauf geachtet, die

benötigten Waren möglichst aus dem räumlichen Nahbereich des Truppenübungsplatzes,

also je nach der gegebenen Angebotslage von Firmen der umliegenden Gemeinden, zu

beschaffen. Der Anteil der in den Gemeinden rund uni den TÜPl Allentsteig zugekauften

Produkte für die “Stammtruppe” beträgt ca. 78 %. Insgesamt, d.h. unter Einbeziehung der

übenden Truppe, ist von einem Gesamtjahresaufwand für Nahrungsmittel und Güter des

täglichen Bedarfes in Höhe von rd. 13,2 Mio. S, der der örtlichen Wirtschaft zugutekommt,

auszugehen.

Zu 29:

Der Anteil der landwirtschaftlichen Produkte aus regionaler Erzeugung beträgt rund 45 %.

Über den Prozentsatz an biologisch - organischen Produkten bestehen keine Aufzeichnungen.

Zu 30 :

Die Einräumung einer Parteistellung unterliegt nicht der Disposition des Bundes -

ministeriums für Landesverteidigung, sondern richtet sich nach den jeweiligen materiell -

rechtlichen Normen in Verbindung mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen.

Zu 31 und 32:

Nach sämtlichen mir vorliegenden Informationen wurden keinerlei Daten, die der

militärischen Geheimhaltung unterliegen, weitergegeben.

Zu 33:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung sind konkret keine derartigen

wissenschaftlichen Studien bekannt.

Zu 34:

Selbstverständlich werden den Soldaten im Rahmen der Ausbildung die Grundsätze des

humanitären Völkerrechtes vermittelt, wonach Kulturgüter einem besonderen Schutz

unterliegen und demnach alles zu unterlassen ist, was zu deren Beschädigung oder

Vernichtung führen könnte. Am Truppenübungsplatz Allentsteig hat das österreichische

Bundesheer bisher bereits 28 Kulturdenkmäler (16 Kreuze, 7 Marten und 5 Kapellen) durch

Renovierung vor dem Verfall gerettet.