4228/AB XX.GP

 

zur Zahl 4582/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Scientology, gerichtet und folgende Fra -

gen gestellt:

“1. Mit welchem Ergebnis wurde dieses Strafverfahren abgeschlossen?

2. Gibt es weitere anhängige Strafverfahren gegen “Scientology” bzw. gegen Pro -

ponenten dieses Vereins?

3. Gibt es anhängige Strafverfahren, die vom Verein "Scientology” oder dessen

Proponenten gegen Organe der Republik Österreich eingeleitet wurden bzw.

mit welchem Ergebnis wurden diese Verfahren abgeschlossen?”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Beim Verfahren 27b St 38042/93 der Staatsanwaltschaft Wien handelt es sich um

ein Finanzstrafverfahren gegen Organe bzw. Mitglieder des Vereins “Scientology”.

Diese standen bzw. stehen im Verdacht, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit

Scheinrechnungen vermittelt zu haben, um dadurch die Hinterziehung von Steuern

zu fördern. Die hinterzogenen Beträge sollten dazu dienen, der “Scientology - Kirche”

Mitgliedsbeiträge und Spenden zukommen zu lassen. Nach Sichtung von beschlag -

nahmten Unterlagen wurde das Strafverfahren gegen sechs Personen mangels

Nachweisbarkeit eines Finanzvergehens eingestellt. Hinsichtlich der weiteren in Un -

tersuchung gezogenen Personen ist das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlos -

sen bzw. sind die Bescheide der Finanzverwaltung noch nicht rechtskräftig. Die

Staatsanwaltschaft Wien wartet den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens vor den

Finanzbehörden ab.

Zwei verdächtige Personen sind flüchtig. Das Verfahren gegen sie ist derzeit abge -

brochen.

Zu 2 und 3:

Nach den mir vorliegenden Stellungnahmen der staatsanwaltschaftlichen Behörden,

die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können, weil für die Fest -

stellung von Strafverfahren im Regelfall die Kenntnis des Namens der verdächtigen

Person erforderlich ist und Vereinsbezeichnungen grundsätzlich nicht ausreichen,

sind derzeit keine (weiteren) Strafverfahren im Sinne dieser Anfrage anhängig.