4245/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 17.7.1998 unter der Zahl 4808/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“maschinenlesbare Zone im Reisepaß” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bezüglich der maschinenlesbaren Zone des EU -
Reisepasses die Norm dahingehend abgeändert wird, daß auch die Haceks in der
maschinenlesbaren Zone beibehalten und dadurch Verwechslungen vermieden werden
können?
2. Wenn nein, warum
nicht?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie ich bereits in meiner letzten Anfragebeantwortung vom 26. 6. 1998 zu Zahl 4504/J -
NR/1998 ausgeführt habe, kommen die Transliterationsregeln der ICAO - Norm nicht nur in
der maschinenlesbaren Zone der Reisepässe zur Anwendung, sondern basiert das gesamte
Schengener Informationssystem (SIS) auf diesen Regeln. Beim SIS handelt es sich um das
bisher umfangreichste rechengesteuerte Fahndungs - und Informationssystem auf
multilateraler Ebene. Eine Aufnahme der diakritischen Zeichen in die maschinenlesbare Zone
würde eine Änderung der in der ICAO - Norm enthaltenen Transliterationsregeln und in der
Folge auch eine Änderung des gesamten SIS erforderlich machen. Derzeit ist eine Änderung
dieser Transliterationsregeln, die durch alle EU - Mitgliedstaaten bzw. Schengen - Staaten
erfolgen müßte, nicht vorgesehen.
Diese Problematik wird von den Beitrittswerbern Slowenien, Tschechien, Polen und anderen
Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen vorzubringen sein. Es sollte Aufgabe dieser
Staaten sein, die Aufnahme der diakritischen Zeichen in die maschinenlesbare Zone
anzuregen, um Verwechslungen von Namen hintanzuhalten. Im Gleichklang mit diesen
Ländern wäre ich bereit, ein solches Anliegen zu unterstützen und mich für eine Änderung
einzusetzen.