4245/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben

am 17.7.1998 unter der Zahl 4808/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

“maschinenlesbare Zone im Reisepaß” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bezüglich der maschinenlesbaren Zone des EU -

Reisepasses die Norm dahingehend abgeändert wird, daß auch die Haceks in der

maschinenlesbaren Zone beibehalten und dadurch Verwechslungen vermieden werden

können?

2. Wenn nein, warum nicht?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie ich bereits in meiner letzten Anfragebeantwortung vom 26. 6. 1998 zu Zahl 4504/J -

NR/1998 ausgeführt habe, kommen die Transliterationsregeln der ICAO - Norm nicht nur in

der maschinenlesbaren Zone der Reisepässe zur Anwendung, sondern basiert das gesamte

Schengener Informationssystem (SIS) auf diesen Regeln. Beim SIS handelt es sich um das

bisher umfangreichste rechengesteuerte Fahndungs - und Informationssystem auf

multilateraler Ebene. Eine Aufnahme der diakritischen Zeichen in die maschinenlesbare Zone

würde eine Änderung der in der ICAO - Norm enthaltenen Transliterationsregeln und in der

Folge auch eine Änderung des gesamten SIS erforderlich machen. Derzeit ist eine Änderung

dieser Transliterationsregeln, die durch alle EU - Mitgliedstaaten bzw. Schengen - Staaten

erfolgen müßte, nicht vorgesehen.

Diese Problematik wird von den Beitrittswerbern Slowenien, Tschechien, Polen und anderen

Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen vorzubringen sein. Es sollte Aufgabe dieser

Staaten sein, die Aufnahme der diakritischen Zeichen in die maschinenlesbare Zone

anzuregen, um Verwechslungen von Namen hintanzuhalten. Im Gleichklang mit diesen

Ländern wäre ich bereit, ein solches Anliegen zu unterstützen und mich für eine Änderung

einzusetzen.