4254/AB XX.GP
in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4566/J betreffend Prüfung
der Stranded Investments in der E - Wirtschaft, welche die Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn
und Kollegen am 18. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich neuerlich grundsätzlich fest, daß
sich das Fragerecht der Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt und
zukünftig geplante oder beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen nehme ich
zu den nunmehr an mich gerichteten Fragen wie folgt Stellung:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit der Prüfung der Übergangsregelung nach Art. 24 RL 96/92/EG (Stranded Costs) wurde
die Arbeitsgemeinschaft Mag. Elfriede Baumann, Europa Treuhand Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., sowie RA Dr. Christoph
Herbst, Hausmaninger
Herbst Wietrzyk Rechtsanwälte Partnerschaft, beauftragt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Für diese Prüfung wurde ein maximaler Honorarrahmen von 2,45 Mio. S exkl. USt zuzüglich
Reisekostenersatz (max. 0,25 Mio. S) mit den Auftragnehmern vereinbart
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Entsprechend dem Werkvertrag liegt ein Zwischenbericht über die Prüfung vor, in dem jedoch
noch nicht alle Unternehmen - da zum Zeiptunkt der Vorlage noch nicht alle geprüft werden
konnten - berücksichtigt sind. Ein umfassender Prüfungsbericht wird noch im Sommer d.J.
vorgelegt werden. Da dieser Prüfbericht firmenspezifische Daten enthalten wird, deren
Bekanntgabe maßgeblichen Interessen der betroffenen Unternehmen zuwiderlaufen könnten,
wird der Bericht nicht veröffentlicht werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das Gutachten wird als Grundlage für den endgültigen Antrag Österreichs an die Europäische
Kommission auf Übergangsregelung verwendet werden. Dieser - endgültige - Antrag ist bis
spätestens Oktober 1998 bei der Europäischen Kommission einzubringen, die angekündigt hat,
binnen längstens 4 Monaten darüber zu entscheiden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die von den Elektrizitätsunternehmen gemeldeten unrentablen Kraftwerke und
Rechtsgeschäfte werden in einer ersten Stufe projektonentiert und nachfolgend hinsichtlich
deren Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz - und Ertragslage der jeweiligen
Unternehmen evaluiert. Entscheidender Maßstab ist die Sicherung der Lebensfähigkeit des
Elektrizitätsunternehmens durch allfällige Beihilfen, die gemäß Art. 92 EGV nur im unbedingt
erforderlichen Ausmaß gewährt werden dürfen. Seitens der Europäischen Kommission wurde
ein Dokument mit
Leitlinien zu den ,,Stranded Costs" erarbeitet (siehe Beilage). Dieses
Dokument wurde dem anfragenden Abgeordneten bereits im Zuge der
Unterausschußberatungen am 9. Juni d. J. übergeben.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es bestehen dazu eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im Dokument der Europäischen
Kommission angesprochen sind. Eine Entscheidung darüber wird erst nach Vorlage des
Gutachtens und eingehenden Beratungen und im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des
Nationalrates erfolgen. Letztlich muß auch die Europäische Kommission dem System der
Einhebung und Verteilung von Beihilfen im Zusammenhang mit "Stranded Costs" zustimmen,
da bei Gewährung von Beihilfen für Stranded Costs wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden
sind.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Für die auch in nächster Zukunft noch nicht zugelassenen Kunden (Haushalt, Gewerbe,
Landwirtschaft) bleibt der Strompreis durch unrentable Investitionen und Rechtsgeschäft
unverändert. Diese Kundensegmente leisten ohnehin in den bestehenden, nicht erhöhten
Tarifen ihren Beitrag zur Bedeckung der nicht rentablen Investitionen und Rechtsgeschäfte.
Die zugelassenen Kunden (große Endverbraucher und Verteiler), die die Möglichkeit haben,
sich von Dritten bzw. von ihrem bisherigen Versorger zu niedrigeren Preisen mit elektrischer
Energie beliefern zu lassen, werden somit in der Übergangsperiode einen Beitrag zu diesen
unrentabel werdenden Investitionen, die ja auch zu ihrer Versorgung beitragen hätten sollen,
leisten müssen. Es werden somit alle Abnehmer Beiträge zu leisten haben.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!