4254/AB XX.GP

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4566/J betreffend Prüfung

der Stranded Investments in der E - Wirtschaft, welche die Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn

und Kollegen am 18. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich neuerlich grundsätzlich fest, daß

sich das Fragerecht der Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt und

zukünftig geplante oder beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen nehme ich

zu den nunmehr an mich gerichteten Fragen wie folgt Stellung:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Mit der Prüfung der Übergangsregelung nach Art. 24 RL 96/92/EG (Stranded Costs) wurde

die Arbeitsgemeinschaft Mag. Elfriede Baumann, Europa Treuhand Ernst & Young

Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., sowie RA Dr. Christoph

Herbst, Hausmaninger Herbst Wietrzyk Rechtsanwälte Partnerschaft, beauftragt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Für diese Prüfung wurde ein maximaler Honorarrahmen von 2,45 Mio. S exkl. USt zuzüglich

Reisekostenersatz (max. 0,25 Mio. S) mit den Auftragnehmern vereinbart

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Entsprechend dem Werkvertrag liegt ein Zwischenbericht über die Prüfung vor, in dem jedoch

noch nicht alle Unternehmen - da zum Zeiptunkt der Vorlage noch nicht alle geprüft werden

konnten - berücksichtigt sind. Ein umfassender Prüfungsbericht wird noch im Sommer d.J.

vorgelegt werden. Da dieser Prüfbericht firmenspezifische Daten enthalten wird, deren

Bekanntgabe maßgeblichen Interessen der betroffenen Unternehmen zuwiderlaufen könnten,

wird der Bericht nicht veröffentlicht werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Das Gutachten wird als Grundlage für den endgültigen Antrag Österreichs an die Europäische

Kommission auf Übergangsregelung verwendet werden. Dieser - endgültige - Antrag ist bis

spätestens Oktober 1998 bei der Europäischen Kommission einzubringen, die angekündigt hat,

binnen längstens 4 Monaten darüber zu entscheiden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die von den Elektrizitätsunternehmen gemeldeten unrentablen Kraftwerke und

Rechtsgeschäfte werden in einer ersten Stufe projektonentiert und nachfolgend hinsichtlich

deren Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz - und Ertragslage der jeweiligen

Unternehmen evaluiert. Entscheidender Maßstab ist die Sicherung der Lebensfähigkeit des

Elektrizitätsunternehmens durch allfällige Beihilfen, die gemäß Art. 92 EGV nur im unbedingt

erforderlichen Ausmaß gewährt werden dürfen. Seitens der Europäischen Kommission wurde

ein Dokument mit Leitlinien zu den ,,Stranded Costs" erarbeitet (siehe Beilage). Dieses

Dokument wurde dem anfragenden Abgeordneten bereits im Zuge der

Unterausschußberatungen am 9. Juni d. J. übergeben.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Es bestehen dazu eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im Dokument der Europäischen

Kommission angesprochen sind. Eine Entscheidung darüber wird erst nach Vorlage des

Gutachtens und eingehenden Beratungen und im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des

Nationalrates erfolgen. Letztlich muß auch die Europäische Kommission dem System der

Einhebung und Verteilung von Beihilfen im Zusammenhang mit "Stranded Costs" zustimmen,

da bei Gewährung von Beihilfen für Stranded Costs wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden

sind.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Für die auch in nächster Zukunft noch nicht zugelassenen Kunden (Haushalt, Gewerbe,

Landwirtschaft) bleibt der Strompreis durch unrentable Investitionen und Rechtsgeschäft

unverändert. Diese Kundensegmente leisten ohnehin in den bestehenden, nicht erhöhten

Tarifen ihren Beitrag zur Bedeckung der nicht rentablen Investitionen und Rechtsgeschäfte.

Die zugelassenen Kunden (große Endverbraucher und Verteiler), die die Möglichkeit haben,

sich von Dritten bzw. von ihrem bisherigen Versorger zu niedrigeren Preisen mit elektrischer

Energie beliefern zu lassen, werden somit in der Übergangsperiode einen Beitrag zu diesen

unrentabel werdenden Investitionen, die ja auch zu ihrer Versorgung beitragen hätten sollen,

leisten müssen. Es werden somit alle Abnehmer Beiträge zu leisten haben.

Anlage konnte nicht gescannt werden !!