4259/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.4517/J - NR/1998, betreffend Umsetzungsstand
von seinerzeit im Transitvertrag gegebenen Versprechen, die die Abgeordneten Niederwieser
und Genossen am 10. Juni 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1, Stichwort Schienenverkehr und kombinierter Verkehr
1a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang getroffen, um die in Teil II (Arti -
kel 3/4/6 und 7 bzw. Anhang 2 und 3) vereinbarten Maßnahmen in Österreich
umzusetzen?
1b) Welche Maßnahmen wurden bislang in Deutschland, Italien und den Niederlanden
getroffen?
Die Österreichischen Bundesbahnen wurden 1984 beauftragt, für die Realisierung der von der
Bundesregierung gewünschten Einrichtung von Transitkorridoren zur Entlastung des Straßen -
transits durch Österreich, die technischen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen.
Diese Vorgabe ist auf internationaler Ebene zwischen den Verkehrsministern von Deutschland,
Italien und Österreich dahingehend konkretisiert worden, als in den trilateralen Überein -
kommen von 1986, 1989 und 1990, für den Brennerübergang eine koordinierte Anhebung der
Leistungsfähigkeit
der Eisenbahnmagistrale München - Innsbruck Verona vereinbart wurde.
Das Ausbauprogramm Transitkorridor Brenner wurde von den ÖBB 1984 - nach Erarbeitung
eines diesbezüglichen Infrastuktur - und Betriebsführungskonzeptes - begonnen.
Sämtliche Ausbauvorhaben der ÖBB auf der Brennerachse werden mit den Vorhaben der
Brenner - Eisenbahngesellschaft (Gründung 1995) umfassend koordiniert.
Konkret sind zu nennen:
- Bau einer Umfahrung Innsbruck, wodurch der Kapazitätsengpaß Hall/Tirol - Innsbruck
Hbf abgeschwächt werden kann;
- Neukonzeption der sicherungstechnischen Blockteilung mit dem Ziel, die Blockabschnitte
zu verkürzen und dadurch eine dichtere Zugfolge zu ermöglichen;
- Errichtung zusätzlicher Überleitstellen zur Erweiterung der betrieblichen Flexibilität und
damit zur Erhöhung der Streckendurchlässigkeit in der praktischen Betriebsabwicklung;
- Einführung des Gleiswechselbetriebes mit Regelgleis rechts auf der Gesamtachse Kuf -
stein - Brenner;
- Weitestgehende unterbau - , oberbau - , elektro - , fernmelde und sicherungstechnische Neu -
konzeption der Bahnhöfe (mit Verlängerung der Überholgleise) und der Strecke;
- Auflassung von schienengleichen Eisenbahnkreuzungen;
- Installierung einer rechnergestützen Zugüberwachungsanlage (RZÜ) für den Bereich
Kufstein - Brenner als Grundvoraussetzung für die Optimierung der Betriebsführung und
Disposition.
Mit dem Umbau des Bahnhofes Jenbach (Baubeginn 1998) wird vsl. im Jahr 2000 das Aus -
bauprogramm Transitkorridor Brenner abgeschlossen sein, so daß die im Artikel 6 Anhang 3
des EU - Beitrittsvertrages angebotenen zusätzlichen Bahnkapazitäten im Gütertransit zeitge -
recht zur Verfügung gestellt werden können.
Über
Maßnahmen in den Niederlanden ist in meinem Ressort nichts bekannt.
1c) Wieviele Prozent des LKW - Verkehrs konnten auf die Schiene umgeleitet wer -
den?
1d) Wie stark hat sich die Differenz zwischen Straßentransit und Transit auf Schie -
nen verringert bzw. vergrößert?
4. Stichwort “Zukunft”
Wie schätzen Sie generell die zukünftige Entwicklung des Gütertransportverkehrs
innerhalb der EU im Hinblick auf eine Verbesserung der Umweltbelastung für die
Menschen entlang der österreichischen Haupttransitachsen ein?
Aussagen über die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs wurden u.a. im Rahmen
der Studie "Güterverkehr in den Alpen” aus dem Jahr 1996 erarbeitet.
Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, daß durch den Transitvertrag im Jahre 2003 die Zahl der
alpenquerenden Transitfahrten durch Österreich gegenüber dem Trend um etwa 270.000
Fahrten reduziert wird. Es ist davon auszugehen, daß der überwiegende Teil dieser Fahrten
auf der Schiene stattfindet.
Die NOx - Emissionen des ökopunktepflichtigen alpenquerenden Güterverkehrs werden ge -
genüber 1994 von 1.910 t auf 1.222 t reduziert werden ( - 37% gegenüber 1994, entspricht
einer Reduktion von - 60% gegenüber den abgeschätzten Emissionen von 1991). Dies wird
aufgrund des technischen Fortschritts in der Fahrzeugtechnik trotz einer Zunahme der Fahr -
tenzahlen von 1,084 Mio. (1994) auf ca. 1,140 Mio. (2003) möglich sein.
1e) Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen, um den Umstieg auf die
Schiene für die Frächter attraktiver zu machen?
In Umsetzung des Transitvertrages wurden hinsichtlich des kombinierten Verkehrs u.a. Maß -
nahmen ergriffen, die sicherstellen, daß die Preise des kombinierten Verkehrs mit denjenigen
anderer Verkehrsträger konkurrieren können. Dazu wurde im Rahmen des zwischen den
Österreichischen Bundesbahnen und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
abgeschlossenen Vertrages über gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Anlage 3, kombi -
nierter Verkehr, ein
Förderungsvolumen von 1,1 Mrd. öS vereinbart.
Auf der Brenner - Route wurde aus diesem Förderungstitel seit Jahresbeginn und vorerst bis
Jahresende befristet eine zusätzliche Tarifstützung vorgenommen, die zu einer Auslastungs -
erhöhung der Züge des kombinierten Verkehrs auf 95 % geführt hat (vorher knapp 70 %).
Die Zugszahl wurde auf 12 Zugpaare täglich je Richtung ( = 2 - Stunden - Takt) erhöht (vorher
10 Zugpaare täglich).
Die Förderung ist leistungsbezogen und richtet sich nach den tatsächlich beförderten Sendun -
gen, wobei ein Bonus - Malus - System vorsieht, daß die in Prozenten ausgedrückte Erhöhung
des Beförderungsvolumens ( = Sendungen) gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu einem
Bonus in Höhe des gleichen Prozentsatzes vom Fixbetrag in der Höhe von 1,1 Mrd öS führt
(“Verlagerungsbonus”) sowie im Falle einer in Prozenten ausgedruckten Minderungsrate
gegenüber dem Vorjahr zu einem Malusabzug in Höhe desselben Prozentsatzes vom verein -
barten Fixbetrag.
Die bloße Führung zusätzlicher Rola - Züge auf einer bestehenden Rola - Verbindung führt also
noch nicht zu einer Abgeltungserhöhung, sondern nur dann, wenn dadurch das insgesamte
Sendungsaufkommen auf dieser Relation steigt. Ebensowenig führt das Auflassen einzelner
Rola - Züge auf einer Rola - Verbindung zu einer Reduktion der Abgeltungen, solange nicht das
insgesamte Sendungsaufkommen auf dieser Relation sinkt.
Auch führen Kostensteigerungen, Tariferhöhungen, Betriebsverluste etc. zu keiner Änderung
der Abgeltungshöhe.
Weiters wurden zur Förderung des kombinierten Verkehrs in Österreich das Belohnungs -
system für die Nutzung der Rollenden Landstraßen eingeführt sowie Regelungen für teil -
weise genehmigungsfreie, d.h. liberalisierte Vor - und Nachlaufverkehre, für den Nutzlastaus -
gleich im Vor - und Nachlauf, für genau definierte Ausnahmen vom Sonn - und Feiertagsfahr -
verbot sowie vom Nachtfahrverbot geschaffen. Darüber hinaus gibt es auch finanzielle An -
reize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs durch die Reduzierung/Rückerstattung der
KFZ - Steuer und der
Straßenbenutzungsabgabe.
Im Hinblick auf Investitionen in den kombinierten Verkehr hat das Verkehrsressort von 1992
bis 1997 ein “Förderungsprogramm für den kombinierten Verkehr Straße - Schiene - Schiff"
eingerichtet, das nach der entsprechenden Genehmigung durch die EU - Kommission von
1998 bis 2001 verlängert werden soll. Im Rahmen dieses Programms wird für bestimmte
Investitionen in den kombinierten Verkehr ein gewisser Prozentsatz an Beihilfen zur Verfü -
gung gestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit des kombinierten Verkehrs gegenüber der Straße
hinsichtlich des Preises und der Qualität der Leistung sicherzustellen und dadurch Verkehre
von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlagern.
Alle diese Maßnahmen waren bzw. sind dazu geeignet, den Umstieg auf die Schiene für die
Frächter attraktiver zu machen und damit wesentlich zu der aus Sicht der Bevölkerung und
der Umwelt notwendigen Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene beizutragen.
2 Stichwort “Schadstoffe”
2a) Um wieviel Prozent konnte die gesamte Schadstoff - Belastung durch Transit -
LKW bis zum heutigen Zeitpunkt verringert werden (Teil III, Art 11, Pkt 2 und
Anhang 5)?
Die Schadstoffbelastung im ökopunktepflichtigen Transitverkehr konnte seit Einführung des
Ökopunktesystems kontinuierlich gesenkt werden. So verminderte sich der durchschnittliche
Ökopunkteverbrauch pro Fahrt (entspricht den NOx - Emissionen des Fahrzeuges) von 15,49
im Jahr 1991 auf 8,69 im Jahr 1997. Bei Berücksichtigung der Anzahl der Fahrten konnten
die NOx - Emissionen seit dem Basisjahr um 43,6 % verringert werden.
2b) Die Reduktion der NOx - Gesamtemission wird über ein Ökopunktesystem ver -
waltet: Ist das mittelfristig angestrebte Ziel einer Reduktion auf 54,8 v.H. bis zum
Jahr 1998 eingehalten worden?
Das mittelfristig angestrebte Ziel für 1997 liegt bei 59,10 % (entspricht einem theoretischen
COP Wert von 9,34 g/kWh). Der tatsächliche Wert lag jedoch bei 8,69 g/kWh (entspricht einer
Reduktion von 55 %). Für das 1. Quartal 1998 liegt der Wert bei 8,3 g/kWh und damit unter
dem Sollwert von 8,66
g/kWh.
2c) Zu Punkt 4: Gibt es bereits Vorarbeiten zu jener wissenschaftlichen Studie, wel -
che die Kommission am 1. Januar des Jahres 2001 vorlegen will? Falls ja, gibt es
schon Ergebnisse?
2d) Gibt es - in Österreich, Italien, Deutschland oder den Niederlanden - andere
wissenschaftliche Studien, die in diesem Zusammenhang gerade erstellt werden?
Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen soll mit den Vorarbeiten für die von
der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur bis 1 Jänner 2001
gemäß Protokoll Nr. 9, Artikel 11(4) zu erstellende wissenschaftliche Studie in nächster Zeit
begonnen werden. Über andere wissenschaftliche Studien, die in diesem Zusammenhang in
Österreich, Italien, Deutschland oder den Niederlanden gerade erstellt werden, ist in meinem
Ressort derzeit nichts bekannt.
3. Stichwort “Lärm”
3a) Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn die erhöhten Mauttarife auf der
Brennerautobahn tatsächlich fallen sollten, und mit einer weiteren Zunahme des
LKW - Transits durch Österreich zu rechnen ist?
3b) Ist zum Schutze der Anwohner an die Einführung eines generellen LKW - Nacht -
fahrverbotes gedacht?
In Beantwortung der Fragen 3a) und 3b) möchte ich zunächst festhalten, daß ich nach wie
vor davon ausgehe, daß die bestehenden positiven Wirkungen der Brennermauten - insbeson -
dere während der Nacht - durch eine entsprechende Verhandlungslösung in diesem Bereich
auch in Zukunft aufrecht erhalten werden können. Im übrigen verweise ich auf die in Kopie
beiliegende Entschließung des Tiroler Landtages vom 9. Oktober 1997 und teile in diesem
Zusammenhang mit, daß die Vorarbeiten für das darin geforderte Ermittlungsverfahren im
Hinblick auf die mögliche Erlassung eines Nachtfahrverbotes für Lkw über 7,5 Tonnen auf
der Brenner - Autobahn von meinem Ressort vorsorglich eingeleitet wurde.
3c) Gibt es Überlegungen, die technischen Normen für Lkws weiter zu verschärfen,
um die
Lärmbelastung der Brennerstrecken - Anwohner weiter zu vermindern?
Grundsätzlich kann gesagt werden, daß sich eine Reduzierung des Lärmpegels vor allem
durch den Einsatz von Fahrzeugen moderner Bauart erwarten läßt. Damit gewährleistet wird,
daß “alte” Fahrzeuge im Bestand rascher durch neue, leisere ersetzt werden, wurden bereits
und werden von mir auch in Zukunft Anreizsysteme geschaffen, um diesen Umstellungs -
effekt zu forcieren. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne stellt einerseits das Öko -
punktesystem dar, andererseits die auf europäischer Ebene bzw. im Rahmen bilateraler Ab -
kommen vorgesehene Bindung von Kontingenten an den Einsatz von Fahrzeugen mit hohen
Umwelt - und Sicherheitsstandards (sog. “grüne” bzw. “grünere und sichere” Lkw).
Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Normen für Lkw fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission und werden daher auf europäischer
Ebene gesetzt. Von der Kommission wurde in diesem Zusammenhang kürzlich ein Vorschlag
für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen
von Kraftfahrzeugen und - anhängern und über ihre Montage vorgelegt, der vorsieht, daß
noch strengere Maßnahmen gesetzt werden, um die Geräuschemissionen von Pkw und Lkw
weiter abzusenken. In diesem Zusammenhang sollen u.a. Grenzwerte für das Abrollgeräusch
von Reifen festgelegt
werden.
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen die vom Tiroler Landtag in seiner Sitzung vom 9. 10. 1997
gefaßte Entschließung bezüglich der Einführung eines Nachtfahrverbotes für LKW über 7,5 t
nunmehr auch auf
postalischem Wege übermittle.
Die Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit den zuständigen Bundesstellen
zu erreichen,
1. daß die Straßenverkehrsordnung so novelliert wird, daß ein Fahrverbot für Lkw über 7,5
Tonnen während der Nachtzeit auch bei Vorliegen eines hohen Anteiles an Umwegverkehr
auf der betreffenden Strecke durch Verordnung erlassen werden kann,
2. daß unabhängig davon ein Ermittlungsverfahren für die Erlassung des Nachtfahrverbotes
für Lkw über 7,5 Tonnen auf der Brenner Autobahn unverzüglich eingeleitet wird, damit
im Falle der Aufhebung der erhöhten Nachtmaut durch den EuGH das Nachtfahrverbot so -
fort verordnet werden und in Kraft treten kann.