4260/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4529/J - NR/1998, betreffend Summerauer Bahn,
die die Abgeordneten Johann Schuster und Kollegen am 16. Juni 1998 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wann werden Sie konkret den Planungsauftrag für den Ausbau der Summerauer
Bahn erteilen?
Antwort:
Eine vom Verkehrsressort und dem Land Oberösterreich in Auftrag gegebene Machbarkeits -
studie über die Eisenbahnverbindung Prag - Summerau - Linz hat sich mit der Verkehrsnach -
frage im internationalen Personen - und Güterverkehr und entsprechenden Ausbaumöglichkeiten
befaßt.
Zur Bestimmung der gesamten Nutzungsansprüche an die Infrastruktur und zur Festlegung der
Planungsvorgaben für allfällige Ausbauerfordernisse ist jedoch eine Aussage des Landes
Oberösterreich über die Zielvorstellungen für die zukünftige Gestaltung des Nahverkehrs -
angebotes sowie eine Abstimmung der Anforderungen des Personen - und Güterverkehrs
zwischen den
Beteiligten erforderlich.
Erst auf Grundlage der Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses können die weiteren Maß -
nahmen und die erforderlichen Planungen abgestimmt und festgelegt werden.
2. Wie werden Sie die Bürgerinteressensinitiative zum Bau einer Unterführung unter -
stützen?
Antwort:
Die Österreichischen Bundesbahnen sind grundsätzlich sowohl aus Sicherheitsgründen als auch
im Interesse einer flüssigen Betriebsabwicklung an der Auflassung von schienengleichen
Eisenbahnkreuzungen interessiert und daher auch bereit, einen ihren Interessen entsprechenden
Anteil an den Baukosten zu tragen.
Unter dieser Prämisse wurden diesbezüglich bereits Vorgespräche mit dem Bürgermeister der
Gemeinde Rainbach geführt.
Derartige Vorhaben (Auflassung von Eisenbahnkreuzungen und Errichtung von Unterführun -
gen) werden nach positivem Abschluß der Verhandlungen von den Österreichischen Bundes -
bahnen in ein Reinvestitions - bzw. Rationalisierungsprogramm aufgenommen und in weiterer
Folge mit Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zur Planung und
Durchführung übertragen.