4260/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4529/J - NR/1998, betreffend Summerauer Bahn,

die die Abgeordneten Johann Schuster und Kollegen am 16. Juni 1998 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Wann werden Sie konkret den Planungsauftrag für den Ausbau der Summerauer

Bahn erteilen?

Antwort:

Eine vom Verkehrsressort und dem Land Oberösterreich in Auftrag gegebene Machbarkeits -

studie über die Eisenbahnverbindung Prag - Summerau - Linz hat sich mit der Verkehrsnach -

frage im internationalen Personen - und Güterverkehr und entsprechenden Ausbaumöglichkeiten

befaßt.

Zur Bestimmung der gesamten Nutzungsansprüche an die Infrastruktur und zur Festlegung der

Planungsvorgaben für allfällige Ausbauerfordernisse ist jedoch eine Aussage des Landes

Oberösterreich über die Zielvorstellungen für die zukünftige Gestaltung des Nahverkehrs -

angebotes sowie eine Abstimmung der Anforderungen des Personen - und Güterverkehrs

zwischen den Beteiligten erforderlich.

Erst auf Grundlage der Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses können die weiteren Maß -

nahmen und die erforderlichen Planungen abgestimmt und festgelegt werden.

2. Wie werden Sie die Bürgerinteressensinitiative zum Bau einer Unterführung unter -

stützen?

Antwort:

Die Österreichischen Bundesbahnen sind grundsätzlich sowohl aus Sicherheitsgründen als auch

im Interesse einer flüssigen Betriebsabwicklung an der Auflassung von schienengleichen

Eisenbahnkreuzungen interessiert und daher auch bereit, einen ihren Interessen entsprechenden

Anteil an den Baukosten zu tragen.

Unter dieser Prämisse wurden diesbezüglich bereits Vorgespräche mit dem Bürgermeister der

Gemeinde Rainbach geführt.

Derartige Vorhaben (Auflassung von Eisenbahnkreuzungen und Errichtung von Unterführun -

gen) werden nach positivem Abschluß der Verhandlungen von den Österreichischen Bundes -

bahnen in ein Reinvestitions - bzw. Rationalisierungsprogramm aufgenommen und in weiterer

Folge mit Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zur Planung und

Durchführung übertragen.