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Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pable hat am
30 . April l996 unter der Nr. 535 /J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ''_berlastung eines Salzburger
Beamten der Sicherheitsverwaltung" gerichtet, die folgenden Wort-
laut hat :
"1 . Stimmt die Zeitungsmeldung, wonach ein Beamter der Salzburger
Sicherheitsverwaltung aus totaler Arbeitsüberlastung 700 Akte
unbearbeitet archivierte?
2 . Wenn ja, was unternehmen Sie, um solche Überlastungen zu
vermeiden?
3 . Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Personalausstattung der
Sicherheitsverwaltung den entstehenden Aufgaben anzupassen
und die gestiegene Arbeitsbelastung bew"ltigen zu k"nnen?
4 . Welche Bürokratie- und Strukturformen im Bereich der Sicher-
heitsverwaltung planen Sie? "
Aufgabe der Gruppe Bundespolizei im Bundesministerium für Inneres
ist es unter anderem, die ihr nachgeordneten Sicherheits- und
Bundespolizeidirektionen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Planstellen und den lokal vorherrschenden sicherheitspolizeili-
chen Erfordernissen entsprechend personell zu dotieren, wobei die
Beachtung der Einwohnerzahl innerhalb des "rtlichen Wirkungskrei-
ses einer Sicherheitsbeh"rde für die Festsetzung des erforderli-
chen Personalstandes lediglich ein Kriterium darstellt. Als
weitere Kriterien sind beispielsweise die geopolitische Lage
einer Beh"rde, die Kriminaltit"tsh"ufigkeit, die Anzahl der frem-
denpolizeilichen Amtshandlungen, die Anzahl der zugelassenen
Kraftfahrzeuge, die Anzahl der aufzunehmenden Verkehrsunf"lle
u.".m. von maßgeblicher Bedeutung.
Ein Vergleich zwischen den Bundespolizeidirektionen Graz und
Salzburg ist daher schon aufgrund der unterschiedlichen
Arbeitsbelastung der einzelnen Organisationseinheiten nicht
m"glich. Darüber hinaus sind oftmals die zu besorgenden Aufga-
ben aufgrund lokaler Erfordernisse unterschiedlich geregelt und
daher einem objektiven Vergleich nicht zug"nglich.
Im einzelnen führe ich zur vorliegenden Anfrage aus :
Zu Frage 1 und 2:
Im Zusammenhang mit den in der "Salzburg Krone" , Ausgabe vom 9 .
M"rz 1996, und den ''Salzburger Nachrichten" , Ausgabe vom 29 .
.
M"rz 1996, erhobenen Vorwürfen wurden umfangreiche Erhebungen
geführt, deren Ergebnis am 3. April 1996 der Staatsanwaltschaft
Salzburg zugeleitet wurde.
Die verfassungsgesetzlich normierte Verpflichtung zur Wahrung des
Amtsgeheimnisses sowie die einschl"gigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen gebieten mir, on der weiteren Beantwortung der
Frage 1 sowie von der Beantwortung der Frage 2 Abstand zu nehmen.
Zu Frage 3 :
Die Systemisierung der zur Dispositon stehenden Planstellen
innerhalb einer Sicherheitsbeh"rde erfolgt im Verh"ltnis zum
Arbeitsaufkommen der einzelnen Organisationseinheiten, wobei die
Personalbewirtschaftung den fluktuierenden Erfordernissen Rech-
nung tragend flexibel erfolgt .
Zu Frage 4 :
Ich bin seit der Übernahme der Verantwortung im Innenressort
bestrebt , durch eine Vielzahl von grundlegenden Maßnahmen, wie
z .B . Einbringung von Novellierungsinitiativen hinsichtlich ver-
schiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organi-
satorischen Bereich, rationellere Gestaltung von Arbeitsabl"ufen,
st"ndige Überprüfung des optimalen Einsatzes der personellen
Ressourcen, Forcierung der technischen Ausrüstung sowie Verbesse-
rung der baulichen Infrastruktur, die Effizienz der Sicherheits-
verwaltung zu gew"hrleisten bzw. zu optimieren.