428/AB

 

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pable hat am

 

30 . April l996 unter der Nr. 535 /J an mich eine schriftliche

 

parlamentarische Anfrage betreffend ''_berlastung eines Salzburger

 

Beamten der Sicherheitsverwaltung" gerichtet, die folgenden Wort-

 

laut hat :

 

 

 

"1 . Stimmt die Zeitungsmeldung, wonach ein Beamter der Salzburger

Sicherheitsverwaltung aus totaler Arbeitsüberlastung 700 Akte

unbearbeitet archivierte?

 

2 . Wenn ja, was unternehmen Sie, um solche Überlastungen zu

vermeiden?

 

3 . Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Personalausstattung der

Sicherheitsverwaltung den entstehenden Aufgaben anzupassen

und die gestiegene Arbeitsbelastung bew"ltigen zu k"nnen?

 

4 . Welche Bürokratie- und Strukturformen im Bereich der Sicher-

heitsverwaltung planen Sie? "

 

Aufgabe der Gruppe Bundespolizei im Bundesministerium für Inneres

ist es unter anderem, die ihr nachgeordneten Sicherheits- und

Bundespolizeidirektionen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden

Planstellen und den lokal vorherrschenden sicherheitspolizeili-

chen Erfordernissen entsprechend personell zu dotieren, wobei die

Beachtung der Einwohnerzahl innerhalb des "rtlichen Wirkungskrei-

ses einer Sicherheitsbeh"rde für die Festsetzung des erforderli-

chen Personalstandes lediglich ein Kriterium darstellt. Als

weitere Kriterien sind beispielsweise die geopolitische Lage

einer Beh"rde, die Kriminaltit"tsh"ufigkeit, die Anzahl der frem-

denpolizeilichen Amtshandlungen, die Anzahl der zugelassenen

Kraftfahrzeuge, die Anzahl der aufzunehmenden Verkehrsunf"lle

u.".m. von maßgeblicher Bedeutung.

 

Ein Vergleich zwischen den Bundespolizeidirektionen Graz und

Salzburg ist daher schon aufgrund der unterschiedlichen

Arbeitsbelastung der einzelnen Organisationseinheiten nicht

m"glich. Darüber hinaus sind oftmals die zu besorgenden Aufga-

ben aufgrund lokaler Erfordernisse unterschiedlich geregelt und

daher einem objektiven Vergleich nicht zug"nglich.

 

Im einzelnen führe ich zur vorliegenden Anfrage aus :

 

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Im Zusammenhang mit den in der "Salzburg Krone" , Ausgabe vom 9 .

 

M"rz 1996, und den ''Salzburger Nachrichten" , Ausgabe vom 29 .

.

M"rz 1996, erhobenen Vorwürfen wurden umfangreiche Erhebungen

 

geführt, deren Ergebnis am 3. April 1996 der Staatsanwaltschaft

 

Salzburg zugeleitet wurde.

 

Die verfassungsgesetzlich normierte Verpflichtung zur Wahrung des

Amtsgeheimnisses sowie die einschl"gigen datenschutzrechtlichen

Bestimmungen gebieten mir, on der weiteren Beantwortung der

Frage 1 sowie von der Beantwortung der Frage 2 Abstand zu nehmen.

 

Zu Frage 3 :

Die Systemisierung der zur Dispositon stehenden Planstellen

innerhalb einer Sicherheitsbeh"rde erfolgt im Verh"ltnis zum

Arbeitsaufkommen der einzelnen Organisationseinheiten, wobei die

Personalbewirtschaftung den fluktuierenden Erfordernissen Rech-

nung tragend flexibel erfolgt .

 

Zu Frage 4 :

Ich bin seit der Übernahme der Verantwortung im Innenressort

bestrebt , durch eine Vielzahl von grundlegenden Maßnahmen, wie

z .B . Einbringung von Novellierungsinitiativen hinsichtlich ver-

schiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organi-

satorischen Bereich, rationellere Gestaltung von Arbeitsabl"ufen,

st"ndige Überprüfung des optimalen Einsatzes der personellen

Ressourcen, Forcierung der technischen Ausrüstung sowie Verbesse-

rung der baulichen Infrastruktur, die Effizienz der Sicherheits-

verwaltung zu gew"hrleisten bzw. zu optimieren.