4287/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde

haben am 17. Juni 1998 unter der Nr. 4543/J an mich eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend eklatant niedrigere Bezahlung der Mitglieder

des Volksopernorchesters gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlos-

sen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Bezahlung der Mitglieder des Orchesters der Staatsoper und der Volksoper

ist im Kollektivvertrag für das nicht darstellende künstlerische Personal im Ge -

samtbere ich der Österreichischen Bundestheater (Bundestheater-Orchester -

Kollektivvertrag) vom 16. Februar 1983 geregelt.

Die Gehaltsansätze sind somit nicht von der Dienstgeberseite einseitig fest -

gelegt, sondern das Ergebnis von Verhandlungen mit der Gewerkschaft unter

Einbeziehung der Betriebsräte des Orchesters der Staatsoper sowie der

Volksoper und beruhen damit auf einem sozialpartnerschaftlichen Konsens.

Die unterschiedliche Bezahlung hat ihre Grundlage in der herausragenden

künstlerischen Stellung des Orchesters der Wiener Staatsoper, das grund -

sätzlich personenidentisch mit dem Verein der Wiener Philharmoniker ist,

deren internationaler Stellenwert keiner Erläuterung bedarf. In diesem

Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die Dotierung der Orchestermusiker der

Staatsoper im internationalen Vergleich unter der Entlohnung der Orchester

der großen deutschen Opernhäuser liegt.

Zu Frage 2:

Die Bezahlung in der gegenwärtigen Form existiert seit Abschluß des genann -

ten Orchesterkollektivvertrages, der mit 1. September 1983 in Kraft getreten ist.

Bereits vor diesem Zeitpunkt hat es unterschiedliche Bezugsschemata für das

Staatsopern - und Volksopernorchester - mit Bezugsdifferenzen bis zu 30 % -

gegeben.

Zu Frage 3:

Es ist davon auszugehen, daß der Ausbildungsweg für Musiker und Musikerin -

nen im Rahmen der Musikhochschulen, Konservatorien etc. vorgegeben ist.

Gerade im künstlerischen Bereich ist die Ausbildung zwar wichtig, doch hängt

auch sehr viel vom künstlerischen Talent ab. Die Ausbildung ist für die Ent -

lohnungsfrage daher nur von untergeordneter Bedeutung, weshalb der

Orchesterkollektivvertrag für die Bundestheater auch kein abgeschlossenes

Hochschulstudium als Aufnahmevoraussetzung vorsieht; entscheidend ist die

Qualifizierung im Probespiel.

Zu Frage 4:

Die Entlohnung des Staatsopernorchesters ergibt sich aus der - auch im Ver-

gleich zu anderen künstlerischen Gruppen (Chor und Ballett) der Bundes -

theater - herausragenden Stellung dieses Orchesters.

Zu Frage 5:

Zur Entlohnung des Staatsopernorchesters möchte ich auf meine Ausführun-

gen zu Frage 1 verweisen.

Was die Entlohnung des Volksopernorchesters betrifft, wird mir berichtet, daß

bereits im Jahr 1994 intensive Verhandlungen mit dem Betriebsrat dieses

Orchesters und der Gewerkschaft mit dem Ziel einer Bezugserhöhung bei einer

geringfügigen Ausweitung der Leistungspflicht geführt wurden. Als Ergebnis

wurde von der Dienstgeberseite eine Gehaltserhöhung von monatlich S 2.000,-

- für Mitglieder, deren Bezug zu diesem Zeitpunkt unter S 30.000,--, und von

monatlich S 1.500,-- für Mitglieder, deren Bezug über diesem Betrag gelegen

war, angeboten. Dieses Angebot wurde - wie mir mitgeteilt wird - von der

Dienstnehmerseite abgelehnt, obwohl seitens des Österreichischen

Bundestheaterverbandes auch bei Abschluß dieses Abkommens eine weitere

Fortführung der Gespräche zugesagt worden war.

Unabhängig davon wurden bereits im Herbst 1993 Erleichterungen für diese

Musiker durch eine unter dem kollektivvertraglichen Limit festgesetzte Proben -

höchstzahl pro Monat geschaffen und Sonderdienste durch eine vereinbarte

Änderung der Nebengebührenordnung ab diesem Zeitpunkt höher entlohnt.

Zu Frage 6:

Die Entscheidung über die Gehaltsentwicklung beim Volksopernorchester wird

nach der Ausgliederung der Bundestheater innerhalb des vorgegebenen

finanziellen Rahmens von der künftigen Geschäftsführung der Volksopern

GesmbH getroffen werden.