4294/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4606/J - NR/1998 betreffend österreichische
EU - Präsidentschaft, die die Abgeordneten Mag. SCHWEITZFR und Kollegen am 25. Juni
1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:
1. Welche Agenden, die in den Bereich Ihres Ressorts bzw. in Ihre Zuständigkeit
als Ratsvorsitzenden fallen, hat Österreich vom vorangegangenen britischen
Ratsvorsitz übernommen? (Bitte um konkrete Auflistung der einzelnen Rechta -
setzungsakte, Dossiers, Maßnahmen etc.).
2. Wie ist der diesbezügliche Verhandlungs /Diskussionsstand bzw. in welchem
Entscheidungsstadium befindet sich diese? (Bitte um Auflistung analog Frage 1).
Hiezu verweise ich auf den vom Bundeskanzler anläßlich der Beantwortung der schriftlichen
Anfrage Nr. 4595/J - NR/1998 vorgelegten Arbeitsplan des Europäischen Par1aments, aus
dem alle laufenden Legislativen Vorhaben der Europäischen Union und daher auch jene das
Bundesministerium
für Wissenschaft und Verkehr betreffenden Dossiers ersichtlich sind.
3. Welche dieser Agenden wollen Sie als Ratsvorsitzende/r während der österrei -
chischen Präsidentschaft zum Abschluß bringen? (Bitte um Auflistung analog
Frage 1).
4. Wo liegen Ihrer Auffassung nach die Problembereiche/Knackpunkte in diesen
Agenden?
5. Welche dieser Agenden werden vermutlich während der österreichischen Prä -
sidentschaft zum Abschluß gebracht werden können? (Bitte um Auflistung ana -
log Frage 1).
Es ist darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den Fortgang
der einzelnen Agenden nicht überschätzt werden darf. Als Vorsitzender in den Tagungen des
Rates kommt ihm dabei vor allem eine vermittelnde und moderierende Funktion zu. Von
maßgeblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der 15 EU - Mitglieds -
staaten im Rat sowie der Europäischen Kommission. Das zukünftige Verhalten dieser Ak -
teure im EU - Rechtssetzungsprozeß läßt sich sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte als
auch im Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß kaum vorhersagen. Berücksich -
tigt man diese Aspekte, so scheint eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich zu sein.
Nichtsdestoweniger werde ich jedoch alles daran setzen, um in meinem Ressortbereich die
im Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft skizzierten Fortschritte zu erzielen.
6. Welche sonstigen Vorhaben auf EU - Ebene, die in Ihren Zuständigkeitsbereich
fallen, sind für das 2. Halbjahr 1998 vorgesehen bzw. zu erwarten?
7. Was ist Ihre konkrete Zielsetzung für diese Vorhaben während des österrei -
chischen EU -
Vorsitzes?
Eine konkrete Beantwortung dieser Fragen ist aus den oben angeführten Gründen zum jetzi -
gen Zeitpunkt schwer möglich, da die weitere Entwicklung weitgehend von den Kommis -
sionsvorschlägen abhängig sein wird.
8. Was soll Ihrer Auffassung nach am Ende der österreichischen Präsident -
schaft/Ihres Ratsvorsitzes konkret erledigt sein, um von einem Erfolg der öster -
reichischen Präsidentschaft/ihres Ratsvorsitzes sprechen können?
Wie bereits ausgeführt, lassen sich konkrete Fortschritte in einzelnen Dossiers aus heutiger
Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft wird jedoch nicht
so sehr an isolierten Fortschritten in einzelnen Dossiers, sondern vielmehr an der Summe
möglichst vieler
Ergebnisse in Bereichen, die im zitierten Präsidentschaftsprogramm
aufgelistet sind, messen.
Auf der am 9. und 10. November in Wien stattfindenden Konferenz “Europäisches
Sozialmodell - sozialer Dialog" wird die Funktion des europäischen Sozialmodells und
sozialpartnerschaftlicher Beziehungen als Produktivfaktor diskutiert werden.
Mit der Konferenz "Eine Gesellschaft für alle Generationen” am 12. und 13. Oktober in Wien
werden die Auswirkungen künftiger demographischer Entwicklungen auf den Arbeitsmarkt
und das wirtschaftliche Wachstum, auf die Gesundheitssysteme und die sozialen
Dienstleistungen und auf die Systeme der sozialen Sicherheit sowie mögliche Lösungsansätze
thematisiert.
Um die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern und die
Ausgrenzung auf allen Ebenen beseitigen zu helfen, wird sich eine Expertenkonferenz vom
23. bis 25. September in Salzburg mit den Schwerpunkten Pflegevorsorge, berufliche
Integration und neue Technologien für behinderte Menschen befassen. Für die Konferenz ist
ein Erfahrungsaustausch über erfolgreiche Modelle der Mitgliedstaaten geplant.
Die Qualität im Gesundheitswesen - Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit auf
EU - Ebene war Thema einer Fachkonferenz der Gesundheitsminister am 23. und 24.07 in Bad
Tatzmannsdorf. Der österreichische Vorsitz möchte mit dieser Diskussion Anregungen für die
nationalen Gesundheitssysteme geben und die Kooperation der Mitgliedstaaten fördern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Blutsicherheit wurden auf der Konferenz
"Qualitätsmanagement für das Sammeln von Blut und die Verteilung von Blutkomponenten
in der EU: ein Weg in die Zukunft” vom 13. - 15.07. in Baden erörtert. Der österreichische
Vorsitz wird auf eine Einigung über eine gemeinschaftliche Strategie hinwirken und sich um
die Annahme von entsprechenden Empfehlungen des Rates bemühen.
Zu Frage 8:
Wie bereits ausgeführt, lassen sich konkrete Fortschritte in einzelnen Dossiers aus heutiger
Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft wird sich jedoch
nicht so sehr an isolierten Fortschritten in einzelnen Dossiers, sondern vielmehr an der
Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen messen, die in der erwähnten, vom
Bundeskanzleramt
vorgelegten Übersicht aufgelistet sind.
Zu einem zweiten Bereich sind die Vorhaben zu zählen, zu denen der österreichische Vorsitz
die Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen "Sozialfragen" und "Gesundheitsfragen" und
im Rat (“Arbeit und Soziales” bzw. “Gesundheit”) leitet. Über diesen Verhandlungen stehen
die Ziele, den Bestand an gemeinschaftsweit geltenden Mindeststandards für die Sozial - und
Arbeitsbedingungen auszubauen und zu verbessern und gemeinschaftsrechtliche Regelungen
für ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang strebt der österreichische Vorsitz an, daß sich die Mitgliedstaaten
über gemeinschaftsrechtliche Regelungen über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in EU - weit
tätigen Aktiengesellschaften einigen (Europäische Aktiengesellschaft). Wegen der
unterschiedlichen Mitwirkungssysteme in Mitgliedstaaten gehört dieses Vorhaben zu den
politisch besonders kontroversen und daher langwierigen. Erstmals soll auch über
Mindestvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in Unternehmen
auf einzelstaatlicher Ebene verhandelt werden.
Auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer/ - innen
beabsichtigt der österreichische Vorsitz, die Verhandlungen über eine zweite Änderung der
Richtlinie über Karzinogene und über eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer/ -
innen in explosionsfähigen Atmosphären voranzutreiben bzw. aufzunehmen.
Auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit der Wanderarbeitnehmer wird der österreichische
Vorsitz vor allem die Verhandlungen über den Vorschlag unterstützen, die
sozialversicherungsrechtlichen Koordinierungsvorschriften der Verordnung 1408/71/EWG
auf Studenten und andere Versicherte anwendbar zu machen.
Prävention und Risikoanalyse sind wichtige Bestandteile einer effizienten Gesundheitspolitik.
Der österreichische Vorsitz wird darauf hinwirken, daß die Diskussion über einen effizienten
zukünftigen Rahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit fortgeführt wird.
Überdies wird sich der österreichische Vorsitz dafür einsetzen, daß hinsichtlich der
Vorschläge über Aktionsprogramme betreffend seltene Krankheiten und umweltbedingte
Erkrankungen Fortschritte erzielt werden.
Die unter britischer Präsidentschaft noch nicht abgeschlossenen Verfahren auf dem Gebiet der
In - Vitro - Diagnostika sollen weiter vorangetrieben werden.
Unter österreichischer Präsidentschaft soll drittens die Behandlung weiterreichender
sozialpolitischer Projekte durch die Veranstaltung von Konferenzen und Fachtagungen
vorbereitet werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß für die Vollziehung des § 48 BBG - wie überhaupt
für Angelegenheiten des Personenverkehrs - federführend der Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr zuständig ist.
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!