432/AB
Die schriftiche parlamentarische Anfrage Nr. 412/J-NR/96
betreffend Werbung in Schuen am Beispiel Auseinandersetzung um
das Kraftwerk Lambach in Oberösterreich, die die Abgeordneten
Rudolf Anschober und FreundInnen am 18 . April 1996 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie lautet der genaue Wortlaut des Werbeverbots an Österreichs
Schulen?
Antwort :
Das Werbeverbot an Schulen ist im § 46 ( 3 ) SchUG definiert.
2. Wie beurteilt die Unterrichtsministerin die völlig ungleiche
Behandlung der beiden Streitparteien in der Kraftwerksaus-
einandersetzung Lambach durch den oberösterreichischen Landes-
schulrat?
Antwort :
In den Schulen besteht ein generelles Werbeverbot, auf dessen
Einhaltung der Landesschulrat für Oberösterreich Wert legt. Dies
wurde wiederholt im Verordnungsblatt des Landesschulrates betont.
Im Sinne der politischen Bildung können aber politische und
gesellschaftspolitisch relevante Themen von der Schule nicht
bedingungslos ausgeschlossen werden. Allerdings muß gewährleistet
sein, daß Informationen altersadäquat und nach den Kriterien der
Sachangemessenheit und Objektivität angeboten werden.
Der Landesschulrat für Oberösterreich nimmt keinerlei Einfluß auf
die Art und Weise , wie sich oberösterreichische Lehrerinnen und
Lehrer Unterlagen zur Unterrichtsvorbereitung besorgen. Selbst-
verständlich steht es den Lehrerinnen und Lehrern frei , sich
sowohl an Global 2000 , wie auch an die Öberösterreichische Kraft-
werke AG mit der Bitte um Informationsmaterial zum Thema Lambach
bzw. zur Situation der Energieversorgung in Österreich zu wenden.
Allerdings ist die objektive Informationsweitergabe eine Pflicht
des Lehrers , von der nicht abgewichen wird .
Zusammenfassend ist festzustellen, daß ein Erlaß, der Global 2000
und anderen Umweltinitiativen in Sachen Kraftwerk Lambach ein
Informationsverbot erteilt hätte, nicht besteht . Allerdings hat
Global 2000 in einer Aussendung an Schülervertreter Werbung für
die Aktion "Ostern in der Au" gemacht und dies mit der Bitte an
die Schülervertreter verbunden, die Information über diese Veran-
staltung an andere Schüler weiterzugeben. In dem Schreiben von
Global 2000 vom 21 . März 1996 war davon die Rede, daß "Lambach
ein Symbol für den Kampf gegen die Betonierer in diesem Land"
geworden ist . Diese Aussage widerspricht klar den Bestimmungen
des Werbeverbotes . Der Landesschulrat hat daraufhin am 28 . März
1996 die Weitergabe dieser Information untersagt .
Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Oberösterreichische
Kraftwerke AG nach wiederholten Anfragen des Landesschulrates für
Oberösterreich verneint hat , flächendeckend Informationsmaterial
an Schüler bzw. Lehrer weitergegeben zu haben.
3 . Entspricht diese ungleichwertige Behandlung dem Werbeverbot?
4 . Welche konkreten Konsequenzen werden aus dieser ungleich-
gewichtigen Behandlung gezogen?
Antwort :
Eine ungleiche Behandlung der sogenannten beiden Streitparteien
in der Kraftwerksauseinandersetzung Lambach durch den oberöster-
reichischen Landesschulrat liegt nicht vor .
5 . Hält die Unterrichtsministerin die zitierte OKA-Werbekampagne
an Oberösterreichs Schulen für vereinbar mit dem Werbeverbot?
6 . Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Antwort :
Die in der parlamentarischen Anfrage zitierte OKA-Werbekampagne
bestand und besteht nach Aussage der OKA nicht . Informationsmate
rial wurde nur nach Anfragen von Schulen - und dies nur in
Einzelfällen - verschickt .