432/AB

 

 

 

 

Die schriftiche parlamentarische Anfrage Nr. 412/J-NR/96

betreffend Werbung in Schuen am Beispiel Auseinandersetzung um

das Kraftwerk Lambach in Oberösterreich, die die Abgeordneten

Rudolf Anschober und FreundInnen am 18 . April 1996 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

1. Wie lautet der genaue Wortlaut des Werbeverbots an Österreichs

 

Schulen?

 

Antwort :

Das Werbeverbot an Schulen ist im § 46 ( 3 ) SchUG definiert.

 

 

2. Wie beurteilt die Unterrichtsministerin die völlig ungleiche

Behandlung der beiden Streitparteien in der Kraftwerksaus-

einandersetzung Lambach durch den oberösterreichischen Landes-

schulrat?

 

Antwort :

In den Schulen besteht ein generelles Werbeverbot, auf dessen

Einhaltung der Landesschulrat für Oberösterreich Wert legt. Dies

 

wurde wiederholt im Verordnungsblatt des Landesschulrates betont.

Im Sinne der politischen Bildung können aber politische und

gesellschaftspolitisch relevante Themen von der Schule nicht

bedingungslos ausgeschlossen werden. Allerdings muß gewährleistet

sein, daß Informationen altersadäquat und nach den Kriterien der

Sachangemessenheit und Objektivität angeboten werden.

 

Der Landesschulrat für Oberösterreich nimmt keinerlei Einfluß auf

die Art und Weise , wie sich oberösterreichische Lehrerinnen und

Lehrer Unterlagen zur Unterrichtsvorbereitung besorgen. Selbst-

verständlich steht es den Lehrerinnen und Lehrern frei , sich

sowohl an Global 2000 , wie auch an die Öberösterreichische Kraft-

werke AG mit der Bitte um Informationsmaterial zum Thema Lambach

bzw. zur Situation der Energieversorgung in Österreich zu wenden.

 

Allerdings ist die objektive Informationsweitergabe eine Pflicht

des Lehrers , von der nicht abgewichen wird .

 

Zusammenfassend ist festzustellen, daß ein Erlaß, der Global 2000

und anderen Umweltinitiativen in Sachen Kraftwerk Lambach ein

Informationsverbot erteilt hätte, nicht besteht . Allerdings hat

Global 2000 in einer Aussendung an Schülervertreter Werbung für

die Aktion "Ostern in der Au" gemacht und dies mit der Bitte an

die Schülervertreter verbunden, die Information über diese Veran-

staltung an andere Schüler weiterzugeben. In dem Schreiben von

Global 2000 vom 21 . März 1996 war davon die Rede, daß "Lambach

ein Symbol für den Kampf gegen die Betonierer in diesem Land"

geworden ist . Diese Aussage widerspricht klar den Bestimmungen

des Werbeverbotes . Der Landesschulrat hat daraufhin am 28 . März

1996 die Weitergabe dieser Information untersagt .

 

Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Oberösterreichische

Kraftwerke AG nach wiederholten Anfragen des Landesschulrates für

Oberösterreich verneint hat , flächendeckend Informationsmaterial

an Schüler bzw. Lehrer weitergegeben zu haben.

 

3 . Entspricht diese ungleichwertige Behandlung dem Werbeverbot?

 

4 . Welche konkreten Konsequenzen werden aus dieser ungleich-

gewichtigen Behandlung gezogen?

 

Antwort :

Eine ungleiche Behandlung der sogenannten beiden Streitparteien

in der Kraftwerksauseinandersetzung Lambach durch den oberöster-

reichischen Landesschulrat liegt nicht vor .

 

 

5 . Hält die Unterrichtsministerin die zitierte OKA-Werbekampagne

an Oberösterreichs Schulen für vereinbar mit dem Werbeverbot?

 

6 . Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

 

Antwort :

Die in der parlamentarischen Anfrage zitierte OKA-Werbekampagne

bestand und besteht nach Aussage der OKA nicht . Informationsmate

rial wurde nur nach Anfragen von Schulen - und dies nur in

Einzelfällen - verschickt .