4341/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Öllinger, Freundin -

nen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Leiharbeitsver -

hältnisse im Bereich des Öffentlichen Dienstes, gerichtet und folgende Fragen ge -

stellt:

“1. Wieviele der beschriebenen Leiharbeitnehmer/innen gibt es im Bereich Ihres

Ministeriums?

2. Was sind Ihre Gründe dafür, diese Personen nicht regulär im Öffentlichen

Dienst - als Vertragsbedienstete - anzustellen?

3. Wieviele dieser Stellen sind von Frauen und wieviele von Männern bekleidet?

4. Welche Qualifikationen besitzen die als Leiharbeitnehmer/innen in Ihrem Mini -

sterium tätigen Personen und in welchen Bereichen sind sie eingesetzt (ge -

trennt nach Geschlechtern)?

5. Planen Sie, Leiharbeitnehmer/innen in den Öffentlichen Dienst zu überneh -

men?

Wenn ja: wieviele und in welchem Zeitraum?

Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden nach Auslaufen ihres jetzigen be -

fristeten Vertrages weiter über ein Leiharbeitsverhältnis in Ihrem Ministerium

tätig sein?

Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden Sie nach Auslaufen ihres jetzigen

befristeten Vertrages nicht mehr weiter in Anspruch nehmen?

6. Welchen Betrag erhält das Personalbereitstellungsunternehmen “manpower”

für die Zurverfügungstellung der Leiharbeitnehmer/innen monatlich pro Per -

son?

7. Wieviele zusätzliche Personen planen Sie in Ihrem Ministerium in näherer Zu -

kunft über “manpower” anzustellen?

8. Werden bei Leiharbeitnehmer/innen Vordienstzeiten in gleichem Umfang und

Ausmaß angerechnet wie bei anderen Bediensteten im Bereich des Bundes?

9. Wird bei einem späteren Dienstverhältnis zum Bund die Zeit, die der/die Be -

treffende im Leiharbeitsverhältnis beim Bund tätig war, als Vordienstzeit ange -

rechnet?

11. Sind die Personalvertreter/innen des Öffentlichen Dienstes auch für die über

“manpower” in Ihrem Ministerium tätigen Personen zuständig?

12. Legen Sie dieser Anfragebeantwortung bitte ein anonymisiertes Exemplar ei -

nes Vertrages zwischen Ihrem Ministerium und “manpower” bei.”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Im Justizressort bestehen weder Verträge mit der Firma “manpower" noch mit ande -

ren Personalbereitstellungsunternehmen der in der Anfragebegründung beschriebe -

nen Art. konkrete Überlegungen, die Dienstleistungen solcher Unternehmen in An -

spruch zu nehmen, bestehen nicht.