4341/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Öllinger, Freundin -
nen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Leiharbeitsver -
hältnisse im Bereich des Öffentlichen Dienstes, gerichtet und folgende Fragen ge -
stellt:
“1. Wieviele der beschriebenen Leiharbeitnehmer/innen gibt es im Bereich Ihres
Ministeriums?
2. Was sind Ihre Gründe dafür, diese Personen nicht regulär im Öffentlichen
Dienst - als Vertragsbedienstete - anzustellen?
3. Wieviele dieser Stellen sind von Frauen und wieviele von Männern bekleidet?
4. Welche Qualifikationen besitzen die als Leiharbeitnehmer/innen in Ihrem Mini -
sterium tätigen Personen und in welchen Bereichen sind sie eingesetzt (ge -
trennt nach Geschlechtern)?
5. Planen Sie, Leiharbeitnehmer/innen in den Öffentlichen Dienst zu überneh -
men?
Wenn ja: wieviele und in welchem Zeitraum?
Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden nach Auslaufen ihres jetzigen be -
fristeten Vertrages weiter über ein Leiharbeitsverhältnis in Ihrem Ministerium
tätig sein?
Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden Sie nach Auslaufen ihres jetzigen
befristeten Vertrages nicht mehr weiter in Anspruch nehmen?
6. Welchen Betrag erhält das Personalbereitstellungsunternehmen “manpower”
für die Zurverfügungstellung der Leiharbeitnehmer/innen monatlich pro Per -
son?
7. Wieviele zusätzliche Personen planen Sie in Ihrem Ministerium in näherer Zu -
kunft über “manpower” anzustellen?
8. Werden bei Leiharbeitnehmer/innen Vordienstzeiten in gleichem Umfang und
Ausmaß angerechnet wie bei anderen Bediensteten im Bereich des Bundes?
9. Wird bei einem späteren Dienstverhältnis zum Bund die Zeit, die der/die Be -
treffende im Leiharbeitsverhältnis beim Bund tätig war, als Vordienstzeit ange -
rechnet?
11. Sind die Personalvertreter/innen des Öffentlichen Dienstes auch für die über
“manpower” in Ihrem Ministerium tätigen Personen zuständig?
12. Legen Sie dieser Anfragebeantwortung bitte ein anonymisiertes Exemplar ei -
nes Vertrages zwischen Ihrem Ministerium und “manpower” bei.”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Im Justizressort bestehen weder Verträge mit der Firma “manpower" noch mit ande -
ren Personalbereitstellungsunternehmen der in der Anfragebegründung beschriebe -
nen Art. konkrete Überlegungen, die Dienstleistungen solcher Unternehmen in An -
spruch zu nehmen, bestehen nicht.