4346/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und

Freunde haben am 17.7.1998 unter der Nr.4791/J eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "private Wachdienste” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

1. Was wird von Ihrer Seite unternommen, um zu verhindern, daß mehr

und mehr private Wachdienste Aufgaben der Sicherheitspolizei über -

nehmen?

2. Teilen Sie die Auffassung, daß durch private Wachdienste das Gewalt -

monopol des Staates in Frage gestellt wird ?

3. Ist Ihnen bekannt, wie stark die Initiative “Guardian Angels” auch in

Österreich bereits organisiert und tätig ist ? Wenn ja, wo?

4. Was wird von Ihnen dagegen unternommen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

"Fragen 1 und 2:

Von Privatpersonen eingerichtete ,,Wachdienste” haben nur die jedermann

zustehenden Rechte wie etwa das Anhalterecht nach § 86Abs. 2 StPO oder Notwehr

bzw. Nothilfe, die nach § 3 StGB die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen

können.

Aufgaben und vor allem (Zwangs -)Befugnisse der Sicherheitspolizei kommen diesen

Privaten nicht zu. Von einer Übernahme sicherheitspolizeilicher Aufgaben oder gar

davon, dass das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird, kann nicht

gesprochen werden.

Vielmehr wird - wie dies auch bei dem in der Anfrage geschilderten Sachverhalt

offenbar der Fall war - von der Sicherheitsexekutive gegen strafbare Handlungen

solcher ,,Wachdienste” konsequent eingeschritten.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass sich Privatinitiativen bzw. ,,Wachdienste” der in

Rede stehenden Art in Österreich schon deshalb nicht nennenswert etablieren

werden können, da die Sicherheitsexekutive - in einigen Bereichen in Kooperation

mit Unternehmen des Bewachungsgewerbes - in bestmöglicher Weise für die

Sicherheit der Bürger sorgt.

Dessen ungeachtet wird die Entwicklung solcher “Initiativen” kritisch beobachtet und

wird nötigenfalls mit den gegebenen und meines Erachtens derzeit ausreichenden

rechtlichen Möglichkeiten ungesetzlichen Handlungen Einhalt geboten werden.

Zu den Fragen 3) und 4):

Tätigkeiten der Initiative “Guardian Angels” waren bislang nur einmal, bei einem

Motorradtreffen im Bezirk Korneuburg, zu verzeichnen.

Dabei wurden mehrere Angehörige dieser Initiative wegen Körperverletzung zur

Anzeige gebracht.