4346/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben am 17.7.1998 unter der Nr.4791/J eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "private Wachdienste” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
1. Was wird von Ihrer Seite unternommen, um zu verhindern, daß mehr
und mehr private Wachdienste Aufgaben der Sicherheitspolizei über -
nehmen?
2. Teilen Sie die Auffassung, daß durch private Wachdienste das Gewalt -
monopol des Staates in Frage gestellt wird ?
3. Ist Ihnen bekannt, wie stark die Initiative “Guardian Angels” auch in
Österreich bereits organisiert und tätig ist ? Wenn ja, wo?
4. Was wird von Ihnen dagegen unternommen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
"Fragen 1 und 2:
Von Privatpersonen eingerichtete ,,Wachdienste” haben nur die jedermann
zustehenden Rechte wie etwa das Anhalterecht
nach § 86Abs. 2 StPO oder Notwehr
bzw. Nothilfe, die nach § 3 StGB die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen
können.
Aufgaben und vor allem (Zwangs -)Befugnisse der Sicherheitspolizei kommen diesen
Privaten nicht zu. Von einer Übernahme sicherheitspolizeilicher Aufgaben oder gar
davon, dass das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird, kann nicht
gesprochen werden.
Vielmehr wird - wie dies auch bei dem in der Anfrage geschilderten Sachverhalt
offenbar der Fall war - von der Sicherheitsexekutive gegen strafbare Handlungen
solcher ,,Wachdienste” konsequent eingeschritten.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass sich Privatinitiativen bzw. ,,Wachdienste” der in
Rede stehenden Art in Österreich schon deshalb nicht nennenswert etablieren
werden können, da die Sicherheitsexekutive - in einigen Bereichen in Kooperation
mit Unternehmen des Bewachungsgewerbes - in bestmöglicher Weise für die
Sicherheit der Bürger sorgt.
Dessen ungeachtet wird die Entwicklung solcher “Initiativen” kritisch beobachtet und
wird nötigenfalls mit den gegebenen und meines Erachtens derzeit ausreichenden
rechtlichen Möglichkeiten ungesetzlichen Handlungen Einhalt geboten werden.
Zu den Fragen 3) und 4):
Tätigkeiten der Initiative “Guardian Angels” waren bislang nur einmal, bei einem
Motorradtreffen im Bezirk Korneuburg, zu verzeichnen.
Dabei wurden mehrere Angehörige dieser Initiative wegen Körperverletzung zur
Anzeige gebracht.