4355/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4733 / J betreffend EU -

Ratspräsidentschaft, welche die Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé und

Kollegen am 17. Juli 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Für jene Bediensteten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, die mit der

Wahrnehmung, Durchführung oder Leitung von Ratsarbeitsgruppen oder ähnlichen

Veranstaltungen im Rahmen der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft betraut sind, war es

eine Selbstverständlichkeit, die Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubes so zu gestalten, daß

eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes hintangehalten wird. Die Verhängung einer

"Urlaubssperre" stand sohin nicht zur Diskussion.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Nein. Da die Versetzung von Bediensteten im Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten jeweils nur nach Maßgabe eines entsprechenden dienstlichen Interesses unter

Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erfolgt, wäre die Verhängung eines

"Versetzungsstopps" wenig zielführend und den dienstlichen Interessen geradezu

entgegenstehend.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat als Mehrbedarf infolge des

"EU - Ratsvorsitzes" gegenüber dem "regulären Aufwand" der Zentralleitung einen Betrag von

50 Mio. S geschätzt und der Budgetierung im Sachaufwand des Bundesvoranschlages 1998

zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Personalaufwandes ist nicht erfolgt.