4359/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4673/J betreffend

akkreditierte Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen und die EU - Osterweiterung,

welche die Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Wimmer und Genossen am 8. Juli 1998 an mich

richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Eine umfassende Untersuchung über die Auswirkung der Ostöffnung auf die österreichischen

Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen gibt es auf nationaler Ebene nicht, doch auf

europäischer Ebene befaßt sich das von der Kommission der EU bereits am 10. Mai 1995

veröffentlichte Weißbuch “Preparation of the Associated Countries of Central and Eastern

Europe for Integration into the Internal Market of the Union”, COM(95) 163/2 final, im

Zusammenhang mit der Anwendung der "New Approach" - Richtlinien der EU in den MOE -

Staaten auch mit den Voraussetzungen der Konformitätssbewertung (conformity assessment)

durch solche Stellen, wie z.B. Qualifikation, Erfahrung, Organisation und Unabhängigkeit.

Selbstverständlich sind nicht alle österreichischen Stellen von der EU - Osterweiterung im

gleichen Ausmaß betroffen. Dies richtet sich vielmehr nach der jeweiligen Struktur der

Auftraggeber, aber auch - vor allem im Bereich der Produktprüfungen - nach den jeweiligen

Warenströmen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Österreichische akkreditierte Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen zeichnen sich

durch einen besonders hohen Qualitätsstandard aus. Dies sichert ihnen einen gewissen

Wettbewerbsvorteil. Je nach Auftragssituation haben einige von ihnen bereits

Tochterunternehmen in MOE - Staaten gegründet, um ihre Leistungen zu denselben

Wettbewerbsbedingungen wie Mitbewerber aus diesen Staaten anbieten zu können. Die

gegenseitige Anerkennung von Prüf - und Überwachungsberichten sowie von Zertifikaten im

Verhältnis zwischen EU - Mitgliedsstaaten und MOE - Staaten setzt jedenfalls im geregelten

Bereich die volle Gleichwertigkeit sowohl der Prüf -, Überwachungs - und

Zertifizierungsvorgänge als auch ihrer Grundlagen und der eingesetzten Meßtechnik voraus.

Diese Voraussetzungen zu schaffen, macht entsprechende Übergangsfristen erforderlich, in

denen noch keine uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung erfolgen kann. Das Vorliegen

dieser Voraussetzungen muß dann erst noch von der EA European Cooperation for

Accreditation in einem internationalen Audit überprüft und bestätigt werden. Dies sollte den

österreichischen akkreditierten Stellen noch für längere Zeit Wettbewerbsvorteile sichern.