4359/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4673/J betreffend
akkreditierte Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen und die EU - Osterweiterung,
welche die Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Wimmer und Genossen am 8. Juli 1998 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Eine umfassende Untersuchung über die Auswirkung der Ostöffnung auf die österreichischen
Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen gibt es auf nationaler Ebene nicht, doch auf
europäischer Ebene befaßt sich das von der Kommission der EU bereits am 10. Mai 1995
veröffentlichte Weißbuch “Preparation of the Associated Countries of Central and Eastern
Europe for Integration into the Internal Market of the Union”, COM(95) 163/2 final, im
Zusammenhang mit der Anwendung der "New Approach" - Richtlinien der EU in den MOE -
Staaten auch mit den Voraussetzungen der
Konformitätssbewertung (conformity assessment)
durch solche Stellen, wie z.B. Qualifikation, Erfahrung, Organisation und Unabhängigkeit.
Selbstverständlich sind nicht alle österreichischen Stellen von der EU - Osterweiterung im
gleichen Ausmaß betroffen. Dies richtet sich vielmehr nach der jeweiligen Struktur der
Auftraggeber, aber auch - vor allem im Bereich der Produktprüfungen - nach den jeweiligen
Warenströmen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Österreichische akkreditierte Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen zeichnen sich
durch einen besonders hohen Qualitätsstandard aus. Dies sichert ihnen einen gewissen
Wettbewerbsvorteil. Je nach Auftragssituation haben einige von ihnen bereits
Tochterunternehmen in MOE - Staaten gegründet, um ihre Leistungen zu denselben
Wettbewerbsbedingungen wie Mitbewerber aus diesen Staaten anbieten zu können. Die
gegenseitige Anerkennung von Prüf - und Überwachungsberichten sowie von Zertifikaten im
Verhältnis zwischen EU - Mitgliedsstaaten und MOE - Staaten setzt jedenfalls im geregelten
Bereich die volle Gleichwertigkeit sowohl der Prüf -, Überwachungs - und
Zertifizierungsvorgänge als auch ihrer Grundlagen und der eingesetzten Meßtechnik voraus.
Diese Voraussetzungen zu schaffen, macht entsprechende Übergangsfristen erforderlich, in
denen noch keine uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung erfolgen kann. Das Vorliegen
dieser Voraussetzungen muß dann erst noch von der EA European Cooperation for
Accreditation in einem internationalen Audit überprüft und bestätigt werden. Dies sollte den
österreichischen akkreditierten Stellen noch für längere Zeit Wettbewerbsvorteile sichern.