4379/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4620/J - NW1998 betreffend den Verkauf von

Kunstwerken in Österreich die die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Kollegen am

7. Juli 1998 an mich richteten wird wie folgt beantwortet:

1. Halten Sie dieses Gesetz seit dem Beitritt Österreichs zur EU noch für zeitgemäß, wenn

ja, warum?

Antwort:

Eine gesetzliche Regelung der Ausfuhr von Kulturgut ist auch trotz des Beitrittes Österreichs zur

EU nach wie vor zeitgemäß.

Auch die EU anerkennt nicht nur Ausfuhrbeschränkungen von Kulturgut im nationalen Interesse

als legitim sie hat auch einschlägige Verordnungen und Richtlinien erlassen. Auf die

(a) Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von

Kulturgütern (über die Zollgrenze der EU hinaus) samt

(b) Verordnung (EWG) Nr. 752/93 der Kommission vom 30. März 1993 zur Durchführung der

Verordnung (EWC) 3911/92 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern (mit

entsprechenden Formularen)

(c) Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig

aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern

sei beispielsweise verwiesen.

2. Beabsichtigen Sie, das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut zu ändern,

a. wenn ja, in welcher Form?

b. wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Eine Änderung der Bestimmungen betreffend die Ausfuhr von Kulturgütern ist in Vorbereitung

Ziel dieser Änderung ist es, dass eine Rückbehaltung von Kulturgut künftig nur für Objekte

möglich sein soll die auch unter Denkmalschutz stehen sowie weiters, dass die Warengruppen

und Wertgrenzen der bisherigen "Bagatellverordnung" (in der Fassung der Verordnung

BGBl.Nr. 998/1994) den (zu 1.a und 1.c) zitierten EU - Bestimmungen bzw. den angeschlossenen

Anhängen völlig ident angeglichen werden.

3. Beabsichtigen Sie, das generelle Verbot der Ausfuhr von Kunstwerken zu ändern,

a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b. wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Aussendung der Novelle ist noch für September geplant.

4. Beabsichtigen Sie, die genaue Anzahl der für die Ausfuhr gesperrten, sich in privatem

Besitz befindenden Kunstwerke bekannntzugeben,

a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b. wenn nein, ‚warum nicht?

Antwort:

Die Erfassung von Kunstwerken in privatem Besitz scheint - schon aus datenschutzrechtlichen

Gründen -  problematisch. Derartige Erhebungen können wohl kaum "von Staats wegen"

durchgeführt werden; es ist daher auch nicht möglich diesbezügliche Angaben zu

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