4379/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4620/J - NW1998 betreffend den Verkauf von
Kunstwerken in Österreich die die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Kollegen am
7. Juli 1998 an mich richteten wird wie folgt beantwortet:
1. Halten Sie dieses Gesetz seit dem Beitritt Österreichs zur EU noch für zeitgemäß, wenn
ja, warum?
Antwort:
Eine gesetzliche Regelung der Ausfuhr von Kulturgut ist auch trotz des Beitrittes Österreichs zur
EU nach wie vor zeitgemäß.
Auch die EU anerkennt nicht nur Ausfuhrbeschränkungen von Kulturgut im nationalen Interesse
als legitim sie hat auch einschlägige Verordnungen und Richtlinien erlassen. Auf die
(a) Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von
Kulturgütern (über die Zollgrenze der EU hinaus) samt
(b) Verordnung (EWG) Nr. 752/93 der Kommission vom 30. März 1993 zur Durchführung der
Verordnung (EWC) 3911/92 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern (mit
entsprechenden Formularen)
(c) Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig
aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern
sei beispielsweise verwiesen.
2. Beabsichtigen Sie, das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut zu ändern,
a. wenn ja, in welcher Form?
b. wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Eine Änderung der Bestimmungen betreffend die Ausfuhr von Kulturgütern ist in Vorbereitung
Ziel dieser Änderung ist es, dass eine Rückbehaltung von Kulturgut künftig nur für Objekte
möglich sein soll die auch unter Denkmalschutz stehen sowie weiters, dass die Warengruppen
und Wertgrenzen der bisherigen "Bagatellverordnung" (in der Fassung der Verordnung
BGBl.Nr. 998/1994) den (zu 1.a und 1.c) zitierten EU - Bestimmungen bzw. den angeschlossenen
Anhängen völlig ident angeglichen werden.
3. Beabsichtigen Sie, das generelle Verbot der Ausfuhr von Kunstwerken zu ändern,
a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b. wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Aussendung der Novelle ist noch für September geplant.
4. Beabsichtigen Sie, die genaue Anzahl der für die Ausfuhr gesperrten, sich in privatem
Besitz befindenden Kunstwerke bekannntzugeben,
a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b. wenn nein, ‚warum nicht?
Antwort:
Die Erfassung von Kunstwerken in privatem Besitz scheint - schon aus datenschutzrechtlichen
Gründen - problematisch. Derartige Erhebungen können wohl kaum "von Staats wegen"
durchgeführt werden; es ist daher auch nicht möglich diesbezügliche Angaben zu
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