4400/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar Brix, Keppelmüller und Genossen haben
am 7.7.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4617/J betreffend
“Abfallkontrollen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität” gerichtet. Ich beehre mich,
diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 und 2
Im Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis Stichtag 1. August 1998 wurden 15 schwer -
punktartige Transportkontrollen an Binnen - und EU - Außengrenzen (Wiener Hafen
inkludiert) und im Inland sowie 14 Betriebskontrollen durchgeführt. In vielen Fällen
mußten Verstöße gegen das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), bzw. die Abfallverbrin -
gungsverordnung festgestellt werden.
ad 3 und 4
An den Grenzübergängen in Kärnten und Tirol wurden 6 Kontrollen durchgeführt. Die
Auswertung der Kontrolltätigkeit ergab, daß Abfälle bevorzugt in großen Massen
Richtung Italien verbracht werden. Der ungehinderte Binnengrenzübertritt erleichtert
illegale Verbringungen und erfordert daher erhöhten Kontrollaufwand im Inland.
ad 5
Aufgrund festgestellter Verstöße gegen das AWG wurden die Landeshauptleute wie
folgt um weitere Veranlassung (ergänzende
Prüfungen) ersucht:
Wien 1 Fall
NÖ 4 Fälle
OÖ 7 Fälle
Blg
Stak 3 Fälle
Ktn 3 Fälle
Tirol 39 Fälle
Sbg ---------
Vlbg --------
ad 6
Basierend auf den meinem Ressort zugegangenen Anzeigen und auf Grund
dienstlicher Wahrnehmungen wurden die Landeshauptleute wie folgt aufgefordert,
Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten:
Wien 15 Fälle
NÖ 11 Fälle
OÖ 9 Fälle
Bgld 2 Fälle
Stmk 3 Fälle
Ktn 3 Fälle
Tirol 136 Fälle
Sbg 5 Fälle
Vlbg 3 Fälle
ad 7
Bei einigen der eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren ergingen Straferkenntnisse,
wobei die Höhe der Strafen zwischen ATS 500,- und ATS 45.000,- lag. Eine Ab -
schließende Darstellung ist jedoch nicht möglich, da einerseits noch nicht alle Ver -
fahren abgeschlossen sind und andererseits noch keine erschöpfende Darstellung
der abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren durch die Länder bei mir eingeklagt
ist.
ad 8
Die zuständigen ausländischen Behörden wurden im genannten Zeitraum in 52 Fehl -
lehn schriftlich und zum Teil in unmittelbarem
persönlichem Kontakt verständigt.
ad 9
Auf Grund der nicht verpflichtenden Rückmeldungen über weitere Veranlagungen
und deren Ergebnissen kann kein detaillierter Überblick darüber gegeben werden.
ad 10
Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern sowohl der Landesgendarmeriekomman-
den als auch dem Zoll ist grundsätzlich positiv. Um der für effektive Abfallkontrollen
notwendigen intensiven Kooperation und Kommunikation gerecht werden zu können,
wurden den Umweltkriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommanden vorerst
entsprechende Hard - und Software mit direkter Kommunikationsmöglichkeit zur Ver -
fügung gestellt. Die Ausstattung beinhaltet das für Abfallkontrollen notwendige recht -
liche und technische Basismaterial. Weiters werden Schulungen durchgeführt. Ba -
sierend auf den durch permanente Personalverringerungen geschmälerten Kapa -
zitäten im Bereich der Umweltkriminalabteilungen wird die Kooperation zunehmend
schwieriger.
Die von Polizei und vor allem vom Zoll genommenen Abfallproben werden vom Um -
weltbundesamt und in manchen Fällen von der KFZ - Bundesprüfanstalt - wenn es
sich um Gefahrenguteinstufung handelt - analysiert bzw. eingestuft.
ad 11
Eine Standardisierung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten gemäß Abfallnach -
weisverordnung soll mit der Novelle 98, die derzeit verhandelt wird, eingeführt wer -
den.
ad 12
Aufgrund der gemäß § 33 Abs.5 AWG im Jahr 1997 durchgeführten 344 Kontrollen
wurden 173 Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt. In 16 Fällen
erfolgten verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen. Ein Großteil der Verfahren ist noch
anhängig.