4401/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4648/J - NR/1998 betreffend Disziplinarverfahren

gegen HochschullehrerInnen, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde

am 8. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und HochschulprofessorInnen

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

2. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

3. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren

1988 bis 1998 erstattet?

4. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher Verwendung

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

5. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und Hochschulprofesso -

rInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?

6. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?

7. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren

1988 bis 1998 eingeleitet?

8. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher Verwendung

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?

9. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB (f) gegen Universitäts - und HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

10. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen Universitäts -  und HochschulassistentInnen jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

11. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 Disziplinar -

anzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche Delikte des 22. Ab -

schnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige gebracht?

12. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen Beamte in wissenschaftlicher Verwendung jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

13. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Einsprüche

erhoben?

14. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?

15. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?

16. In wievielen Fällen davon kam es zu einem Verweis?

17. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldbußen?

18. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldstrafen?

19. In wievielen Fällen davon kam es zu Suspendierungen?

20. In wievielen Fällen davon kam es zu Entlassungen?

21. Ist im Bereich Ihres Ressorts das Disziplinarrecht subsidiär gegenüber anderen Rechts -

materien? Gibt es eine rechtliche Begründung dafür, das Disziplinarrecht nicht an -

zuwenden, wenn etwa Rechtsvorschriften der Gleichbehandlung zur Anwendung

kommen?

22. Erachten Sie das Recht, Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu können, für

zeitgemäß?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche konkreten Änderungen befürworten Sie?

23. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarrecht?

24. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie in

welchem konkreten Zeitraum vorlegen?

Die gegenständliche Anfrage ist sehr umfangreich und enthält viele detaillierte Fragen, der Zeit -

und Arbeitsaufwand für ihre Bearbeitung ist daher sehr hoch. Die Beantwortung erfordert eine

Durchsicht der Akten aller in den letzten 10 Jahren anhängig gewordenen Disziplinarverfahren.

Bedingt durch die Urlaubszeit war es nicht möglich, alle Akten und Informationen rechtzeitig aus

dem Archiv bzw. von den jeweils zuständig gewesenen Senatsvorsitzenden an den Universitäten

zu beschaffen; noch weniger war es daher möglich, alle diese Unterlagen fristgerecht durch-

zusehen. Eine EVD - unterstützte Evidenz der Disziplinarverfahren besteht nicht.

Es muß daher um Fristerstreckung für die Beantwortung bis Ende September 1998 ersucht

werden.