4411/AB XX.GP
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Kollegen an die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend ein Darlehensansuchen einer
Großbäckerei (Nr.4677/3).
Die Fa. Ankerbrot AG, Wien, hat eine Förderung der öffentlichen Hand nach dem Arbeits -
marktförderungsgesetz zur Durchführung ihres Restrukturierungsprogrammes beantragt.
Dieses Vorhaben soll nach den Vorstellungen des Unternehmens mit einem Darlehen in Höhe
von S 90 Mio, welches von Bund und Land Wien gemeinsam aufgebracht werden soll,
unterstützt werden.
Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1:
Haben Sie vor, das Darlehensbegehren der Fa. Ankerbrot positiv zu bescheiden?
Antwort:
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Fa. Ankerbrot AG als Großbeschäftigungsträger mit
2700 Arbeitnehmern habe ich eine betriebswirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Prüfung
dieses Ansuchens in die Wege leiten lassen.
Konkrete Ergebnisse der angesprochenen Prüfungen sowie der Abschluß des Notifizierungs -
verfahrens bei der Europäischen Kommission, die eine Basis für eine Entscheidung bilden kön -
nen, liegen derzeit noch nicht vor. Aus diesem Grund kann ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt
keine Entscheidung bekanntgeben.
Frage 2:
Wenn ja, auf welcher materiellen und formellen Grundlage werden Sie dies tun?
Antwort:
Die Entscheidung basiert auf den betriebswirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Prüfer -
gebnissen sowie der Stellungnahme der Europäischen Kommission (Wettbewerbsbehörde)
nach den Bestimmungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes.
Frage 3:
Wie gestalten sich die Bedingungen für diese Art von Darlehen genau?
Antwort:
Wie bereits oben angeführt kann aufgrund ausstehender Prüfungsergebnisse diese Frage zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Frage 4:
Wie wollen Sie verhindern, daß es auf diese Weise zu öffentlich finanzierten Wettbewerbsvor -
teilen für ohnehin schon marktbeherrschende Großunternehmen kommt?
Antwort:
Eine mögliche Förderungsmaßnahme für ein Großunternehmen, welches ein Restruktuie -
rungsprogramm durchführt, wird der Europäischen Kommission - Wettbewerbsbehörde noti -
fiziert und von dieser geprüft, ob die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft ein -
gehalten werden. Erst danach wird von
österreichischer Seite eine Entscheidung getroffen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die kleinen und mittleren Unternehmen in dieser
Branche zu fördern bzw. deren Überleben zum Nutzen einer funktionierenden Arbeitsplatz -
und Nahversorgungspolitik zu fördern?
Antwort:
Ich möchte in diesem Zusammenhang festhalten, daß für kleine und mittlere Unternehmen, u.a.
auch für das Bäckergewerbe, sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene Förderungspro -
gramme existieren, die bei den unterschiedlichsten Problemen maßgeschneidert Hilfestellung
bieten können, ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die BÜRGES - Förde -
rungsbank und auf den ERP - Fonds.