4418/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4625/3 - NR/1998, betreffend Neuausstellung von
Führerscheinen im Rahmen der Verlängerung der Lenkberechtigung der Klasse C, die die
Abgeordneten Auer und Kollegen am 7Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
1.und 2. Ist es richtig, daß eine Verlängerung der Lenkberechtigung der Klasse C ohne
Nenausstellung des Führerscheines nicht möglich ist?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Antwort:
Die entsprechende EU - Richtlinie erlaubt keine Verlängerung eines EU - Fuhrerscheines für die
Klassen C und D. Der Grund für diese Regelung war, daß Verlängerungen leichter gefälscht
werden können als ein neuer Führerschein.
3. Warum ist im EU - Land Deutschland eine Befristung der Lenkberechtigung der
Klasse C erst ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen?
Antwort:
Die Befristung der Gruppe - 2 - Lenkberechtigungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist
derzeit noch uneinheitlich. In Deutschland etwa sind D - Lenkberechtigungen mit 3 Jahren
befristet. Es wird daher in Brüssel an einer
Vereinheitlichung gearbeitet.
4.und 5. Können Sie sich eine gesetzliche Verlängerung der Frist der Erteilung der
Lenkberechtigung hzw. eine Anhebung des Alters, ab dem die Lenkberechti -
gung befristet erteilt wird, im Interesse der Besitzer der Lenkberechtigung
vorstellen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, daß ab dem 45. Lebensjahr das Sehver -
mögen schlechter wird. Bei den bisher stattgefundenen Wiederholungsuntersuchungen hat sich
herausgestellt, daß 2 von 20 LKW - Lenker keine oder eine falsche Brille tragen und somit ihr
Sehvermögen flir ein sicheres Lenken eines Schwerfahrzeuges nicht ausreichte. Im Interesse der
Verkehrssicherheit sollte daher an der Untersuchung nach dem 45. Lebensjahr festegehalten
werden.
6. Stimmen die Angaben einer Verwaltungsbehörde, daß in einigen Jahren der
Führerschein erneut auf Kosten der Bürger neu ausgestellt werden muß, weil
ein neues Dokument, der Führerschein im Scheckkartenformat, eingeführt
wird?
Antwort:
Nein.
7. In den Führerscheinabteilungen der Behörden trifft man seit Inkrafttreten des
Führerscheingesetzes vermehrt auf unzufriedene Bürger und überlastete
Beamte. Werden in Ihrem Ressort Überlegungen angestellt, wie eine Ver -
besserung der Situation, sowohl im Interesse der großen Zahl der Führer -
scheinbesitzer als auch im Interesse der Beamten, herbeigeführt werden kann?
Antwort:
Jede grundlegende Systemänderung bewirkt in der Umstellungsphase erhöhten Aufwand.
Zusätzlich habe ich eine Aibeitsgruppe eingesetzt, die Verbesserungsvorschläge - insbesondere
auch auf Grund der ersten Erfahrungen aus der Vollziehung - für Ende des Jahres 1998 er -
arbeitet.