4418/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4625/3 - NR/1998, betreffend Neuausstellung von

Führerscheinen im Rahmen der Verlängerung der Lenkberechtigung der Klasse C, die die

Abgeordneten Auer und Kollegen am 7Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

1.und 2. Ist es richtig, daß eine Verlängerung der Lenkberechtigung der Klasse C ohne

Nenausstellung des Führerscheines nicht möglich ist?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Antwort:

Die entsprechende EU - Richtlinie erlaubt keine Verlängerung eines EU - Fuhrerscheines für die

Klassen C und D. Der Grund für diese Regelung war, daß Verlängerungen leichter gefälscht

werden können als ein neuer Führerschein.

3. Warum ist im EU - Land Deutschland eine Befristung der Lenkberechtigung der

Klasse C erst ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen?

Antwort:

Die Befristung der Gruppe - 2 - Lenkberechtigungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist

derzeit noch uneinheitlich. In Deutschland etwa sind D - Lenkberechtigungen mit 3 Jahren

befristet. Es wird daher in Brüssel an einer Vereinheitlichung gearbeitet.

4.und 5. Können Sie sich eine gesetzliche Verlängerung der Frist der Erteilung der

Lenkberechtigung hzw. eine Anhebung des Alters, ab dem die Lenkberechti -

gung befristet erteilt wird, im Interesse der Besitzer der Lenkberechtigung

vorstellen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, daß ab dem 45. Lebensjahr das Sehver -

mögen schlechter wird. Bei den bisher stattgefundenen Wiederholungsuntersuchungen hat sich

herausgestellt, daß 2 von 20 LKW - Lenker keine oder eine falsche Brille tragen und somit ihr

Sehvermögen flir ein sicheres Lenken eines Schwerfahrzeuges nicht ausreichte. Im Interesse der

Verkehrssicherheit sollte daher an der Untersuchung nach dem 45. Lebensjahr festegehalten

werden.

6. Stimmen die Angaben einer Verwaltungsbehörde, daß in einigen Jahren der

Führerschein erneut auf Kosten der Bürger neu ausgestellt werden muß, weil

ein neues Dokument, der Führerschein im Scheckkartenformat, eingeführt

wird?

Antwort:

Nein.

7. In den Führerscheinabteilungen der Behörden trifft man seit Inkrafttreten des

Führerscheingesetzes vermehrt auf unzufriedene Bürger und überlastete

Beamte. Werden in Ihrem Ressort Überlegungen angestellt, wie eine Ver -

besserung der Situation, sowohl im Interesse der großen Zahl der Führer -

scheinbesitzer als auch im Interesse der Beamten, herbeigeführt werden kann?

Antwort:

Jede grundlegende Systemänderung bewirkt in der Umstellungsphase erhöhten Aufwand.

Zusätzlich habe ich eine Aibeitsgruppe eingesetzt, die Verbesserungsvorschläge - insbesondere

auch auf Grund der ersten Erfahrungen aus der Vollziehung - für Ende des Jahres 1998 er -

arbeitet.