4420/AB XX.GP

 

Die schrifiliche parlamentarische Anfrage Nr. 4672/J - NR/1998, betreffend die Auflassung des

Logistikcenter Attnang - Puchheim, die die Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am

8.Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2.          Wieviel Güter wurden im Auftrag von der ÖBB 1997 von Frächtern auf der

                       Straße transportiert?

                      Wieviele Güter werden von der ÖBB auf der Straße transportiert?

Antwort :

 

Wie mir die ÖBB mitteilen wurden im Jahre 1997 465.000 Tonnen Stückgut im Auftrag der

ÖBB auf der Straße durch Frächter befördert.

Insgesamt wurden von den ÖBB im Jahre 1997 257.000 Tonnen Stückgut und 1.121.000

Tonnen Wagenladungssendungen im Vor - und Nachlauf zu Schienentransporten auf der Straße

befördert. Im Vergleich dazu hat die ÖBB 74,347 Mio Tonnen auf der Schiene transportiert.

Die ÖBB haben unter allen europäischen Bahnen in den letzten Jahren die stärkste Steigerungs -

rate im Güterverkehr.

3.                  In welchem Ausmaß haben österreichweit durch den Transport von Gütern

                     auf der Straße im Auftrag der OBB auf der Straße die Immissionen gegen-

                     über einem Transport auf der Schiene in den letzten beiden Jahren zu-

                     genommen?

Antwort:

 

Ein Vergleich der durch die Verkehrsleistungen der ÖBB im Straßengüterverkehr (eigene

Transporte sowie Auftragsverkehre durch Frächter) verursachten Immissionen mit jenen, die

bei einem Transport dieser Güter auf der Schiene anfallen würden, ist weder technisch noch

sinnvoll durchführbar, da viele dieser Transporte auf Strecken ohne Schienenverbindung

durchgeflihrt werden. Im Falle des Vorhandenseins einer Schienenverbindung auf einem kurzen

Abschnitt der Gesamtstrecke würde ein unwirtschafilicher Umladeaufwand entstehen, der

infolge der Wettbewerbssituation dazu flühren würde, daß diese Transporte überhaupt durch das

private Straßengütertransportgewerbe durchgeführt und die ÖBB daher auch nicht für ihren

Kraftwagengüterverkehr eine Wertschöpfung erzielen könnten. Durch einen Verzicht der ÖBB

auf kombinierte Schienen - / Straßentransporte würde es daher zu einer noch stärkeren Belastung

der Straßen und entsprechenden zusätzlichen Immissionen kommen. Es ist für die ÖBB nicht

zuletzt zugunsten der Schienentransporte wichtig, als Gesamtanbieter auf dem Güterverkehrs -

markt tätig zu sein, weil der Spediteur letztlich entscheidet, ob ein Gut auf der Straße oder auf

der Schiene transportiert wird. Daß die ÖBB dabei so weit wie möglich auf die Schiene setzt,

versteht sich von selbst. Die Konzentration von Stückgutannahmefällen auf wirtschaftlich

vernünftige Einheiten dient ebenfalls der besseren Wettbewerbsfähigkeit und Servicequalität

der ÖBB auf dem Güterverkehrsmarkt und damit der Verlagerung von Transporten von der

Straße auf die Schiene.

4.               Welche Möglichkeiten sehen Sie als Verkehrsminister, das von Wirtschaft-

                  lichkeitsfaktoren geprägte Güterverkehrskonzept der ÖBB umweltver-

                  träglich zu optimieren?

Antwort:

 

Das vom Palament beschlossene Bundesbahngesetz beschränkt die Eingriffsmöglichkeiten des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr auf das selbständige Unternehmen ÖBB. Ich

kann daher im dargelegten Einzelfall dem Vorstand der ÖBB keine Weisung erteilen. Ich habe

jedoch die Möglichkeit, durch verschiedenste Förderungsmaßnahmen die Inanspruchnahme der

Schiene zu unterstützen. Diese Maßahmen sind im Vertrag über gemeinwirtschaftliche Leistun-

gen zwischen dem Bund und der ÖBB vereinbart und beziehen sich vor allem auf folgende

Tatbestände:

* Tarifstützungen für den Kombinierten Verkehr um die Inanspruchnahme der Rollenden

Landstraßen sowie der unbegleiteten kombinierten Verkehre zu attralrtivieren.

* Tarifstützungen für umweltpolitisch problematische Beförderungen¤ um diese von der

Straße wegzubekommen, z.B. RID - Güter, bestimmte Altstoffe sowie wassergefahrdende

Stoffe.

* Förderungen für die Errichtung sowie den Ausbau von Anschlußbahnen, damit Verkehre

von und zu Froduktionsbetrieben möglichst auf der Schiene abgewickelt werden (können).

* Rückerstattung des Straßenverkehrsbeitrages für im Vor - und Nachlauf zum kombinierten

Verkehr eingesetzte Straßenfahrzeuge.

Die Begründung für diese Förderungsmaßnahmen liegt ausschließlich darin, den Oüterverkehr

auf der Schiene im Sinne der Anfragesteller "umweltverträglich zu optimieren".