4431/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dl Hofmann, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben

am 17. Juli 1998 unter der Nr. 4736/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “EU - Ratspräsidentschaft" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Urlaubssperren verhängt wurden bzw.

werden? Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen und wenn nein,

warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw. werden befragt und welcher Ansicht

waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,

g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über welche bzw. über

wie viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt wurden bzw. werden?

2. Ist es richtig. daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Versetzungsstopps verhängt wurden

bzw. werden? Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,

b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen und wenn nein,

warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw. werden befragt und welcher Ansicht

waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,

c) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,

g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über welche bzw. über

wie viele Bedienstete Versetzungsstopps verhängt wurden bzw. werden?

3. Woraus ergeben sich die für Ihr Ministerium durch den EU - Ratsvorsitz bedingten Mehrkosten von

95 Millionen Schilling an Personal - und Sachaufwand, einzeln angeführt und aufgeschlüsselt nach den

jeweiligen Ausgaben für Personen -, Objekt - , Veranstaltungsschutz sowie andere

sicherheitspolizeiliche Belange und den Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten, für

Veranstaltungen sowie sonstige Aufwendungen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

In meinem Ministerium wurde im Zusammenhang mit der österreichischen EU -

Ratspräsidentschaft weder eine Urlaubssperre noch ein Versetzungsstopp verfügt.

Es ist evident, daß zu Zeiten wichtiger Veranstaltungen im Rahmen dieser Präsidentschaft -

speziell in Bereichen wie der Staatspolizei oder dem Entschärfungsdienst - möglichst viele

Bedienstete einsetzbar sein sollen, um die besonderen Sicherheitsaufgaben erfüllen zu können.

Dies konnte hinsichtlich der Einteilung der Urlaubszeiten schon frühzeitig  durch eine - in der

jeweiligen Organisationseinheit unter Einbindung der Personalvertretung geführte - Absprache

mit den betroffenen Mitarbeitern erreicht werden. Nach Möglichkeit wurde einzelnen

Mitarbeitern auch während der Zeit dieser Veranstaltungen Urlaub gewährt.

Zu Frage 3:

Bei den angeführten Kosten von 95 Mio Schilling handelt es sich um geschätzte Kosten, die im

Zuge der Erstellung des BVA 1998 veranschlagt wurden. Die genaue Höhe der aus dem

österreichischen EU - Ratsvorsitz im 2. Halbjahr 1998 letztendlich tatsächlich anfallenden

Kosten kann erst nach Ende des EU - Vorsitzes beziffert werden.

Von den budgetierten 95 Mio sind 85 Mio Schilling bei den Personalausgaben im

Zusammenhang mit den erwarteten Mehrdienstleistungen für sicherheitspolizeiliche Belange,

wie Personen -, Objekt - und Veranstaltungsschutz, veranschlagt. Die restlichen 10 Mio

Schilling sind bei den Sachausgaben für Anmietungen von Räumlichkeiten (1,5 Mio. S),

repräsentative Veranstaltungen (6 Mio. S), sowie für sonstige Aufwendungen (2,5 Mio S)

veranschlagt.