4491/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4788/J - NR/1998, betreffend Auflösung der

Wasserkombi, die die Abgeordneten Ing. Meischberger und Kollegen am 17. Juli 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1.     Welche Gründe waren dafür maßgeblich, daß die ”Wasserkombi” kürzlich aufg -

        löst wurde?

 

Antwort:

Die Österreichische Wasserkombi Gesellschaft für den kombinierten Verkehr auf Binnenge -

wässern GmbH wurde 1993 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

gegründet. 1994 errichteten die GmbH als Komplementärin und eine Reihe von Unternehmen

der Transportwirtschaft als Kommanditisten eine Gesellschaft unter der Firma Österreichische

Wasserkombi Gesellschaft für den Kombinierten Verkehr auf Binnengewässern

GmbH &CoKG.

 

 

Die Gesellschafter der GmbH &CoKG haben nunmehr in der Gesellschafterversammlung vom

26. Juni 1998 beschlossen, die Kommanditgesellschaft per 31.12.1998 aufzulösen, da das

Interesse der Kommanditisten an einer aktiven Mitarbeit zum überwiegenden Teil nicht

gegeben war. Die Einlage der Kommanditisten wird in voller Höhe rückerstattet. Die GmbH

besteht weiter, hat aber ihre Geschäftstätigkeit derzeit eingestellt und das Personal gekündigt.

Von den Gesellschaftern und einigen Interessenten aus dem Kreis der ehemaligen Kommanditi -

sten wird seit Juni dieses Jahres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr in einer Task Force die Situation der Donauschiffahrt einer eingehenden Analyse

unterzogen. Die Arbeiten dazu werden Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

 

 

2. Welche Aufgaben hatte die Wasserkombi im einzelnen zu erfüllen?

 

 

Antwort:

Gegenstand des Unternehmens war:

 

•           Die Organisation von Güterverkehr insbesondere des kombinierten Verkehrs in Bezug

             auf Binnenwasserstraßen

•           Die Errichtung einer Frachtenbörse bzw. Clearingstelle

•           Die Übernahme von Vertretungen und Repräsentanzen von Binnenreedereien und

             Partikuliere

•           Die Tätigkeit des Buchungsagenten, Transportagenturen und der Frachtenmaklerei

•           Die Durchführung von Studien, Untersuchungen und Forschungsaufträgen für Dritte

•           Die Durchführung von Pilotprojekten zur Entwicklung von Achsen des kombinierten

             Verkehrs auf Wasserstraßen

•           Die Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten zum Zwecke des automa -

             tionsunterstützten Datenverkehrs

 

 

3.          Warum gelang dies im einzelnen nicht?

 

 

Antwort:

Die Grunde für die vorläufige Stillegung der Geschäftstätigkeit sind:

 

Das Ziel der Entwicklung von kombinierten Verkehren auf der Ostrelation (donauabwärts)

konnte durch den Krieg im ehemaligen Jugoslawien und dem damit verbundenen Embargo

gegen Restjugoslawien, welches einen Containerverkehr bis Anfang 1996 unmöglich machte,

von der ”Wasserkombi” nicht realisiert werden. Nach Wegfall des Embargos wurde von der

Geschäftsführung ein Konzept entwickelt, das nicht die Zustimmung aller Gesellschafter fand.

In der Westrelation konnte im Förderungszeitraum trotz der massiven nautischen Probleme im

Streckenabschnitt Straubing - Vilshofen ein Linienverkehr zwischen Rhein und Donau etabliert

werden, der in der Folge durch einen integrierten Bahn - Shuttle optimiert wurde. Durch einen

Verdrängungswettbewerb der anfänglich kooperierenden Reedereien kam es Ende 1997 zur

Einstellung des Liniendienstes.

 

 

4.        In welcher Form war das Verkehrsministerium - abgesehen von der Gründung

           durch den nunmehrigen Bundeskanzler Klima - an der Wasserkombi im Detail

           beteiligt?

 

Antwort:

Aus verkehrspolitischen Überlegungen - das Verkehrsaufkommen im Donauraum steigt stetig -

hat das BMWuV ein Pilotprojekt gefördert, dessen Ziel eine Hilfestellung für die weitere

Entwicklung des Schiffahrtsmarktes auf der Donau im Kombinierten Verkehr war. In diesem

Sinne bedurfte es zur Einführung von Liniendiensten, für den Ausgleich nautischer Probleme

(fehlende Fahrwassertiefen) und zur Integration logistischer Dienstleistungen einer Unterstüt -

zung privatwirtschaftlicher Aktivitäten und Initiativen der öffentlichen Hand.

 

 

5.      Hat die Wasserkombi öffentliche Mittel erhalten, wenn ja, in welcher Höhe und für

         welche Aktivitäten?

 

Antwort:

Der GesmbH &CoKG wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr im Sep -

tember 1994 für die Entwicklung und Umsetzung der Ziele eine Förderung von maximal

15.646.000 ÖS gewährt. Der Förderungsrahmen wurde im Geltungszeitraum bis 30. April 1998

ausgeschöpft. Die Förderung umfaßte die Aufwendungen für die Tätigkeit der Gesellschaft

sowie die Abgeltung der durch nautische Behinderungen erforderlichen Ersatzverkehre mittels

der Eisenbahn.

 

 

6. Wie sollen die Aufgaben und Ziele der Wasserkombi nun verfolgt werden?

 

Antwort:

Die geeigneten Instrumente zur Unterstützung des verkehrspolitischen Zieles der Verlagerung

von Straßengüterverkehren auf die Wasserstraße Donau werden - nach Abschluß der Task

Force - in meinem Ressort erarbeitet werden.

 

 

7.         Welche Initiativen zur Förderung des (kombinierten) Schiffahrtsverkehrs werden

            Sie - speziell im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Wasserkombi - auf europäi -

scher Ebene setzen?

 

Antwort:

Folgende Aktivitäten sind prioritär zu nennen:

 

 

-         laufende intensive Verhandlungen zur Verbesserung der nautischen Situation der Donau

          mit den Donauanliegerstaaten an der Oberen Donau

-         aktive Wahrnehmung der Anliegen der Donauschiffahrt in den Ausschüssen und Gre -

          mien der Europäischen Kommission, CEMT, ECE

-         aktive Beteiligung an den Forschungs - und Technologieprogrammen der Europäischen

          Union mit Projekten in den Programmen Transport und ESPRIT

-         Initierung von nationalen Technologieprojekten zur Implementierung eines Schiffahrts -

          informationssystems auf der Donau

 

 

8.        Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem unrühmlichen Ende dieser Organisa -

           tion?

 

Antwort:

Die Grundvoraussetzung für die Entwicklung des Schiffsverkehrs auf der Donau ist zweifellos

die Herstellung einer entsprechenden Infrastruktur der Wasserstraße, weshalb primär die als

erforderlich erkannten Ausbaumaßnahmen weiter voranzutreiben sind.

 

Darüberhinaus gilt es, attraktive Rahmenbedingungen für private Unternehmen zu schaffen,

damit sie in Wasserstraßenverkehre investieren sowie flexible Strukturen aufzubauen, die die

Entwicklung von Kombi - Verkehren auf der Donau gewährleisten. Diese Aufgabe wird zur Zeit

in der Task Force von Schlüsselunternehmen des schiffahrtsrelevanten Transportsektors

gemeinsam mit meinem Ressort erarbeitet.

Der Bedeutung einer leistungsfähigen Donauschiffahrt für die Bewältigung des wachsenden

Verkehrsaufkommens im Donaukorridor entsprechend wird mein Ressort weiterhin eine aktive

Rolle bei der Entwicklung des kombinierten Verkehrs auf der Donau einnehmen.