4539/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen
betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung
(Nr. 4840/J)
Die Beantwortung der Fragen 5 und 8 bis 16 fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Anfragen an die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) haben in der Regel ein
akutes Ereignis zum Anlaß, bei dem der Anrufer - medizinischer Laie oder
Fachmann - ein Risiko in bezug auf eine Vergiftung vermutet. Die telefonische
Beratung dient der toxikologischen Einschätzung dieses Risikos. Dahingegen haben
die Meldungen nach der Giftinformationsverordnung gemäß deren Zielsetzung
Ereignisse zum Inhalt, die mit der medizinischen Versorgung von Patienten in
Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen in Zusammenhang stehen.
Zu Frage 3:
Die von der VIZ dokumentierten Vergiftungsfälle beziehen sich zu 38 % auf
Arzneimittel, 12 % Putz - und Reinigungsmittel, 11 % pflanzliche Stoffe, 7 %
verschiedene chemische Substanzen, 4 % Pflanzenschutzmittel und der Rest verteilt
sich auf verschiedene Ursachen wie Alkohol u.a.m.
Zu Frage 4:
1996/1997 wurden 5114 Anfragen aus Krankenhäusern zu vermuteten oder
tatsächlichen Vergiftungen bearbeitet. Ein schriftliches follow up wurde nur in
Einzelfällen durchgeführt.
Zu Frage 6:
1996: 2 Todesfälle (Steiermark: 1, Oberösterreich:1)
1997: 3 Todesfälle (Tirol: 2, Oberösterreich: 1)
Die Zahlen beziehen sich lediglich auf die von der VIZ durchgeführten
Beratungsfälle.
Zu Frage 7:
Die Daten können dem jeweiligen “Bericht über das Gesundheitswesen in
Österreich”” unter der Rubrik Krankenanstaltenstatistik entnommen werden.