4539/AB XX.GP

 

Beantwortung

 

            der Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen

            betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung

                                               (Nr. 4840/J)

 

Die Beantwortung der Fragen 5 und 8 bis 16 fällt in den Zuständigkeitsbereich der

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Anfragen an die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) haben in der Regel ein

akutes Ereignis zum Anlaß, bei dem der Anrufer - medizinischer Laie oder

Fachmann - ein Risiko in bezug auf eine Vergiftung vermutet. Die telefonische

Beratung dient der toxikologischen Einschätzung dieses Risikos. Dahingegen haben

die Meldungen nach der Giftinformationsverordnung gemäß deren Zielsetzung

Ereignisse zum Inhalt, die mit der medizinischen Versorgung von Patienten in

Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen in Zusammenhang stehen.

 

Zu Frage 3:

 

Die von der VIZ dokumentierten Vergiftungsfälle beziehen sich zu 38 % auf

Arzneimittel, 12 % Putz - und Reinigungsmittel, 11 % pflanzliche Stoffe, 7 %

verschiedene chemische Substanzen, 4 % Pflanzenschutzmittel und der Rest verteilt

sich auf verschiedene Ursachen wie Alkohol u.a.m.

 

Zu Frage 4:

1996/1997 wurden 5114 Anfragen aus Krankenhäusern zu vermuteten oder

tatsächlichen Vergiftungen bearbeitet. Ein schriftliches follow up wurde nur in

Einzelfällen durchgeführt.

 

Zu Frage 6:

 

1996: 2 Todesfälle (Steiermark: 1, Oberösterreich:1)

1997: 3 Todesfälle (Tirol: 2, Oberösterreich: 1)

Die Zahlen beziehen sich lediglich auf die von der VIZ durchgeführten

Beratungsfälle.

 

Zu Frage 7:

 

Die Daten können dem jeweiligen “Bericht über das Gesundheitswesen in

Österreich”” unter der Rubrik Krankenanstaltenstatistik entnommen werden.