4550/AB XX.GP

 

Die unter Zl 4850/J-NR/ 1998 (XX. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck.

Dipl - Ing Schöggl vom 16. September 1998 betreffend den Mürzverband beehre ich mich,

hinsichtlich der auf § 91 a des Geschäftsordnungsgesetzes rückführbaren Teile dahin -

gehend zu beantworten, daß der Rechnungshof das Ergebnis der 1980 stattgefundenen

Überprüfung der Gebarung des auch noch gegenwärtig seiner Prüfungszuständigkeit

unterliegenden Wasserverbandes Mürzverband dessen Obmann im Oktober 1981 zur

Abgabe einer Stellungnahme übermittelt sowie anschließend der Bundesregierung und

der Steiermärkischen Landesregierung (zur Vorlage an den Steiermärkischen Landtag)

im Dezember 1981 mitgeteilt hat.

 

Eine Berichterstattung an die Verbandsversammlung des Mürzverbandes sowie eine un -

mittelbare Berichterstattung an den Steiermärkischen Landtag, wie dies der seit dem

1. Jänner 1990 geltenden Rechtslage entspräche. war aufgrund der damaligen Rechtslage

nicht vorgesehen.

 

Hinsichtlich der sonstigen, auf die Vorbereitung, inhaltliche Gestaltung bzw konkrete

Durchführung einer Gebarungüberprüfung bezogenen Fragen darf ich unter Bedachtnah -

me auf das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkonferenz vom 15. Juli 1997 um Verständ -

nis ersuchen, daß von einer Beantwortung der außerhalb der Gegenstände des Frage -

rechts gemäß § 91 a des Geschäftsordnungsgesetzes gelegenen Anfrageteile abgesehen

wird.