458/AB

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 426/J-N R/1996, betreffend Personalsituation am

Institut für Bildnerische Erziehung und Kunstwissenschaft der Akademie der bildenden Künste

in Wien, die die Abgeordneten Dr. Brinek und Kollegen am 18. April 1996 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten :

 

 

l. lst lhnen die prekäre personelle Situation am Institut für Bildnerische Erziehung und

Kunstwissenschaft der Akademie der bildenden Künste bekannt?

 

Antwort:

Die seinerzeitige Sekretariatskraft des Institutes für Bildnerische Erziehung und Kunstwissen-

schaft ist mit 29. Februar 1996 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden. Damit war die freige-

wordene Planstelle nach dem Akademieorganisationsgesetz auszuschreiben. lm Hinblick auf

den zunächst bis 30. April 1996 dauernden Aufnahmestopp erfolgte diese Ausschreibung An-

fang Mai 1996 (Ende der Ausschreibungsfrist war der 22. Mai 1996).

 

2. Wurden Sie vom Wunsch Herrn Beckes, von der Universität Wien an die Akademie

für bildende Künste zu wechseln, informiert und ist lhnen bekannt, daß Herr Becke

keinen Wert auf die Einstufung als B-Posten legt, sondern die (notwendige) Einstu-

fung als C-Tätigkeit akzeptiert? . . . . .

 

3. Sehen Sie Probleme, die der beschriebenen Vorgangsweise entgegenstehen?

 

Antwort:

Der Wunsch des Herrn Becke, an die Akademie der biIdenden Künste versetzt zu werden,

wurde informativ an das Ressort herangetragen. Die Bereitschaft des B-Beamten Becke, bei

Berücksichtigung seiner Bewerbung auf einen C (A3/3)-Arbeitsplatz neben dem WegfaIl der

Mehrleistungszulage auf eine allfällige Ergänzungszulage zu verzichten, wurde zwar zur

Kenntnis genommen, erscheint jedoch arbeitsrechtlich problematisch, weil im nachhinein die

Entscheidung des Herrn Becke, an die Akademie zu wechseln, als Zwangsentscheidung ausge-

legt werden könnte.

 

Ferner wird erfahrungsgemäß für überquaIifizierte Bewerber von deren Vorgesetzten häufig

eine Höherbewertung des Arbeitsplatzes angestrebt, was nur in den seltensten Fällen gerecht-

fertigt erscheint.

 

4. Wenn ja, welche wären das?

 

5. Wenn nein, wann kann Herr Becke von der Universität Wien an das lnstitut für Bild-

nerische Erziehung und Kunstwissenschaft der Akademie der bildenden Künste

 übersiedeln " ?

 

Antwort:

Grundsätzlich kann sich Herr Becke im Zuge der obligaten Ausschreibung bewerben, wie weit

seine Bewerbung zu berücksichtigen ist, wird vom sonstigen Bewerberpotential abhängen. lm

übrigen wird die Akademie unter Beachtung der budgetären Situation über die Priorität und

den Zeitpunkt der Nachbesetzung dieser Planstelle zu entscheiden haben.