4584/AB XX.GP
Die Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen haben am 16. September 1998 unter der
Nr. 4844/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen Amoklauf in Aspang” gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie lautete die bei der Gendarmerie einlangende Mitteilung über eine Schießerei am
Anwesen der Familie S.?
2. War der Gendarmen auf Grund mehrfacher Meldungen und Anzeigen gegen Siegfried S.
nicht klar, daß es sich um einen gefährlichen Einsatz handelt?
3. Warum sind die Gendarmeriebeamten nicht bereits durch kugelsichere Westen geschützt
zum Einsatzort gefahren?
4. Warum wurde unter Bedachtnahme auf die bekannte Gefährlichkeit des Siegfried S. nicht
sofort das Gendarmerieeinsatzkommando zum Tatort beordert?
5. Wie konnte es geschehen, daß Siegfried S. sogar noch die Rettung unter Geiselnahme
des Rettungslenkers zu seiner Flucht benutzte?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Am 13. August 1998 langte um 19.40 Uhr telefonisch bei der Bezirksleitzentrale
Neunkirchen von Frau B. aus Aspang die Anzeige ein, daß bei der Familie SCHABAUER in
Aspang, der Sohn randaliere und er seine Eltern mit einer Pistole bedrohe. Angeblich habe
er auch schon auf seine Mutter geschossen.
Zu Frage 2:
Jeder
Exekutiveinsatz im Gefolge einer Meldung, wie zu Frage 1 geschildert, stellt
einen gefährlichen Einsatz dar, weshalb die einschreitenden Beamten gemäß § 3 der
Richtlinien - Verordnung in solchen Fällen stets besonders auf die Eigensicherung bei der
Aufgabenerfüllung Bedacht zu nehmen haben. Darüber hinaus hat der zuständige
Bezirksgendarmeriekommandant persönlich die beiden Beamten der Sektorstreifen sowohl
um 19.44 Uhr als auch um 19.55 Uhr auf die Notwendigkeit der Eigensicherung über Funk
gesondert hingewiesen, sodaß die Besatzung der Sektorstreife “Aspang 1" über die Gefahr
am Einsatzort informiert war.
Zu Frage 3:
Einem der einschreitenden Beamten, der in Aspang wohnt, war die Lage des
Vorfallsortes bekannt. Die Beamten stellten daher das Patrouillenfahrzeug auf der dem
Hauseingang gegenüberliegenden Seite, etwa 18 m von diesem entfernt, ab und begaben
sich hinter dem Fahrzeug (Mitsubishi Lancer) in Deckung. Dort legte Gruppeninspektor S.
mit Unterstützung seines Kollegen Revierinspektor G. die Geschoßschutzweste an.
Das Anfahren des Vorfallsortes, das gesicherte Abstellen des Fahrzeuges, das
Aufsuchen der Deckung hinter dem Fahrzeug und das Anlegen der Schutzweste in der
Deckung sowie Zuwarten bis zum Eintreffen einer Unterstützung entspricht durchaus den
Grundsätzen der Eigensicherung bei solchen Einsätzen.
Die danach zur Unterstützung eintreffenden Beamten legten, auf Grund mittlerweile
per Funk erstatteter Detailinformation, die Geschoßschutzwesten bereits vor der Anfahrt an.
Zu Frage 4:
Primäre Aufgabe der Exekutive ist die Erste Allgemeine Hilfeleistung sowie die
unverzügliche Beendigung gefährlicher Angriffe. Die bei der Bezirksleitzentrale eingelangte
Mitteilung machte ein sofortiges Einschreiten am Vorfallsort (Gefahrenerforschung) im
Hinblick auf Schutz - und Rettungsmaßnahmen für Dritte jedenfalls notwendig. Nach dieser
ersten Gefahrenerforschung wurden bereits um 19.58 Uhr die Sondereinsatzgruppe (SEG)
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich und das Gendarmerie -
einsatzkommando (GEK) aktiviert.
Zu Frage 5:
Nachdem Siegfried SCHABAUER die beiden ersteinschreitenden Beamten unge -
achtet ihrer Ausrüstung mit Geschoßschutzwesten schwer verletzt hatte - Gruppeninspektor
S. wurde sogar getötet - hielt er einen am Vorfallsort vorbeifahrenden LKW - Zug an,
bedrohte dessen Lenker, um mit diesem Fahrzeug flüchten zu können. Dem LKW Lenker
gelang es jedoch Siegfried SCHABAUER die Waffe
zu entreißen, worauf dieser ins
Wohnhaus flüchtete.
In der Zwischenzeit traf ein Sanitätsfahrzeug des Roten Kreuzes Aspang am
Vorfallsort ein. Der aus dem Wohnhaus mit einer weiteren Waffe zurückgekehrte Täter
bedrohte daraufhin den Lenker dieses Fahrzeuges und nötigte ihn, mit ihm als Beifahrer
wegzufahren.
Die Besatzung der mittlerweile zur Unterstützung herannahende Patrouille sah zwar
das davonfahrende Rettungsfahrzeug, erfuhr aber erst beim Eintreffen am Vorfallsort von
Zeugen, daß Siegfried SCHABAUER dieses mit dem Fahrer als Geisel in seine Gewalt
gebracht hat.
Die Geiselnahme war somit unter Beachtung der dargestellten Umstände nicht zu
verhindern.