4584/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen haben am 16. September 1998 unter der

Nr. 4844/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen Amoklauf in Aspang” gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

 

1. Wie lautete die bei der Gendarmerie einlangende Mitteilung über eine Schießerei am

    Anwesen der Familie S.?

2. War der Gendarmen auf Grund mehrfacher Meldungen und Anzeigen gegen Siegfried S.

    nicht klar, daß es sich um einen gefährlichen Einsatz handelt?

3. Warum sind die Gendarmeriebeamten nicht bereits durch kugelsichere Westen geschützt

    zum Einsatzort gefahren?

4. Warum wurde unter Bedachtnahme auf die bekannte Gefährlichkeit des Siegfried S. nicht

    sofort das Gendarmerieeinsatzkommando zum Tatort beordert?

5. Wie konnte es geschehen, daß Siegfried S. sogar noch die Rettung unter Geiselnahme

    des Rettungslenkers zu seiner Flucht benutzte?

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

            Am 13. August 1998 langte um 19.40 Uhr telefonisch bei der Bezirksleitzentrale

Neunkirchen von Frau B. aus Aspang die Anzeige ein, daß bei der Familie SCHABAUER in

Aspang, der Sohn randaliere und er seine Eltern mit einer Pistole bedrohe. Angeblich habe

er auch schon auf seine Mutter geschossen.

 

Zu Frage 2:

            Jeder Exekutiveinsatz im Gefolge einer Meldung, wie zu Frage 1 geschildert, stellt

einen gefährlichen Einsatz dar, weshalb die einschreitenden Beamten gemäß § 3 der

Richtlinien - Verordnung in solchen Fällen stets besonders auf die Eigensicherung bei der

Aufgabenerfüllung Bedacht zu nehmen haben. Darüber hinaus hat der zuständige

Bezirksgendarmeriekommandant persönlich die beiden Beamten der Sektorstreifen sowohl

um 19.44 Uhr als auch um 19.55 Uhr auf die Notwendigkeit der Eigensicherung über Funk

gesondert hingewiesen, sodaß die Besatzung der Sektorstreife “Aspang 1" über die Gefahr

am Einsatzort informiert war.

 

Zu Frage 3:

            Einem der einschreitenden Beamten, der in Aspang wohnt, war die Lage des

Vorfallsortes bekannt. Die Beamten stellten daher das Patrouillenfahrzeug auf der dem

Hauseingang gegenüberliegenden Seite, etwa 18 m von diesem entfernt, ab und begaben

sich hinter dem Fahrzeug (Mitsubishi Lancer) in Deckung. Dort legte Gruppeninspektor S.

mit Unterstützung seines Kollegen Revierinspektor G. die Geschoßschutzweste an.

            Das Anfahren des Vorfallsortes, das gesicherte Abstellen des Fahrzeuges, das

Aufsuchen der Deckung hinter dem Fahrzeug und das Anlegen der Schutzweste in der

Deckung sowie Zuwarten bis zum Eintreffen einer Unterstützung entspricht durchaus den

Grundsätzen der Eigensicherung bei solchen Einsätzen.

            Die danach zur Unterstützung eintreffenden Beamten legten, auf Grund mittlerweile

per Funk erstatteter Detailinformation, die Geschoßschutzwesten bereits vor der Anfahrt an.

 

Zu Frage 4:

            Primäre Aufgabe der Exekutive ist die Erste Allgemeine Hilfeleistung sowie die

unverzügliche Beendigung gefährlicher Angriffe. Die bei der Bezirksleitzentrale eingelangte

Mitteilung machte ein sofortiges Einschreiten am Vorfallsort (Gefahrenerforschung) im

Hinblick auf Schutz - und Rettungsmaßnahmen für Dritte jedenfalls notwendig. Nach dieser

ersten Gefahrenerforschung wurden bereits um 19.58 Uhr die Sondereinsatzgruppe (SEG)

des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich und das Gendarmerie -

einsatzkommando (GEK) aktiviert.

 

Zu Frage 5:

            Nachdem Siegfried SCHABAUER die beiden ersteinschreitenden Beamten unge -

achtet ihrer Ausrüstung mit Geschoßschutzwesten schwer verletzt hatte - Gruppeninspektor

S. wurde sogar getötet - hielt er einen am Vorfallsort vorbeifahrenden LKW - Zug an,

bedrohte dessen Lenker, um mit diesem Fahrzeug flüchten zu können. Dem LKW Lenker

gelang es jedoch Siegfried SCHABAUER die Waffe zu entreißen, worauf dieser ins

Wohnhaus flüchtete.

            In der Zwischenzeit traf ein Sanitätsfahrzeug des Roten Kreuzes Aspang am

Vorfallsort ein. Der aus dem Wohnhaus mit einer weiteren Waffe zurückgekehrte Täter

bedrohte daraufhin den Lenker dieses Fahrzeuges und nötigte ihn, mit ihm als Beifahrer

wegzufahren.

            Die Besatzung der mittlerweile zur Unterstützung herannahende Patrouille sah zwar

das davonfahrende Rettungsfahrzeug, erfuhr aber erst beim Eintreffen am Vorfallsort von

Zeugen, daß Siegfried SCHABAUER dieses mit dem Fahrer als Geisel in seine Gewalt

gebracht hat.

            Die Geiselnahme war somit unter Beachtung der dargestellten Umstände nicht zu

verhindern.