4597/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4917/J betreffend
Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing, welche die Abgeordneten
Petrovic, Wabl, Freundinnen und Freunde am 18. September 1998 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Frage:
Beim Talkbergbau Lassing ereignete sich 1977 ein Tagbruch im Schachtbereich zwischen
dem Förderturm und einer Betriebsstraße. Durch den Einbruch, der die Ausmaße von etwa
5 m Breite, 10 m Länge und 20 m Tiefe erreichte, wurden die Mauerung der Schachtröhre
im obersten Bereich sowie die Schachtabschlußplatte, auf der das Fördergerüst steht,
teilweise freigelegt. Nachdem der Bruchtrichter mit Material aus Haldenbeständen und
Beton aufgefüllt worden war, konnte der Förderbetrieb nach Ablauf einer Woche wieder
aufgenommen werden.
Antwort zu Punkt 1a der Anfrage:
Ein Gutachten der Fa. AUSTROMINERAL zu diesem Vorfall ist weder der Abteilung
Geologie und Geotechnik noch der Abteilung Bergbautechnik und Sicherheit der Obersten
Bergbehörde bekannt. Der Berghauptmannschaft Leoben liegt kein von der Firma
AUSTROMINERAL erstelltes Sicherheitsgutachten vor, in dem auf die Gefahren in der
Grube Lassing hingewiesen wird. Vorliegend finden sich jedoch bei der
Berghauptmannschaft Leoben zwei Gutachten der AUSTROMINERAL. Das erste
“Geologische Gutachten über den Talkbergbau Lassing bei Liezen”, datiert mit November
1977, diente als Beilage für ein Verfahren betr. die Bewilligung zur Errichtung eines neuen
Hauptförderschachtes (Renee - Schacht). Es befaßt sich neben einigen allgemeinen
geologischen Betrachtungen ausschließlich mit der Lokalisation des neuen Förderschachtes,
wobei keinerlei Hinweise auf irgendwelche Gefahren zu entnehmen sind. Das zweite
Gutachten “Montangeologische Studie über die Talklagerstätte Lassing”, datiert mit
30.6.1978, diente als Beilage für das Verfahren betr. die Verleihung von 8 Grubenmaßen,
die mit Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 8.4.1983, Zl. 1227/83, verliehen
wurden. Der Inhalt ist reine Lagerstättengeologie.
Antwort zu den Punkten 1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 1g der Anfrage:
Der Tagbruch wurde verfüllt, das genannte Gutachten ist mir nicht bekannt
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die behaupteten Verbrüche und Rutschungen bzw. inwieweit der Bergbauberechtigte
seiner Sicherungspflicht nach § 134 des Berggesetzes 1975 nachgekommen ist, sind amtlich
nicht bekannt. Der Berghauptmannschaft Leoben wurden vor dem Unglück keinerlei
Verbrüche und Rutschungen gemeldet.
Nach Aussagen des Betriebsleiters und des
Betriebsleiter - Stellvertreters der Naintsch Mineralwerke Gesellschaft in der Niederschrift
der Berghauptmannschaft Leoben vom 15.9.1998 habe es auch keine solchen gegeben.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Grundsätzlich teilt sich der Talkbergbau Lassing hinsichtlich des Abbaues in ein Nordfeld
und in ein Südfeld. Im Nordfeld wurde ein Bruchbau betrieben, der vom System her ohne
Versatz geführt wurde und durchaus noch nicht zu Bruch gegangene Hohlräume aufweisen
kann. Der im Südfeld betriebene Abbau wurde von Anfang an als Versatzbau mit
Magerbetonversatz konzipiert. Selbstverständlich gibt es auch im Südfeld Hohlräume, die
nicht oder nicht mehr dem unmittelbaren Abbau dienen und trotzdem aus Gründen der
Infrastruktur offengehalten werden.
Antwort zu Punkt 3a der Anfrage:
Bei einem mit Bruchbau konzipierten Abbauverfahren ist ein Versatz nicht vorgesehen. Als
Bruchbau werden Abbauverfahren verstanden, bei denen das Umgebungsgebirge planmäßig
zu Bruch geworfen wird. Ein Vordringen in den alten Mann wird auf Grund der besonderen
Gefährlichkeit nicht angestrebt.
Antwort zu Punkt 3b der Anfrage:
Grundsätzlich kann im Bergbau unter anderem zwischen langlebigen (mehrere Jahrzehnte)
Grubenbauen (z.B. Infrastruktur) und kurzlebigen (einige Tage bis Monate) Grubenbauen
(Abbauhohlräume) unterschieden werden. Als Stollen werden nur bestimmte Grubenbaue,
die über eine Tagöffnung verfügen, bezeichnet. So gesehen verfügt der Talkbergbau
Lassing nur über einen Stollen,
nämlich den Barbarastollen, der nach wie vor offen ist.
Gemäß der anläßlich der Erhebung am 15.9.1998 vorgelegten Arbeitskarte für die Scheibe
1 A waren alle obertlächennahen Abbauorte (Abbaugossen) versetzt, wobei die letzte Gosse
noch in Arbeit war. Grundsätzlich sollen nur wenige Tage zwischen Austalkung und
Versetzen der Hohlräume vergangen sein. Auf die reine Abbaufläche der Scheibe 1 A
bezogen, waren 96 % versetzt und nur mehr 4 % offen.
Antwort zu Punkt 3c der Anfrage:
Dies wird Gegenstand der Untersuchungen der Sachverständigen der internationalen
Expertenkommission sowie der Staatsanwaltschaft sein.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein; den erhebenden Kriminalbeamten wurden sämtliche bezügliche Unterlagen von der
Berghauptmannschaft Leoben zur Verfügung gestellt. Allerdings befand sich das bei der
Berghauptmannschaft Leoben aufliegende einzige Exemplar des aktuellen
Hauptbetriebsplanes in den Anfangstagen bei Berghauptmann Dipl. - Ing. Mag. Dr. Wedrac
in Lassing.
Antwort zu Punkt 5a der Anfrage:
Die Bemessung von allfällig erforderlichen Sicherheitsschweben ist für jeden
Bergbauberechtigten eine überlebenswichtige Aufgabe und hat sich dieser jeweils an der
lokalen Geologie zu orientieren, da diese maßgeblich ist. Im übrigen beschäftigt das
Unternehmen einen eigenen Geologen, der sich diesen Fragen in verantwortungsbewußter
Weise anzunehmen hat.
Antwort zu Punkt 5b der Anfrage:
Eine seriöse Ermittlung der Unglücksursache erfordert, daß a priori alle Möglichkeiten in
Erwägung gezogen werden. Im Bericht an die Bundesregierung konnten jedoch nur die
grundsätzlichen Problemstellungen angerissen werden. Eine Unglücksursachenforschung
konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend betrieben werden.
Antwort zu Punkt 5c derAnfrage:
Offenkundig erfolgten Abbautätigkeiten auf der Scheibe 1 A mit grundsätzlichem Wissen
der Berghauptmannschaft Leoben, da im Hauptbetriebsplan 1996/1997 die
Abbautätigkeiten auf dieser Scheibe genehmigt wurden. Im übrigen sollen die
Untersuchungsergebnisse der Sachverständigen der internationalen Expertenkommission
sowie der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Antwort zu den Punkten 5d und 5e der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 5g der Anfrage:
Bei der Umstellung vom Bruchbau im Nordfeld auf das neue Abbauverfahren im Südfeld
wurden keine exakten Sicherheitsgrenzen festgelegt. Es wurden in den Hauptbetriebsplänen
jedoch Vorschreibungen hinsichtlich des raschen Versatzes der Abbaue getroffen.
Antwort zu Punkt 5h der Anfrage:
Die Häufung von Einbrüchen war
der Berghauptmannschaft Leoben nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 6a der Anfrage:
Richtig ist es, daß es eine Abbauscheibe mit der Bezeichnung 1 A gibt, die der
Berghauptmannschaft Leoben schon seit 1996 bekannt war. Gerüchte über
“Schwarzabbau" hat es bereits während der Rettungsphase gegeben. Die Vermutung, daß
dort aktuell weiter abgebaut wurde, hat sich - nach deren Angaben - der
Berghauptmannschaft Leoben jedoch erst seit Mitte August 1998 erhärtet, belegt ist dies
erst seit 15. September 1998 durch die Arbeitskarte für die Scheibe 1 A.
Antwort zu Punkt 6b der Anfrage:
Gerüchte über “Schwarzabbau" hat es bereits während der Rettungsphase gegeben.
Grundsatzlich ist anzumerken, daß die Gewinnung der Naintsch Mineralwerke Gesellschaft
m.b.H. innerhalb verliehener Grubenfelder erfolgt, also aufrechte Bergwerksberechtigungen
vorliegen. Die weitere aktuelle Abbautätigkeit auf Scheibe 1 A war der
Berghauptmannschaft seit 14. September 1998 definitiv bekannt und wurde dies am 15.
September 1998 niederschriftlich festgehalten.
Antwort zu Punkt 6c der Anfrage:
Eine Verifizierung dessen, daß Abbautätigkeiten auf der Scheibe 1 A seit 1. März 1997
nicht mehr von den Genehmigungen in den jeweiligen Hauptbetriebsplänen erfaßt sind,
wurde mir erst am 16. September 1998 abends
bekannt.
Antwort zu Punkt 6d der Anfrage:
Gemäß § 201 des Berggesetzes 1975 hat u.a. der Betriebsleiter über Verlangen von
Organen der Berghauptmannschaft diese bei Besichtigungen des Bergbaugeländes zu
begleiten. Zu Besichtigungen im Sinne des § 199 des Berggesetzes 1975 sind gemäß dessen
Abs. 1 Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Befahrungsmänner) beizuziehen. Durch die
Anmeldung wurde sichergestellt, daß eine Verständigung des Arbeitnehmervertreters
zeitgerecht erfolgen konnte und der Betriebsleiter von seiner Pflicht informiert wurde.
Antwort zu Punkt 6e der Anfrage:
Nach dem Eintritt des Unglücks standen die Rettungs - und Bergemaßnahmen im
Vordergrund. Die Beurteilung aus strafrechtlicher Sicht bleibt den Justizbehörden
vorbehalten.
Antwort zu Punkt 7a der Anfrage:
Der Bericht an den Ministerrat läßt die Unglücksursache völlig offen, da die zur
Beurteilung der Unglücksursache erforderlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
waren und auch heute nicht abgeschlossen sind.
Antwort zu den Punkten 7b und 7c der Anfrage:
Nein. Die dem Bericht zu Grunde liegenden Informationen stammen jedoch von Bediensteten
meines Ressorts.
Antwort zu Punkt 8a der Anfrage:
Der Bergbauberechtigte hat jährlich Hauptbetriebspläne zur Genehmigung an die
Berghauptmannschaft Leoben vorgelegt. Der letzte Hauptbetriebsplan wurde mit Bescheid der
Berghauptmannschaft Leoben vom 30. März 1998, GZ. 53.009/3/98, genehmigt. Hinsichtlich
des Genehmigungsumfanges ist anzumerken, daß nicht alle Abbautätigkeiten von diesem
Hauptbetriebsplan erfaßt sind. Der Abbau selbst wird dabei als Tätigkeit in der Erdkruste und
nicht als Bergbauanlage angesehen.
Antwort zu den Punkten 8b und 8c der Anfrage:
Beim Talkbergbau Lassing der Naintsch Mineralwerke GmbH gibt es nur einen zugänglichen
Stollen, das ist der Barbarastollen als Zugang zum Hauptförderschacht. Als Stollen werden
bestimmte Grubenbaue bezeichnet, die über eine Tagöffnung verfügen. Die Genehmigung zur
Errichtung des Renee - Schachtes und des zugehörigen Barbarastollens wurde gemäß § 146 des
Berggesetzes 1975 mit Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben 18.10.1978, ZI.423 1/78,
erteilt, da die Bewilligungskriterien erfüllt waren. Dieser Stollen liegt nicht unterhalb von
Gebäuden und Wohnhäusern.
Antwort zu Punkt 8d der Anfrage:
Zu der Verhandlung betreffend die Genehmigung des Renee - Förderschachtes waren
nachstehend angeführte Grundeigentümer geladen: Vinzenz Gutternigg, Moos Nr.1, Maria
Gutternigg, Moos Nr.1, Dietrich Seebacher,
Moos Nr.9.
Antwort zu Punkt 8e der Anfrage:
Nachstehend angeführte Grundstückseigentümer wurden vor Verleihung der
Bergwerksberechtigungen gemäß § 39 Abs 1 Berggesetz 1975 gehört:
Johann Scherz, Moos 21, Josefa Scherz, Moos 21, Johann Heinzl, Moos 20, Dietrich
Seebacher, Moos 9, Franz Bauer, Moos 10, Margarethe Bauer, Moos 10, Margarethe
Schüttner, Moos 13, Michael Schüttner, Moos 12, Martina Schüttner, Moos 12, Gemeinde
Lassing, Johann Braunsberger, Moos 48, Eleonore Braunsberger, Moos 48, Maria Schleipfner,
Döllach 26, 8940 Liezen, Maria Kusterle, Moos 11, Johann Matischwaiger, 8903 Lassing 32,
Florian Matlschwaiger, 8903 Lassing 32, Gottfried Lammerer, Moos 30, Gertraud Lammerer,
Moos 30, Edmund Rohrleitner, Moos 8, Lydia Stocker, Moos, Anton Stocker, Moos 5,
Herbert Lämmerer, Moos 22, Emma Stocker, Moos 3, Herta Seka - Laimer, Goldschmiedgasse
3, 1010 Wien, Friederike Laimer, Goldschmiedgasse 3, 1010 Wien, Maria Ritzmaier, Moos 41,
Anton Stocker, Moos 5, Johann Mayer, Moos 4, Christine Mayer, Moos 4, Viktor Prommer,
Moos 47, Emma Prommer, Moos 47, Andreas Breitfuß, Moos 1, Maria Breitfuß, Moos 1,
Theresia Seidjak, Moos 6, Franz Niedermoser, Neusiedl 16, 8903 Lassing, Marianne
Niedermoser, Neusiedl 16, 8903 Lassing, Dr.Kurt Cerrnak, Moos 6, Stefanie Cermak, Moos 6,
Johann Schröcker, Altlassing 15, Berta Schröcker, Mtlassing 15, Dietrich Seebacher, Moos 9,
Talkumwerke Naintsch Ges.m.b.H., Mariahilferplatz 5, 8020 Graz, Herbert Huber, Moos 11,
Michael Schüttner, Moos 12, Martina Schüttner, Moos 12, Josef Schüttner, Bemisstraße 2,
Ch - 8702 Zollikon - Zürich, Margarethe Schüttner, Bemisstraße 2, Ch - 8702 Zollikon, Zürich,
Edmund Rohrleitner, Moos 8, Anna Stocker, Moos 5, Florian Stuhlpfarrer, Moos 14, Karl
Kettner, Moos 15, Martina Kettner, Moos 15, Vinzenz Gutternigg, Moos 1, Maria Gutternigg.
Moos 1, Heribert Schwab, Moos 6, Franz Thanner, Ausseerstraße 63, 8940 Liezen, Hildegard
Thanner, Ausseerstraße 63, 8940 Liezen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Begrenzungen von Grubenmaßen und
Überscharen gelten ex lege gemäß § 176 Abs. 1 des Berggesetzes 1975 als Bergbaugebiete.
Eine Bezeichnung als Bergbaugebiete ist nur für Grundstücke und Grundstücksteile außerhalb
von Grubenmaßen und Überscharen vorgesehen. Mit Bescheid der Berghauptmannschaft
Leoben vom 8.4.1983, Zl. 1227/83, wurden der Talkumwerke Naintsch Gesellschaft m.b.H.,
nunmehr Naintsch Mineralwerke GmbH, Bergwerksberechtigungen für 8 Grubenmaße, die das
Grubenfeld “Moos” bilden, verliehen. Mit Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe
und Industrie vom 11 4.1985 wurde über zahlreiche Berufungen abgesprochen, und der
angefochtene Bescheid bis auf einige unwesentliche Änderungen bestätigt. Hierauf wurde mit
Schreiben der Berghauptmannschaft Leoben vom 14.10.1985, GZ.52.029/1/85, das
Bezirksgericht Rottenmann als Grundbuchsgericht ersucht, die Ersichtlichmachung der
betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile als Bergbaugebiete zu veranlassen
Antwort zu Punkt 10a der Anfrage:
Von den zerstörten Gebäuden (Maier, Gutternigg und “9er-Haus”) wurde lediglich die
bergbehördliche Bewilligung zum Umbau des Objektes Moos 22 (Maier) sowie die
Bewilligung zur Errichtung eines Zubaus unter Vorschreibung von Maßnahmen erteilt
Antwort zu Punkt 10b der Anfrage:
Alle übrigen Objekte lagen entweder nicht im Bergbaugebiet bzw. wurde kein bezügliches
Ansuchen an die Berghauptmannschaft Leoben gestellt. Hiezu wird angemerkt, daß
Baubehörde der Bürgermeister der
Gemeinde Lassing ist.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Laut Niederschrift der Berghauptmannschaft Leoben vom 22.11.1978 hat der Vertreter des
Landes Steiermark folgende Stellungnahme abgegeben: “Da öffentliche Interessen nicht
berührt erscheinen, bestehen gegen die Verleihung von Bergwerksberechtigungen für die
Grubenmaße in den Katastralgemeinden Lassing Schattseite und Lassing Sonnseite an die
Talkumwerke Naintsch Ges.m.b.R. keine Einwände.”
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Grundsätzlich war auf Grund des Ablaufes und der Wucht des zweiten Einbruchsereignisses
davon auszugehen, daß das gesamte Bergwerk mit Schlamm und Wasser gefüllt war und nur
allergeringste Überlebenschancen für die darin befindliche Belegschaft gegeben waren. Aus
dieser Situation heraus erschien es nicht angebracht, Hoffnungen zu erwecken, die mit
allergrößter Wahrscheinlichkeit auch nicht einlösbar gewesen wären. Gewiß ist die
Stellungnahme von Alfred Maier während einer Pressekonferenz zu den Überlebenschancen
der Verunglückten dem Wortlaut nach nicht anders denn als “Todeserklärung” zu verstehen
gewesen, vor allem dann, wenn die Aussage aus dem Gesprächszusammenhang isoliert wird.
Eine derartige Erklärung war jedoch nicht vorgesehen und dementsprechend liegen ihr auch
keine Expertisen zu Grunde. Dem Wesen nach hat Alfred Maier seinen damaligen, ihn
schockierenden Erkenntnisstand - ohne Beschönigung - authentisch den Medien
weitergegeben. Unabhängig davon, daß keine Hoffnungen erweckt wurden, sind jedoch die
Rettungs - und Sicherungsaktivitäten
weitergeführt worden.
Antwort zu Punkt 13a der Anfrage:
Weil ein Bodenbewegungsriß gemäß § 41 Abs. 1 Z 5 der Markscheideverordnung nicht vorlag.
Gemäß § 53 Abs. 2 hätte dieser erst bis 1. Juli 1999 vorliegen müssen. Es waren darüberhinaus
zwei Karten (Obertage - Untertage) in eine Karte zusammenzuzeichnen.
Antwort zu Punkt 13b der Anfrage:
Eine Grobeinschätzung der Einwirkungsgrenzen obertags war bereits vorgenommen, so daß
die Karte nicht mehr essentiell für die Rettungsarbeiten war. Die Fristsetzung erfolgte nach
Rücksprache mit dem Vermesser, der diesen Zeitbedarf geltend machte. Für den laufenden
Betrieb und zur Beurteilung der Situation reichten die vorhandenen Karten aus.
Antwort zu den Punkten 13c, l3d, 13e und 13f der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 14a der Anfrage:
Nachdem die Grube, abgesehen von den beiden Tagöffnungen Barbarastollen/Reneeschacht
und Wetter - Schrägschacht mit Schlamm verfüllt war, waren alle Notfallkonzepte, die auf einen
Einsatz von Grubenwehren beruhten, im wesentlichen nicht anwendbar. Daß die Hauptstelle
für das Grubenrettungswesen in Herne abrufbereit stand, also 10 Mann am Hubschrauber und
dann Grubenwehrtrupps so viele wie benötigt werden, bot ausreichend Sicherheit. Das
Ansammeln von Einsatzkräften vor Ort, für die tatsächlich noch keine Verwendung gegeben
war, wäre kontraproduktiv gewesen.
Antwort zu den Punkten 14b und 14c der Anfrage:
Vorschläge über das Abteufen von Rettungsbohrungen wurden jeweils von der Gruppe
"Bergung” in gemeinschaftlicher Arbeit erstellt. Alle Rettungsbohrungen, die von dieser
Gruppe vorgeschlagen wurden, wurden auch abgeteuft.
Antwort zu Punkt 15a der Anfrage:
Die mentalen Belastungen für die Einsatzkräfte waren während der Rettungsphase dermaßen
groß, daß zusätzliche Belastungen zu vermeiden waren, um die Rettungsmaßnahmen nicht zu
gefährden. In diesem Sinne habe ich mich verwendet.
Antwort zu den Punkten 15b und 15c der Anfrage:
Nein. Die Frage, ob sich Bergleute auf den Versatzbunker im sogenannten "Dom" retten
konnten, wurde durch die Bohrlochkamerafahrten der Firma Bretterebner beantwortet,
Fotografien des Bohrturmes wären irrelevant gewesen.
Antwort zu Punkt 15d der Anfrage:
Das kann ich ausschließen.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Es ging vor allem in der Rettungsphase jederzeit um Menschenleben und zwar auch um jene
der Rettungsmannschaften. Die Diskrepanz beruhte auf der unterschiedlichen Einschätzung der
Lage.
Antwort zu Punkt 17a der Anfrage:
In der Anfangsphase war der Organisation der Bohrungen einerseits und der
Gebirgsbeherrschung vor allem im Bereich der Pinge größtes Augenmerk zuzumessen. Wie es
sich herausgestellt hat, haben Geophonmessungen zu keinem Ergebnis geführt.
Antwort zu Punkt 17b der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Risse und Karten untertägiger Bergbaue sind halbjährlich nachzutragen. Für die
Betriebsführung selbst reicht es aus, wenn ein oder zwei Ausfertigungen des Kartenwerkes
vorhanden sind. Die Probleme, aktuelle Grubenpläne des Lassinger Bergwerks für die
Rettungsmannschaften zur Verfügung zu stellen, sind jedoch aus heutiger Sicht rational nicht erklärbar. Daß verschiedene Grubenkarten und Risse beiseite geschafft wurden oder allenfalls
gar nicht existiert haben oder unvollständig waren, wird Gegenstand weiterer Untersuchungen
sein.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Das läßt sich nicht verifizieren. Grundsätzlich muß davon ausgegangen werden, daß
unterschiedliche Personen unterschiedliche Grubenkarten zur Verfügung hatten. Es kann
durchaus sein, daß auch ältere
Karten in Verwendung genommen wurden.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Das Gerücht des Schwarzabbaues ist relativ frühzeitig aufgetaucht, die Rettungs - und
Bergearbeiten standen jedoch im Vordergrund. Grundsätzlich ist wiederum anzumerken, daß
die Gewinnung der Naintsch Mineralwerke Gesellschaft m.b.H. innerhalb verliehener
Grubenfelder erfolgte, also aufrechte Bergwerksberechtigungen vorlagen.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Vorwürfe von Frau Landeshauptmann Klasnic an Berghauptmann Wedrac sind nicht bekannt.
Das Bohrgerät der Fa. Angers und Söhne wurde über Anordnung von Berghauptmann Wedrac
zur Abschätzung der Lage kurzfristig gestoppt, da eine erste Suchbohrung der Naintsch
Mineralwerke Gesellschaft m.b.H. in die vermutete Jausenkammer Wasser anzeigte und sich
das Bohrloch mit Wasser gefüllt hatte.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. mont. Johann Golser war während der Rettungsphase als Leiter
der Gruppe "Pinge" namens der Berghauptmannschaft Leoben als nichtamtlicher
Sachverständiger bestellt worden. Danach ist er für die Naintsch Mineralwerke Gesellschaft
m.b.H. als Konsulent tätig geworden, ein Auftrag zur Durchführung geologischer
Untersuchungen nach dem Unglück ist seitens der Bergbehörden bzw. des
Wirtschaftsministeriums nicht ergangen.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Es gab keine psychologische Betreuung der
Einsatzkräfte.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Die 10 Bergleute waren in der Grube mit dem Setzen von Pumpen und Rohrleitungen
beschäftigt, um eine Flutung der Grube zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht
ausgeschlossen werden, daß bis zur erfolgreichen Fertigstellung einer Rettungsbohrung von
obertage das Wasser bis zur Jausenkammer hochsteigt, was den Ertrinkungstod von Georg
Hainzl hervorgerufen hätte. Daß sich der Wasserspiegel einpendelte, ist auf die örtlichen
geologischen Verhältnisse zurückzuführen, die offensichtlich bei hydrostatischen Drucken
einen Wasserabstrom über das Kluftsystem zulassen. Die hydrostatischen Verhältnisse, wie sie
sich in der Woche nach dem Grubenunglück eingestellt haben, wären auch vor dem Ereignis
nicht ermittelbar gewesen, da zahlreiche geologische und geotechnische Unwägbarkeiten
gegeben sind. Daß der Grubenraum, in dem Georg Hainzl eingeschlossen war, tatsächlich nicht
geflutet wurde, war unter den vielen realen Möglichkeiten eine der wenigen günstigen.
Antwort zu Punkt 25a der Anfrage:
Ja. Es ist davon auszugehen, daß aus der Talfüllung große Mengen Wasser nach wie vor dem
Grubengebäude zufließen. Auf Grund der Kleinheit des Grubengebäudes - die Unterlagen
ergaben ein Volumen der bekannten Hohlräume von etwa 65.000 m3 - war ein Absaufen der
Grube sehr wohl zu befürchten. Im Jausenraum waren nach Informationen der Betriebsleitung
3 - 4 Sauerstoffselbstretter AUER SSR 120 gelagert. Die in der Grube gelagerten
Sauerstoffselbstretter stellten somit eine zusätzliche Sauerstoffressource dar. Der tatsächliche
Sauerstoffvorrat in der Jausenkammer reichte für wesentlich mehr als 20 Stunden. Die für
etwa 20 Stunden reichenden Sauerstoffvorräte beziehen sich auf die im Bereich der
Jausenkammer verfügbaren Sauerstoff -
Selbstretter.
Antwort zu Punkt 25b der Anfrage:
Nahezu alle Entscheidungen während der Rettungsphase mußten mit fehlenden oder
unsicheren Informationen getroffen werden. Die Befürchtungen hinsichtlich Sauerstoffmangel
bestanden nicht zu Recht.
Die Dichtheit eines Gebirges hängt von zahlreichen nicht meßbaren und nur unzulänglich
schätzbaren Faktoren ab. So konnte nicht ausgeschlossen werden, daß das Wasser im dichten
Gebirge des Grubengebäudes nahezu vollständig rückgestaut wird, und innerhalb von wenigen
Tagen das Grubengebäude bis zum obersten Grundwasserkörper volläuft. Tatsächlich haben
sich nach dem Wasser - /Schlammeinbruch Druckverhältnisse (höchster Wasserstand am 22. Juli
im Reneeschacht: 626 m; im Versatzschacht 652 m bei einem Grubentiefsten von 535 m)
zwischen 9 und 11 bar (hydrostatischer Druck) eingestellt, sodaß bei der Beschaffenheit dieses
Gebirges insbesonders Teilwassermengen über das Kluftsystem abgeführt werden konnten.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Ein allfälliger Arbeitsauftrag erfolgte vom Bergbaubetrieb.
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
Ja, da es sich hiebei um vorbereitende Maßnahmen handelte, die Rettungsmaßnahmen von
Obertage aber auch unter Umständen von Untertage erst zielführend erscheinen ließen.
Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:
Bei dem im Talkbergbau Lassing angewendeten Abbauverfahren handelt es sich keineswegs
um ein riskantes, sondern um ein auf der ganzen Welt anerkanntes und bewährtes. Während
der Rettungsphase wurde auf zwei Schienen
gearbeitet:
• Die Arbeiten der “Gruppe Pinge” hinsichtlich der Gebirgsbeherrschung
führten nicht nur dazu, daß die sicherheitlichen Voraussetzungen für die
Rettungsversuche hergestellt wurden, sondern auch dazu, daß die Stabilität
der benachbarten Liegenschaften erhöht wurde.
• Die Arbeiten der "Gruppe Bergung” konzentrierten sich auf die Wahrung der
marginalen Überlebenschancen der vermißten Bergleute.
Antwort zu Punkt 29a der Anfrage:
Während der Rettungsphase wäre eine Totbergung nicht durchgeführt worden. Auf Grund der
zwei Erkundungsbohrungen, welche Schlamm und Wasser anzeigten, weiters auf Grund der
hohen CO2 - Konzentration sowie des niedrigen Sauerstoffgehaltes, die in einem Suchbohrloch
festgestellt wurden, wurde davon ausgegangen, daß die sogenannte Jausenkammer ebenfalls
mit Wasser und Schlamm gefüllt sei bzw. eine nicht lebensunterstützende Atmosphäre vorläge.
Die Befürchtungen hinsichtlich eines Überdruckes in der Jausenkammer waren nicht
zutreffend.
Antwort zu Punkt 29b der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 29c der Anfrage:
Nein. Die Annahmen hinsichtlich der Sauerstoffvorräte sowie hinsichtlich der
Druckverhältnisse waren alle ohne entsprechende tatsächliche Informationen zu treffen und
divergierten. Die Befürchtungen
hinsichtlich eines Sauerstoffmangels bzw. eines Überdruckes in der
Jausenkammer waren nicht zutreffend.
Antwort zu Punkt 30 der Anfrage:
Frau Landeshauptmann Klasnic hat in die Rettungsarbeiten eingegriffen und diese rasch zu
einem Erfolg - nämlich die Bergung von Georg Hainzl - geführt. Es ist ihr auch dafür herzlich zu danken.
Antwort zu Punkt 31a der Anfrage:
Bei Eintreffen der Bergbehörde war die Schlammbarriere bereits errichtet. Die Errichtung
erfolgte daher vom Bergbaubetrieb.
Antwort zu Punkt 31b der Anfrage:
Die Motive die seitens des Bergbaubetriebes zu Grunde gelegt wurden sind mir nicht bekannt,
jedoch läßt sich die Annahme vertreten, daß der Schlamm vom Renee - Schacht ferngehalten
werden sollte.
Antwort zu Punkt 31c der Anfrage:
Das ist mir nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 32 der Anfrage:
Die Versatzwirtschaft war über einen langjährigen Zeitraum betrachtet ausgeglichen. Außer
den für die Fahrung, Förderung, Wetterführung und Wasserhaltung benötigten offenen
Grubenräumen (Schächte, Strecken, Wendel) wurden die Abbauorte im Südfeld zügig nach
dem Auserzen versetzt.
Antwort zu Punkt 33 der Anfrage:
Nein. Derartige Hinweise hat es nicht gegeben.
Antwort zu Punkt 34 der Anfrage:
Nachstehend angeführte Bescheide wurden anläßlich des Grubenunglücks im Zuge der
Rettungsphase seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten namens der
Berghauptmannschaft Leoben mündlich verkündet.
Dienstag, 21.Juli, 13.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Einschränkung von Grubenbefahrungen;
2. Errichtung von tauglichen Meßeinrichtungen zur Erfassung der abgepumpten
Wassermengen;
3. Einstellung der Rettungsbohrung der Fa. Angers und der Sondierungsbohrung der OMV
Aktiengesellschaft;
4. Anordnung betr. Durchführung der Stützkörperherstellung innerhalb der Pinge (erfahrener
Baggerfahrer, Gebirgsbeobachtung etc.);
5. Freigabe der Arbeiten an Steinwurfschüttung, Bachumleitung, Errichtung von Sperrbrunnen
und Pegelbohrungen, Meßwehren und Vermessungsarbeiten;
6. Pumpbetrieb auf Pumpfähre innerhalb der Pinge aufnehmen, weitere Pumpen installieren,
Sicherheitsanweisungen betr. Mannschaft im Pingenbereich;
7. Erhebung der Niederschlagswerte der
letzten 5 Jahre.
Dienstag. 21.Juli, 16.30 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Anordnung betr. Meßmarke am Badeteich und geodätische Beweissicherung;
2. Anordnung Wiederaufnahme der Bohrungen;
3. Durchführung von Geophonmessungen.
Mittwoch, 22.Juli 1998, 9.00 Uhr - Besprechung:
Anordnugen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Zutrittsregelung zum Grubengebäude;
2. Verstärkung der Pumpenkapazität;
3. Redundante Anspeisung für die Pumpen von der Trafostation bei der Anfahrtsstufe;
4. Anordnung betr. Erhebung und Dokumentation der Wasserstandsdaten;
5. Kamerafahrt in Versatzschacht;
6. Geophonmessungen im Versatzschacht;
7. Erschütterungsmessungen;
8. Beginn der Schüttung der Stützkörper im Norden der Pinge;
9. Verbot des Befahrens der Grube für Betriebsleiter Prok. Dipl. - Ing. Hermann Schmidt.
Mittwoch, 22.Juli 1998, 16.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung betr. Wasserpegelmessungen.
Donnerstag, 23.Juli 1998, 8.15 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung betr. Sicherheitskonzept für
Befahrung der Pinge mit Forstseilkran.
Donnerstag, 23.Juli 1998, 9.00Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung betr. Sicherheitsabstand der Straße am Südrand der Pinge.
Donnerstag, 23.Juli 1998, 14.15Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Einbau von Ortungsgeräten im Versatzschacht;
2. Herbeischaffung eines speziellen Bohrgerätes (Coilled Tubing) ihr Versatzschachtbohrung
("Dom”);
3. Medizinische Expertise erstellen;
4. Rettungskonzept ihr die theoretische Chance am Versatzbunker (“Dom”) erstellen.
Freitag, 24.Juli 1998 - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Weiterführung der Aktivitäten nach Evakuierung.
Samstag, 25.Juli 1998, 11.15 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975.
Einschränkung der Befahrung des Grubengebäudes.
Samstag, 25.Juli 1998, 18.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Anordnung die Rettungsbohrung zur Jausenkammer weiter zu teufen und zu verrohren;
2. Kamerafahrt zur Untersuchung der Jausenkammer;
3. bei negativem Ergebnis der notwendigen Untersuchungen: Verschluß des Bohrloches bei
Erhaltung der
Möglichkeit der Einbringung von Meßinstrumenten.
Sonntag, 26.Juli 1998, 16.00Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung für Gasmessungen im Reneeschacht sowie Errichtung eines Pumpbetriebes im
Reneeschacht.
Montag, 27.Juli 1998, 15.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung der beiden Bohrungen im Zusammenhalt mit der Versatzschachtchance ("Dom”).
Dienstag, 28.Juli1998, 18.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Gerinnebetreuung des Umleitungsgerinnes;
2. Erstellung eines Rahmenbetriebsplanes;
Mittwoch, 29.Juli 1998, 9.00Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Anordnung betr. Grubenwehreinsatz;
2. Anordnung betr. Einstellung von Bohrungen in der Pinge;
3. Anordnung betr. Bohrplatzvorbereitung für die Bohrung der Fa. Angers und Söhne.
Mittwoch, 29.Juli 1998, 18.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesez 1975:
1. Anordnung betr. Verbot des Betretens der Schrägstrecke;
2. Anordnung betr. Errichtung eines Zaunes;
3. Anordnung betr. Verbot des Einfahrens von Grubenwehren, ausgenommen
Barbarazugangsstollen, Zugangsregelungen
zum Barbarazugangsstollen.
Donnerstag30, Juli 1998, 9.00Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Befahrung der Grube nur über eindeutige Anordnung.
Freitag, 1.August 1998, 9.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Anordnung betr. weiteres Bohrgerät (wurde nicht erfüllt);
2. Anordnung betr. Errichtung einer Schachtbühne über Sohle 8;
3. Anordnung betr. Benutzbarmachung der Förderanlage.
Samstag, 1.August 1998, 18.00 Uhr:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung für zwei weitere Erkundungsbohrungen 11 Sohle/13 Sohle.
Sonntag, 2.August 1998, 9.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung des Einsatzes der Grubenwehr (Erkundung).
Sonntag, 2.August 1998, 19.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindunig mit § 204 Berggesetz 1975:
1. Anordnung der Fertigstellung der Versatzschachtbohrung ("Dom”);
2. Anordnung, die Bühne im Reneeschacht über den 8. Lauf doch nicht zu errichten.
Montag, 3.August 1998, 14.00 Uhr - Besprechung:
Anordnungen gemäß § 203 in Verbindung mit § 204 Berggesetz 1975:
Anordnung von Geophonmessungen.
Weiters sind folgende Bescheide ergangen:
1. Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 31. Juli 1998,
GZ. 64.861/33-VII/A/98, betreffend die Sicherung des Bergschadengebietes und von
Zugangsbeschränkungen zu diesem;
2. Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 3.8.1998, GZ. 52.657/40/98, betreffend
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Grubenunglück vom
17.Juli 1998 (Geodätische Beobachtungen, Abklärung der Grundwasserhorizonte,
Anfertigung einer Übersichtskarte, Überwachung des Sperrgebietes);
3. Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 5.8.1998, GZ. 52.657/41/98,
(“Bergungsbescheid") betreffend Bergung der 10 vermißten Personen, Ausarbeitung eines
Bergungsprojektes binnen sechs Wochen, Instandsetzen der Fahrten bis zur Sohle 2 und
weitere geologische Erkundungsmaßnahmen;
4. Über die Berufung gegen den Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 5.8.1998,
GZ. 52.657/41/98, wurde mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten vom 4. September 1998, GZ. 63.220/130 - VII/A/4/98, abgesprochen und
dieser mit Änderungen weitgehend bestätigt;
5. Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 2.10.1998, GZ. 52.801/35/98, betreffend
Auftrag an den neubestellten verantwortlichen Markscheider, das Grubenkartenwerk bis
1. November 1998 auf den neuesten Stand nachzutragen.
Antwort zu Punkt 35 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit dem Grubenunglück Lassing sind folgende Weisungen ergangen:
1. vom 21. Juli 1998:
Weisung betreffend die Wahrnehmung der Koordination der Sicherungsarbeiten durch
Alfred Maier;
2. Weisung vom 4.8. 1998 an die Einsatzleitung in Lassing betr. die Durchführung von zwei
weiteren Bohrungen;
3. Weisung vom 11.9.1998 betreffend die Bezahlung von Sachverständigengebühren.
Antwort zu Punkt 36 der Anfrage:
Es ist Bericht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten betr. die Zahl der
anhängigen Verfahren über Gewinnungsbewilligungen und Aufschluß - und Abbaupläne
erstattet worden.
Antwort zu Punkt 37 der Anfrage:
Vom Bund werden die Kosten für die von den Experten der DMT angegebenen Bohrungen
(hergestellt vor allem durch die Firmen Foralith, OMV Aktiengesellschaft und Becfield Drilling
Service), die Tätigkeiten der internationalen Expertengruppe zur Untersuchung der Vorgänge
um das Grubenunglück, die Durchführung einer geologischen Großuntersuchung in Lassing
und die Erstellung eines consulting - Berichtes sowie die Anschaffüng einer
Druckbergeeinrichtung voll getragen. Darüberhinaus bestehen Zusagen hinsichtlich der
Vortinanzierung weiterer Bergungskosten, die später von der Naintsch Mineralwerke
Gesellschaft m.b.H. zurückverlangt werden sollen. Ein entsprechendes Übereinkommen wird
von der Finanzprokuratur vorbereitet.
Antwort zu Punkt 38 der Anfrage:
Rechnungen für im Zusammenhang mit dem Unglück von Klein - und Mittelbetrieben
geleisteten Arbeiten werden von der Naintsch Mineralwerke Gesellschaft m.b.H. laufend
beglichen.
Antwort zu Punkt 39 der Anfrage:
Es ist mir nicht definitiv bekannt, ob und mit welchem Inhalt eine solche Vereinbarung
existiert. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß keine Zuständigkeit meines Ressorts für den
Ersatz von Bergschäden gegeben ist. Darüber haben die Gerichte zu entscheiden (siehe §§ 183
bis 192 in Verbindung mit § 262 Abs.3 des Berggesetzes 1975). Im übrigen kann hierüber die
Naintsch Mineralwerke Gesellschaft m.b.H. Auskunft geben.
Antwort zu Punkt 40a und 40b der Anfrage:
Im Zuge der Rettungs - und Sicherungsmaßnahmen wurden von der Berghauptmannschaft
Leoben bzw. von Organen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
namens der Berghauptmannschaft Leoben (§ 204 des Berggesetzes 1975) verschiedene
Sachverständige (ad personam, nicht als Institut oder Unternehmung) beigezogen. Soweit mir
bekannt ist, wurden bisher folgende Gebühren von Sachverständigen geltend gemacht:
• Univ.-Prof. Dr. Horst Wagner, Leoben S 4.960,-
• Prof Dr.-Ing. Helmut Jaberg, Graz S 60.089,52
Die Sachverständigengebühren sind von der Berghauptmannschaft Leoben gern. § 53a AVG
bescheidmäßig festzusetzen. In der Folge ist die Naintsch Mineralwerke GmbH gern. § 76
AVG in Verbindung mit § 209 des Berggesetzes 1975 mit Bescheid zur Erstattung der
Sachverständigengebühren zu verpflichten.
Der Bundesminister ftir wirtschaftliche Angelegenheiten hat eine internationale
Expertenkommission mit der Evaluierung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem
Grubenunglück in Lassing beauftragt, diese ist jedoch keine Unternehmung und auch kein
Institut.
Dipl. - Ing. Bruno Hersche (Riskmanagement Consulting) wurde mit der Erstellung eines
Consulting - Bericlits beauftragt wurde. Herr Dipl. - Ing. Hersche hat flir diesen Consulting -
Bericht dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten 5 61.778,40 in Rechnung
gestellt.
Antwort zu den Punkten 40c und 40d der Anfrage:
Die geplanten umfangreichen geologischen Untersuchungen wurden im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung vom 15. September 1998 ausgeschrieben. Eine Vergabe ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu Punkt 41 der Anfrage:
Grundsätzlich hat die Berghauptmannschaft die hinsichtlich der Bergung ergangenen Bescheide
zu überwachen und die Möglichkeit, Anordnungen gemäß § 202 oder § 203 des Berggesetzes
1975 zu treffen.
Die Berghauptmannschaft Leoben hat mit Bescheid vom 5. August 1998 der Naintsch
Mineralwerke GmbH u.a. die Bergung der 10 Verschütteten aufgetragen. Der Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten hat mit Bescheid vom 4. September 1998 eine Berufung
der Naintsch Mineralwerke GmbH gegen diesen Bescheid abgewiesen und den Spruch des
angefochtenen Bescheides neu gefaßt. Danach hat die Naintsch Mineralwerke GmbH gem. §
201 Abs. 1 sowie § 203 Abs. 1 und 2 des Berggesetzes 1975 u.a. zur Überprufüng der
Unfallursachen das Grubengebäude sicher zugänglich zu machen und die 10 verschütteten
Personen zu bergen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen ist nach einem Projekt
vorzugehen. Durch den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom
4. September 1998 wurde auch angeordnet, daß bei der Ausarbeitung dieses Projektes
folgende Fristen einzuhalten sind:
• Bis 21. September 1998 war eine Vorstudie auszuarbeiten, die alle möglichen
Vorgangsweisen zur Durchführung der angeordneten Maßnahmen
aufzuzeigen und grob hinsichtlich deren Durchführbarkeit, Sicherheit und
Zeitaufwand zu beurteilen hat.
• Innerhalb von sechs Wochen nach Beurteilung der Vorstudie durch die
Berghauptmannschaft Leoben ist dieser ein Vorprojekt vorzulegen. Dieses hat
die in der Vorstudie angeführten Vorgangsweisen technisch und wirtschaftlich
zu bewerten und die zielführendste zu ermitteln.
• Die Frist zur Ausarbeitung des Detailprojektes wird von der
Berghauptmannschaft nach
Überprüfung des Vorprojektes festgesetzt.
Antwort zu Punkt 42 der Anfrage:
Ja. Diese Arbeiten werden soweit sie erforderlich sind durchgeführt und dokumentiert.
Antwort zu Punkt 43 der Anfrage:
Der Bergbauberechtigte hat bezügliche Vorstudien betrieben und der Berghauptmannschaft
vorgelegt.
Antwort zu Punkt 44 der Anfrage:
Eine Bergung wird dann erfolgen, wenn ein annehmbares Konzept zur sicheren Durchführung
der Bergearbeiten vorliegt. Die Festlegung eines exakten Bergungstermines ist derzeit noch
nicht möglich. Voraussichtlich wird ein sicherer Zugang zum Grubengebäude nicht vor Mitte
1999 erfolgen können.
Antwort zu Punkt 45 der Anfrage:
Derzeit sind keine Verzögerungen bei den Bergearbeiten eingetreten
Antwort zu Punkt 46 der Anfrage:
Das parlamentarische Interpellationsrecht umfaßt die Prüfung von Akten der Verwaltung, nicht
jedoch potentielle Mentalreservationen von
privaten Unternehmungen.
Antwort zu Punkt 47a der Anfrage:
Die Arbeiten hierzu wurden aufgenommen, Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.
Grundsätzlich soll die Frage der Experten bzw. Gerätschaften für Grubenrettungswerke auf
europäische Ebene gehoben werden.
Antwort zu Punkt 47b der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 48 der Anfrage:
Seitens meines Ressorts sind im Wege des Institutes für Markscheide und Bergschadenkunde
der Montanuniversität Leoben Maßnahmen für die Digitalisierung von Grubenkarten in die
Wege geleitet worden. Im übrigen wird bemerkt, daß an der Schaffung einer Rechtsgrundlage
für die Digitalisierung von Grubenkarten - Änderung der Markscheideverordnung - gearbeitet
wird.
Antwort zu Punkt 49 der Anfrage:
Daß die Präventivmaßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit im Bergbau solange
erfolgreich waren, ist grundsätzlich sehr erfreulich, dadurch bestand aber wenig Erfahrung auf
dem Gebiet des Krisenmanagements. In der damaligen Situation während der Rettungsphase
beim Grubenunglück Lassing war es erforderlich, die nötigen Maßnahmen mit kühlem Kopfe
zu veranlassen. Eine Totbergung im Rahmen der Rettungsphase hätte es nicht gegeben, da dies
mit den vorhandenen Rettungsmannschaften, welche zu diesem Zeitpunkt schon überanstrengt
waren, nicht zu vertreten gewesen
wäre.
Antwort zu Punkt 50a der Anfrage:
Seitens der Naintsch Mineralwerke Gesellschaft m.b.H. wurde ein Antrag auf Gewährung einer
Beihilfe aus Mitteln der Bergbauförderung zur Überbrückung des technischen Notstandes
gestellt. Seitens meines Ressorts wurde hierauf eine offene Förderungszusage erteilt, wobei
unter anderem die Auszahlung von Mitteln an die Vorlage von entsprechenden saldierten
Rechnungen gebunden wurde.
Antwort zu Punkt 50b der Anfrage:
Ein diesbezüglicher Kontakt mit der Finanzprokuratur wurde hergestellt.
Antwort zu Punkt 50c der Anfrgee:
Im vorliegenden Fall werden die Bergbauförderungsmittel für die Überbrückung von
Notstandsfällen im technischen Bereich und somit auch für Sicherungsmaßnahmen im Bereich
des Talkbergbaues Lassing gewährt. Die Hilfestellungen für Lassing sind eine
gesellschaftspolitisch überaus wichtige Aufgabe, die unabhängig von der Finanzkraft der
Bergbauberechtigten durchzuführen sind. Die Bergbauberechtigte wird selbstverständlich zur
Verantwortung herangezogen werden.