4602/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4858/J - NR/1998 betreffend die universitäre

Forschung und Lehre im Bereich der Menschenrechte, die die Abgeordneten Dr. GREDLER

und PartnerInnen am 17. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

1. Inwieweit ist die Forschung und Lehre im Bereich aktueller und konkreter Grund -

    und Menschenrechtsfragen auf den Gebieten

   

  a) der Gleichbehandlung und der Frauenrechte

  b) der Asylpraxis und der Frauenrechts

  c) des ethnischen und des gesellschaftspolitischen Minderheitenschutzes

  d) der Gedanken - und Gewissensfreiheit hinsichtlich ethischer und religiöser Über -

                               zeugungen

  e) der europaweitcn Harmonisierung von Grund - und Menschenrechten sowie der

                               Schaffung eines gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtskatalogs im europäi -

                               schen Gemeinschaftsrecht

  f)   der Revision und systematischen Neugestaltung des nationalen Grundrechts -

                               katalogs (StGG 1867, Grundrechtsbestimmungen im B - VG sowie in einzelnen

                               Bundesverfassungsgesetzen)

 g)   der spezifischen Grundrechtsprobleme im Bereich der Medizin und Biotechnolo -

          gie

 h)   der politischen Grundrechte, der Demokratisierung und der regionalen Integra -

          tionsfragen

 

an den bestehenden Universitätsinstituten und sonstigen vom Bund finanzierten For-

schungseinrichtungen verankert?

 

Die in der Anfrage erwähnten Universitätsinstitute und außeruniversitären Forschungsinstitutio -

nen sind in unterschiedlicher Weise auf den Gebieten der Grund - und Menschenrechtsfragen

tätig. Dem folgenden kurzen Überblick sind die wichtigsten aktuellen, einschlägigen For -

schungs - und Lehrtätigkeiten zu entnehmen.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

 

An der Abteilung für Grund - und Menschenrechte im Institut für Staats - und Verwaltungsrecht

der Universität Wien sind folgende Forschungsarbeiten anzuführen:

 

Herausgabe eines Kommentars zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht dessen zweiter

Band mit prognostizierten ca. 1000 Seiten der Kommentierung der in Österreich geltenden

Verfassungsvorschriften auf dem Gebiet der Grund - und Menschenrechte gewidmet ist.

 

Praxisorientierte Aufarbeitung der menschenrechtsrelevanten Judikatur des Europäischen Ge -

richtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg, die die in deutscher Sprache auf -

gebaute Datenbank der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straß -

burg ergänzt und vervollständigt, die ihrerseits die im Institut aufgebaute Datenbank der Litera -

tur zu Grund - und Menschenrechten erweitert.

 

Ausarbeitung einer umfassenden Monographie zum Wahlrecht.

Es werden regelmäßig Lehrveranstaltungen zu Grundrechtsthemen angeboten, z.B. Vorlesung

“Grundrecht und Grundrechtsdurchsetzung, Pflichtübung aus Verfassungsrecht “Grundrechte”,

Übung aus öffentlichem Recht “Europäische Grundrechtsjudikatur” und Privatissimun “Neuere

Judikatur des Verfassungsgerichtshofs”.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

 

Eine Reihe von Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten sind den Grund - und Men -

schenrechtsfragen gewidmet. Es sind beispielsweise zu erwähnen das Seminar der Professoren

Funk und Schilcher über gemeinsame Fragen des privaten und öffentlichen Rechts, der

Professoren Benedek und Taucher über Flüchtlings - und Asylrecht und von Ass. Prof. Kicker

über den völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz im Rahmen der europäischen Regional -

ordnung.

 

Weiters ist das im Wintersemester 1996/97 abgehaltene Seminar der Professoren Hinteregger

und Koller sowie Ass. Prof. Ulrich über feministische Rechtstheorie und Gleichbehandlung zu

erwähnen. Sowohl Prof. Hinteregger als auch Prof. Schilcher haben einen Schwerpunkt ihrer

Forschungstätigkeit auf die Behandlung der Auswirkung und des Einflusses der Grundrechte

auf das Privatrecht gesetzt. Dazu kommt der Forschungsschwerpunkt des Ao. Univ. Prof.

Bernat im Bereich des Medizinrechts, dem Grundrechtsfragen immanent sind.

 

Der neue Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bietet mit der Einrichtung von

Fächergruppen im dritten Studienabschnitt die Möglichkeit, gerade aktuellen Fragen wie jenen

der Menschenrechte in noch größerem Maße als bisher ein Forum zu bieten - gerade auch für

interdisziplinäre Lehre und Forschung. Dies findet etwa in der Verankerung des Faches “Recht

der Geschlechterbeziehungen” Ausdruck.

 

Für den Bereich der Rechtsgeschichte ist ein Seminar über die Entwicklung der Menschen-

rechte im Sommersemester 1999 zu erwähnen. Es wird anläßlich des 150. Jahrestages des

Scheiterns des ersten Entwurfes eines umfassenden österreichischen Grundrechtskataloges

1849 veranstaltet. U.a. ist an die Behandlung folgender Themen gedacht: Entwicklung von

Gruppenfreiheitsrechten, Entwicklung der Individualgrundrechte, christliches Naturrecht als

Promotor der Menschenrechte, Frauen als Grundrechtsträgerinnen, die Internationalisierung

der Menschenrechte, die Europäisierung der Menschenrechte, Österreichs Weg in die Euro -

päische Menschenrechtskonvention.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

 

Sämtliche angeführten Grund - und Menschenrechtsfragen werden im Rahmen der regulären

und spezieller Lehrveranstaltungen von allen Professoren und Dozenten des Institutes für Öf -

fentliches Recht und Politikwissenschaft nachdrücklich und eingehend behandelt. Auf den

einschlägigen Gebieten sind insbesondere ausgewiesen die Professoren Klecatsky (Mitglied

der Grundrechts - Reformkommission beim Bundeskanzleramt), Morscher (Mitglied des Ver-

fassungsgerichtshofes), Pernthaler (Minderheitenrecht), Weber (ökologische Grundrechte und

Demokratisierung), Wimmer (Gleichbehandlungsfragen), Esterbauer (europäische Grund -

rechtsfragen), Arnold (europäische und wirtschaftliche Grundrechte) und Univ. Ass. Rath -

Kathrein (Fremdenrecht und Frauenrechte). Mit regionalen Integrationsfragen hat sie ins -

besondere Prof. Pernthaler im Rahmen seiner Funktion an der Südtiroler Europäischen Aka -

demie im Verhältnis zwischen deutschsprachigen und italienischen Südtirolern und im Rahmen

seiner Funktion als Konsulent der Region Trentino - Südtirol bezüglich der ladinischen Min -

derheit beschäftigt.

 

Rechtswisscnschattliche Fakultät der Universität Salzburg

 

Die aufgelisteten Fragenkomplexe werden allesamt in Forschung und Lehre behandelt, und

zwar konkret durch Lehrveranstaltungen (z. B. zu Frauenfragen, Menschenrechten, Völkerrecht

und Europarecht), durch Betreuung von Dissertationen und Diplomarbeiten sowie durch ein -

schlägige Publikationen in juristischen Fachzeitschriften oder durch Fachkommentare und Mo -

nographien. Dabei treten einige Institute besonders in Erscheinung, wie das Institut für Völker -

recht, das Institut für Verfassungs - und Verwaltungsrecht und das Institut für Zivilgerichtliches

Verfahren.

Am Institut für Verfassungs - und Verwaltungsrecht bilden die Grundrechte des österreichischen

Verfassungsrechts einschließlich der Grundfreiheiten und Menschenrechte der Europäischen

Menschenrechtskonvention und des europäischen Gemeinschaftsrechts einen integrierenden

Bestandteil des Curriculums im Fach Verfassungsrecht. Dabei werden auch die in der Anfrage

aufgeworfenen Themenbereiche (Gleichbehandlung und Frauenrechte, Asylpraxis usw.) aus -

führlich behandelt. Auch im Entwurf des neuen Studienplans ist für die Grundrechte im Rahmen

des Faches Öffentliches Recht ein ausreichend dimensioniertes Stundenkontingent vorgesehen,

im Rahmen der Vertiefung im geplanten dritten Studienabschnitt werden auch fächerübergrei -

fende Schwerpunktsetzungen aus den angesprochenen Bereichen möglich sein; Prof. Berka

z.B. bietet bereits zusammen mit Prof. Karl im nächsten Sommersemester ein interdisziplinäres

Seminar zum Thema "Human Rights and Social Change. International and National Perspecti -

ves" an, in dessen Rahmen auch ausländische Gastreferenten zu Wort kommen werden.

 

Am Institut für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie wird zur Zeit an der Herausgabe

des “Commentary on den Rome Statute of the International Criminal Court - Observer Notes,

article by article” gearbeitet, in dem über 30 Autoren aus der ganzen Welt das am 17. Juli

1998 in Rom verabschiedete Statut in englischer Sprache kommentieren. Neben der englischen

Ausgabe ist für das Jahr 1999 eine französische Ausgabe geplant.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

 

An mehreren Instituten werden Grund - und Menschenrechtsfragen in Forschung und Lehre

behandelt.

Am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften ist insbesondere folgendes zu erwäh -

nen:

Einige Arbeiten von Univ. Prof. Herbert Schambeck zu den Themen “Das Angebot der Gleich -

heit zwischen Ethik und Recht”, “Die Aufgabe des Gesetzgebers zum Schutz des Lebens”,

“Grundrechte in westeuropäischen Verfassungen”, “Vom Sinn und Zweck der Grundrechte -

ein Beitrag zum Verständnis der europäischen Verfassungsstaatlichkeit”, “Zur Theorie und

Interpretation der Grundrechte in Österreich”;

Mehrere Arbeiten von Univ.Prof. Johannes Hengstschläger zu Aspekten des Grundrechts -

schutzes geprüfter Stellen gegenüber dem Rechnungshof sowie den Landesrechnungshöfen

(insbesondere Recht auf Eigentum, Recht auf Datenschutz); mehrere Arbeiten von Univ.Prof.

Helmut Widder zum aktiven und passiven Wahlrecht; grundrechtliche Aspekte in einer Arbeit

des Ass.Prof. Andreas Janko zum Verbot der Auftragsvergabe nach § 3 Unvereinbarkeits -

gesetz (Erwerbsfreiheit, Eigentum, Datenschutz) und Aufsatz zum Thema “Der Abschußplan

gemäß § 5 OÖ. Jagdgesetz im Spannungsverhältnis zwischen Waldschutz und Eigentums -

garantie”; Dissertation des Ass. Stöger zum Thema ,"Das Interventionsverbot und der interna -

tionale Schutz der Menschenrechte”;

 

am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre Seminar des Gastprofessors Univ. Doz.

Christoph Grabenwarter über "Menschenrechtskonventionen und Strafrecht”;

 

am Institut für Kirchenrecht Arbeiten des Univ. Prof. Herbert Kalb, und zwar “Staatskirchen -

recht - Europäische Union - Osterreich”, “Asyl im Spannungsfeld von Kirche und Staat”,

“Religionsgemeinschaftsrecht”, “Religion und Kirche im weltanschaulich neutralen Verfassungs -

staat” ‚ “Die Anerkennung von Kirchen - und Religionsgemeinschaften in Österreich .... oder:

Wie geht der Staat mit Religionen um”, “Grundrechte und Martini, eine Annäherung” und “Das

Kreuz im Klassenzimmer und Gerichtssaal”;

 

am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen sowie am Institut für Europarecht

Arbeiten von Univ. Prof. Heribert Franz Köck über "Europarecht”, “Vom Elternrecht zum

Recht der nächsten Familienangehörigen”, “Die Europäische Menschenrechtskonvention als

Teil des Rechts der Europäischen Union”, “Diskriminierungsverbote und Grundrechte im Bin -

nenmarkt, dargestellt im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit” und “Menschen -

rechte in der Kirche mit Bezug auf die in der EMRK enthaltenen europäischen Grundrechts -

standards”; Arbeiten von Univ. Prof. Sigmar Stadlmeier über die Europäische Menschen -

rechtskonvention als Teil des Rechts der Europäischen Union” und des Assistenten Franz

Leidenmühler über das Thema “Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft”.

Universität Klagenfurt

 

Die Universität Klagenfurt hat einen Lehrauftragspool für Frauenforschung gewidmet. Mehrere

Mitarbeiter der Universität Klagenfurt widmen sich in Forschung und Lehre Fragen der Min -

derheiten und ihres Schutzes. An der Universität Klagenfurt gibt es ein Ludwig Boltzmann -

Institut für Interkulturelle Bildungsforschung, das ebenfalls einschlägigen Fragen gewidmet ist.

Gemeinsam mit dem Europarat wird eine Forschungsstelle zum Thema "Vertrauensbildende

Maßnahmen" betrieben. Am Interuniversitären Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fort -

bildung gibt es eine Abteilung für Soziale Ökologie und eine Abteilung Gesundheit und Organi -

sationsentwicklung, wo ebenfalls einschlägige Fragen bearbeitet werden.

 

Wirtschaftsuniversität Wien

 

Die angeführten Fragestellungen werden an den Instituten für Verfassungs - und Verwaltungs -

recht, Arbeits - und Sozialrecht, Forschungsinstitut für Europafragen und Forschungsinstitut für

Osteuropäisches Wirtschaftsrecht auf der Ebene der Forschung behandelt. Im Rahmen der

Studienpläne fließen diese Forschungsergebnisse in die universitäre Lehre der genannten In -

stitute ein; in Speziallehrveranstaltungen außerhalb der Pflichtlehrveranstaltungen werden zu -

sätzliche einschlägige Fragestellungen thematisiert.

 

Universität fur Bodenkultur Wien

 

Das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht widmet sich in zwei Vorlesungen den Grund - und

Menschenrechtsfragen. In der Vorlesung "Gentechnologie und Recht” wird u.a. die mit der

Gentechnik eröffnete Nutzbarmachung und Verfügungsmacht über die Natur und ihre Folgen,

die Erörterung der politischen, rechtlichen und ethischen Bewertung der Gentechnologie, ihre

Anwendungsbereiche in der Medizin, die In - vitro - Fertilisation und die Instrumentalisierung des

Lebens behandelt; in der Vorlesung “Österreichisches Verfassungs - und Verwaltungsrecht

werden u.a. Grund - und Freiheitsrechte, Bürokratie und Gesellschaft und die politisch admini -

strativen Institutionen und Praktiken im gesellschaftlichen Kontext behandelt.

Ludwig Boltzmann - Insitut für Menschenrechte in Wien

 

Asylpraxis und Fremdenrecht:

Das Ludwig Boltzmann - Institut für Menschenrechte hat beim FWF ein Forschungsprojekt über

die Integration und Repatriierung bosnischer Kriegsflüchtlinge in den wichtigsten europäischen

Aufnahmestaaten durchgeführt und bereitet derzeit die Herausgabe eines zweibändigen Werkes

unter dem Titel “Humanitäres Asyl in Europa” vor, das Berichte über den Rechtsstatus von

Flüchtlingen sowie Maßnahmen zur Integration bzw. Repatriierung in diesen Staaten, einen

Rechtsvergleich dieser Berichte, Analysen im Hinblick auf die flüchtlingsrechtlichen UN - Stan -

dards, die Entwicklung eines Temporary Protection Systems innerhalb der EU sowie rechts -

politische Schlußfolgerungen enthält.

 

Ethnischer und gesellschaftspolitischer Minderheitenschutz:

Kürzlich hat das BIM ein Forschungsprojekt über die rechtliche und faktische Situation ausge -

wählter Minderheiten in Europa abgeschlossen und Teile davon publiziert.

 

Europaweite Harmonisierung von Grund -  und Menschenrechten sowie Schaffung eines ge -

meinschaftsrechtlichcn Grundrechtskataloges im europäischen Gemeinschaftsrecht:

Die Frage der europaweiten Harmonisierung von Grund - und Menschenrechten sowie die

Frage des Grund - und Menschenrechtsschutzes im Europäischen Gemeinschaftsrecht wird von

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BIM laufend verfolgt. An einem Projekt des Europäi -

schen Hochschulinstituts in Florenz (“The Human Rights Agenda for the European Union for

the year 2000”), dessen Ergebnisse kürzlich in Wien vorgestellt wurden, hat einer der Leiter

des BIM, Prof. Manfred Nowak, mitgewirkt. Eine umfangreichere Studie zu diesem Thema ist

vom zweiten Leiter des BIM, Ass. Prof. Hannes Tretter, geplant.

 

Revision und systematische Neugestaltung des nationalen Grundrechtskatalogs:

Im nationalen Grundrechtskomitee wurde vom BIM vorgeschlagen, ein Forschungsprojekt zur

Revision und systematischen Neugestaltung des nationalen Grundrechtskatalogs zu vergeben.

Bis jetzt wurde dieser Überlegung nicht nähergetreten.

Politische Grundrechte, Demokratisierung und regionale Integrationsfragen:

Laufend arbeitet und publiziert das BIM auch zu Fragen der politischen Grundrechte und der

Demokratisierung, etwa im Zusammenhang mit den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas.

 

Sonstige Institutionen

Darüber hinaus wurden von einer Reihe von außeruniversitären Forschungsinstitutionen, die

auch von meinem Ressort eine Basisförderung erhalten (Institut für Höhere Studien, Institut für

Konfliktforschung ect.) immer wieder bestimmte Fragestellungen aus dem Bereich der Grund -

rechts - und Menschenrechts fragen abgedeckt.

 

2. Sind diese Einrichtungen ausreichend mit Ressourcen ausgestattet, um fächerüber -

    greifend forschen und lehren zu können? Wie hoch sind diese Mittel?

    a) Sind diese Einrichtungen ausreichend mit Ressourcen ausgestattet, um für die

        Politik verwertbare Forschungsergebnisse vorzulegen? Wie hoch sind diese

        Mittel?

 

3. Welche Aktivitäten setzen oder planen Sie zu setzen, um der Aufarbeitung, Syste -

    matisiening und Lösung der genannten Grund - und Menschenrechtsfragen anläß -

    lich des Jahres der Menschenrechte 1998 und der Ratspräsidentschaft Österreichs

    in der EU im Rahmen der österreichischen Forschungsorganisation eine geeignete

    Plattform zu bieten und diese hinsichtlich ihrer materiellen Grundlagen auch über

    die genannten Anlässe hinaus zu sichern?

 

In nahezu allen genannten Institutionen wird der Standpunkt vertreten, daß zu geringe Ressour -

cen verfügbar sind. Soweit es sich um Universitätsinstitute handelt, ist jedoch darauf hinzuwei -

sen, daß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Universitätsorganisation die Budgetmittel

den Universitäten global zugewiesen werden, worauf diese die Aufteilung der Mittel selbständig

im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen. Dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

kommt daher keine Einflußmöglichkeit auf die Höhe der Ressourcen zu, die den einzelnen

Instituten zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung einen zu -

sätzlichen finanziellen Rahmen von S 5,000.000,-- zur Unterstützung konkreter Projekte, die

sich mit Menschenrechtsfragen befassen, vorgesehen hat. Im Zuge dessen werden aufgrund

von Empfehlungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe, in der auch mein Ressort vertreten

ist, einschlägige Forschungseinrichtungen auch zusätzlich gefördert.

 

4. In welchem Umfang werden derzeit Forschungsprojekte zu den oben genannten

    Themen von Ihrem Ressort gefördert?

 

5. In welchem Umfang sind derzeit im Rahmen der Forschungsförderung Ihres

    Ressorts Schwerpunkte zu diesen Themen vorgesehen?

 

In erster Linie ist hier auf den aktuellen Forschungsschwerpunkt “Fremdenfeindlichkeit - Erfor -

schung, Erklärung, Gegenstrategien” sowie auf den Schwerpunkt “Gender Studies” hinzuwei -

sen.

 

A. Fremdenfeindlichkeit - Erforschung, Erklärung, Gegenstrategien:

 

Die politische Aktualität und Dringlichkeit des gesellschaftlichen Phänomens Fremdenfeindlich -

keit sowie dessen bisher unzureichende wissenschaftliche Thematisierung in Österreich waren

für das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Anlaß, verstärkt Forschungaktivitäten

zu stimulieren. Fremdenfeindlichkeit wird sehr allgemein als Verhaltensweise bzw. Einstellung

anderen Menschen oder Gruppen gegenüber verstanden, deren Kennzeichen vermeintliches

oder reales Fremdsein ist. Die Verhaltensweisen und Einstellungen sind durch Geringschätzung

und Stigmatisierung, durch Gewaltbereitschaft oder häufig durch Gewalt gekennzeichnet.

Fremdsein ist dabei nicht als rechtliches, sondern als kulturell - soziales Konstrukt aufzufassen.

Die Erforschung der diversen Ausformungen, Ursachen und Auswirkungen von Fremdenfeind -

lichkeit durch die Betroffenen sind allgemeine Inhalte des Forschungsschwerpunktes. Ich ver -

weise hiezu auf die beiliegende Liste der Themen, insbesondere auf den Forschungsauftrag

“Rechtliche Instrumente der Integration von Einwanderern im europäischen Vergleich"

(Beilage 1).

Die einzelnen Forschungsprojekte werden im Laufe der Jahre 1998 und 1999 abgeschlossen

sein. Es ist beabsichtigt, die Forschungsergebnisse zu publizieren; praxisrelevante Ergebnisse

werden im Rahmen von Workshops oder Tagungen an die einschlägigen Berufsgruppen (z.B.

Lehrer oder Exekutivbeamte) vermittelt werden.

 

B. Gender -Studies:

 

Die Beschäftigung mit Gender als dem vielfältig kulturell und sozial konstruierten Geschlecht

und als sozialer Kategorie zielt auf die Erforschung von Geschlechteridentitäten und - differenz,

von Geschlechterverhältnissen, Geschlechterordnungen und ihrer Konstituierung in verschiede -

nen Gesellschaftsbereichen und Wissensdiskursen in je spezifischen ökonomischen, sozialen

und politischen Kontext ab. Damit geht es gleichzeitig um die Frage nach den Herrschafts -

verhältnissen, die Geschlechterverhältnissen zugrunde liegen und innerhalb derer sie artikuliert

werden und deren vielfältige Überschneidungen mit anderen Kategorien, die Identitäten und

Differenzen beschreiben, wie soziale Klasse, " Rasse", Ethnizität, Nationalität, Alter und Sexua -

lität. Die näheren Details dieses Schwerpunktes seit dem Jahr 1994 sind der beiliegende Auf -

stellung zu entnehmen (Beilage 2).

 

Über die genannten Bereiche hinaus weisen viele vom Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr geförderte Forschungsprojekte Bezüge zu den Menschenrechten auf. Als aktuelle

Vorhaben sind hier zur Illustration die Themen “Positionen der Kirchen Ost - und Mitteleuropas

in den nachtotalitär demokratischen Gesellschaften" (Verein Pastorales Forum, Wien), “Hu -

manwissenschaftliche Grundlehrerausbildung” (Ludwig Boltzmann - Gesellschaft), “Dokumenta -

tion aktueller menschenrechtlicher Entwicklungen und Fragestellungen” (Ludwig Boltzmann -

Institut für Menschenrechte), “Roma und Sinti im Burgenland 1945 - 1999. Zur Situation einer

Volksgruppe” (im Genehmigungsverfahren) zu nennen.