4605/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4889/J - NR/1998, betreffend Leben, Gesundheit

und Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer, die die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen

am 18. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.        Was wird im Bereich Ihres Ressorts zur Verbesserung der geschilderten Situation

       unternommen?

 

Antwort:

 

Zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes von Kraftfahrzeugen können gemäß

§ 58 Kraftfahrgesetz - KFG die Bezirksverwaltungsbehörden jederzeit Fahrzeuge an Ort und

Stelle überprüfen. Diese Behörden unterliegen den Anordnungen der Länder, die zum Teil

eigene Prüfzüge zum Einsatz bringen und die Kontrolltätigkeit sicherstellen und koordinieren

müssen.

 

Zur Durchführung der EU Verordnungen Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter

Sozialvorschriften im Straßenverkehr und 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

wurden mit Erlass des ho. Ministeriums nach Kontaktnahme mit dem BMAS und dem BMI

Durchführungsbestimmungen für die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

und der Straßenaufsicht erlassen. Im Hinblick auf die Verpflichtung Österreichs gegenüber der

Europäischen Union, entsprechende Kontrollen nachzuweisen ist jede Verbesserung der

Effektivität der Kontrollen sinnvoll und nötig. Auch aus verkehrspolitischen Gründen tragen

effiziente Kontrollen zur Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrs -

trägern bei und verhindern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile.

 

Seitens der meinem Ressort unterstehenden Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge werden

folgende Kontrollen an Ort und Stelle durchgeführt:

 

- Mobile Fahrzeugprüfungen an Ort und Stelle

- Mobile Ladungsprüfungen an Ort und Stelle (Gefahrgut)

- Kontrollen zur Einhaltung der EU - VO 3820, 3821 (Fahrt -

  schreiberkontrollen)

 

Im Jahre 1997 wurden durch Einsatz der Prüfzüge der BPA 17.216 Fahrzeuge überprüft.

Darunter waren 7500 Lkw, 4760 Anhänger, 650 Busse, 4170 Pkw.

 

Bei weiteren 159 Spezialkontrollen wurden 475 Schaublätter auf vorhandene Mängel geprüft

und ausgewertet.

 

Zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften wurden durch eine mobile Laboreinheit 680 Fahr -

zeugladungen (insgesamt 6.860 Tonnen Gefahrgut) kontrolliert.

 

Hinsichtlich der Einhaltung der arbeitsrechtlichen, insbesondere der arbeitnehmerschutzrecht -

lichen Vorschriften ist im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr das

Verkehrs - Arbeitsinspektorat für die Kraftfahrbetriebe von PTA, ÖBB und einiger weiterer

Eisenbahnunternehmen zuständig. Ein wesentlicher Teil des Kraftwagenverkehrs betrifft in

diesen Unternehmen den Personenverkehr. In diesem Bereich erfolgen Kontrollen durch das

Verkehrs - Arbeitsinspektorat teilweise bereits im Rahmen der Erstellung der Diensteintei -

lungen. Zusätzlich wurde konkret auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften von Kraftfahr -

zeuglenkern abgestellt. Im Jahr 1997 wurden 66 Kontrollen in diesen Betrieben durchgeführt,

wobei 671 Arbeitstage von Lenkern überprüft wurden. Dabei wurden 45 Verstöße (teilweise im

Minutenbereich) festgestellt.

Kilometerabhängige Entlohnungen bestehen in diesen Unternehmen nicht.

 

2. u. 3.             Halten Sie ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen betroffenen Ressorts zur

           Lösung der aufgezeigten Probleme für notwendig?

 

           Wenn ja, inwieweit wird diese Kooperation mit den Dienststellen anderer betrof -

           fener Ressorts gepflogen?

 

Antwort:

 

Hinsichtlich der Durchführung der Kontrollen durch das in diesem Zusammenhang überwie -

gend betroffene Verkehrs - Arbeitsinspektorat ist dieses, wo immer dies erforderlich ist, auf ein

koordiniertes Vorgehen mit allen betroffenen Stellen bedacht. Bei der Beurteilung von Vor -

schriften bzw. bei legistischen Fragen besteht eine enge Kooperation einerseits mit dem

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie andererseits mit den Verkehrs -

behörden meines Ressorts (etwa mit der Obersten Eisenbahnbehörde).

 

4.        Wie stehen Sie zum Vorschlag der Gewerkschaft HTV, jedenfalls auf Landes -

           ebene eine Art Kontaktgremium für einen regelmäßigen gemeinsamen Erfah -

           rungsaustausch und für gemeinsame Aktionen im Bereich der Kontrollen der

           Einhaltung aller bestehenden rechtlichen Bestimmungen einzurichten?

 

Antwort:

 

Den Vorschlag der Gewerkschaft HTV halte ich für durchaus diskussionswürdig. Allerdings

sollte im Hinblick auf die bereits bestehenden Gremien, wie zB. die jährliche Konferenz der

Verkehrsreferenten der Bundesländer, auf bestehende Expertenbesprechungen zurückgegriffen

und diese entsprechend erweitert werden.

Für den Bereich des Verkehrs - Arbeitsinspektorats steht im übrigen eine ähnliche Regelung

schon derzeit in Geltung.

Gemäß § 4 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verkehrs - Arbeitsinspektion, BGBl. Nr.

650 / 1994, hat nämlich das Verkehrs - Arbeitsinspektorat in der Regel einmal jährlich in Angele -

genheiten seines Aufgabenbereiches eine Aussprache mit den Interessenvertretungen der


 

Arbeitgeber und der Arbeitnehmer abzuhalten. Diese Aussprachen sind teilweise mit den

Interessensvertretungen jeweils eines Bundeslandes und teilweise mit den Interessensvertretungen  auf Bundesebene abzuhalten. Im Rahmen dieser Kontakte zu den Sozialpartnern werden auch Fragen der Arbeitsbedingungen von Kraftfahrzeuglenkern besprochen.