4605/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4889/J - NR/1998, betreffend Leben, Gesundheit
und Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer, die die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen
am 18. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Was wird im Bereich Ihres Ressorts zur Verbesserung der geschilderten Situation
unternommen?
Antwort:
Zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes von Kraftfahrzeugen können gemäß
§ 58 Kraftfahrgesetz - KFG die Bezirksverwaltungsbehörden jederzeit Fahrzeuge an Ort und
Stelle überprüfen. Diese Behörden unterliegen den Anordnungen der Länder, die zum Teil
eigene Prüfzüge zum Einsatz bringen und die Kontrolltätigkeit sicherstellen und koordinieren
müssen.
Zur Durchführung der EU Verordnungen Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter
Sozialvorschriften im Straßenverkehr und 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
wurden mit Erlass des ho. Ministeriums nach
Kontaktnahme mit dem BMAS und dem BMI
Durchführungsbestimmungen für die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
und der Straßenaufsicht erlassen. Im Hinblick auf die Verpflichtung Österreichs gegenüber der
Europäischen Union, entsprechende Kontrollen nachzuweisen ist jede Verbesserung der
Effektivität der Kontrollen sinnvoll und nötig. Auch aus verkehrspolitischen Gründen tragen
effiziente Kontrollen zur Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrs -
trägern bei und verhindern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile.
Seitens der meinem Ressort unterstehenden Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge werden
folgende Kontrollen an Ort und Stelle durchgeführt:
- Mobile Fahrzeugprüfungen an Ort und Stelle
- Mobile Ladungsprüfungen an Ort und Stelle (Gefahrgut)
- Kontrollen zur Einhaltung der EU - VO 3820, 3821 (Fahrt -
schreiberkontrollen)
Im Jahre 1997 wurden durch Einsatz der Prüfzüge der BPA 17.216 Fahrzeuge überprüft.
Darunter waren 7500 Lkw, 4760 Anhänger, 650 Busse, 4170 Pkw.
Bei weiteren 159 Spezialkontrollen wurden 475 Schaublätter auf vorhandene Mängel geprüft
und ausgewertet.
Zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften wurden durch eine mobile Laboreinheit 680 Fahr -
zeugladungen (insgesamt 6.860 Tonnen Gefahrgut) kontrolliert.
Hinsichtlich der Einhaltung der arbeitsrechtlichen, insbesondere der arbeitnehmerschutzrecht -
lichen Vorschriften ist im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr das
Verkehrs - Arbeitsinspektorat für die Kraftfahrbetriebe von PTA, ÖBB und einiger weiterer
Eisenbahnunternehmen zuständig. Ein wesentlicher Teil des Kraftwagenverkehrs betrifft in
diesen Unternehmen den Personenverkehr. In diesem Bereich erfolgen Kontrollen durch das
Verkehrs - Arbeitsinspektorat teilweise bereits im Rahmen der Erstellung der Diensteintei -
lungen. Zusätzlich wurde konkret auf
die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften von Kraftfahr -
zeuglenkern abgestellt. Im Jahr 1997 wurden 66 Kontrollen in diesen Betrieben durchgeführt,
wobei 671 Arbeitstage von Lenkern überprüft wurden. Dabei wurden 45 Verstöße (teilweise im
Minutenbereich) festgestellt.
Kilometerabhängige Entlohnungen bestehen in diesen Unternehmen nicht.
2. u. 3. Halten Sie ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen betroffenen Ressorts zur
Lösung der aufgezeigten Probleme für notwendig?
Wenn ja, inwieweit wird diese Kooperation mit den Dienststellen anderer betrof -
fener Ressorts gepflogen?
Antwort:
Hinsichtlich der Durchführung der Kontrollen durch das in diesem Zusammenhang überwie -
gend betroffene Verkehrs - Arbeitsinspektorat ist dieses, wo immer dies erforderlich ist, auf ein
koordiniertes Vorgehen mit allen betroffenen Stellen bedacht. Bei der Beurteilung von Vor -
schriften bzw. bei legistischen Fragen besteht eine enge Kooperation einerseits mit dem
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie andererseits mit den Verkehrs -
behörden meines Ressorts (etwa mit der Obersten Eisenbahnbehörde).
4. Wie stehen Sie zum Vorschlag der Gewerkschaft HTV, jedenfalls auf Landes -
ebene eine Art Kontaktgremium für einen regelmäßigen gemeinsamen Erfah -
rungsaustausch und für gemeinsame Aktionen im Bereich der Kontrollen der
Einhaltung aller bestehenden rechtlichen Bestimmungen einzurichten?
Antwort:
Den Vorschlag der Gewerkschaft HTV halte ich für durchaus diskussionswürdig. Allerdings
sollte im Hinblick auf die bereits bestehenden Gremien, wie zB. die jährliche Konferenz der
Verkehrsreferenten der Bundesländer, auf bestehende Expertenbesprechungen zurückgegriffen
und diese entsprechend erweitert werden.
Für den Bereich des Verkehrs - Arbeitsinspektorats steht im übrigen eine ähnliche Regelung
schon derzeit in Geltung.
Gemäß § 4 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verkehrs - Arbeitsinspektion, BGBl. Nr.
650 / 1994, hat nämlich das Verkehrs - Arbeitsinspektorat in der Regel einmal jährlich in Angele -
genheiten seines Aufgabenbereiches eine Aussprache mit den Interessenvertretungen der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer abzuhalten. Diese Aussprachen sind teilweise mit den
Interessensvertretungen jeweils eines Bundeslandes und teilweise mit den Interessensvertretungen auf Bundesebene abzuhalten. Im Rahmen dieser Kontakte zu den Sozialpartnern werden auch Fragen der Arbeitsbedingungen von Kraftfahrzeuglenkern besprochen.