4614/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben am 18. September 1998 unter der Nr. 4903/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend die verzögerte Verlautbarung von Ver -

fassungsgerichtshof - Erkenntnissen durch das Bundeskanzleramt III gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Ich habe in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4429/J

darauf hingewiesen, daß der Kundmachung von Erkenntnissen des Verfas -

sungsgerichtshofes im Bundesgesetzblatt eine Reihe von Verwaltungsabläufen

vorausgeht und diese Vorgänge üblicherweise im Durchschnitt einen Zeitraum

von etwa drei Wochen in Anspruch nehmen. Bedauerlicherweise ist im vorlie -

genden Fall im Hinblick auf die besondere Arbeitssituation und die im fraglichen

Zeitraum erforderlichen Kundmachungen von Gesetzesbeschlüssen des Parla -

ments (so sind zwischen dem 21. und dem 24. Juli 1998 insgesamt 23 zum Teil

sehr umfangreiche Gesetzesbeschlüsse kundgemacht worden) die Verlaut -

barung des gegenständlichen Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes

erst am 29. Juli1998 erfolgt. Dieser Fall wurde jedoch zum Anlaß genommen,

alle beteiligten Stellen im Bundeskanzleramt neuerlich auf die in solchen Fällen

besondere Dringlichkeit der Kundmachung hinzuweisen.