4618/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4896/J - NR/1998 betreffend Vorgehen des
Bundesministers bei der Ernennung des Vorstandes des Instituts für zwischenmenschliche
Kommunikation in Innsbruck, die die Abgeordneten Dipl. - Vw. Dr. LUKESCH und Kollegen
am 18. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Warum änderte das Ministerium seine Rechtsmeinung innerhalb eines Viertel -
jahres und erklärte den zweiten Dreiervorschlag für gesetzwidrig?
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat in diesem Berufungsverfahren kei -
neswegs seine Rechtsmeinung geändert, da immer die Rechtsansicht vertreten wurde, daß nur
ein Besetzungsvorschlag vorliegen kann und ein aufsichtsbehördliches Verfahren gemäß § 5
UOG, welches bei Vorliegen entsprechender Mängel mit einem aufsichtsbehördlichen Be -
scheid endet, nicht fernmündlich abgehandelt werden kann.
2. Sind Sie bereit, unverzüglich eine neuerliche Ausschreibung dieses Dienstpostens
und die Einleitung eines neuen Beratungsverfahrens zu veranlassen?
Eine neuerliche Ausschreibung dieser Planstelle durch die in der Zwischenzeit zuständig ge -
wordene Naturwissenschaftliche
Fakultät der Universität Innsbruck wurde bereits veranlaßt.
3. Ist mit einer Studienzeitverzögerung in der Studienrichtung Psychologie und in den
Aufgabenbereichen des Instituts für zwischenmenschliche Kommunikation zu rech-
nen?
Seitens des Ressorts wurde versucht, eine rasche Besetzung der Planstelle herbeizuführen.
Eine Studienzeitverzögerung in der Studienrichtung Psychologie ist aus dieser Nichtbesetzung
der Planstelle nicht zu erwarten, da die Planstelle zuvor dem Senatsinstitut für zwischen -
menschliche Kommunikation zugeordnet war und nicht der Naturwissenschaftlichen Fakultät,
an der die Studienrichtung Psychologie eingerichtet ist. Im übrigen wurde Frau Dozent Dr. Eva
Bänninger - Huber in der Zwischenzeit zur Gastprofessorin bestellt.