4651/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abg. Johann Schuster und Kollegen

vom 8. Oktober 1998, Nr. 5040/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Statutarstädte

 

 

Es trifft zu, daß auch die Statutarstädte der im Behinderteneinstellungsgesetz

(BEinstG) verankerten Einstellungsverpflichtung nicht vollständig entsprechen. Al -

lerdings ist auch festzustellen, daß eine Reihe von Statutarstädten mehr behinderte

Menschen beschäftigen, als es das BEinstG vorschreibt.

 

Die der Beantwortung der Fragen zugrunde liegenden Daten betreffend die Pflicht -

zahlen, die tatsächlich besetzten Pflichtstellen sowie die Höhe der Ausgleichstaxe

beruhen auf Angaben der Bundessozialämter.

 

Die Anzahl der angeführten besetzten Pflichtstellen muß sich nicht in jedem, Fall mit

dem Betrag der Ausgleichstaxe in Relation setzen lassen, da allfällige gemäß § 9a

BEinstG gewährte Prämien auf die zu entrichtende Ausgleichstaxe angerechnet

werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß jene Statutarstädte,

bei welchen in der Rubrik "Ausgleichstaxe" " * " vermerkt ist, Prämien bezogen ha -

ben.

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die berechneten Werte für die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten Pflichtstellen

sowie die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe der einzelnen Statutarstädte für

die Kalenderjahre 1995, 1996 und 1997 ergeben sich aus der folgenden Aufstellung.

Hinsichtlich der Statutarstädte, für die keine Daten aufgelistet sind, liegen zum ge -

genwärtigen Zeitpunkt aufgrund der umfangreichen Ermittlungsverfahren noch keine

rechtskräftigen Bescheide vor.

 

 

Berechnungswerte für die Kalenderjahre 1995, 1996 und 1997

 

BL

 Statutarstädte

 Pflichtzahl

Pflichtstellen

besetzt

 Ausgleichstaxe

Wien

 Wien

   2.892

   2.922

   ------

    2.084

    2.115

    -------

 17.512.824

 18.091.046

-----

NO.

 Krems

 41

42

42

 39

 40

 42

 46.080

 39.200

 0

 

St. Pölten

 116

121

122

 75

 77

 85

 871.956

 940.287

 903.460

 

Waidhofen/Ybbs

  15

16

17

 15

 16

 17

 0

 0

 0


 

 

Wr. Neustadt

 83

85

87

 53

 67

 83

 677.760

 388.080

 35.820

Bgld.

 Eisenstadt

 7

7

8

 5

 4

 5

 51.840

 80.360

 79.600

 

Rust

 0

1

1

 1

 2

 2

 *

 *

 *

OÖ.

 Linz

 198

194

193

 198

 194

 193

 *

 *

 *

 

Steyr

 36

35

35

 36

 35

 35

 *

 *

 *

 

Wels

 49

49

51

 49

 49

 51

 *

 *

 *

Sbg.

 Salzburg

 126

122

121

 97

 98

 93

 641.710

 544.506

 655.063

Tirol

 Innsbruck

 80

77

75

 50

 52

 56

 695.040

 578.200

 439.790

Stmk.

 Graz

 126

123

-----

 126

 123

 -----

 *

 *

 -----


 

Kärnten

 Klagenfurt

 104

103

106

 103

 103

 106

 *

 *

 *

 

Villach

 40

41

42

 40

 41

 38

 *

 *

 45.815

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Grundsätzlich möchte ich anführen, daß ich mich selbstverständlich darum bemühe,

daß den Vorschriften des BEinstG im Bereich der öffentlichen Verwaltung noch stär -

ker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Menschen auf -

genommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in

dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt. Demnach ist es mein Be -

streben, daß insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Bereiches, beispielsweise

auch Statutarstädte, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, Behinderte zu

beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.

 

Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Städte und Gemeinden ist es mir jedoch

nicht möglich, auf den Umfang, in dem behinderte Menschen tatsächlich eingestellt

werden, direkten Einfluß zu nehmen.

 

Allgemein möchte ich jedoch festhalten, daß durch meine Aufklärungs - und lnforma -

tionsarbeit die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den

letzten Jahren stets gestiegen ist.

 

Ungeachtet dieses positiven Umstandes und trotz aller bisher unternommenen An -

strengungen ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen generell je -

doch in den letzten Jahren überproportional angestiegen.

Diese Tatsache veranlaßte die Bundesregierung, im Nationalen Aktionsplan für Be -

schäftigung unter einem besonderen Schwerpunkt eine Reihe von Maßnahmen zur

verstärkten Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben vorzusehen.

Deren Umsetzung erfordert eine Novelle des BEinstG, die von der Bundesregierung

bereits dem Parlament zugeleitet wurde. im gegebenen Zusammenhang möchte ich

insbesondere auf den geplanten Wegfall der bestehenden Ausnahmebestimmungen

hinsichtlich der Beschäftigung begünstigter Behinderter für die Gebietskörper -

schaften verweisen.