4651/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abg. Johann Schuster und Kollegen
vom 8. Oktober 1998, Nr. 5040/J,
betreffend die Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Statutarstädte
Es trifft zu, daß auch die Statutarstädte der im Behinderteneinstellungsgesetz
(BEinstG) verankerten Einstellungsverpflichtung nicht vollständig entsprechen. Al -
lerdings ist auch festzustellen, daß eine Reihe von Statutarstädten mehr behinderte
Menschen beschäftigen, als es das BEinstG vorschreibt.
Die der Beantwortung der Fragen zugrunde liegenden Daten betreffend die Pflicht -
zahlen, die tatsächlich besetzten Pflichtstellen sowie die Höhe der Ausgleichstaxe
beruhen auf Angaben der Bundessozialämter.
Die Anzahl der angeführten besetzten Pflichtstellen muß sich nicht in jedem, Fall mit
dem Betrag der Ausgleichstaxe in Relation setzen lassen, da allfällige gemäß § 9a
BEinstG gewährte Prämien auf die zu entrichtende Ausgleichstaxe angerechnet
werden. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, daß jene Statutarstädte,
bei welchen in der Rubrik "Ausgleichstaxe" " * " vermerkt ist, Prämien bezogen ha -
ben.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die berechneten Werte für die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten Pflichtstellen
sowie die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe der einzelnen Statutarstädte für
die Kalenderjahre 1995, 1996 und 1997 ergeben sich aus der folgenden Aufstellung.
Hinsichtlich der Statutarstädte, für die keine Daten aufgelistet sind, liegen zum ge -
genwärtigen Zeitpunkt aufgrund der umfangreichen Ermittlungsverfahren noch keine
rechtskräftigen Bescheide vor.
Berechnungswerte für die Kalenderjahre 1995, 1996 und 1997
BL |
Statutarstädte |
Pflichtzahl |
Pflichtstellen besetzt |
Ausgleichstaxe |
Wien |
Wien |
2.892 2.922 ------ |
2.084 2.115 ------- |
17.512.824 18.091.046 ----- |
NO. |
Krems |
41 42 42 |
39 40 42 |
46.080 39.200 0 |
|
St. Pölten |
116 121 122 |
75 77 85 |
871.956 940.287 903.460 |
|
Waidhofen/Ybbs |
15 16 17 |
15 16 17 |
0 0 0 |
|
Wr. Neustadt |
83 85 87 |
53 67 83 |
677.760 388.080 35.820 |
Bgld. |
Eisenstadt |
7 7 8 |
5 4 5 |
51.840 80.360 79.600 |
|
Rust |
0 1 1 |
1 2 2 |
* * * |
OÖ. |
Linz |
198 194 193 |
198 194 193 |
* * * |
|
Steyr |
36 35 35 |
36 35 35 |
* * * |
|
Wels |
49 49 51 |
49 49 51 |
* * * |
Sbg. |
Salzburg |
126 122 121 |
97 98 93 |
641.710 544.506 655.063 |
Tirol |
Innsbruck |
80 77 75 |
50 52 56 |
695.040 578.200 439.790 |
Stmk. |
Graz |
126 123 ----- |
126 123 ----- |
* * ----- |
Kärnten |
Klagenfurt |
104 103 106 |
103 103 106 |
* * * |
|
Villach |
40 41 42 |
40 41 38 |
* * 45.815 |
Zu den Fragen 4 und 5:
Grundsätzlich möchte ich anführen, daß ich mich selbstverständlich darum bemühe,
daß den Vorschriften des BEinstG im Bereich der öffentlichen Verwaltung noch stär -
ker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Menschen auf -
genommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in
dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt. Demnach ist es mein Be -
streben, daß insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Bereiches, beispielsweise
auch Statutarstädte, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, Behinderte zu
beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.
Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Städte und Gemeinden ist es mir jedoch
nicht möglich, auf den Umfang, in dem behinderte Menschen tatsächlich eingestellt
werden, direkten Einfluß zu nehmen.
Allgemein möchte ich jedoch festhalten, daß durch meine Aufklärungs - und lnforma -
tionsarbeit die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den
letzten Jahren stets gestiegen ist.
Ungeachtet dieses positiven Umstandes und trotz aller bisher unternommenen An -
strengungen ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen generell je -
doch in den letzten Jahren
überproportional angestiegen.
Diese Tatsache veranlaßte die Bundesregierung, im Nationalen Aktionsplan für Be -
schäftigung unter einem besonderen Schwerpunkt eine Reihe von Maßnahmen zur
verstärkten Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben vorzusehen.
Deren Umsetzung erfordert eine Novelle des BEinstG, die von der Bundesregierung
bereits dem Parlament zugeleitet wurde. im gegebenen Zusammenhang möchte ich
insbesondere auf den geplanten Wegfall der bestehenden Ausnahmebestimmungen
hinsichtlich der Beschäftigung begünstigter Behinderter für die Gebietskörper -
schaften verweisen.