4660/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4983/J-NR/ 1998, betreffend Behindertenpark -

plätze, die die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am 7. Oktober 1998 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg erlaube ich mir zu den Fragepunkten 1 bis 5 festzuhalten, daß aufgrund der öster -

reichischen Bundesverfassung die Gesetzgebung in Angelegenheiten der Straßenpolizei dem

Bund und die Vollziehung den Ländern obliegt. Bei der Vergabe von Behindertenausweisen

sowie bei der Schaffung von Behindertenparkplätzen sind zudem in der Regel jeweils unter -

schiedliche Landesbehörden zuständig. Aus diesen Gründen liegen mir grundsätzlich keine

Statistiken über genaue Vollziehungstätigkeiten vor. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich jedoch

die Landesregierungen um Auskunft ersucht. Trotzdem war es hinsichtlich einiger Fragen nicht

möglich, konkrete Zahlen zu erheben, da selbst die erstinstanzlichen Behörden über bestimmte

Tatsachen keine Aufzeichnungen führen; ich darf hiezu auf die Antworten zu den einzelnen

Fragen verweisen.

 

1.      Wie viele Behindertenparkplätze gibt es bundesweit? Nach welchem Ver -

         teilungsschlüssel werden Behindertenparkplätze vergeben?

 

Antwort:

In Wien bestehen per 19. Oktober 1998 1116 Stellplätze für § 29b - Ausweisinhaber; weitere

Zahlen liegen aus den Ländern Kärnten (346 Behindertenparkplätze), Tirol (453 Behinderten -

parkplätze) und Oberösterreich (715 Behindertenparkplätze, wobei mehrere Bezirksverwal -

tungsbehörden keine Angaben darüber machen können, die tatsächliche Zahl daher viel höher

liegen müßte) vor.

Die Verordnung der Behindertenparkplätze erfolgt nicht nach einem "Verteilungsschlüssel",

sondern in den in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 43 Abs. 1 lit.

d StVO).

 

2. und 4. Wie viele Personen sind im Besitz eines Behinderten - Ausweises nach § 29b

                StVO?

               

                Wie viele Behinderten - Ausweise nach § 29b StVO wurden in den Jahren 1995,

                1996 und 1997 ausgestellt?

 

Antwort:

Nach Bundesländern getrennt ergibt sich folgendes Bild:

 

Wien: Im Zeitraum 1990 bis 1997 wurden insgesamt 1836 Ausweise ausgestellt (davon 1075

Ausweise im Zeitraum 1995 bis 1997).

 

 

Oberösterreich: insgesamt 8421 Ausweise (1995: 1382; 1996: 1370; 1997: 1449)

 

 

Niederösterreich: eine Gesamtzahl ist nicht verfügbar (1995: 1066; 1996: 1196; 1997: 1145)

 

 

Burgenland: insgesamt 1359 Ausweise

 

 

Salzburg: insgesamt ca. 3500 Ausweise

 

 

Vorarlberg: insgesamt 1651 Ausweise (1995: 146; 1996: 162; 1997: 161)

 

 

Kärnten: insgesamt 4771 Ausweise (1995: 418; 1996: 284; 1997: 427)

 

 

Tirol: insgesamt 2979 Ausweise (1995: 262; 1996: 265; 1997: 289).

 

 

Für die Steiermark sind nur Angaben für im Zeitraum 1.1. bis 31.7.1998 ausgestellte Ausweise

(512 Ausweise) möglich.

 

 

3. und 5. Wie groß ist der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewegung auf einen

                Rollstuhl angewiesen sind?

 

                Wie groß ist jeweils der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewegung auf

                einen Rollstuhl angewiesen sind?

 

Antwort:

Nach dem Gesetz ist eine Unterscheidung zwischen Rollstuhlfahrern und anderen, dauernd

stark gehbehinderten Personen nicht erforderlich. Angaben über den Anteil derjenigen Perso -

nen, die zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, würden daher erfordern, daß

jeder einzelne Antrag auf Ausstellung eines Behindertenausweises gemäß § 29b StVO noch -

mals dahingehend eingesehen werden müßte. Angesichts der aus der Antwort auf die Fragen

2 und 4 ersichtlichen großen Zahl von Ausweisinhabern war eine derartige Überprüfung nicht

durchführbar. Seitens der Länder wird jedoch der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewe -

gung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, an der Gesamtzahl der Ausweisinhaber auf 2% bis

20 % geschätzt.

 

6.           Wann ist das Problem einer zu geringen Anzahl von Behindertenparkplätzen

              für Rollstuhlfahrer an Sie herangetragen worden?

 

Antwort:

Im Rahmen der ersten Sitzung der Unterarbeitsgruppe Mobilität der auf Wunsch des Herrn

Bundeskanzlers beim Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst eingerichteten Arbeitsgruppe zur

Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen

wurde erstmals das Problem des größeren Platzbedarfs von Rollstuhlfahrern an mein Ressort

herangetragen. Die Anfrage 4904/J - NR/1998 der Frau Abgeordneten Haidlmayer befaßte sich

darüber hinaus auch mit der Frage der Anzahl der Behindertenparkplätze. Etwa zur selben Zeit

hat sich auch der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs diesbezüglich an mich

gewendet.

 

7. und 8. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, zwei Kategorien von § 29b - Ausweisen (je für

                Gehbehinderte, die einen Rollstuhl benötigen, und für jene, die nicht darauf

                angewiesen sind) zu schaffen, um zu gewährleisten, daß die extrabreiten Behin -

                dertenparkplätze jenen zur Verfügung stehen, die nachweislich beim Ein - und

                Aussteigen einen übergroßen Seitenabstand benötigen?

            Halten Sie eine andere Vorgangsweise zur Lösung dieses Problems für zielfüh -

             render? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Am 4. Juni 1998 erging eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union betreffend einen

Parkausweis für Behinderte (98/376/EG), mit der das Aussehen von Behindertenausweisen

vereinheitlicht werden soll. Ziel dieser Empfehlung ist es, daß behinderte Menschen, die in

einem Mitgliedstaat solch einen Ausweis erlangen, auch in anderen Mitgliedstaaten die dort für

behinderte Menschen mit einem derartigen Ausweis verknüpften Begünstigungen ohne Proble -

me in Anspruch nehmen können. Die Einführung eines weiteren Zeichens (neben dem Roh -

stuhlsymbol) für einen Behindertenausweis würde dessen Inhaber vor allein im Ausland

benachteiligen, da die gegenständliche Empfehlung von einem einheitlichen Ausweis mit dem

Rollstuhlsymbol ausgeht, Ausweise mit anderen Symbolen aber auf Schwierigkeiten hinsicht -

lich der Anerkennung stoßen würden. Die Schaffung von zwei unterschiedlichen Ausweismo -

dellen halte ich daher aus diesen Gründen für nicht zweckmäßig.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeiten der Unterarbeitsgruppe Mobilität noch

nicht abgeschlossen wurden. Da in diesem Gremium auch eine allfällige Ausdehnung des

Berechtigtenkreises im Sinne des § 29b StVO auf blinde und schwerbehinderte Menschen

diskutiert wird, sollten die Ergebnisse vor möglichen weiteren Schritten jedenfalls abgewartet

werden.

Darüber hinaus würde auch die Schaffung verschiedener Ausweise der grundsätzlichen Park -

raumnot nicht abhelfen. Ich halte es daher für wichtiger und sachdienlicher, neue Behinderten -

parkplätze zu schaffen und den zusätzlichen Raumbedarf von Rollstuhlfahrern generell bei der

Planung mit einzubeziehen. Die Schaffung von Behindertenparkplätzen ist primär ein städte -

bauliches und kein rechtliches Problem, wobei aber nur letzteres im Rahmen der in meinen

Zuständigkeitsbereich fallenden Straßenverkehrsordnung geregelt werden könnte. Da mir die

Schaffung von zusätzlichem Parkraum für behinderte Menschen jedoch ein wichtiges Anliegen

ist, sind bereits die Mitarbeiter meines Ressorts mit dem Hinweis auf die steigende Notwendig -

keit der Schaffung von ausreichendem und den Bedürfnissen entsprechendem Parkraum für

behinderte Menschen an die Landesregierungen herangetreten.