4660/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4983/J-NR/ 1998, betreffend Behindertenpark -
plätze, die die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am 7. Oktober 1998 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg erlaube ich mir zu den Fragepunkten 1 bis 5 festzuhalten, daß aufgrund der öster -
reichischen Bundesverfassung die Gesetzgebung in Angelegenheiten der Straßenpolizei dem
Bund und die Vollziehung den Ländern obliegt. Bei der Vergabe von Behindertenausweisen
sowie bei der Schaffung von Behindertenparkplätzen sind zudem in der Regel jeweils unter -
schiedliche Landesbehörden zuständig. Aus diesen Gründen liegen mir grundsätzlich keine
Statistiken über genaue Vollziehungstätigkeiten vor. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich jedoch
die Landesregierungen um Auskunft ersucht. Trotzdem war es hinsichtlich einiger Fragen nicht
möglich, konkrete Zahlen zu erheben, da selbst die erstinstanzlichen Behörden über bestimmte
Tatsachen keine Aufzeichnungen führen; ich darf hiezu auf die Antworten zu den einzelnen
Fragen verweisen.
1. Wie viele Behindertenparkplätze gibt es bundesweit? Nach welchem Ver -
teilungsschlüssel werden Behindertenparkplätze vergeben?
Antwort:
In Wien bestehen per 19. Oktober 1998 1116
Stellplätze für § 29b - Ausweisinhaber; weitere
Zahlen liegen aus den Ländern Kärnten (346 Behindertenparkplätze), Tirol (453 Behinderten -
parkplätze) und Oberösterreich (715 Behindertenparkplätze, wobei mehrere Bezirksverwal -
tungsbehörden keine Angaben darüber machen können, die tatsächliche Zahl daher viel höher
liegen müßte) vor.
Die Verordnung der Behindertenparkplätze erfolgt nicht nach einem "Verteilungsschlüssel",
sondern in den in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 43 Abs. 1 lit.
d StVO).
2. und 4. Wie viele Personen sind im Besitz eines Behinderten - Ausweises nach § 29b
StVO?
Wie viele Behinderten - Ausweise nach § 29b StVO wurden in den Jahren 1995,
1996 und 1997 ausgestellt?
Antwort:
Nach Bundesländern getrennt ergibt sich folgendes Bild:
Wien: Im Zeitraum 1990 bis 1997 wurden insgesamt 1836 Ausweise ausgestellt (davon 1075
Ausweise im Zeitraum 1995 bis 1997).
Oberösterreich: insgesamt 8421 Ausweise (1995: 1382; 1996: 1370; 1997: 1449)
Niederösterreich: eine Gesamtzahl ist nicht verfügbar (1995: 1066; 1996: 1196; 1997: 1145)
Burgenland: insgesamt 1359 Ausweise
Salzburg: insgesamt ca. 3500 Ausweise
Vorarlberg: insgesamt 1651 Ausweise (1995: 146; 1996: 162; 1997: 161)
Kärnten: insgesamt 4771 Ausweise (1995: 418; 1996: 284; 1997: 427)
Tirol: insgesamt 2979 Ausweise (1995: 262; 1996: 265; 1997: 289).
Für die Steiermark sind nur Angaben
für im Zeitraum 1.1. bis 31.7.1998 ausgestellte Ausweise
(512 Ausweise) möglich.
3. und 5. Wie groß ist der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewegung auf einen
Rollstuhl angewiesen sind?
Wie groß ist jeweils der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewegung auf
einen Rollstuhl angewiesen sind?
Antwort:
Nach dem Gesetz ist eine Unterscheidung zwischen Rollstuhlfahrern und anderen, dauernd
stark gehbehinderten Personen nicht erforderlich. Angaben über den Anteil derjenigen Perso -
nen, die zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, würden daher erfordern, daß
jeder einzelne Antrag auf Ausstellung eines Behindertenausweises gemäß § 29b StVO noch -
mals dahingehend eingesehen werden müßte. Angesichts der aus der Antwort auf die Fragen
2 und 4 ersichtlichen großen Zahl von Ausweisinhabern war eine derartige Überprüfung nicht
durchführbar. Seitens der Länder wird jedoch der Anteil derjenigen Personen, die zur Fortbewe -
gung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, an der Gesamtzahl der Ausweisinhaber auf 2% bis
20 % geschätzt.
6. Wann ist das Problem einer zu geringen Anzahl von Behindertenparkplätzen
für Rollstuhlfahrer an Sie herangetragen worden?
Antwort:
Im Rahmen der ersten Sitzung der Unterarbeitsgruppe Mobilität der auf Wunsch des Herrn
Bundeskanzlers beim Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst eingerichteten Arbeitsgruppe zur
Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen
wurde erstmals das Problem des größeren Platzbedarfs von Rollstuhlfahrern an mein Ressort
herangetragen. Die Anfrage 4904/J - NR/1998 der Frau Abgeordneten Haidlmayer befaßte sich
darüber hinaus auch mit der Frage der Anzahl der Behindertenparkplätze. Etwa zur selben Zeit
hat sich auch der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs diesbezüglich an mich
gewendet.
7. und 8. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, zwei Kategorien von § 29b - Ausweisen (je für
Gehbehinderte, die einen Rollstuhl benötigen, und für jene, die nicht darauf
angewiesen sind) zu schaffen, um zu gewährleisten, daß die extrabreiten Behin -
dertenparkplätze jenen zur Verfügung stehen, die nachweislich beim Ein - und
Aussteigen einen übergroßen Seitenabstand benötigen?
Halten Sie eine andere Vorgangsweise zur Lösung dieses Problems für zielfüh -
render? Wenn ja, welche?
Antwort:
Am 4. Juni 1998 erging eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union betreffend einen
Parkausweis für Behinderte (98/376/EG), mit der das Aussehen von Behindertenausweisen
vereinheitlicht werden soll. Ziel dieser Empfehlung ist es, daß behinderte Menschen, die in
einem Mitgliedstaat solch einen Ausweis erlangen, auch in anderen Mitgliedstaaten die dort für
behinderte Menschen mit einem derartigen Ausweis verknüpften Begünstigungen ohne Proble -
me in Anspruch nehmen können. Die Einführung eines weiteren Zeichens (neben dem Roh -
stuhlsymbol) für einen Behindertenausweis würde dessen Inhaber vor allein im Ausland
benachteiligen, da die gegenständliche Empfehlung von einem einheitlichen Ausweis mit dem
Rollstuhlsymbol ausgeht, Ausweise mit anderen Symbolen aber auf Schwierigkeiten hinsicht -
lich der Anerkennung stoßen würden. Die Schaffung von zwei unterschiedlichen Ausweismo -
dellen halte ich daher aus diesen Gründen für nicht zweckmäßig.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeiten der Unterarbeitsgruppe Mobilität noch
nicht abgeschlossen wurden. Da in diesem Gremium auch eine allfällige Ausdehnung des
Berechtigtenkreises im Sinne des § 29b StVO auf blinde und schwerbehinderte Menschen
diskutiert wird, sollten die Ergebnisse vor möglichen weiteren Schritten jedenfalls abgewartet
werden.
Darüber hinaus würde auch die Schaffung verschiedener Ausweise der grundsätzlichen Park -
raumnot nicht abhelfen. Ich halte es daher für wichtiger und sachdienlicher, neue Behinderten -
parkplätze zu schaffen und den zusätzlichen Raumbedarf von Rollstuhlfahrern generell bei der
Planung mit einzubeziehen. Die Schaffung von Behindertenparkplätzen ist primär ein städte -
bauliches und kein rechtliches Problem, wobei aber nur letzteres im Rahmen der in meinen
Zuständigkeitsbereich fallenden Straßenverkehrsordnung geregelt werden könnte. Da mir die
Schaffung von zusätzlichem Parkraum für behinderte Menschen jedoch ein wichtiges Anliegen
ist, sind bereits die Mitarbeiter meines Ressorts mit dem Hinweis auf die steigende Notwendig -
keit der Schaffung von ausreichendem und den Bedürfnissen entsprechendem Parkraum für
behinderte Menschen an die Landesregierungen herangetreten.