4663/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Feurstein und Kollegen an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Gewährung
von Leistungen des Unterstützungsfonds für psychotherapeutische Behandlungen
(Nr.4975/J).
In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage halte ich
nach Einholung von Stellungnahmen der Niederösterreichischen, der Oberöster -
reichischen und der Wiener Gebietskrankenkasse sowie der Versicherungsanstalt
des österreichischen Bergbaues zunächst grundsätzlich Folgendes fest:
Bei den Leistungen aus dem Unterstützungsfonds eines Krankenver -
sicherungsträgers handelt es sich bekanntermaßen um Leistungen, die auf frei -
williger Basis beruhen und deren Gewährung somit im ausschließlichen Ermessen
des jeweiligen Versicherungsträgers liegt. Es ist somit meiner Auffassung nach
jedenfalls gesetzeskonform und damit zulässig, wenn ein Krankenversicherungs -
träger die Übernahme der Kosten für einen Teilbereich der in diesem Zusam -
menhang in Betracht kommenden Leistungen aus grundsätzlichen Überlegungen
generell und schon von vornherein (durch Fassung eines entsprechenden Grund -
satzbeschlusses) ablehnt.
Zur Frage 1:
Nach dem derzeitigen Stand lehnen von den in Rede stehenden Krankenver -
sicherungsträgern lediglich die Wiener Gebietskrankenkasse und die Niederöster -
reichische Gebietskrankenkasse die Gewährung von Mitteln aus dem Unter -
stützungsfonds für Leistungen der Psychotherapie ab. Beide Gebietskrankenkassen
haben hinsichtlich dieser Vorgangsweise jedoch (Grundsatz)Beschlüsse gefasst,
weshalb die in diesem Zusammenhang von den anfragenden Abgeordneten ver -
wendete Formulierung "überhaupt
nicht behandeln" zu relativieren ist.
ZurFrage2:
Wie von mir bereits zur Frage 1 ausgeführt, gewähren nur zwei der genannten
Krankenversicherungsträger keine Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.
Die Wiener Gebietskrankenkasse verweist darauf, dass sie in ihren Gesund -
heitszentren Wien Mitte, Wien Mariahilf und Wien Süd und in vier Bezirksstellen
psychotherapeutische Behandlungen gegen Vorlage eines Facharztkrankenkassen -
schecks oder auf Grund einer Überweisung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin
kostenlos durchführt und somit für die Versicherten ausreichend Möglichkeiten für
die kostenfreie Inanspruchnahme dieser Leistungen gegeben sind. Die Gewährung
von Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Kasse hält die Wiener Gebiets -
krankenkasse daher nicht für erforderlich. Ergänzend weist diese Kasse in diesem
Zusammenhang aber auch darauf hin, dass sie in jenen Fällen, in denen Be -
handlungen durch einen nicht - ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden,
gegen Vorlage einer saldierten Rechnung einen Kostenzuschuss gemäß der
Krankenkassensatzung leistet.
Die (derzeitige) Auffassung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse
läßt sich damit zusammenfassen, dass durch die Gewährung von Leistungen aus
dem Unterstützungsfonds seitens der Kasse die Vertragsverhandlungen mit den
Psychotherapeuten zur Erbringung dieser Leistung als Sachleistung zu Gunsten der
Versicherten weiter erschwert bzw. auch untergraben werden könnten. Nach
Meinung dieser Kasse hätten die Psychotherapeuten nämlich mit dem Wissen, dass
diese Leistungen aus dem Unterstützungsfonds ohnehin refundiert werden, keinen
Anreiz mehr zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen mit der gesetzlichen
Krankenversicherung auf diesem Gebiet. Im weiteren geht die Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse auch davon aus, dass die Psychotherapeuten angesichts des
Wissens um die Kostenübernahme aus dem Unterstützungsfonds des Versiche -
rungsträgers tendenziell erhöhte Tarife für die Leistungen der Psychotherapie
verlangen würden, was letztendlich ebenfalls nicht dem Sinn und Zweck einer
solchen Leistung entspräche. Dessen ungeachtet steht diese Kasse allerdings
(auch) in diesem Zusammenhang in ständigem Kontakt mit der Landesverband für
Psychotherapie und schließt nicht aus, dass diese Gespräche eine Basis ergeben
könnten, die eine diesbezügliche Kostenübernahme für künftige Fällen ermöglicht.
Der Vollständigkeit halber sei dazu noch ergänzend bemerkt, dass auch die Nieder -
österreichische Gebietskrankenkasse
bei Erfüllung der entsprechenden Voraus -
setzungen Kostenzuschüsse für diese Leistungen gemäß den Bestimmungen der
Kassensatzung leistet.
Zur Frage 3:
Bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues wurde im Jahre
1997 kein Antrag für eine diesbezügliche Leistung aus dem Unterstützungsfonds
gestellt, im Jahre 1998 gab es erst einen Antrag, der auch positiv erledigt wurde.
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat im Jahre 1998 (Stand September)
93 Anträge auf eine Beihilfe für Leistungen der Psychotherapie aus dem Unter -
stützungsfonds behandelt. Davon wurde in 80 Fällen positiv entschieden. Dazu ist
jedoch zu bemerken, dass nach einer ergänzend eingeholten Auskunft der Ober -
österreichischen Gebietskrankenkasse Anträge auf derartige Leistungen erstmals
Ende 1997 gestellt wurden, nachdem die Kasse von sich aus auf diese Möglichkeit
aufmerksam gemacht hatte. Über diese Fälle bzw. die noch 1997 gestellten Anträge
und von den Versicherten diesbezüglich getragenen Aufwendungen ist daher im
Jahre 1998 entschieden worden. Diese Anträge wurden deshalb auch den oben
genannten Zahlen für dieses Jahr zugerechnet.
Zur Frage 4:
In Beantwortung dieser Frage darf ich auf die einleitenden Ausführungen
verweisen.