4663/AB XX.GP

 

                                                                       Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Feurstein und Kollegen an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Gewährung

von Leistungen des Unterstützungsfonds für psychotherapeutische Behandlungen

(Nr.4975/J).

 

            In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage halte ich

nach Einholung von Stellungnahmen der Niederösterreichischen, der Oberöster -

reichischen und der Wiener Gebietskrankenkasse sowie der Versicherungsanstalt

des österreichischen Bergbaues zunächst grundsätzlich Folgendes fest:

            Bei den Leistungen aus dem Unterstützungsfonds eines Krankenver -

sicherungsträgers handelt es sich bekanntermaßen um Leistungen, die auf frei -

williger Basis beruhen und deren Gewährung somit im ausschließlichen Ermessen

des jeweiligen Versicherungsträgers liegt. Es ist somit meiner Auffassung nach

jedenfalls gesetzeskonform und damit zulässig, wenn ein Krankenversicherungs -

träger die Übernahme der Kosten für einen Teilbereich der in diesem Zusam -

menhang in Betracht kommenden Leistungen aus grundsätzlichen Überlegungen

generell und schon von vornherein (durch Fassung eines entsprechenden Grund -

satzbeschlusses) ablehnt.

           Zur Frage 1:

           Nach dem derzeitigen Stand lehnen von den in Rede stehenden Krankenver -

sicherungsträgern lediglich die Wiener Gebietskrankenkasse und die Niederöster -

reichische Gebietskrankenkasse die Gewährung von Mitteln aus dem Unter -

stützungsfonds für Leistungen der Psychotherapie ab. Beide Gebietskrankenkassen

haben hinsichtlich dieser Vorgangsweise jedoch (Grundsatz)Beschlüsse gefasst,

weshalb die in diesem Zusammenhang von den anfragenden Abgeordneten ver -

wendete Formulierung "überhaupt nicht behandeln" zu relativieren ist.

            ZurFrage2:

            Wie von mir bereits zur Frage 1 ausgeführt, gewähren nur zwei der genannten

Krankenversicherungsträger keine Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.

           Die Wiener Gebietskrankenkasse verweist darauf, dass sie in ihren Gesund -

heitszentren Wien Mitte, Wien Mariahilf und Wien Süd und in vier Bezirksstellen

psychotherapeutische Behandlungen gegen Vorlage eines Facharztkrankenkassen -

schecks oder auf Grund einer Überweisung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin

kostenlos durchführt und somit für die Versicherten ausreichend Möglichkeiten für

die kostenfreie Inanspruchnahme dieser Leistungen gegeben sind. Die Gewährung

von Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Kasse hält die Wiener Gebiets -

krankenkasse daher nicht für erforderlich. Ergänzend weist diese Kasse in diesem

Zusammenhang aber auch darauf hin, dass sie in jenen Fällen, in denen Be -

handlungen durch einen nicht - ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden,

gegen Vorlage einer saldierten Rechnung einen Kostenzuschuss gemäß der

Krankenkassensatzung leistet.

           Die (derzeitige) Auffassung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse

läßt sich damit zusammenfassen, dass durch die Gewährung von Leistungen aus

dem Unterstützungsfonds seitens der Kasse die Vertragsverhandlungen mit den

Psychotherapeuten zur Erbringung dieser Leistung als Sachleistung zu Gunsten der

Versicherten weiter erschwert bzw. auch untergraben werden könnten. Nach

Meinung dieser Kasse hätten die Psychotherapeuten nämlich mit dem Wissen, dass

diese Leistungen aus dem Unterstützungsfonds ohnehin refundiert werden, keinen

Anreiz mehr zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen mit der gesetzlichen

Krankenversicherung auf diesem Gebiet. Im weiteren geht die Niederösterreichische

Gebietskrankenkasse auch davon aus, dass die Psychotherapeuten angesichts des

Wissens um die Kostenübernahme aus dem Unterstützungsfonds des Versiche -

rungsträgers tendenziell erhöhte Tarife für die Leistungen der Psychotherapie

verlangen würden, was letztendlich ebenfalls nicht dem Sinn und Zweck einer

solchen Leistung entspräche. Dessen ungeachtet steht diese Kasse allerdings

(auch) in diesem Zusammenhang in ständigem Kontakt mit der Landesverband für

Psychotherapie und schließt nicht aus, dass diese Gespräche eine Basis ergeben

könnten, die eine diesbezügliche Kostenübernahme für künftige Fällen ermöglicht.

Der Vollständigkeit halber sei dazu noch ergänzend bemerkt, dass auch die Nieder -

österreichische Gebietskrankenkasse bei Erfüllung der entsprechenden Voraus -

setzungen Kostenzuschüsse für diese Leistungen gemäß den Bestimmungen der

Kassensatzung leistet.

            Zur Frage 3:

            Bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues wurde im Jahre

1997 kein Antrag für eine diesbezügliche Leistung aus dem Unterstützungsfonds

gestellt, im Jahre 1998 gab es erst einen Antrag, der auch positiv erledigt wurde.

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat im Jahre 1998 (Stand September)

93 Anträge auf eine Beihilfe für Leistungen der Psychotherapie aus dem Unter -

stützungsfonds behandelt. Davon wurde in 80 Fällen positiv entschieden. Dazu ist

jedoch zu bemerken, dass nach einer ergänzend eingeholten Auskunft der Ober -

österreichischen Gebietskrankenkasse Anträge auf derartige Leistungen erstmals

Ende 1997 gestellt wurden, nachdem die Kasse von sich aus auf diese Möglichkeit

aufmerksam gemacht hatte. Über diese Fälle bzw. die noch 1997 gestellten Anträge

und von den Versicherten diesbezüglich getragenen Aufwendungen ist daher im

Jahre 1998 entschieden worden. Diese Anträge wurden deshalb auch den oben

genannten Zahlen für dieses Jahr zugerechnet.

          Zur Frage 4:

          In Beantwortung dieser Frage darf ich auf die einleitenden Ausführungen

verweisen.