4684/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5016/J - NR/1998, betreffend Mopedausweis für

Jugendliche ab 15 Jahren, die die Abgeordneten Auer und Kollegen am 8. Oktober 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. und 2.    Wieviele Jugendliche haben vor Inkrafttreten der Novelle zur Gesundheits -

                   verordnung in den einzelnen Bundesländern, in denen der Landeshaupt -

                   mann mittels Verordnung die Möglichkeit zur Erlangung eines Mopedaus -

                   weises ab dem 15. Lebensjahr eröffnet hat, einen Antrag auf verkehrs -

                   psychologische Untersuchung gestellt?

 

                   Wieviele Jugendliche haben sich in den einzelnen Bundesländern nach

                   Herabsenkung der Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung

                   angemeldet?

 

Antwort:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr liegen Zahlen über Anträge auf Moped -

ausweise vor dem vollendeten 16. Lebensjahr nur von 1998 und nur quartalsweise vor, wobei

ein starker Anstieg der Anträge von Quartal zu Quartal zu verzeichnen ist.

 

Die Anzahl der Anträge betrug

 

im 1. Quartal/1998           12

im 2. Quartal/1998           199

im 3. Quartal/1998           661

Der signifikante Anstieg der Untersuchungen ist durch mehrere Umstände erklärbar:

o jahreszeitbedingt

o Zuwarten auf die Absenkung der Kosten für die verkehrspsychologische Untersuchung

o Schüler der 9. Schulstufe nutzten im Juni noch die Möglichkeit, zur schulischen Moped -

   prüfung anzutreten.

 

3.    Ist es richtig, daß die Gesamtkosten für den Mopedausweis nach Senkung

       der Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung S 4200,- betragen?

       Wofür sind die restlichen S 1700,- zu bezahlen?

 

Antwort:

Die behördlichen Kosten für die Ausstellung eines Mopedausweises vor dem vollendeten 16.

Lebensjahr gliedern sich wie folgt:

 

Verwaltungsabgabe und Bundesstempelmarken 3x 180.-

540.-

Stempelmarken für diverse Beilagen

 

(z.B. Zustimmungserklärung d. Eltern, Stellungnahmen der

 

verkehrspsychologen Untersuchungsstelle, Bestätigung des

 

Lehrherrn oder der Schule)

280.-

 

820.-

 

 

 

 

verkehrspsychologische Untersuchung

2500.-

Gesamtkosten

3.320.-

 

Daneben ist für die Prüfung bei den ermächtigten Prüfstellen noch ein Entgelt von ca. S 350,-

zu entrichten.

 

4.    Ist Ihnen bekannt, daß aufgrund von mangelnden Terminen Jugendliche

       häufig bis zu drei Monate ab Antragstellung auf die verkehrspsychologische

       Untersuchung warten müssen? Welche Maßnahmen planen Sie, um die

       ungerechtfertigt langen Wartefristen zu verkürzen?

 

Antwort:

Bislang gab es in meinem Ressort keine Beschwerden von jugendlichen Bewerbern um einen

Mopedausweis über mangelnde Termine für verkehrspsychologische Untersuchungen. Durch

die Festlegung von objektiven Kriterien für die Ermächtigung als verkehrspsychologische

Untersuchungsstelle in der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung ist zu erwarten, daß in

absehbarer Zeit eine größere Anzahl an verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen zur

Verfügung stehen wird, wodurch etwaige Kapazitätsprobleme bei der Durchführung verkehrs -

psychologischer Untersuchungen nicht mehr auftreten sollten.