4684/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5016/J - NR/1998, betreffend Mopedausweis für
Jugendliche ab 15 Jahren, die die Abgeordneten Auer und Kollegen am 8. Oktober 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. und 2. Wieviele Jugendliche haben vor Inkrafttreten der Novelle zur Gesundheits -
verordnung in den einzelnen Bundesländern, in denen der Landeshaupt -
mann mittels Verordnung die Möglichkeit zur Erlangung eines Mopedaus -
weises ab dem 15. Lebensjahr eröffnet hat, einen Antrag auf verkehrs -
psychologische Untersuchung gestellt?
Wieviele Jugendliche haben sich in den einzelnen Bundesländern nach
Herabsenkung der Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung
angemeldet?
Antwort:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr liegen Zahlen über Anträge auf Moped -
ausweise vor dem vollendeten 16. Lebensjahr nur von 1998 und nur quartalsweise vor, wobei
ein starker Anstieg der Anträge von Quartal zu Quartal zu verzeichnen ist.
Die Anzahl der Anträge betrug
im 1. Quartal/1998 12
im 2. Quartal/1998 199
im 3.
Quartal/1998 661
Der signifikante Anstieg der Untersuchungen ist durch mehrere Umstände erklärbar:
o jahreszeitbedingt
o Zuwarten auf die Absenkung der Kosten für die verkehrspsychologische Untersuchung
o Schüler der 9. Schulstufe nutzten im Juni noch die Möglichkeit, zur schulischen Moped -
prüfung anzutreten.
3. Ist es richtig, daß die Gesamtkosten für den Mopedausweis nach Senkung
der Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung S 4200,- betragen?
Wofür sind die restlichen S 1700,- zu bezahlen?
Antwort:
Die behördlichen Kosten für die Ausstellung eines Mopedausweises vor dem vollendeten 16.
Lebensjahr gliedern sich wie folgt:
Verwaltungsabgabe und Bundesstempelmarken 3x 180.- |
540.- |
Stempelmarken für diverse Beilagen |
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(z.B. Zustimmungserklärung d. Eltern, Stellungnahmen der |
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verkehrspsychologen Untersuchungsstelle, Bestätigung des |
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Lehrherrn oder der Schule) |
280.- |
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820.- |
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verkehrspsychologische Untersuchung |
2500.- |
Gesamtkosten |
3.320.- |
Daneben ist für die Prüfung bei den ermächtigten Prüfstellen noch ein Entgelt von ca. S 350,-
zu entrichten.
4. Ist Ihnen bekannt, daß aufgrund von mangelnden Terminen Jugendliche
häufig bis zu drei Monate ab Antragstellung auf die verkehrspsychologische
Untersuchung warten müssen? Welche Maßnahmen planen Sie, um die
ungerechtfertigt langen Wartefristen zu verkürzen?
Antwort:
Bislang gab es in meinem Ressort keine Beschwerden von jugendlichen Bewerbern um einen
Mopedausweis über mangelnde Termine
für verkehrspsychologische Untersuchungen. Durch
die Festlegung von objektiven Kriterien für die Ermächtigung als verkehrspsychologische
Untersuchungsstelle in der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung ist zu erwarten, daß in
absehbarer Zeit eine größere Anzahl an verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen zur
Verfügung stehen wird, wodurch etwaige Kapazitätsprobleme bei der Durchführung verkehrs -
psychologischer Untersuchungen nicht mehr auftreten sollten.